Leistungen an den Kassen der OeNB
Schilling-Umtausch an den Kassen
- Umtausch von Schilling-Banknoten der letzten Serie. Auch beschädigte Schilling-Banknoten können bei der OeNB zum Umtausch eingereicht werden.
- Umtausch von Schilling-Silbermünzen. Der Umtausch erfolgt zum Nominalwert. Der aktuelle Silberwert ist für einen Umtausch bei der OeNB nicht relevant. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Münzhandel.
Die Münzen werden an den Kassen nur unverpackt (ohne Schachteln, Folien etc.) übernommen. Sollten Sie Silbermünzen verschiedener Kategorien (z. B. 25-, 50-, 100- und 500-Schilling-Silbermünzen) vorlegen, bitten wir Sie um sortenreine Übergabe. Damit können eventuell auftretende Wartezeiten für Sie verkürzt und ein rascherer Umtausch gewährleistet werden. - Umtausch von Schilling-Umlaufmünzen (ohne Edelmetallgehalt, 2 Groschen bis 50 Schilling). Selbstbedienung am Münzzählgerät und dann Einlösung des Bons an der Kasse.
- Beschädigte Schilling-Münzen können nur bei der Münze Österreich umgetauscht werden.
- Der Schilling-Tausch an den OeNB-Kassen ist kostenlos. Der Umtausch erfolgt zum Nominalwert und zum Kurs 1 Euro = 13,7603 Schilling.
Euro-Tausch an den Kassen
- Einreichen beschädigter Euro-Banknoten. Mehr Informationen zum Einreichen beschädigter Banknoten finden Sie hier.
- Einreichen fälschungsverdächtiger Euro-Banknoten. Mehr Informationen zur Einreichung fälschungsverdächtiger Banknoten finden Sie hier.
- Wechseln von Euro-Banknoten gegen Euro. Banknoten hoher Nominale können gegen Banknoten niedriger Nominale oder gegen Münzen umgetauscht werden. Ab 10 Münzrollen wird die Münzrollengebühr von 3 Cent / Rolle verrechnet.
- Wechseln von Euro-Münzen gegen Euro-Banknoten. Euro-Kleingeld kann gegen Banknoten gewechselt werden. Selbstbedienung am Münzzählgerät und dann Einlösung des Bons an der Kasse. Ab einer Summe von 15 Euro müssen wir 1 % Gebühr auf die Gesamtsumme verrechnen.
- 5-Euro- und 10-Euro-Sammlermünzen der Münze Österreich aus Kupfer in der Prägeart „Normalprägung“ (z. B. Neujahrsmünze, Ostermünze) können zum Nominalwert erworben oder umgetauscht werden.
- Beschädigte Euro-Umlaufmünzen können nur bei der Münze Österreich umgetauscht werden.
An den Kassen nicht möglich
- Umtausch bzw. Ankauf/Verkauf von Fremdwährungen. Die OeNB ist nicht im kommerziellen Handel mit Banknoten oder Münzen fremder Währung tätig.
- Ankauf/Verkauf von Goldmünzen. Die OeNB verkauft keine Goldmünzen und kauft solche auch nicht an. Ein Kauf von Goldmünzen ist aber bei der Münze Österreich möglich.
- Ankauf/Verkauf von Silbermünzen. Abgesehen vom Umtausch von Schilling-Silbermünzen in Euro (s. oben) können andere Silbermünzen (z. B. Silberphilharmoniker oder Maria-Theresien-Taler) bei der OeNB nicht gekauft oder verkauft werden.
Prävention von Geldwäscherei bzw. Terrorismusfinanzierung
Bei allen Transaktionen ab einem (Gegen-)Wert von zumindest EUR 15.000,- die nicht in den Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung fallen – und zwar unabhängig davon, ob die Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen getätigt wird – besteht Legitimationspflicht. Falls die Transaktion im fremden Auftrag oder auf fremde Rechnung durchgeführt wird, so ist auch die Identität des Auftraggebers / der Auftraggeberin nachzuweisen.
Ferner ist die Herkunft der Mittel bekanntzugeben und auf geeignete Art nachzuweisen (z. B. durch Nachweis über die Berufs- bzw. Geschäftstätigkeit, das Einkommen bzw. das Geschäftsergebnis oder die allgemeinen Vermögensverhältnisse, Kontoauszug, Einantwortungsurkunde, Kaufvertrag).