OeNB-Portal
Mit 15. Jänner 2020 wurden die Grundfunktionalitäten des OeNB-Portals entsprechend dem geltenden Datenschutz- und E-Government-Gesetz adaptiert und die allgemeine Benutzerfreundlichkeit verbessert.
Unternehmen können Berechtigungen für Portalapplikationen jederzeit eigenständig, schnell und unbürokratisch vergeben. Nähere Details und Anleitungen der wichtigsten Portalfunktionalitäten betreffend Nutzung und Administration finden Sie auf dieser Seite.
Unternehmensadministratoren
Unternehmensadministratoren haben auf dem OeNB-Portal die Möglichkeit Benutzer und Applikationsadministratoren zu verwalten.
Die Anmeldung am OeNB-Portal muss aus Gründen der eindeutigen Unternehmenszuordnung immer über das Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen.
Applikationsadministratoren
Applikationsadministratoren können Benutzer für die Portalapplikationen, für die Sie vom Unternehmensadministrator berechtigt wurden, verwalten.
Die Anmeldung erfolgt direkt am OeNB-Portal mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte, um eine eindeutige Personenzuordnung zu gewährleisten.
Benutzer von Portalapplikationen
Für Benutzer, die über Berechtigungen für eine zertifikatspflichtige Portalapplikation verfügen, erfolgt die Anmeldung mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte.
Besitzt ein Benutzer ausschließlich Rechte für Portalapplikationen, die nicht zertifikatspflichtig sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, sich mit Benutzername und Passwort auf dem OeNB-Portal anzumelden.
FAQ
Wie beantrage ich eine Handy-Signatur oder einer Bürgerkarte?
Die Antwort auf diese und weitere Fragen zur Handy-Signatur/Bürgerkarte finden Sie in den offiziellen FAQ des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
Können nur österreichische Staatsbürger eine Handy-Signatur/Bürgerkarte beantragen?
Nein. Um eine Handy-Signatur/Bürgerkarte zu erhalten, ist es allerdings erforderlich, dass sich ausländische Staatsbürger im sogenannten Ergänzungsregister für natürliche Personen eintragen lassen (sofern Sie nicht im Zentralen Melderegister der Republik Österreich eingetragen sind). Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall mit einem aufwändigeren Anmeldeprozess zu rechnen ist.
Ich habe bereits für meine private Mobiltelefonnummer eine Handy-Signatur, werde ich diese für die Anmeldung am OeNB-Portal benutzen können?
Ja. Sie ist Ihr virtueller Ausweis für private und geschäftliche Belange.
Ich habe bereits ein Benutzerkonto am OeNB-Portal (www.myoenb.com). Muss die dort hinterlegte Mobiltelefonnummer mit der meiner Handy-Signatur übereinstimmen?
Nein. Diese zwei Mobiltelefonnummern sind völlig unabhängig.
Wird die Mobiltelefonnummer meiner Handy-Signatur an das OeNB-Portal übermittelt?
Nein.
Werden zukünftig mehrere Personen mit derselben Handy-Signatur am OeNB-Portal einsteigen können?
Nein.
Können sich Benutzer weiterhin mit Software-Zertifikaten (z. B. a.sign light) am OeNB-Portal anmelden?
Nein. Die Anmeldung erfolgt stattdessen mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte.
Ab wann hat man die Möglichkeit sich mit der ID-Austria am OeNB-Portal anzumelden?
Der Login mit ID-Austria wird sofort nach Verfügbarkeit durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingerichtet.
Ich benötige einen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Was muss ich tun, um einen Zugang zu erhalten?
Dazu gibt es auf der Webseite des Unternehmensserviceportals ausführliche FAQ, in denen Sie die Antwort auf diese und weitere Fragen finden.
Benötigt jedes Unternehmen einen Unternehmensadministrator?
Ja. Die Unternehmensadministratoren haben bei der Verwaltung von Benutzern und bei der Einrichtung von Unternehmenseinstellungen auf dem OeNB-Portal eine übergeordnete Funktion.
Muss ein Unternehmensadministrator jede administrative Tätigkeit am OeNB-Portal übernehmen?
Nein. Der Unternehmensadministrator kann am OeNB-Portal sogenannte Applikationsadministratoren festlegen, die für bestimmte Portalapplikationen die unternehmensinterne Rechtevergabe ausüben können.
Wie finde ich heraus wer mein Administrator am Unternehmensserviceportal (USP) ist?
Für nähere Informationen zu Ihrem USP-Administrator kontaktieren Sie bitte das USP-Service-Center. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Welche Internet-Browser werden vom OeNB-Portal unterstützt?
Die unterstützten Internet-Browser sind: Microsoft Edge (ab Version 44), Google Chrome (ab Version 76) und Mozilla Firefox (ab Version 68).
Vorteile der Handy-Signatur und Bürgerkarte auf einen Blick
- ein einheitlicher Zugang für eine Vielzahl von Diensten (Finanzonline, Österreichische Sozialversicherung (SV), Unternehmensserviceportal, OeNB-Portal, etc.)
- sehr hohe Sicherheit durch Mehrfaktorauthentifizierung
- keine Pflicht zur regelmäßigen Passwortänderung
- immer mobil verfügbar
- erfüllt die Funktion einer rechtsgültigen Unterschrift
- bestehende Handy-Signatur/Bürgerkarte kann verwendet werden
- Installation eines Software-Zertifikates entfällt – dadurch ergeben sich Kostenersparnisse und man ist nicht mehr an ein Gerät gebunden
Portalapplikationen
Applikationen, die eine Anmeldung mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte erfordern.
eKonto 2.0
eTENDER
GKE-Obligo
GSA Wertetransporte
MeldeWeb
OeNB externes Münzlager
PSA Clearing Service
REFIN sonstige Bankendienste
SETRA-Münzen
StammWeb
ViNCent
Applikationen, für die eine Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort möglich ist.
FOMIS
GSA Ordermanagement
JIRA-EZB
Wikis
ZABIL-Online Light (nur in Ausnahmefällen)
Für etwaige Fragen steht Ihnen der IT-Helpdesk werktags von 07.00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung.