Glossar
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- Alle Begriffe (ausgewählt)
Alle Begriffe
- Bail-in
- Bail-out
- BIZ (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, BIS, Bank for International Settlements)
- CESEE (Central, Eastern and Southeastern Europe)
- Delors-Ausschuss
- EBRD (European Bank for Reconstruction and Development, EBWE, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung)
- ECOFIN-Rat (Economic and Finance Affairs Council, Rat der Wirtschafts- und Finanzminister, Rat für Wirtschaft und Finanzen)
- ECU (European Currency Unit)
- EIB (Europäische Investitionsbank, European Investment Bank)
- Einheitliche Europäische Akte (EEA, European Single Act, ESA)
- Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus (SSM, Single Supervisory Mechanism, europäische Bankenaufsicht)
- Emerging Markets (aufstrebende Märkte, Schwellenländer)
- Erweiterter Rat der EZB (General Council of the European Central Bank)
- EU-27
- EU-Kandidatenländer (Kandidatenländer, EU-Beitrittskandidatenländer)
- Eurogruppe (Eurogroup)
- Europa 2020 (Europa 2020-Strategie)
- Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF)
- Europäische Gemeinschaft (EG)
- Europäische Gemeinschaften
- Europäische Kommission (EK)
- Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
- Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
- Europäischer Fiskalpakt (SKS-Vertrag, TSCG)
- Europäischer Gerichtshof, Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
- Europäischer Rat
- Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
- Europäischer Wirtschaftsraum (EWR, EEA, European Economic Area)
- Europäisches Parlament
- Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
- Europäisches Währungsinstitut (EWI)
- Europäisches Währungssystem (EWS)
- Europäische Union (EU)
- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
- European Free Trade Association (EFTA, Europäische Freihandelsassoziation)
- EZB-Direktorium (Direktorium der Europäischen Zentralbank)
- G-10 (Gruppe der Zehn, Zehnergruppe)
- G-20 (Gruppe der Zwanzig)
- G-24 (Gruppe der Vierundzwanzig)
- G-8 (Gruppe der Acht)
- GATS (General Agreement on Trade in Services, Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen)
- GATT (General Agreement on Tariffs and Trade, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen)
- Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)
- Goldparität
- IBRD (International Bank for Reconstruction and Development, IBWE, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung)
- IWF (Internationaler Währungsfonds)
- Joint Vienna Institute (JVI)
- Konsolidierter Wochenausweis des Eurosystems
- Lamfalussy-Prozess (Lamfalussy-Verfahren)
- Liberalisierung
- Lissabon-Strategie (Lissabon-Prozess, Lissabon-Agenda)
- Memorandum of Understanding (MoU)
- OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
- OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries)
- Opting-out-Klausel (Ausnahmeregelung, Nichtbeteiligungsklausel)
- Outright Monetary Transactions (OMT)
- Rat der Europäischen Union (Rat der EU, EU-Ministerrat, Rat)
- Regierungskonferenz
- Sonderziehungsrecht (SZR, Special Drawing Right, SDR)
- Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP)
- Subsidiaritätsprinzip
- Vertrag von Amsterdam
- Vertrag von Lissabon
- Vertrag von Maastricht (Europäischer Unionsvertrag, EU-Vertrag, EUV)
- Vertrag von Nizza
- Währungsschlange (Europäischer Wechselkursverbund, Schlange im Tunnel)
- Weltbank
- Werner-Plan
- Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA)
- Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
- WTO (World Trade Organization, Welthandelsorganisation)
Bail-in
Zum Index↑Bail-in bezeichnet die Beteiligung von Gläubigern an den Verlusten einer Bank, z. B. anlässlich der Abwicklung einer Bank oder im Rahmen eines Beihilfeverfahrens.
Bail-out
Zum Index↑Bail-out bezeichnet den Vorgang der Schuldenübernahme und Tilgung oder Haftungsübernahme durch Dritte, insbesondere durch den Staat oder staatliche Institutionen, im Fall einer Wirtschafts-, Finanz- oder Unternehmenskrise. Kritisch gesehen werden Bail-outs wegen der Gefahr des Moral Hazard, also dem Anreiz, überhöhte Risiken einzugehen und damit zu einer Krisenanfälligkeit beizutragen. Es wird in mehreren Ländern diskutiert, die Kosten eines Bail-out bei Finanzkrisen über eine Bankenabgabe vom Finanzsektor einzufordern.
BIZ (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, BIS, Bank for International Settlements)
Zum Index↑Die BIZ ist die älteste internationale Finanzorganisation der Welt (1930 in Basel in der Schweiz gegründet) und erbringt als „Bank der Zentralbanken“ Finanzdienstleistungen speziell für Zentralbanken (die auch die einzigen Aktionäre der BIZ sind). Sie hält darüber hinaus regelmäßige Sitzungen auf Zentralbankgouverneursebene ab, um Konjunktur- und Finanzmarktfragen sowie Themen zur Finanzstabilität zu besprechen. Zudem sind bei der BIZ das Sekretariat sowohl des Financial Stability Board (FSB) als auch des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) sowie andere Gremien angesiedelt.
CESEE (Central, Eastern and Southeastern Europe)
Zum Index↑CESEE ist eine Sammelbezeichnung für zentral-, ost- und südosteuropäische Staaten, insbesondere die Länder des ehemaligen Ostblocks und des ehemaligen Jugoslawien, und kann enger oder weiter gefasst werden. Zu den EU-Mitgliedstaaten dieser Gruppe gehören Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowenien und die Slowakei. Die Länder des Westbalkans umfassen die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und Bosnien und Herzegowina. Ferner können Russland, die Ukraine, Belarus und Moldau zu dieser Gruppe gezählt werden.
Delors-Ausschuss
Zum Index↑Im Jahr 1988 wurde unter dem Vorsitz des damals amtierenden Kommissionspräsidenten Jacques Delors eine Arbeitsgruppe aus Notenbankpräsidenten und unabhängigen Sachverständigen eingerichtet, die 1989 einen Drei-Stufen-Plan zur Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion („Delors-Bericht“) vorlegte, der schließlich 1993 durch den Maastrichter Vertrag fixiert wurde. Die erste Stufe begann am 1. Juli 1990 mit der Kapitalverkehrsliberalisierung und verstärkter Koordination; mit Beginn der zweiten Stufe am 1. Jänner 1994 erfolgte eine enge Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die Einrichtung des Europäischen Währungsinstituts, aus dem in der dritten Stufe am 1. Jänner 1999 die Europäische Zentralbank hervorging.
