II/2 Bankakten, allgemeine (Direktoriumsakten)

Dieser Archivbestand unterteilt sich in der Hauptsache in 5 Gruppen, was den großen organisatorischen Wandlungen der Bank entspricht:

Privilegierte Oesterreichische National-Bank, Provisorium (II/02.a)
Privilegierte Oesterreichische National-Bank (II/02.b)
Oesterreichisch-ungarische Bank (II/02.c)
Oesterreichische Nationalbank I (II/02.e)
Oesterreichische Nationalbank II (II/02.f)

Die in diesem Zusammenhang oftmals verwendete Bezeichnung „Direktoriumsakten“ kann genaugenommen lediglich für die Akten von OeNB I und OeNB II Anwendung finden, denn erst mit Ende 1922 wurde das sog. „Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank“ eingerichtet, welches ab dieser Zeit an der Verwaltungsspitze der Bank steht. Vorher sind diese entsprechend eingetragenen Geschäftsunterlagen lediglich als „Akten“ oder „Bankakten“ bezeichnet worden. Das inhaltliche Spektrum dieser Akten umfasst im Prinzip alle bei der Nationalbank vorkommenden Geschäfte, außer jene Unterlagen, welche Kassa (Kassen) und Buchhaltung unmittelbar betreffen (diese finden sich unter der Rubrik IV. Schriftgut „Operatives Geschäft“). Dazu kommen noch wenige Ausnahmen, welche v.a. aus operativen Gründen (meist) zeitweilig gesondert aufgenommen und protokolliert worden sind (siehe unter den Archivsignaturen dieses Bestandes ab II03). Um trotzdem eine möglichst einheitliche und korrekte Bezeichnung für diesen (großen) Bestand zu finden, wurde vom Bankhistorischen Archiv die Bezeichnung „Allgemeine Bankakten“ gewählt.

Die sonstigen Gruppen im Bestand II/02 umfassen diverse Verzeichnisse, Indices sowie ergänzende Akten zu den oben genannten fünf Aktengruppen.

Noch etwas zum Begriff und Entstehen eines „Aktes“: Bevor ein amtliches Schriftstück als solches bezeichnet werden kann, muss es bestimmte Vorstufen seiner Entstehung durchlaufen, die von Institution zu Institution leicht variieren konnten (können). Die in der OeNB diesbezüglich vorgeschriebenen Vorgänge bis zur „Veraktung“ werden in den Erläuterungen zu den einzelnen Aktengruppen beschrieben. Spätestens bei der Aufnahme in das Protokoll der Registratur ist der Tatbestand der „Akt-Werdung“ erfüllt.

Im Bestand sind u. a. auch die Niederschriften, zum Teil in Entwurfsform, zu und von Sitzungsprotokollen diverser OeNB-Gremien, nebst Beilagen, enthalten. Die Nennung von Akten, die derartige Protokolle zum Inhalt haben, erfolgt auf Ebene 2 der Datenbank. Die wichtigsten Protokollarten dabei sind:

Protokolle zu den Sitzungen des Bankausschusses in II/02.b (bis inklusive 1862);
Protokolle zu den Sitzungen der Generalversammlung ab II/02.b (ab 1863);
Protokolle zu den gemeinschaftlichen Sitzungen der Direktion mit dem Bankausschuss in II/02.b (1863–1878);
Protokolle zu den Sitzungen der Bankdirektion ab II/02.b;
Protokolle zu den Sitzungen des Generalrates ab II/02.c (ab 1878)

Der Umstand, dass der Umfang der heute noch existierenden Bankakten nur mehr einen Bruchteil seines ursprünglichen Bestandes ausmacht, ist nicht so sehr auf Verluste während der langen Verwahrungszeit zurückzuführen. Insbesondere dafür verantwortlich sind die bereits ab der Zeit der privilegirten oesterreichischen National-Bank immer wieder vorgenommenen Vernichtungs- bzw. Skartierungsmaßnahmen betr. für die Bankgeschäfte nicht mehr relevante Unterlagen. Eine erste derartige Aktion wurde mit 21. Juni 1859 (Akt Nr. 5407 ex 1859) für die Jahrgänge 1820 bis inklusive 1843 angeordnet: „… Die Registratur wird daher angewiesen, die Acten aus den bezeichneten Jahrgängen nach chronologischer Reihenfolge einer genauen Revision in Bezug auf die Nothwendigkeit ihrer ferneren Aufbewahrung oder auf die Zulässigkeit ihrer Ausscheidung zu unterziehen, …“. Über die weiterhin aufzubewahrenden wie auch die ausgeschiedenen Bankakten waren tabellarische Verzeichnisse anzulegen. Für das Jahr 1867 ist die nächste "Vernichtungsanordnung" belegt, worin die Registratur mit der Skartierung der Bankakten der Jahre 1844 bis inklusive 1856 sowie sämtlicher Wiener Währungs-Akten beauftragt wurde (Akt Nr. 3790 vom 13. Mai 1867). Diese geschäftsmäßig notwendige Vorgangsweise zog sich in Folge, wenn auch in unterschiedlicher Intensität, bis in die jüngste Vergangenheit weiter.

Eine Vorstellung über das Ausmaß der durchgeführten Skartierungsmaßnahmen gibt ein Akt von Anfang 1923, worin die Vernichtung von Bankakten der Jahre 1867 bis inklusive 1900 in Auftrag gegeben wurde (Akt Nr. 96 ex 1923). Begründet wurde diese Aktion übrigens damit, zusätzlichen Raum zur Unterbringung von Büros zu gewinnen. Die Registratur berichtet schließlich dem Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank in seinem Schreiben vom 26. Juni 1923 über die Ergebnisse dieser Aktenskartierung. Unter anderem wird dabei angegeben, dass von 165.463 allgemeinen Bankakten der priv. oesterr. National-Bank und der Oesterreichisch-ungarischen Bank aus den Jahren 1867 bis inklusive 1900 154.398 skartiert und lediglich 11.065 aufbewahrt wurden. Der Prozentsatz der skartierten Akten betrug somit ca. 93 %!