Ständige Fazilitäten

Ständige Fazilitäten sind geldpolitische Operationen bei denen (im Unterschied zu  Offenmarktgeschäften) die Initiative zur Durchführung von den Geschäftspartnern der Zentralbank ausgeht. Das Eurosystem bietet zwei ständige Fazilitäten an, die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität. Über die Spitzenrefinanzierungsfazilität können Geschäftspartner kurzfristig ihre Liquiditätserfordernisse abdecken. Die Einlagefazilität bietet Geschäftspartnern die Möglichkeit Geld beim Eurosystem einzulegen.

Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität ist in der Regel deutlich höher und der Zinssatz für die Einlagefazilität in der Regel deutlich niedriger als der herrschende Geldmarktsatz. Infolgedessen nutzen die Kreditinstitute die ständigen Fazilitäten normalerweise nur, wenn sie keine anderen Möglichkeiten haben.

Hauptzweck der ständigen Fazilitäten ist es, starken Ausschlägen bei den Geldmarktzinssätzen vorzubeugen. Da der Zugang zu diesen Fazilitäten (abgesehen von den geforderten  Sicherheiten bei der Spitzenrefinanzierungsfazilität) keinen Beschränkungen unterliegt, bilden der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität und der Zinssatz der Einlagefazilität im Allgemeinen die Ober- bzw. Untergrenze des Tagesgeldsatzes am Geldmarkt.