EBRD (European Bank for Reconstruction and Development, EBWE, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung)
Zum Index↑Die 1991 mit Sitz in London (Vereinigtes Königreich) als Bank gegründete europäische Institution sollte nach dem Zusammenbruch des Kommunismus den Übergang zur offenen Marktwirtschaft in den Ländern Mittel- und Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) aber auch Zentralasiens unterstützen. Die EBRD ist der größte Investor in diesen Regionen und bietet Projektfinanzierungen für Banken sowie staatliche und vor allem private Unternehmen.
ECOFIN-Rat (Economic and Finance Affairs Council, Rat der Wirtschafts- und Finanzminister, Rat für Wirtschaft und Finanzen)
Zum Index↑Der ECOFIN-Rat ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament das zentrale wirtschafts- und finanzpolitische Entscheidungsgremium und Rechtssetzungsorgan der EU und setzt sich aus den Wirtschafts- und Finanzministern der 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er koordiniert und überwacht die Wirtschaftspolitik und die Haushaltspolitik auf EU-Ebene und tagt mindestens einmal monatlich, wobei die Mitglieder der Eurogruppe in der Regel bereits am Tag davor zusammenkommen. Den Vorsitz im ECOFIN-Rat führt der Ressortminister jenes Mitgliedstaates, das gerade die EU-Ratspräsidentschaft inne hat.
ECU (European Currency Unit)
Zum Index↑Der ECU ist eine im Rahmen des Europäischen Währungssystems (EWS) 1979 gebildete Kunstwährung und Rechnungseinheit, die per 1. Jänner 1999 im Verhältnis 1:1 auf den Euro umgestellt wurde. Der ECU war eine aus den Währungen der 12 EWS-Mitgliedstaaten gebildete „Korbwährung“ und entsprach dem nach Wirtschaftskraft gewichteten Durchschnittswert von feststehenden Währungsbeträgen der 12 EWS-Währungen.
EIB (Europäische Investitionsbank, European Investment Bank)
Zum Index↑Die 1958 in Brüssel gegründete Bank der Europäischen Union (1968 erfolgte die Verlegung des Sitzes nach Luxemburg) stellt Finanzierungen (hauptsächlich durch Emission von Anleihen auf den internationalen Kapitalmärkten) und Know-how für solide und tragfähige Projekte bereit, die zum Erreichen der Ziele der EU beitragen. In der Regel werden ein Drittel (maximal 50 %) finanziert. Mehr als 90 % ihrer Aktivitäten konzentrieren sich auf Europa. Daneben ist die EIB aber auch für finanzielle Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit der EU zuständig. Die EIB-Gruppe besteht aus der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Der EIF konzentriert sich auf innovative Finanzierungen für KMU.
Einheitliche Europäische Akte (EEA, European Single Act, ESA)
Zum Index↑Die Einheitliche Europäische Akte ist ein am 17. und 28. Februar 1986 in Luxemburg unterzeichneter und am 1. Juli 1987 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag), mit dem die Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 geschaffen wurden; u. a. durch institutionelle Veränderungen sowie durch Erweiterung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Umwelt und in der bis dahin informell betriebenen gemeinsamen Außenpolitik.
Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus (SSM, Single Supervisory Mechanism, europäische Bankenaufsicht)
Zum Index↑Der SSM bezeichnet die gemeinsame Entschließung der damals 17 Länder des Euroraums am 19. März 2013, eine zentrale Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main zu etablieren. Demnach soll die Aufsicht über Großbanken im Euroraum nicht mehr von den nationalen Aufsichtsbehörden sondern direkt von der EZB ausgeübt werden. Dies ist Europas erster Schritt zum Aufbau einer europäischen Bankenunion und soll 2014 in Kraft treten.
Emerging Markets (aufstrebende Märkte, Schwellenländer)
Zum Index↑Als Emerging Markets werde – nicht einheitlich definiert –unterentwickelte, aber aufstrebende Länder bezeichnet, die gerade einen Industrialisierungsprozess durchleben. Diese Länder sind attraktive Ziele für Direkt- und Portfolioinvestitionen von Unternehmen aus Industrieländern. Bedeutende Emerging Markets sind z. B. China, Indien, Brasilien und Russland, aber auch viele Staaten in Zentral-, Ost- und Südosteuropa. Die Übersetzung als „Schwellenland“ ist eher unglücklich, da sie nicht notwendigerweise schon auf der Schwelle zu einer Industrienation befinden müssen.
Erweiterter Rat der EZB (General Council of the European Central Bank)
Zum Index↑Der Erweiterter Rat ist ein Entscheidungsgremium der EZB und besteht aus ihrem Präsidenten und Vizepräsidenten sowie aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Der Erweiterte Rat tagt viermal jährlich in der EZB in Frankfurt. Ihm obliegen jene Aufgaben, die infolge der Nichtteilnahme einzelner Mitgliedstaaten an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) noch wahrgenommen werden müssen (z. B. Festlegung der Wechselkurse im WKM II)
EU-27
Zum Index↑EU-27 ist die Kurzbezeichnung für die derzeit 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien (Gründungsmitglied), Bulgarien (2007), Dänemark (1973), Deutschland (Gründungsmitglied), Estland (2004), Finnland (1995), Frankreich (Gründungsmitglied), Griechenland (1981), Irland (1973), Italien (Gründungsmitglied), Lettland (2004), Litauen (2004), Luxemburg (Gründungsmitglied), Malta (2004), Niederlande (Gründungsmitglied), Österreich (1995), Polen (2004), Portugal (1986), Rumänien (2007), Schweden (1995), Slowakei (2004), Slowenien (2004), Spanien (1986), Tschechische Republik (2004), Ungarn (2004), Zypern (2004) und Kroatien (2013). Mit 01.02.2020 trat das Vereinigte Königreich (Mitglied seit 1973) aus der EU aus, bis dahin sprach man von EU-28.
EU-Kandidatenländer (Kandidatenländer, EU-Beitrittskandidatenländer)
Zum Index↑Als Beitrittskandidaten zur EU gelten formal Länder, die einen Beitrittsantrag gestellt haben und denen die Europäische Kommission in einer diesbezüglichen Stellungnahme (Avis) Kandidatenstatus eingeräumt hat. Letztes Kandidatenland, welches ratifiziert wurde, ist Kroatien mit EU-Beitritt am 1. Juli 2013. Zum Kreis der Beitrittskandidaten zählen mit Stand 1. Mai 2013 die Türkei und Island. Die Verhandlungen mit Montenegro, ehemalig jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien wurden noch nicht aufgenommen. Als potenzielle Kandidaten gelten darüber hinaus Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo.
