Glossar

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Begriffe mit f

Feinsteuerungsoperation

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Feinsteuerungsoperationen sind ein Offenmarktgeschäft des Eurosystems zum Ausgleich unerwarteter kurzfristiger Liquiditätsschwankungen auf dem Markt. Häufigkeit und Laufzeit solcher Geschäfte sind nicht standardisiert.

Festverzinsliche Wertpapiere (Geldmarktpapiere, Schuldverschreibungen)

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Bei festverzinslichen Wertpapieren bleibt die Verzinsung während der gesamten Laufzeit unverändert. Sie werden nach der Laufzeit in Geldmarktpapiere und langfristig festverzinsliche Wertpapiere (bzw. Schuldverschreibungen) unterteilt. Dazu zählen u. a. Anleihen, Bundesschatzscheine, Commercial Papers, Depotzertifikate, Namensschuldverschreibungen, Pfandbriefe und Kommunalbriefe, sofern sie einen festgesetzten, regelmäßigen Ertrag abwerfen.

Finanz-Holdinggesellschaft

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§ 2 Z 25 BWG definiert eine Finanz-Holdinggesellschaft wie folgt: 1) ist sie eine juristische Person oder ein Unternehmen, aber kein Kreditinstitut; 2) besteht ihre Haupttätigkeit darin, Beteiligungen zu erwerben bzw. zu halten oder Geschäfte im Bereich Kreditvergabe, Ausgabe von Kreditkarten etc. zu betreiben; 3) sind ihre nachgeordneten Institute überwiegend Kreditinstitute, Wertpapierfirmen oder Finanzinstitute, aber mindestens eines der nachgeordneten Institute ist ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma; und 4) ist sie keine gemischte Finanz-Holdinggesellschaft nach dem Finanzkonglomerategesetz.

Finanzinstrument

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Bei einem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag, der bei der einen Vertragspartei zu einem finanziellen Anspruch und bei der anderen Vertragspartei zu einer finanziellen Verpflichtung oder zu Eigenkapital führt. Auch das österreichische Bankwesengesetz orientiert sich an dieser Definition, indem es Finanzinstrumente als Instrumente des Kapital- oder Geldmarktes bezeichnet, die für eine der beteiligten Seiten einen finanziellen Vermögenswert und für die andere Seite eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument schaffen.

Finanzintermediäre

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Mit dem Übergriff Finanzintermediäre werden alle Finanzinstitutionen bezeichnet, die Finanzmittel von Wirtschaftssubjekten mit Kapitalüberschuss (v. a. privaten Haushalten) an Wirtschaftssubjekte mit Kapitalbedarf (v. a. Unternehmen, öffentliche Hand) vermitteln. Im engeren Sinn zählen dazu u. a. Banken, Versicherungen, Investmentfonds und Pensionskassen. Finanzintermediäre im weiteren Sinn sind Institutionen, die den Handel zwischen Kapitalgebern und -nehmern ermöglichen oder erleichtern, wie z. B. Börsen, Finanzmakler und Ratingagenturen.

Finanzintermediation

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Als Finanzintermediation wird die von Finanzintermediären ausgeübte Dienstleistungsfunktion bezeichnet, die in der Vermittlung von Kapital zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern besteht.

Finanzmarktaufsichtsreform 2008

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Seit 1. Jänner 2008 wachen in Österreich OeNB und FMA gemeinsam darüber, dass die Banken über ein entsprechendes Risikomanagement und ausreichend Kapital verfügen. Der OeNB obliegt dabei die laufende Analyse und Beobachtung der österreichischen Kreditinstitute sowie deren Vor-Ort-Prüfung. Bei Vorliegen von gesamtwirtschaftlichen Gründen können Vor-Ort-Prüfungen nunmehr auch ohne Prüfauftrag der FMA durchgeführt werden.

Finanzmarktstabilität

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Finanzmarktstabilität liegt vor, wenn das Finanzsystem – bestehend aus Finanzintermediären, Finanzmärkten und Finanzinfrastruktur – auch im Fall finanzieller Ungleichgewichte und Schocks in der Lage ist, eine effiziente Allokation finanzieller Ressourcen sicherzustellen

Finanzvermögen

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Entsprechend der Definition der Volkwirtschaftlichen Gesamtrechnungen zählen dazu Bargeld, Einlagen, verzinsliche Wertpapiere, jede Form von Aktien und Partizipationsscheinen, sonstige Anteilsrechte (Beteiligungen), Investmentzertifikate, Lebensversicherungen, Ansprüche gegenüber Pensionskassen und betrieblichen Vorsorgekassen, bereits akzeptierte Ansprüche aus Schadens- und Unfallversicherungen, Schillingbestände (sofern noch umtauschbar), handelbare Münzen und sonstige Forderungen (z. B. offene Forderungen aus dem Lohnsteuerausgleich) oder bereits bezahlte Gutscheine.

