Systemrisikopuffer
Der Systemrisikopuffer (SyRP; § 23e Bankwesengesetz) soll durch die Vorgabe eines zusätzlichen Puffers in hartem Kernkapital (CET 1) strukturelle systemische Risiken abdecken. Darunter fallen sowohl systemische Risiken, die vom System auf die Bank wirken, als auch strukturelle Systemrisiken wie systemische Klumpenrisiken. Bei Unterschreitungen des Puffers sind Ausschüttungsbeschränkungen und die Verpflichtung zur Erstellung eines Kapitalerhaltungsplans die Folge.
Zusammenfassend hat die OeNB zwei strukturelle systemische Risikokanäle für den österreichischen Bankensektor bestimmt:
- Die systemische Verwundbarkeit ist eine erhöhte Verwundbarkeit eines oder mehrerer Kreditinstitute gegenüber Störungen im Finanzsystem oder Teilen davon, die sich auf Grund der Verflechtungen eines oder mehrerer Kreditinstitute mit anderen am Markt Teilnehmenden, dem Finanzsystem generell und/oder mit der Realwirtschaft ergeben.
- Das systemische Klumpenrisiko ist ein Risiko, das aus gleichartigen Risikopositionen der Kreditwirtschaft resultiert und aufgrund dieser Gleichartigkeit bei mehreren Kreditinstituten zu Störungen führen kann, die schwerwiegende negative Auswirkungen im Finanzsystem und in der Realwirtschaft haben können.
Davon zu unterscheiden sind sogenannte idiosynkratische Risiken, wie bankbetriebliche oder bankgeschäftliche Risiken aus der Geschäftsgebarung des einzelnen Instituts.
Die Höhe des Systemrisikopuffers wird anhand verschiedener Ansätze evaluiert:
- historische Krisenkosten in Österreich (sowie zum Vergleich Durchschnitte von EU- bzw. EFTA-Ländern),
- Aggregation der notwendigen Kapitalunterlegung zur Adressierung spezifischer Systemrisiken im österreichischen Bankensektor,
- Vergleich der Kapitalisierung des österreichischen Bankensystems mit ähnlichen Bankensystemen in kleinen offenen Volkswirtschaften (Belgien, Dänemark, Niederlande, Schweden, Schweiz).
Alle drei Ansätze führen zu einer vergleichbaren Pufferhöhe zwischen 2 % und 4 % der risikogewichteten Aktiva (Risk-Weighted Assets, RWA).
Im Prinzip sollten alle österreichischen Banken mit dem Puffer belegt werden, jedoch unter Berücksichtigung der Proportionalität und der unterschiedlichen Risikoexponierung wurden jene Banken, die eine gewisse Größe unterschreiten und den systemischen Risiken weniger ausgesetzt sind, ausgenommen. Die Auswahl der Banken erfolgt anhand quantitativer Kriterien. Diese umfassen für das Risiko der systemischen Verwundbarkeit:
- Risikoexposure gegenüber den gesicherten Einlagen, da darauf der gesetzliche Verteilungsschlüssel für die Beitragspflichten der Banken bei Einlagensicherungsfällen aufbaut und diese beträchtliche Ansteckungseffekte auslösen können.
- Aufgrund des Proportionalitätsprinzips ist als weiterer Indikator die Größe des Instituts zu berücksichtigen (Bilanzsumme >2 % des österreichischen Bankensystems).
- Ein wesentlicher Indikator zur Messung systemischer Verwundbarkeit jeder einzelnen Bank ist die Verwundbarkeit im AT-Interbankennetzwerk. Dabei wird ein Netzwerkmodell verwendet, welches die Verwundbarkeit der jeweiligen Bank gegenüber dem Netzwerk quantifiziert.
Das systemische Klumpenrisiko manifestiert sich über direkte und indirekte Ansteckungseffekte des Auslandsexposures österreichischer Banken.
- Die direkten Ansteckungseffekte werden über ein Netzwerkmodell quantifiziert.
- Die Schätzung negativer Externalitäten über indirekte Ansteckung erfolgt über die Ähnlichkeit des Geschäftsmodells, die sich im Falle des systemischen Klumpenrisikos über den Anteil des CESEE-Exposures an der konsolidierten Bilanzsumme des jeweiligen Kreditinstituts approximieren lässt.
- Die Proportionalität wird durch den Anteil des jeweiligen CESEE-Exposures am gesamten österreichischen CESEE-Exposures berücksichtigt.
Die Komponente „systemisches Klumpenrisiko“ wird vergeben, wenn jeweils alle drei Kriterien über einen definierten Grenzwert liegen.
Zusätzlich werden Banken, die mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand sind (zumindest 50 %) und deren Bilanzsumme 0,5 % des österreichischen Bankensystems übersteigt, mit einem Systemrisikopuffer belegt. Manifestieren sich Risiken bei Banken im öffentlichen Besitz, wirken sich diese Kosten direkt auf den Staat aus. Diese potenziellen Kosten sollen durch den Systemrisikopuffer reduziert werden.