Glossar

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Begriffe mit E

Economic Sentiment Indicator (ESI)

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Der Economic Sentiment Indicator (ESI) der Europäischen Kommission ist ein Stimmungsbarometer, das verdeutlicht, wie die einzelnen Wirtschaftsbranchen und die Konsumenten EU-weit die Wirtschaftsentwicklung einschätzen. Der ESI basiert auf einer monatlichen Umfrage unter etwa 125.000 Betrieben und 40.000 Haushalten. Die Umfrageergebnisse werden als Saldo aus positiven und negativen Antworten veröffentlicht. Der ESI gehört aufgrund seiner langjährigen Verfügbarkeit und der breiten Abdeckung von Sektoren, Ländern und Fragen zu den gängigsten Vorlaufindikatoren.

Effektiver (nominaler, realer) Wechselkurs

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Der nominal-effektive Wechselkurs ist der gewichtete Durchschnitt verschiedener bilateraler Wechselkurse. Der real-effektive Wechselkurs ist außerdem noch preisbereinigt, d. h. um den Unterschied zwischen den gewichteten durchschnittlichen ausländischen und inländischen Preisen oder Kosten bereinigt. Real-effektive Wechselkurse stellen einen Indikator für die preisliche Wettbewerbsfähigkeit eines Landes dar. Die Wahl der Währungen und Gewichte richtet sich nach der jeweiligen ökonomischen Fragestellung; am gebräuchlichsten ist die Verwendung von Außenhandelsgewichten.

Einkaufsmanagerindex (EMI)

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Der Einkaufsmanagerindex (EMI) basiert auf einer monatlichen repräsentativen Umfrage unter Managern großer Betriebe (ursprünglich im Industriesektor, nun auch im Dienstleistungs- und Bausektor) zu Produktion, Auftragseingängen oder Lagerbeständen. Der Index ist so normiert, dass Werte unter (über) 50 einer Verschlechterung (Verbesserung) der konjunkturellen Lage entsprechen. Der Industrie-EMI wird für die wichtigsten Industrieländer weltweit ermittelt, u. a. auch für Österreich. Im Vergleich zu anderen Vorlaufindikatoren wird dem EMI eine besonders lange Vorlaufzeit in Bezug auf die künftige Wirtschaftsentwicklung zugeschrieben.

Erwerbspersonen (Arbeitsangebot, Arbeitskräftepotenzial)

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Als Erwerbspersonen wird die Summe von Beschäftigten und Arbeitslosen bezeichnet.

Erwerbsquote (Partizipationsrate)

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Die Erwerbsquote ist der Anteil der Erwerbspersonen laut Haushalterhebung an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre). Diese Definition wird von STATISTIK AUSTRIA für Eurostat ermittelt. Erwerbsquoten können auch für Teile der Bevölkerung angegeben werden – so etwa für die Jugendlichen (15 bis 24 Jahre), für das Haupterwerbsalter (25 bis 54 Jahre) sowie für die Älteren (55 bis 64 Jahre).

Euro (EUR)

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Der Euro ist die gemeinsame Währung des Euroraums. Er wurde am 1. Jänner 1999 als Buchgeld und am 1. Jänner 2002 als Bargeld in 11 Staaten eingeführt. Inzwischen haben 20 EU-Mitgliedstaaten oder rund 340 Millionen Menschen den Euro als Währung. Viele andere Länder orientieren ihre Geldpolitik am Euro als Ankerwährung. Der Euro hat sich nach dem US-Dollar als eine der wichtigsten internationalen Währungen etabliert.

Euroisierung

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Als Euroisierung wird die einseitige Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel in einem Land bezeichnet, das nicht der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion angehört. Sie ist ein Extremfall eines Currency-Boards, da die Ankerwährung (hier der Euro) die eigene Währung komplett ersetzt. Ferner wird darunter auch oft die alltägliche Verwendung des Euro in Ländern in denen dieser nicht gesetzliches Zahlungsmittel ist verstanden.

Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)

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Das ESZB umfasst die EZB und die Zentralbanken der derzeit 27 EU-Mitgliedstaaten. Das ESZB wird vom EZB-Rat und vom EZB-Direktorium geleitet, ein drittes Beschlussorgan ist der Erweiterte Rat.

Europäische Zentralbank (EZB)

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Die EZB ist die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Seit dem 1. Jänner 1999 ist die EZB für die Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet – dem zweitgrößten Wirtschaftsraum der Welt nach den Vereinigten Staaten – verantwortlich. Dabei kooperiert sie eng mit den nationalen Zentralbanken des Eurosystems. Die EZB wird vom Direktorium, bestehend aus Präsidenten, Vizepräsidenten und vier weiteren Direktoren, geleitet. Die Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat, das Direktorium und der Erweitertete Rat.

Euroraum

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Das Euro-Währungsgebiet besteht derzeit aus den 20 EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben.

Eurosystem

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Das Eurosystem umfasst die EZB und die 20 nationalen Zentralbanken jener EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben. Der Begriff „Eurosystem“ wurde eingeführt, um das Zentralbankensystem, das die Geld- und Währungspolitik des Euroraums durchführt, unmissverständlich zu definieren. Solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, die nicht dem Euroraum angehören, werden das Eurosystem und das ESZB nebeneinander bestehen. Grundlegende Aufgaben des Eurosystems sind: Festlegung und Ausführung der Geldpolitik, Durchführen von Devisengeschäften, Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven, Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme.

Expansion

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Aufschwungphase innerhalb eines Konjunkturzyklus mit wachsender gesamtwirtschaftlicher Produktion.

Expansive/restriktive Geldpolitik (kontraktive Geldpolitik)

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Betreibt eine Notenbank eine expansive Geldpolitik, erhöht sie z. B. über Offenmarktgeschäfte die effektive Geldmenge (d. h. das Geld, das sich im Umlauf befindet). Damit sinkt der nominelle kurzfristige Zinssatz, was die Haltung des zusätzlichen Geldangebots attraktiver macht. Bei konstanten Inflationserwartungen sinkt damit auch der reale, d. h. um die Inflation bereinigte, kurzfristige Zinssatz. Expansive Geldpolitik wird zur Ankurbelung der Wirtschaft verwendet, kann aber bei übermäßiger Ausweitung auch zu einer Überhitzung der Wirtschaft und damit zu steigender Inflation führen. Das Gegenteil ist die restriktive (= kontraktive) Geldpolitik, bei der die Geldmenge verringert wird, wodurch sich der kurzfristige nominelle Zinssatz erhöht. Ziel der restriktiven Geldpolitik ist es, in einer Hochkonjunktur eine Überhitzung der Wirtschaft mit der Folge steigender Inflation zu verhindern.

EZB-Rat (Rat der Europäischen Zentralbank)

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Der Rat der Europäischen Zentralbank trägt als oberstes Beschlussorgan der EZB die Verantwortung für den geldpolitischen Kurs im Euroraum: Er formuliert die geldpolitischen Ziele, setzt die Leitzinsen und bestimmt über Höhe und Einsatz der Währungsreserven. Der EZB-Rat besteht aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den Gouverneuren der Zentralbanken des Euroraums, und tritt in der Regel vierzehntägig zu Sitzungen zusammen.