Mit dem Überbegriff FinTech (Financial Technology) werden einerseits neuartige technische Lösungen für Anwendersysteme im Finanzdienstleistungsbereich bezeichnet. Andererseits sind FinTechs kleine Start-ups, aber auch große international tätige Unternehmen, die – in den meisten Fällen ohne Bankkonzession – in den Markt für Finanzdienstleistungen eintreten wollen. Sie bieten alternative und innovative Lösungen u.a. in den Geschäftsfeldern Finanzierung, Veranlagung, Zahlungsverkehr (mobile payments, near field communication), Kryptowährungen, Big Data-Analyse und Kontoführung an. Damit stehen sie in direkter Konkurrenz mit den konventionellen Banken. Für den Aufsichtsbereich stellen FinTechs und deren Aktivitäten neue Herausforderungen dar.

Float (an einem Zahlungssystem)

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Als Float wird ein auf elektronischen Datenträgern gespeicherter, vorausbezahlter Geldwert bezeichnet. Wurden z. B. auf einem elektronischen Datenträger 50 EUR geladen und 40 EUR davon wieder ausgegeben, so beträgt der Float 10 EUR.

Ein Floater ist ein variabel verzinsliches Wertpapier.

FMA (Finanzmarktaufsicht)

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Die FMA ist eine integrierte unabhängige Allfinanzaufsichtsbehörde, die seit 1. April 2002 mit der Durchführung der Banken-, Versicherungs-, Wertpapier- und Pensionskassenaufsicht in Österreich betraut ist. Sie ist der Rechtsform nach eine „Anstalt öffentlichen Rechts“ und besitzt eigene Rechtspersönlichkeit.

Siehe Investmentfonds

Fortgeschrittener Messansatz (Advanced Measurement Approaches, AMA)

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Im Rahmen des fortgeschrittenen Messansatzes können Banken selbstentwickelte Modelle zur Berechnung der Eigenmittel, welche für das operationale Risiko zu unterlegen sind, heranziehen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Modelle strenge qualitative und quantitative Zulassungskriterien erfüllen.

Fremdkapital

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Als Fremdkapital werden in der Bilanz eines Unternehmens ausgewiesene Schulden mit unterschiedlicher Fristigkeit bezeichnet. Umfangreiche Fremdmittelaufnahmen erhöhen die Gefahr von Liquiditätsengpässen und Rückzahlungsschwierigkeiten.

Fremdwährungskredit

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Ein Kredit, bei dem ausbezahlter Kreditbetrag, Kreditzinsen und Kapitalrückzahlung auf Fremdwährung lauten. Da z. B. ein österreichischer Kreditnehmer das aufgenommene Kapital in Euro benötigt und Rückzahlungen in der Regel nur in Euro leisten kann, sind alle mit dem Kredit verbundenen Zahlungen mit dem jeweiligen Wechselkurs von der Fremdwährung in Euro umzurechnen, wodurch für den Kreditnehmer ein Wechselkursrisiko entsteht. Motivation für die Aufnahme eines Fremdwährungskredits ist in der Regel das Ausnützen des niedrigeren Zinssatzes in der Fremdwährung. Allerdings kann ein Fremdwährungskredit aufgrund des Wechselkursrisikos trotz niedrigerer Zinsen letztlich eine höhere finanzielle Belastung für den Kreditnehmer mit sich bringen als ein Euro-Kredit.

Fristentransformation

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Die Fristentransformation ist eine Grundlage der Geschäftstätigkeit universaler Geschäftsbanken. Die Bank betreibt Fristentransformation, wenn die Fristigkeit (d. h. die Laufzeit) ihrer Forderungen (z. B. Kredite an Unternehmen) nicht mit der Fristigkeit der von ihr selbst aufgenommenen Kredite oder der von Kunden entgegengenommenen Einlagen übereinstimmt. Fristeninkongruenzen (die Nicht-Übereinstimmung von Laufzeiten der Aktiv- und Passivpositionen in der Bankbilanz) werden gezielt zur Ertragssteigerung genutzt, bergen aber gleichzeitig auch Liquiditäts- und Ertragsrisiken.

Frühinterventionsbedarf

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Wenn ein Kreditinstitut, auf welches das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG) anzuwenden ist, die in der CRR festgelegten Kapital- oder Liquiditätsanforderungen nicht erfüllt oder gegen diese Anforderungen zu verstoßen droht, liegt Frühinterventionsbedarf vor. Die FMA hat daraufhin eine oder mehrere Frühinterventionsmaßnahmen anzuordnen.

Ein Future ist ein unbedingtes Termingeschäft mit der Verpflichtung, zu einem genau definierten Zeitpunkt einen bestimmten Basiswert, z. B. eine Anleihe, zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Futures sind hinsichtlich ihrer Ausgestaltung standardisiert und werden an der Börse gehandelt.