Eurogruppe (Eurogroup)
Zum Index↑Die Eurogruppe ist ein informelles Gremium zur verstärkten wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung innerhalb des Euroraums, das in der Regel am Vortag des ECOFIN-Rats tagt, wobei jedes der derzeit 19 Euro-Länder durch seinen Wirtschafts- bzw. Finanzminister und einen hochrangigen Beamten vertreten ist. Hinzu kommen der Wirtschafts- und Währungskommissar der Europäischen Kommission und der Präsident der EZB sowie der Vorsitzende des Wirtschafts- und Sozialausschusses und hohe EU-Beamte. Hauptaufgabe sind die Koordinierung und Überwachung der Wirtschaftspolitik in der EU, sowie Wachstumsförderung,als auch Finanzmarktstabilität.
Europa 2020 (Europa 2020-Strategie)
Zum Index↑Europa 2020 ist eine vom Europäischen Rat im Juni 2010 verabschiedete Strategie der EU für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Sie ist richtungsweisend für konzertierte Strukturreformen der EU-Mitgliedstaaten zur Steigerung des Potenzialwachstums und für die Mobilisierung der auf EU-Ebene verfügbaren politischen und anderen Instrumente.
Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF)
Zum Index↑Die Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) ist eine von den Mitgliedstaaten des Euroraums auf zwischenstaatlicher Ebene gegründete Aktiengesellschaft, die Euro-Länder mit finanziellen Schwierigkeiten finanziell unterstützen kann. Die Gewährung von EFSF-Darlehen unterliegt im Rahmen gemeinsamer EU- und IWF-Programme strengen Auflagen. Die EFSF hat eine effektive Darlehenskapazität von 440 Mrd EUR, wobei die Darlehen durch die Emission von Schuldverschreibungen finanziert und von den Ländern des Euroraums anteilsmäßig garantiert werden.
Europäische Gemeinschaft (EG)
Zum Index↑Die Europäische Gemeinschaft (EG) war ursprünglich eine supranationale Organisation und die erste der drei Säulen der Europäischen Union – gegründet 1957 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und 1993 durch den Vertrag von Maastricht in EG umbenannt. Obwohl generell meistens von der EU statt von der EG geredet wurde, blieben beide juristisch unterschiedliche Konstrukte. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Existenz der EG beendet. Ihre Rechtsnachfolgerin wurde die EU, die durch den Vertrag nun selbst Rechtspersönlichkeit erhielt. Der EG-Vertrag wurde in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) umbenannt.
Europäische Gemeinschaften
Zum Index↑Als Europäische Gemeinschaften wurden die europäischen Institutionen bezeichnet, die 1967 durch Fusion der Organe (1) der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), (2) der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später EG) und (3) der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) gegründet wurden. Die jeweiligen Gründungsverträge aus den Jahren 1951 (EGKS) und 1957 (EWG und EAG – „Römische Verträge“) behielten aber weiterhin ihre Gültigkeit. Seit die EGKS durch Vertragsablauf im Juli 2002 in der EG aufging, bestanden die Europäischen Gemeinschaften aber nur mehr aus der EAG und der EG.
Europäische Kommission (EK)
Zum Index↑Die Europäische Kommission ist eine supranationale europäische Institution (mit Sitz in Brüssel und einigen Dienststellen in Luxemburg), die vor allem Aufgaben der Exekutive wahrnimmt. Sie gilt als der „Motor der Gemeinschaftspolitik“, da sie über das alleinige legislative Initiativrecht verfügt, die Richtlinien, Verordnungen etc. des Rates und des Europäischen Parlaments vorbereitet, umsetzt und verwaltet und als „Hüterin der Verträge“ die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts kontrolliert. Die Mitglieder der Europäischen Kommission (27 Kommissare aus den aktuell 27 Mitgliedsländern) werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert und vom Europäischen Parlament bestätigt, wobei jeder ein politisches Ressort und einer als Präsident der Europäischen Kommission eine Leitungsfunktion übernimmt. Ihre Amtszeit entspricht der fünfjährigen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments.
Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
Zum Index↑Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) ist ein unabhängiges Gremium der EU, das für die makroprudenzielle Überwachung des Finanzsystems der EU zuständig ist. Der ESRB soll zur Prävention oder Abfederung von Systemrisiken für die Finanzstabilität beitragen, die aus Entwicklungen innerhalb des Finanzsystems erwachsen. Um die Ausweitung von Finanzmarktturbulenzen zu verhindern, berücksichtigt er dabei gesamtwirtschaftliche Entwicklungen.
Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
Zum Index↑Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus ist ein EU-Beistandsmechanismus auf Basis von Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags, in dessen Rahmen die Europäische Kommission im Namen der EU bis zu 60 Mrd EUR aufnehmen kann, um EU-Mitgliedstaaten Darlehen einzuräumen, die von außergewöhnlichen Ereignissen jenseits ihres Einflussbereichs betroffen oder von diesen ernstlich bedroht sind. Die Gewährung von EFSM-Finanzhilfen unterliegt im Rahmen gemeinsamer EU- und IWF-Programme strengen Auflagen.
Europäischer Fiskalpakt (SKS-Vertrag, TSCG)
Zum Index↑Der Europäische Fiskalpakt bezeichnet Inhalte und Maßnahmen aus dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag), die die Konvergenzkriterien des Vertrages von Maastricht (60 % Verschuldungsobergrenze in Relation zum jeweiligen BIP und 3 % jährliches Haushaltsdefizit in Relation zum jeweiligen BIP) betreffen. Es besteht nun insbesondere die Möglichkeit der finanziellen Sanktionierbarkeit bei Nichteinhaltung. Der Europäischer Fiskalpakt trat am 1. Jänner 2013 in Kraft, nachdem ihn Finnland als zwölftes Land des Euroraums ratifiziert hatte. Damit ist die Voraussetzung für Finanzhilfen aus dem ESM geschaffen.
Europäischer Gerichtshof, Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Zum Index↑Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ein Organ der EU. Der 1952 gegründete EuGH (mit Sitz in Luxemburg) bildet gemeinsam mit dem 1988 eingerichteten Gericht erster Instanz und dem 2004 gegründeten Gericht für den öffentlichen Dienst die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union. Er verfügt über einen Richter je EU-Mitgliedsstaat und ist ein vielsprachiges Organ der EU. Als Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union wacht er gemeinsam mit den Gerichten der Mitgliedstaaten über die einheitliche Anwendung und Auslegung des Unionsrechts.
Europäischer Rat
Zum Index↑Seit 1975 tagt der Europäischer Rat regelmäßig mindestens zweimal jährlich. Unter dem Vorsitz eines auf 2 ½ Jahre gewählten Präsidenten setzt sich der Europäische Rat aus den 27 Staats- und Regierungschefs, dem Präsidenten der Europäischen Kommission und dem EZB-Präsidenten zusammen. Er nimmt im politischen System der EU eine besondere Rolle ein, da er nicht an der allgemeinen Rechtsetzung der EU beteiligt ist, sondern als intergouvernementale Institution die entscheidenden Kompromisse zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sucht und Impulse für weitere Entwicklungen der Union setzt. Im Vertrag von Lissabon ist der Europäische Rat nun formell als zwischenstaatlich angelegtes EU-Organ verankert.
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Zum Index↑Der Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) ist eine von den Ländern des Euroraums auf zwischenstaatlicher Ebene gegründete Finanzinstitution (mit Sitz in Luxemburg), die auf dem Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus beruht und am 8. Oktober 2012 in Kraft trat. Als ständiger Krisenmechanismus gewährt der ESM den Euro-Ländern finanzielle Unterstützung, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität im gesamten Euroraum unerlässlich ist. Die Darlehenskapazität des ESM beträgt 500 Mrd EUR, für die Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) und den ESM zusammen 700 Mrd EUR. Nach einer Übergangsperiode bis Juni 2013 löst der ESM den EFSF langfristig ab.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR, EEA, European Economic Area)
Zum Index↑Der Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) ist der am 1. Jänner 1994 geschaffene gemeinsame Wirtschaftsraum der EU- und EFTA-Staaten, dem heute 30 Staaten angehören, nämlich die 27 EU-Mitgliedstaaten (EU-27) sowie die drei EFTA-Mitglieder Norwegen, Island, Liechtenstein (nicht aber die Schweiz). Ziel des EWR ist die Verwirklichung des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie die Kooperation in den Bereichen Umwelt, Bildung, Forschung, Entwicklung usw. Mit 40 % des Welthandels ist der EWR der größte gemeinsame Markt der Welt. Er ist keine Zollunion, aber aufgrund der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Harmonisierungsvorschriften mehr als eine einfache Freihandelszone.
Europäisches Parlament
Zum Index↑Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg und Brüssel wird seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen gewählt. Damit ist es das einzige direkt gewählte EU-Organ, in () dem die Vertreter der über 500 Millionen EU-Bürger Sitz und Stimme haben. Derzeit gibt es 754 Abgeordnete, die sich nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten verteilen; die nächste Wahl findet 2014 statt. Die Mitglieder organisieren sich nach politischen Kriterien und bilden Fraktionen, um ihre Standpunkte besser zu vertreten. Die Einflussnahme des Europäischen Parlaments stieg in den letzten Jahren und es fungiert heute für nahezu das gesamte EU-Recht als Mitgesetzgeber neben dem Rat. Gemeinsam mit dem Rat nimmt es Vorschläge der Europäischen Kommission an oder ändert sie ab. Weiters überwacht es die Arbeit der Kommission und stellt den Haushaltsplan der EU fest. Der überwiegende Teil der Arbeit findet in Fachausschüssen statt, die Berichte ausarbeiten und über die später im Plenum abgestimmt wird.
Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
Zum Index↑Das ESZB umfasst die EZB und die Zentralbanken der derzeit 27 EU-Mitgliedstaaten. Das ESZB wird vom EZB-Rat und vom EZB-Direktorium geleitet, ein drittes Beschlussorgan ist der Erweiterte Rat.
Europäisches Währungsinstitut (EWI)
Zum Index↑Das Institut mit Sitz in Frankfurt (Deutschland) war die Vorläuferorganisation der EZB und bereitete im Zeitraum von 1994 bis 1998 den Übergang zu einer gemeinsamen europäischen Währungspolitik vor. Das EWI wurde mit der Errichtung der EZB am 1. Juni 1998 aufgelöst.
Europäisches Währungssystem (EWS)
Zum Index↑Das Europäische Währungssystem (EWS) bezeichnet die von 1979 bis zur Einführung des Euro am 1. Jänner 1999 praktizierte Form enger währungspolitischer Zusammenarbeit in Europa, mit dem Ziel, eine Zone der Währungsstabilität zu schaffen. Die Hauptbestandteile des EWS waren eine gemeinsame Währungseinheit (ECU), der sogenannte Wechselkursmechanismus (mit festen, aber innerhalb einer Bandbreite von zuletzt ±15 % flexiblen Wechselkursen) und verschiedene Beistandsmechanismen. Seit der Einführung des Euro regelt ein neuer Wechselkursmechanismus (WKM II) die Zusammenarbeit zwischen den Euro-Ländern und den anderen EU-Staaten.
Europäische Union (EU)
Zum Index↑Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten (EU-27), der seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht (1. November 1993) besteht. Zur EU gehören derzeit 19 Euro-Länder sowie Bulgarien, Dänemark, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik, Ungarn und Kroatien. Das Vereinigte Königreich gehört seit 01.02.2020 nicht mehr der EU an. Ziel der EU ist die Vertiefung des Binnenmarktes (Verwirklichung der vier Freiheiten), eine einheitliche Geld- und Währungspolitik und eine zunehmend stärkere Koordinierung der allgemeinen Politiken in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Außenbeziehungen und Verteidigung sowie Justiz und Innere Sicherheit.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Zum Index↑Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ist der Vorläufer der Europäischen Gemeinschaft und damit Kernstück der EU – gegründet 1957 (durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Deutschland) und 1993 durch den Vertrag von Maastricht in Europäische Gemeinschaft umbenannt.
European Free Trade Association (EFTA, Europäische Freihandelsassoziation)
Zum Index↑Die EFTA mit Sitz in Genf (Schweiz) wurde 1960 als Reaktion auf die Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet und hat sich der Aufgabe verschrieben, den freien Warenverkehr und die wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Gründungsmitglieder waren Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich; 1961 kamen Finnland, 1979 Island und 1991 Liechtenstein dazu. Bei EU-Beitritt verließen einige Länder die EFTA, sodass es heute nur noch 4 Mitgliedsstaaten gibt, Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz.
EZB-Direktorium (Direktorium der Europäischen Zentralbank)
Zum Index↑Das Direktorium der Europäischen Zentralbank besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Direktoriumsmitgliedern und trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung der EZB sowie – auf Weisung des EZB-Rats – für die Durchführung der Geldpolitik im Euroraum.
G-10 (Gruppe der Zehn, Zehnergruppe)
Zum Index↑Die G-10 wurde 1962 anlässlich des Abschlusses der Allgemeinen Kreditvereinbarungen (General Agreements to Borrow – GAB) mit dem IWF gegründet und ist ein informeller Zusammenschluss der Finanzminister und der Präsidenten der Zentralbanken von zehn (inzwischen elf) wichtigen Industrienationen (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Kanada, Niederlande, Belgien und Schweden) sowie der Schweiz und Luxemburg gegründet. Die Schweiz ist seit 1962 assoziiertes und seit 1984 elftes Vollmitglied; Luxemburg ist assoziiertes Mitglied, dennoch wurde der Name G-10 beibehalten. Die Mitglieder der G-10 tagen zweimal jährlich unter Beteiligung des IWF, der OECD, der EU und der BIZ.
G-20 (Gruppe der Zwanzig)
Zum Index↑Die G-20 wurde 1999 als Antwort auf die Finanzkrise in den späten 1990er-Jahren und zur Einbindung der Entwicklungsländer in die globale ökonomische Diskussion gebildet und ist ein informeller Zusammenschluss der Finanzminister und der Präsidenten der Zentralbanken der neunzehn wichtigsten Industrie- und Entwicklungsländer (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Kanada, Russland, Argentinien, Australien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea und Türkei) sowie der EU (vertreten durch den Präsidenten des Rates der EU und den Präsidenten der EZB). Die Mitglieder der G-20 tagen auf Ebene der Staats- und Regierungschefs einmal jährlich unter Einbindung einer Reihe internationaler Institutionen (IWF, Weltbank, OECD).
G-24 (Gruppe der Vierundzwanzig)
Zum Index↑Die G-24 ging 1971 aus der Gruppe der Siebenundsiebzig (G-77) als währungs- und finanzpolitisches Sonderforum hervor und ist ein informeller Zusammenschluss von 24 Entwicklungsländern (neun Staaten Afrikas, sieben Staaten Asiens und acht Staaten Lateinamerikas und der Karibik). Aufgabe der G-24 ist es, als Gegenstück der G-10 die Interessen der Entwicklungsländer insbesondere im IWF zu koordinieren und zu vertreten. An den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen der G-24, die auf Ministerebene stattfinden, nehmen der IWF, die Weltbank und als Beobachter China sowie alle Staaten der G-77, die nicht der G-24 angehören, teil.
G-8 (Gruppe der Acht)
Zum Index↑Die G-8 ging aus der im Gefolge der Ölkrise 1973, der Aufgabe des Bretton-Woods-Systems fester Wechselkurse 1973 und der damit einhergehenden globalen Rezession 1974 erstmals tagenden Fünfergruppe (G-5: USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich) hervor und ist ein informeller Zusammenschluss der acht wichtigsten Industrienationen der Welt (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Kanada (= G-7) und Russland) sowie seit 2008 der EU, die Beobachterstatus hat („G9“);. Ziel der G-8 ist es, als ein „Abstimmungsforum“ Fragen der Weltwirtschaft im Konsens zu erörtern. Wichtigstes Ereignis ist der jährlich stattfindende Weltwirtschaftsgipfel auf Ebene der Staats- und Regierungschefs. Die Koordinierung der konjunktur-, währungs- und geldpolitischen Ziele erfolgt auf Regierungs-, Notenbank-, aber auch auf anderen institutionalisierten Ebenen, oft in Zusammenarbeit mit dem IWF.
GATS (General Agreement on Trade in Services, Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen)
Zum Index↑GATS ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag über den Handel mit Dienstleistungen und wurde 1994 zwischen den 123 WTO-Vertragsstaaten abgeschlossen (1994 Beitritt Österreichs). Ziel ist die Intensivierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen durch fortschreitende Liberalisierung. Das am 1. Jänner 1995 in Kraft getretene GATS-Abkommen ist neben dem GATT-Abkommen das wichtigste Vertragswerk der WTO.
GATT (General Agreement on Tariffs and Trade, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen)
Zum Index↑GATT ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag über den Welthandel, der 1947 zwischen ursprünglich 23 Vertragsstaaten (1951 Beitritt Österreichs) abgeschlossen wurde und bis 1994 in Kraft war. Ziel des GATT war die Intensivierung des internationalen Güteraustauschs durch Abbau von Handelshemmnissen, welche mittels acht Verhandlungsrunden umgesetzt wurde. Der GATT-Vertrag wurde per 1. Jänner 1995 in die WTO als wichtiges Vertragswerk eingegliedert.
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)
Zum Index↑Die GUS wurde mit dem Bestreben, einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sicherheitsraum zu schaffen, Ende 1991 mit Sitz in Minsk gegründet und ist der Zusammenschluss verschiedener Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Ursprünglich gehörten zu der Gruppe Russland, Weißrussland, Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Georgien trat 2009 aus, Turkmenistan hat nur noch beigeordneten Status, Usbekistan wird auch nicht mehr als Mitglied genannt.
Goldparität
Zum Index↑Als Goldparität wird die staatlich oder durch internationale Vereinbarungen festgelegte Goldmenge bezeichnet, die man für eine Währungseinheit erhält. So war der Wert des US-Dollar im Bretton-Woods-System (1944–1973) mit 35 USD je Unze Gold festgelegt. Die Goldparität wurde letztlich durch die Sonderziehungsrechte des IWF ersetzt.
IBRD (International Bank for Reconstruction and Development, IBWE, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung)
Zum Index↑Die IBRD ist die älteste und wichtigste Teilorganisation der Weltbankgruppe und wurde 1944 gegründet. Im Juni 1946 nahm sie ihre Geschäftstätigkeit mit Sitz in Washington DC (USA) auf. Ihre Aufgabe war zunächst die Finanzierung des Wiederaufbaus Europas und ist seit Beginn der amerikanischen Wirtschaftshilfe die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Entwicklungs- und Transformationsländern. Schwerpunktmäßig unterstützt die IBRD Länder im mittleren Einkommensbereich und kreditwürdige ärmere Länder. Die Mittel der IBRD stammen zum Großteil aus der Begebung von Anleihen auf den internationalen Kapitalmärkten.
IWF (Internationaler Währungsfonds)
Zum Index↑Der IWF wurde 1944 zusammen mit der Weltbank konzipiert und 1945 als Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington DC (USA) gegründet. Hauptaufgabe des IWF ist es, die internationale Stabilität aufrechtzuerhalten. Der IWF fördert die internationale Währungskooperation und Wechselkursstabilität, engagiert sich für das Wachstum des Welthandels, unterstützt Mitglieder bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten und bei der Armutsbekämpfung. Der IWF erfüllt seine Kernaufgabe auf dreierlei Weise: (1) Kreditvergabe: Der IWF vergibt niedrig verzinste Darlehen zur Bewältigung von Zahlungsbilanzkrisen unter bestimmten wirtschaftspolitischen Auflagen, wobei er sich durch die Beiträge (Quoten) der Mitgliedsländer finanziert.; Weiters vergibt der IWF auch niedrig verzinste Darlehen an Länder zur Armutsbekämpfung. (2) Aufsicht: Der IWF erstellt laufend Wirtschafts- und Finanzmarktanalysen der Mitgliedsländer und gibt letzteren politische Empfehlungen. (3) Technische Unterstützung: Der IWF bietet seinen Mitgliedsländer technische Hilfe, d. h. Beratungs- und Schulungsleistungen beim Ausbau von Institutionen und beim Design von Wirtschafts-, Finanz- und Strukturpolitik. Österreich ist seit 27. August 1948 Mitgliedsland und hält eine Quote von 1,87 Mrd SZR (0,86 % der Gesamtquote).
