Krypto-Assets – Bitcoin & Co
Sind virtuelle Währungen wie Bitcoin eine Alternative zu klassischen Währungen wie dem Euro?
Die OeNB sieht Bitcoins in Österreich aktuell als ein Nischenphänomen. Bitcoins sind keine Währung, sondern ein Spekulationsobjekt. Sie unterliegen keiner Aufsicht. Wie andere Notenbanken und Finanzmarktaufseher warnt die OeNB vor den damit verbundenen sehr großen Risiken.
Bitcoin startete 2009 als privates Projekt für eine virtuelle Währung und ein Zahlungsverkehrssystem, um bestehenden Systemen Konkurrenz zu machen. Der Betrieb beruht auf dezentraler Verwaltung durch Freiwillige basierend auf einer Software zur Regelung der Interaktionen. Es handelt sich dabei um eine technische Plattform zum Austausch kryptografischer Schlüssel. Der Bitcoin kann aufgrund seiner Merkmale (strikte Mengenbegrenzung, keine stabilisierende Zentralinstanz) zentrale Geldeigenschaften nicht erfüllen. Seine Verwendung als Zahlungsverkehrsnetzwerk setzt die Nutzerinnen und Nutzer beträchtlichen Risiken aus: So ist der Wert von Bitcoins in offizieller Währung starken Schwankungen ausgesetzt. Dienstleistungsunternehmen, die Funktionen wie elektronische Geldbörsen, Umtausch in andere Währungen etc. anbieten, unterliegen derzeit in der Regel nicht oder nur ansatzweise einer Regulierung oder Aufsicht. Folglich ist die Sicherheit der technischen Plattformen nicht garantiert, und es kam im Zusammenhang mit Bitcoins in der Vergangenheit wiederholt zu Unregelmäßigkeiten, Diebstahl oder Insolvenz. Bitcoins werden bislang weder vom E-Geld-Gesetz noch vom Zahlungsdienstegesetz erfasst.
Bitcoin wird hauptsächlich als spekulatives Anlageobjekt genutzt. Aufgrund des zunehmenden öffentlichen Interesses, gab es vermehrt warnende Stellungnahmen einschlägiger Institutionen und Behörden wie etwa der OeNB und anderer Notenbanken des Euroraums sowie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Letztere warnte, dass Bitcoins weder der Regulierung noch Aufsicht der FMA unterlägen. Geschäftsmodelle, die Bitcoins zum Gegenstand haben, können jedoch eine Konzessionspflicht nach einer der FMA zum Vollzug zugewiesenen Rechtsvorschriften auslösen.
Das Bitcoinsystem und die Geldschöpfung
Wir gehen der Sache auf den Grund und machen einen Vergleich:
Wie entsteht ein Euro und wie kommt ein Bitcoin auf die Welt?

Die Nationalbank – der Podcast
Die Folgen 2 und 3 des Nationalbank-Podcasts berichten über die Themen „Warum ist Bitcoin keine offizielle Währung“ und „Was hat Facebook mit der 'digitalen Währung' namens Diem vor". Warum Notenbanken Bitcoin nicht als Währung definieren und was genau Krypto-Assets von einer offiziellen Währung unterscheidet bzw. was der Unterschied zwischen Facebooks Diem und anderen Blockchain-Technologien wie Bitcoin ist, können Sie hier nachhören.