Glossar

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Begriffe mit G

Geldmarkt

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Der Geldmarkt im engeren Sinn umfasst den Handel von Zentralbankguthaben unter Banken und dient dem Liquiditätsausgleich. Der Geldmarkt im weiteren Sinn umfasst die Gesamtheit aller Handelstätigkeiten mit kurzfristigen Finanzinstrumenten (Laufzeiten bis zu einem Jahr).

Geldmarktfonds

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Geldmarktfonds sind Investmentfonds, deren Anteile enge Einlagensubstitute darstellen und die ihre Mittel hauptsächlich in Geldmarktinstrumente, sonstige übertragbare Schuldtitel mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr oder in Bankeinlagen investieren.

Geldvermögen

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Siehe Finanzvermögen

Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)

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Die Generally Accepted Accounting Principles sind US-amerikanische Rechnungslegungsvorschriften, bei denen die periodengerechte Erfolgsermittlung im Vordergrund steht.

Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung (GFR)

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Mit der Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung erstellt die OeNB die Vermögensbilanz über die finanzielle Forderungen und Verpflichtungen Österreichs, aufgegliedert nach einzelnen volkswirtschaftlichen Sektoren (Finanzieller Sektor, Staat, Nichtfinanzielle Unternehmen, private Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck und Ausland). Darüber hinaus wird die Finanzverflechtung zwischen den einzelnen Sektoren bzw. dieser Sektoren gegenüber dem Ausland dargestellt. Innerhalb der einzelnen Sektoren wird weiter unterschieden zwischen Banken, der OeNB, Versicherungen, Pensionskassen, Investmentfondsgesellschaften, sonstigen Finanzinstitutionen, dem Bund, einzelnen Bundesländern und Gemeinden, Waren oder nichtfinanziellen Dienstleistungen produzierenden Unternehmen, Privatpersonen sowie Stiftungen, Hilfsorganisationen bzw. gewerkschaftlichen und kirchlichen Organisationen in Österreich.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

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Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Jahresrückblick in Form einer Gegenüberstellung sämtlicher Erträge und Aufwendungen, und damit Informationsquelle über Ursprung und Höhe des unternehmerischen Erfolges (= Gewinn oder Verlust).

Großkredite

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Gemäß BWG melden Kredit- und Finanzinstitute sowie Vertragsversicherungsunternehmen monatlich jene Kredite und wertpapierunterlegte Forderungen an einzelne Kreditnehmer, die in Summe ein Volumen von 350.000 EUR überschreiten. Diese Daten werden von der OeNB erhoben, plausibilisiert und aggregiert. Die aggregierten Daten stehen den meldenden Instituten und der Bankenaufsicht als Informationsquelle zur Verfügung.

Großveranlagung (GVA)

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Eine Großveranlagung liegt laut § 27 BWG vor, wenn Aktivposten, außerbilanzmäßige Geschäfte, Derivate und Positionen des Handelsbuches bei einem Kunden oder bei einer Gruppe verbundener Kunden 10 % der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstitutes bzw. der anrechenbaren konsolidierten Eigenmittel der Kreditinstitutsgruppe und mindestens 500.000 EUR betragen.