Joint Vienna Institute (JVI)
Zum Index↑Das Joint Vienna Institute (JVI) ist ein in Wien ansässiges Aus- und Fortbildungsinstitut für Experten aus der öffentlichen Verwaltung und aus Zentralbanken in CESEE und GUS sowie aus einigen Reformländern Asiens. Bei den Kursen werden Grundlagen der Wirtschafts- und Finanzpolitik im Zuge des Übergangs zur Marktwirtschaft vermittelt. Verstärkt tragen die JVI-Kurse auch den neuen ökonomischen und wirtschaftspolitischen Fragestellungen und Herausforderungen Rechnung, wobei ein hoher Praxisbezug und wechselseitiges Lernen im Vordergrund stehen. Das JVI wurde 1992 gegründet. Aufgrund eines neuen Abkommens, das 2003 in Kraft trat und das den dauerhaften Bestand des JVI in Wien sichert, tragen der IWF und Österreich (Finanzministerium und Oesterreichische Nationalbank) als Primärmitglieder gemeinsam die laufenden Kosten des Instituts. Die EBRD, IBRD, OECD und WTO sind beitragende Mitglieder. Die Europäische Kommission (DG ECFIN) hat Beobachterstatus.
Konsolidierter Wochenausweis des Eurosystems
Zum Index↑Wöchentliche Bilanz des Eurosystems, d. h. aller Notenbanken des Eurosystems (nationale Zentralbanken und die EZB). Der konsolidierte Wochenausweis des Eurosystems wird jeweils zum Stichtag Freitag von der EZB erstellt und im Regelfall am darauf folgenden Dienstag veröffentlicht. Ausnahmen ergeben sich aufgrund des Quartalsabschlusses (zum Quartalsende werden die Aktiva und Passiva jeweils neu bewertet, womit sich die Veröffentlichung im Normalfall auf Mittwoch verschiebt) und aufgrund von TARGET2-Schließtagen.
Lamfalussy-Prozess (Lamfalussy-Verfahren)
Zum Index↑Dieses Verfahren zur Beschleunigung des EU-Gesetzgebungsprozesses wurde im März 2002 vom Europäischen Rat mit Blick auf das Ziel einer fristgerechten Umsetzung des Financial Services Action Plan (FSAP) gebilligt. Das ursprünglich für den Wertpapiersektor entwickelte Verfahren geht auf einen Vorschlag eines „Ausschusses der Weisen“ unter Vorsitz von Baron Alexandre Lamfalussy zurück. Ziel ist es, den komplexen und langwierigen regulären EU-Gesetzgebungsprozess im Rahmen eines Vier-Stufen-Plans zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Dezember 2002 beschloss der Rat, das Lamfalussy-Verfahren auf den gesamten EU-Finanzsektor auszudehnen. Nach diesem Verfahren beschließen Rat und Parlament in der ersten Stufe nur mehr Rahmenrichtlinien, die technischen Details (Durchführungsbestimmungen) werden in der zweiten Stufe von Regelungsausschüssen festgelegt, die Umsetzungsbestimmungen werden in der dritten Stufe vom Ausschuss der nationalen Aufsichtsbehörden erarbeitet und die Europäische Kommission überprüft in der vierten Stufe die Umsetzung der Richtlinien.
Liberalisierung
Zum Index↑Unter Liberalisierung wird die Aufhebung sämtlicher mengen- und wertmäßiger Beschränkungen bzw. Hemmnisse zur Herstellung marktwirtschaftlicher Verhältnisse verstanden. Die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes 1992 umfasste die Freigabe des Verkehrs von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Die völlige Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgte Ende 1991 (Österreich: 4. November 1991) und stellte die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) dar. Für die weltweite Liberalisierung von Handel, Dienstleistungen und intellektuellem Eigentum ist die WTO zuständig, für die Liberalisierung des Kapitalverkehrs vor allem die OECD.
Lissabon-Strategie (Lissabon-Prozess, Lissabon-Agenda)
Zum Index↑Auf einem Lissabonner Sondergipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs im März 2000 formuliertes Programm mit dem Ziel, die Europäische Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Zur Zielerreichung wurden Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovation und Technologie, Unternehmen, v. a. KMU, Binnenmarkt, Infrastruktur, Bürokratieabbau, industrielle Basis, Bildung und Weiterbildung, flexibler Arbeitsmarkt, Beschäftigung sowie zur Sicherung der makroökonomischen Stabilität gesetzt. Die Lissabon-Strategie wurde 2005 anlässlich einer Halbzeitbewertung auf Wachstum und Beschäftigung fokussiert. Im Rahmen der seit 2005 auf partnerschaftliche Zusammenarbeit ausgerichteten Strategie legten die Mitgliedstaaten nationale Reformprogramme (2005-2008 und 2008-2010) und die EU das Lissabonner Gemeinschaftsprogramm vor. Nachfolger der Lissabon-Strategie ist die Strategie „Europa 2020“, die 2010 verabschiedet wurde.
Memorandum of Understanding (MoU)
Zum Index↑Ein Memorandum of Understanding (MoU) ist eine im Verhandlungsprozess abgegebene Absichtserklärung, in der Folge einen Vertrag abschließen zu wollen, insbesondere dann, wenn die Vertragsverhandlungen lange andauern oder viele potenzielle Vertragspartner vorhanden sind. Charakteristisch ist, dass die wesentlichen Vertragsinhalte noch nicht feststehen und die Parteien nur ihren Willen bekunden, ernsthafte Vertragsverhandlungen durchzuführen. Eine Verpflichtung zum nachfolgenden Vertragsabschluss wird durch die Unterzeichnung eines MoU nicht begründet. Ein MoU wird in der Regel von allen potenziellen Vertragspartnern unterfertigt.
OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Zum Index↑Die OECD ist eine internationale Organisation mit Sitz in Paris. 1961 als Nachfolgeorganisation der 1948 zur Abwicklung der Marshallplanhilfe (ERP) ins Leben gerufenen Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (Organization for European Economic Co-operation – OEEC) gegründet. Österreich war sowohl Gründungsmitglied der OEEC als auch der OECD. Die OECD zählt heute 34 Mitgliedsländer (Stand April 2013). Vorrangiges Ziel ist die Unterstützung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum und Beschäftigung und damit Hebung des Lebensstandards unter Aufrechterhaltung der Finanzmarktstabilität in den Mitgliedstaaten und kooperierenden Staaten. Sie stellt ein Forum zur Verfügung zu stellen, in dem Regierungen ihre Erfahrungen zu wirtschaftspolitischen Fragen austauschen und gemeinsame Lösungsansätze wie z. B. Standards, Richtlinien und Verträge erarbeiten. Weiteres erstellt sie wirtschaftlichen und sozialen Statistiken, Analysen und Prognosen sowie Publikationen im Bereich Wirtschaftspolitik.
OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries)
Zum Index↑Die OPEC ist eine 1960 gegründete und seit 1965 in Wien ansässige permanente intergouvernementale Organisation der wichtigsten erdölexportierenden Länder. Die Gründungsländer waren Irak, Iran, Kuwait, Saudi-Arabien und Venezuela; heute zählen auch Algerien, Angola, Ecuador, Katar, Libyen, Nigeria und die Vereinigten Arabischen Emirate zu den Mitgliedern. Die OPEC-Mitgliedstaaten fördern etwa 40 % der weltweiten Erdölproduktion und verfügen über drei Viertel der weltweiten Erdölreserven. Das Ziel der OPEC ist ein monopolisierter Ölmarkt. Es werden regelmäßig Förderquotenbeschränkungen für die Mitglieder festgelegt, um dadurch den Ölpreis zu steuern. Link: www.opec.org
Opting-out-Klausel (Ausnahmeregelung, Nichtbeteiligungsklausel)
Zum Index↑Ausnahmeregelung, die es einem Mitgliedsstaat erlaubt, sich in einem bestimmten Bereich nicht zu beteiligen. Bezogen auf den EU-Vertrag ist die Klausel festgeschrieben im Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB, der zufolge Dänemark und das Vereinigte Königreich nicht verpflichtet sind, den Euro einzuführen.
Outright Monetary Transactions (OMT)
Zum Index↑Auf Beschluss des EZB-Rats haben die „geldpolitischen Outright-Geschäfte“ im September 2012 das SMP (Programm für die Wertpapiermärkte) abgelöst. Im Rahmen dieses Programms kann das Eurosystem unter bestimmten Bedingungen Staatsanleihen bestimmter Länder des Euroraums in vorab nicht explizit begrenzter Höhe über den Sekundärmarkt ankaufen. Der EZB-Rat zielt mit diesem Programm darauf, ernsthaften Störungen an einzelnen Anleihemärkten entgegenzuwirken und so die Voraussetzungen für das Funktionieren der geldpolitischen Transmission zu schaffen.
Rat der Europäischen Union (Rat der EU, EU-Ministerrat, Rat)
Zum Index↑Der Rat der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel ist die auf Ministerebene tagende oberste Entscheidungsinstanz der EU mit je einem Mitglied aus jedem der 28 EU-Mitgliedstaaten, unterstützt von rund 2.500 Beamten im Ratssekretariat. Der Rat ist für die Realisierung der vertraglich festgelegten Ziele verantwortlich und erlässt zu diesem Zweck Rechtsvorschriften (zumeist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf Vorschlag der Europäischen Kommission). Er ist für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Abstimmung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten verantwortlich. Die Tagungen finden je nach fachlicher Zuständigkeit in unterschiedlichen Zusammensetzungen (insgesamt 9) und unterschiedlich häufig statt, z. B. einmal monatlich im Rahmen des ECOFIN-Rats auf der Ebene der Wirtschafts- und Finanzminister. Jeder EU-Mitgliedstaat übernimmt im Wechsel den Ratsvorsitz für sechs Monate. Ratsentscheidungen, die in der Regel mit qualifizierter Mehrheit zu erreichen sind, werden auf politischer Ebene vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) vorbereitet, der wiederum von Arbeitsgruppen aus Beamten der Behörden der Mitgliedstaaten unterstützt wird.
Regierungskonferenz
Zum Index↑Im Fall von Änderungen der grundlegenden europäischen Verträge (Römische Verträge) – die grundsätzlich jeder EU-Mitgliedstaat sowie die Europäische Kommission beim Europäischen Rat beantragen kann – kann der Rat (nach Anhörung durch das Europäische Parlament und gegebenenfalls der Europäischen Kommission) eine Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten einberufen, die dann die Änderungen festlegt. Die Vertragsveränderung muss von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden. Die Römischen Verträge wurden im Rahmen von Regierungskonferenzen bisher mehrmals grundlegend reformiert (Einheitliche Europäische Akte, Vertrag von Maastricht, Vertrag von Amsterdam, Vertrag von Nizza, Vertrag von Lissabon)
Sonderziehungsrecht (SZR, Special Drawing Right, SDR)
Zum Index↑Sonderziehungsrechte sind 1969 vom IWF geschaffenes Buchgeld, das zu den internationalen Währungsreserven zählt und das der IWF darüber hinaus auch als Verrechnungswährung verwendet. Außerdem dient es als Grundlage für die Rechnungseinheit mehrerer anderer internationaler Organisationen und als Basis für private Finanzinstrumente. Der Wechselkurs eines Sonderziehungsrechts ist durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen definiert und wird werktäglich vom IWF errechnet. Seit 1. Jänner 2011 enthält dieser Korb 41,9 % USD, 37,4 % EUR, 11,3 % GBP und 9,4 % JPY.
Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP)
Zum Index↑Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) ist ein Rahmenwerk zur Gewährleistung gesunder Staatsfinanzen in den EU-Mitgliedstaaten als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und für ein starkes, nachhaltiges und beschäftigungsförderndes Wachstum. Er enthält die Auflage für EU-Mitgliedstaaten mittelfristige Haushaltsziele festzulegen, sowie genaue Bestimmungen für ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit. Er besteht aus der Entschließung des Europäischen Rates von Amsterdam über den SWP vom 17. Juni 1997 sowie drei Verordnungen des Europäischen Rates. Ergänzender Bestandteil ist auch der Bericht des ECOFIN-Rates über die Verbesserung der Umsetzung des SWP vom 22./23. März 2005 sowie ein Verhaltenskodex und Leitlinie zu den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen.
Subsidiaritätsprinzip
Zum Index↑Diesem gesellschaftspolitischen Prinzip zufolge sollen übergeordnete gesellschaftliche Einheiten (z. B. der Staat, die EZB, die EU) nur solche Aufgaben übernehmen, zu deren Wahrnehmung untergeordnete Einheiten (z. B. Einzelstaat, Bundesland, Gemeinde, Zentralbank eines einzelnen Landes) nicht in der Lage sind. Im europäischen Kontext wurde das Prinzip durch den Vertrag von Maastricht 1993 eingeführt und bedeutet, dass die Europäische Gemeinschaft in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig wird, sofern und soweit die Ziele der Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.
