Zinspolitik

Um sein Preisstabilitätsziel zu erreichen, verändert das Eurosystem die kurzfristigen Zinssätze. Dafür legt der EZB-Rat, das oberste Entscheidungsgremium des Eurosystems, die Leitzinsen für den Euroraum fest und steuert die Nachfrage und das Angebot nach Zentralbankliquidität.

Der EZB-Rat setzt in seinen alle sechs Wochen stattfindenden Sitzungen folgende Zinssätze fest:

  • den Zinssatz im Hauptrefinanzierungsgeschäft
    Der Hauptrefinanzierungssatz ist jener Zinssatz, zu dem sich Banken refinanzieren können. Bis 2008 wurde er als Mindestbietsatz fixiert, seither handelt es sich um einen Fixzinssatz, zu dem die Banken die gewünschte Geldmenge beim Eurosystem leihen können.
  • die Zinssätze auf die Einlage- und Spitzenrefinanzierungsfazilität
    Der Einlagezinssatz ist jener Satz, zu dem Geld, das Banken bei der EZB einlegen, verzinst wird. Der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität ist jener Zinssatz, den Banken für außergewöhnliche, kurzfristige Aufnahme von Geld bei der Zentralbank zahlen müssen.

Die Zinssätze auf die ständigen Fazilitäten (Einlage- und Spitzenrefinanzierungssatz) bilden die Ober- und Untergrenze für den Tagesgeldsatz. Der Zinssatz im Hauptrefinanzierungsgeschäft besitzt eine wichtige Signalrolle für die Geldmärkte. Die Finanzmarktakteure können im Normalfall damit rechnen, dass das Eurosystem die Liquiditätssituation so steuert, dass der Tagesgeldsatz nahe dem Zinssatz im Hauptrefinanzierungsgeschäft liegt.

Die wichtigsten Instrumente des Eurosystems zur Steuerung der Zinssätze auf dem Geldmarkt sind: