Zahlungsverkehr

Echtzeitüberweisungen

Ab wann muss meine Bank Echtzeitüberweisungen anbieten?

Seit 9. Januar 2025 müssen alle Banken im Euro-Raum in der Lage sein, eingehende Echtzeitüberweisungen in Euro zu empfangen.

Ab 9. Oktober 2025 sind alle Banken verpflichtet, ausgehende Echtzeitüberweisungen in Euro anzubieten – ohne zusätzliche Gebühren im Vergleich zu normalen SEPA-Überweisungen.

Ab Jänner 2027 müssen Banken in EU-Ländern ohne Euro auch Euro-Echtzeitüberweisungen empfangen können – und das ohne Mehrkosten, ab Juli 2027 müssen Banken in EU-Ländern ohne Euro auch Euro-Echtzeitüberweisungen versenden können und eine Empfänger-Verifizierung anbieten.

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Über welche Kanäle kann ich eine Echtzeitüberweisung in Auftrag geben?

Echtzeitüberweisungen können über alle Kanäle, über die auch reguläre Überweisungen durchgeführt werden, in Auftrag gegeben werden. Das heißt, dass diese nicht nur im online-Banking oder der Banken-App, sondern auch bei Selbstbedienungsterminals und am Bankschalter beauftragt werden können.

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Was kann ich tun, wenn meine Bank keine Echtzeitüberweisungen anbietet?

Die EU-Verordnung (EU) 2024/886 verpflichtet alle Zahlungsdienstleister in der EU, die Euro-Überweisungen anbieten, dazu, auch Echtzeitüberweisungen anzubieten. Eine Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht dar.

Ab dem jeweiligen Stichtag, dem 9. Oktober 2025 für ausgehende Echtzeitüberweisungen oder dem Jänner 2027 (bei EU-Ländern ohne Euro) können Sie sich bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) beschweren, wenn Ihre Bank die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt.

Beschwerden und Anfragen an die FMA

Was kann ich tun, wenn meine Bank zusätzliche Gebühren für eine Echtzeitüberweisung verlangt?

Banken dürfen für Echtzeitüberweisungen keine höheren Gebühren verlangen als für herkömmliche SEPA-Überweisungen. Wenn eine normale SEPA-Überweisung kostenlos ist, muss auch die Echtzeitüberweisung kostenlos sein. Sie können sich bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) beschweren, wenn Ihre Bank die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt.

Beschwerden und Anfragen an die FMA

Kann die Bank ein betragsmäßiges Limit für Echtzeitüberweisungen festsetzen?

Ab 9, Oktober 2025 fällt das derzeit geltenden Limit für Echtzeitüberweisungen in Höhe von 100.000 Euro.

Kund:innen können persönliche Höchstbeträge für Echtzeitüberweisungen festlegen. Diese Funktion dient dem Schutz vor Betrug oder versehentlichen Fehlüberweisungen.

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Was mache ich, wenn ich an die falsche Person überwiesen habe? Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Wenn Sie versehentlich Geld an die falsche Person überwiesen haben, sollten Sie sofort Ihre Bank kontaktieren – entweder telefonisch oder persönlich vor Ort. Ist die Buchung noch nicht abgeschlossen, kann sie in vielen Fällen problemlos storniert werden.

Bei Echtzeitüberweisungen wird das Geld sofort vom Konto abgebucht und dem Empfänger gutgeschrieben – eine Stornierung ist dann nicht mehr möglich.

Eine neue Sicherheitsmaßnahme im SEPA-Zahlungsverkehr, der sogenannte IBAN-Namensabgleich, auch bekannt als Empfängerüberprüfung, wird ab dem 9. Oktober 2025 für alle Banken im Euro-Zahlungsraum verpflichtend sein. Bei jeder SEPA-Überweisung (inkl. Echtzeitüberweisung) muss die Bank vor Ausführung der Zahlung prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem Kontoinhabernamen zur IBAN übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu verhindern.

Wenn Ihre Bank diesen Abgleich nicht oder nicht korrekt durchführt und es dadurch zu einer Fehlüberweisung kommt, haben Sie ein Recht auf Entschädigung.

IBAN-Namensabgleich (Empfängerüberprüfung)

Für welche Länder gilt die Echtzeitüberweisung bzw. der IBAN-Namensabgleich? Gilt er nur für Euroüberweisungen oder auch andere Währungen?

Die Echtzeitüberweisung und der IBAN-Namensabgleich gelten für alle Länder im SEPA-Raum – also für alle 27 EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und weitere SEPA Teilnehmer (Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich). Beide Maßnahmen beziehen sich aktuell ausschließlich auf Überweisungen in Euro. 

IBAN-Namensabgleich (Empfängerüberprüfung)


Internationaler Zahlungsverkehr

Wie lautet die Bankleitzahl einer ausländischen Bank?

Es gibt keine einheitlichen Richtlinien für Bankleitzahlen im Ausland. Jedes Land hat seine eigenen Standards und Usancen. Daher ist eine Auflistung der verschiedenen Bankleitzahlen nicht möglich. Für Auslandsüberweisungen ist die Angabe des BIC (Bank Identifier Code) der Empfängerbank die beste Wahl, da er eindeutig das Institut identifiziert.

Was ist ein BIC (BIC-Adresse) einer in- oder ausländischen Bank?

Darunter versteht man die international standardisierte Identifizierung einer Bank. Dieser Begriff ist auch als „SWIFT-Code“ geläufig. Die OeNB hat z. B. den Code "NABAATWW", wobei die ersten vier Stellen die Bank, die zwei nächsten das Land und die zwei letzten die Stadt benennen. Zusätzlich kann auch noch ein dreistelliger Branchencode an den Stellen 9 bis 11 angegeben sein. Falls Sie den BIC für Ihre Überweisung benötigen, wenden Sie sich am besten an Ihre Bank/Kreditinstitut.
Weitere Informationen zum BIC.

Was sagt die IBAN aus?

Nähere Informationen zur International Bank Account Number IBAN.