Vertrag von Amsterdam
Zum Index↑Am 2. Oktober 1997 in Amsterdam unterzeichneter und am 1. Mai 1999 in Kraft getretener Vertrag, mit dem der Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG-Vertrag) abgeändert, ergänzt und in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt wurden. Er sollte ursprünglich dazu dienen, die EU auch nach der Osterweiterung handlungsfähig zu halten. Eine durchgreifende Reform der EU scheiterte allerdings und machte weitere Reformen nötig (Vertrag von Nizza und Vertrag von Lissabon).
Vertrag von Lissabon
Zum Index↑Der Vertrag von Lissabon ist die derzeitig gültige Vertragsgrundlage der Europäischen Union. Er wurde am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Der Vertrag von Lissabon ersetzt die bestehenden Verträge nicht, sondern ändert diese lediglich ab. Er besteht aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), einschließlich beigefügter Protokolle und Erklärungen in der konsolidierten Fassung. Der neue Vertrag soll für eine erweiterte EU mit 28 Mitgliedstaaten eine effizientere Funktionsweise der Institutionen gewährleisten.
Vertrag von Maastricht (Europäischer Unionsvertrag, EU-Vertrag, EUV)
Zum Index↑Am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichneter und am 1. November 1993 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des EG-Vertrags stellt eine neue Stufe bei der Verwirklichung der europäischen Integration dar, da er die Einleitung einer politischen Integration ermöglicht. Die mit diesem Vertrag geschaffene Europäische Union basiert auf drei Pfeilern, nämlich den Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (JI). Der Vertrag begründete die Unionsbürgerschaft, stärkte die Rechte des Europäischen Parlaments und führte die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ein.
Vertrag von Nizza
Zum Index↑Am 26. Februar 2001 in Nizza unterzeichneter und am 1. Februar 2003 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des Vertrags von Maastricht (EU-Vertrag) und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG-Vertrag). Sein Hauptzweck war eine institutionelle Reform, damit die Union nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und auf 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2007 effizient funktionieren konnte. Der Vertrag von Nizza, der EU-Vertrag und der EG-Vertrag wurden in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt. Er ist der Vorgänger des Vertrags von Lissabon.
Währungsschlange (Europäischer Wechselkursverbund, Schlange im Tunnel)
Zum Index↑Von 1972 bis 1973 praktizierte Form enger währungspolitischer Zusammenarbeit in Europa, mit dem Ziel, eine Zone der Währungsstabilität zu schaffen. Die sechs – gegenüber dem US-Dollar fixierten – Mitgliedswährungen durften sich bilateral nur innerhalb einer Bandbreite von ±2,5 % („Schlange“) bewegen, was mit bilateralen Interventionen auf dem Devisenmarkt sichergestellt wurde. Dieses System wurde 1973 nach einer 10-prozentigen Abwertung des US-Dollar durch den multilateralen Europäischen Wechselkursverbund ohne US-Dollar-Anbindung ersetzt und seinerseits 1979 vom Europäischen Währungssystem (EWS) abgelöst, das bis zur Einführung des Euro bestand.
Weltbank
Zum Index↑Die Weltbank wurde 1944 zusammen mit dem IWF als Sonderorganisation der Vereinten Nationen konzipiert und gegründet. Sie hat ihren Sitz in Washington DC und mehr als 9.000 Angestellten in über 100 Büros weltweit. Die Weltbank, die von 188 Mitgliedsländern gemanagt wird, vergibt in erster Linie niedrig verzinste oder zinsenfreie Darlehen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den Mitgliedsländern und refinanziert diese hauptsächlich durch die Emission von Schuldverschreibungen. Die Weltbankgruppe besteht heute aus zwei Institutionen, der Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), die ihren Fokus auf Länder mit mittlerem Einkommen hat, und der Internationalen Entwicklungsassoziation (IDA), die sich ausschließlich auf die ärmsten Länder der Welt spezialisiert hat, sowie drei Tochterorganisationen, nämlich der International Finance Corporation (IFC), der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) und dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID).
Werner-Plan
Zum Index↑Der Werner-Plan ist der erste schriftliche „Bericht an Rat und Kommission über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in der Gemeinschaft“ und wurde auf der Konferenz der Staats- und Regierungschefs im Dezember 1969 in Den Haag angeregt, in einer im März 1970 errichteten Arbeitsgruppe des Europäischen Rats unter dem Vorsitz des damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten und Finanzminister, Pierre Werner erarbeitet und im Oktober 1970 vorgelegt. Der Plan sah die schrittweise Schaffung der WWU in drei Stufen bis 1980 vor, die durch Währungskooperation, Koordinierung der Konjunkturpolitiken, Aufhebung der Kapitalverkehrsgrenzen und einen regionalen Finanzausgleich verwirklicht werden sollte.
Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA)
Zum Index↑Dieses Gremium wurde mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) per 1. Jänner 1999 anstelle des Währungsausschusses eingesetzt und ist ein gemeinsames Unterorgan des Rates und der Kommission, das insbesondere die Arbeiten des ECOFIN-Rates auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Finanzpolitik vorbereitet und in Art. 134 AEUV seine Rechtsgrundlage hat. Er setzt sich aus jeweils zwei Vertretern jedes Mitgliedstaates (normalerweise des Finanzministeriums und der Zentralbank), zwei Vertretern der EZB und zwei Vertretern der Europäischen Kommission zusammen.
Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
Zum Index↑Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bezeichnet den vertraglich vereinbarten Zusammenschluss der EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungspolitik in einem dreistufigen Prozess, der zur Einführung des Euro als der gemeinsamer Währung und zur Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik im Euroraum sowie zur Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken der EU-Mitgliedstaaten führte. Die dritte und letzte Stufe begann am 1. Jänner 1999 mit der Übertragung der geldpolitischen Zuständigkeiten auf die EZB und der Einführung des Euro als Buchgeld. Die Bargeldumstellung am 1. Jänner 2002 stellte die letzte Etappe auf dem Weg zur Vollendung der WWU dar. Dem Euroraum gehören inzwischen 19 EU-Mitgliedstaaten an (Stand 2014). Ein Konzept für eine Verwirklichung einer vertieften und echten WWU wurde im Jahr 2012 vom Präsidenten des Europäischen Rates Van Rompuy initiiert.
WTO (World Trade Organization, Welthandelsorganisation)
Zum Index↑Die in Genf (Schweiz) angesiedelte WTO engagiert sich in erster Linie für die Liberalisierung und Koordinierung des internationalen Handels. Mit der Gründung der WTO am 1. Jänner 1995 wurde der GATT-Dialog institutionalisiert. Darüber hinaus decken die WTO-Vereinbarungen auch den Handel in Dienstleistungen und intellektuellem Eigentum ab (General Agreement on Trade in Services – GATS, Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights – TRIPS). Die zweite Hauptaufgabe der WTO liegt in der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren bei einem Rechtsbruch.