Glossar

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Direktorium der OeNB

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Das Direktorium der OeNB besteht aus dem Gouverneur, dem Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Als Leitungsgremium trägt es die Verantwortung für den gesamten Dienstbetrieb und die Geschäftsführung der OeNB. Alle Mitglieder des Direktoriums werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Die Ernennung erfolgt jeweils für die Dauer von sechs Jahren; eine Wiederernennung ist zulässig. Der Gouverneur ist Mitglied des EZB-Rats und des Erweiterten Rats der EZB.

Nationalbankgesetz 1984 (NBG)

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Das „Bundesgesetz über die Oesterreichische Nationalbank“ regelt die Rechtsstellung, die Organstruktur und die Aufgaben der OeNB. Es basiert auf einem Gesetz aus dem Jahr 1955, das 1984 inklusive Novellierungen wieder verlautbart und seither mehrfach novelliert wurde. Wichtig war vor allem die NBG-Novelle 1998 aus Anlass der Einführung des Euro ab 1. Jänner 1999 (Anpassung des österreichischen Notenbankrechts an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben). Zuletzt wurde mit der NBG-Novelle 2011, die mit 1. August 2011 in Kraft trat, insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass der Bund seit Jahresmitte 2010 im Besitz von 100 % OeNB-Aktien steht.

Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

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Die OeNB ist die Zentralbank der Republik Österreich und als solche integraler Bestandteil des Eurosystems und des ESZB. In dieser Funktion ist sie personell, finanziell und institutionell völlig unabhängig. Ihre Hauptziele sind die Gewährleistung von Preisstabilität und Finanzmarktstabilität.

Währungsreserven

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Währungsreserven sind Kapital, das die Notenbank relativ rasch mobilisieren kann, um den Wechselkurs ihrer Währung durch entsprechende Käufe auf dem Devisenmarkt (= durch Erhöhung der Nachfrage) zu stützen. Dazu zählen hochliquide Devisenforderungen, Goldbestände sowie die Sonderziehungsrechte und Reservepositionen der Zentralbank gegenüber dem IWF. Veränderungen im Stand der Währungsreserven werden in der so genannten Devisenbilanz abgebildet, wobei die Devisenbilanz wiederum der Differenz zwischen Leistungsbilanz und Kapitalbilanz entspricht und somit auch aus dieser Perspektive ein wichtiger Anhaltspunkt für die Notenbankpolitik ist.

Zentralbank (Notenbank)

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Die Zentralbank ist jene Institution eines Staates, die die zentrale Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Geld- und Kreditwesens des Landes trägt und eine an gesamtwirtschaftlichen Zielen (z. B. Preisstabilität) ausgerichtete Geldpolitik betreibt. Zu den Hauptaufgaben einer Zentralbank innerhalb des Eurosystems zählen u. a. die Mitwirkung bei der Geldpolitik des Eurosystems, die Versorgung der Wirtschaft und Bevölkerung mit Banknoten, die Durchführung der operativen Geldpolitik, Verwaltung der Währungsreserven, Bereitstellung von Zahlungsverkehrsystemen, Erstellung von Finanz(markt)statistiken und im Falle der OeNB die Bankenaufsicht in Österreich.