Erhebung zu den Einlagenzinsen für Standardprodukte (Transparenzplattform für Spareinlagenzinsen)
Mit der neuen Erhebung SZ (Spareinlagenzinsen) soll eine öffentlich einsehbare Transparenzplattform für Spareinlagenzinsen von in Österreich ansässigen Kreditinstituten geschaffen werden, welche insbesondere einen Gesamtmarktüberblick über Spareinlagenzinsen geben soll. Diese Maßnahme dient auch der Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Kreditinstituten sowie des Vertrauens der Anleger in das österreichische Finanzsystem. Darüber hinaus werden die Informationen über die Zinsstruktur der Angebote der Banken auf der Passivseite seitens der OeNB zum Monitoring von Liquiditätsentwicklungen der beaufsichtigten Institute und des Gesamtmarktes genutzt. Zudem stellt diese Maßnahme eine Förderung der Finanzbildung dar.
Meldepflicht besteht für alle in Österreich ansässigen Kreditinstitute, welche zur Entgegennahme von Einlagen von natürlichen Personen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Bankwesengesetz berechtigt sind oder in Österreich mittels Zweigniederlassung eines EWR-Kreditinstituts tätig sind.
- Meldefrequenz: erster Stichtag 04.12.2023, danach anlassbezogen bei Änderung
- Meldeinhalte: Komplettmeldung (Änderungsmeldung nicht zulässig) von maximalen Zinssätzen (ohne Nebenbedingung) von Spareinlagen, unterschieden nach „Filiale“ (i.e. Produkt kann nur in der Filiale eröffnet werden) und „digital“ mit Bindungsfristen: „täglich fällig“, „6 Monate“, „12 Monate“, „24 Monate“ und „36 Monate“.