Aktuelles

Geschäftsbericht 2019

Vorwort des Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufgrund der Verschärfung des Handelskonflikts zwischen den USA und China sowie die Verschleppung des „Brexits“ dämpften im Jahr 2019 die Konjunktur im Euroraum. Zudem wirkten sich die Probleme der deutschen Wirtschaft auch auf die Nachbarländer aus, auch auf Österreich. Die Klimaproblematik und der Personalwechsel bei der Europäischen Kommission, der EZB und im IWF prägten das Berichtsjahr zusätzlich.

Die österreichische Wirtschaft erwies sich in diesem herausfordernden Umfeld als kompetitiv und ­leistungsstark, das BIP-Wachstum lag etwas höher als im Euroraum. Im Sog des globalen Nachfragerückgangs wird sich das Wachstum im Jahr 2020 zwar etwas abschwächen, in den folgenden Jahren jedoch laut aktuellen Prognosen wieder beschleunigen.

Für die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) stand das Jahr 2019 im Zeichen des Wandels – sowohl inhaltlich als auch personell. Das Eurosystem beschloss im September ein weiteres expansives Maßnahmenpaket, dessen Umsetzung den nationalen Notenbanken obliegt. Erste Diskussionen zur Überarbeitung der geldpolitischen Strategie starteten und werden 2020 unter der neuen EZB-Präsidentschaft intensiviert geführt werden. Ähnliches gilt für die Pläne für digitales Zentralbankgeld und die Fragestellung, wie Notenbanken in der Geldpolitik „Green Finance“ unter Wahrung der Preis- und Finanzmarktstabilität Rechnung tragen werden.

Im Aufsichtsbereich bildeten die nachhaltige Stärkung der Krisenresistenz der Banken, die nachhaltige Kreditvergabe, die Themen Digitalisierung und IT-Risiken sowie die Umsetzung der Finalisierung des Basel lll-­Reformpakets die Arbeitsschwerpunkte. Die Bankenlandschaft zeigt sich rund zehn Jahre nach der Finanzkrise in robuster und gesunder Verfassung. Der Aufsicht in der derzeitigen Struktur sowie dem Finanzplatz wurde vom IWF im Rahmen des Financial Sector Assessment Program (FSAP) ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt. Die OeNB und die Finanzmarktaufsicht (FMA) haben in einem gemeinsamen Memorandum of Understanding die Zusammenarbeit optimiert und für das Jahr 2020 einen aufsichtlichen Zielkatalog festgelegt. Die Finanzrisiken des Klimawandels erfordern von den Finanzintermediären geeignete Methoden für das Klimarisikomanagement. Neue Finanztechnologien und die Fintech-Wirtschaft werden im Fokus bleiben.

Die Veranlagungsstrategie der OeNB, die angesichts schwieriger Marktbedingungen durch eine verstärkte Diversifikation und risikoreduzierende Maßnahmen gekennzeichnet war, ermöglichte im Jahr 2019 wiederum ein gutes Geschäftsergebnis. Beim Euro-Bargeld konnte der Serienwechsel der 100- und 200-Euro-Banknoten und der Ausgabestopp der 500-Euro-Banknote erfolgreich umgesetzt werden.

Im Direktorium der OeNB fand – gestaffelt von Mai bis September 2019 – ein vollständiger Wechsel statt. Die seit 1. Jänner 2020 gültige Geschäftsverteilung bündelt die fachlichen Kompetenzen in den einzelnen ­Ressorts und erhöht die Effektivität der Bank. Die begonnenen Arbeiten zur künftigen Strategie der OeNB werden im Verlauf des Jahres 2020 abgeschlossen werden. Im Jahr 2020 ist Österreich 25 Jahre Mitglied der EU. Gemäß rezenten Umfragen ist der Zuspruch zur EU in der Bevölkerung hoch. Die Zufriedenheit mit dem Euro ist mit rund 80 % noch höher.

Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OeNB und ihrer Tochtergesellschaften sowie den Mitgliedern des Direktoriums und des Generalrats für die ausgezeichnete und produktive Zusammenarbeit im Jahr 2019.

Wien, im März 2020

Harald Mahrer, Präsident

Vorwort des Gouverneurs

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die konjunkturelle Abkühlung des Euroraums setzte sich 2019 aufgrund der schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen fort. Das Wachstum des realen BIP lag im Jahr 2019 nur bei 1,2 % und wurde vor allem von der Binnennachfrage getragen. Da auch das Preisstabilitätsziel 2019 von „unter, aber nahe 2 %“ nicht ­erreichbar schien, beschloss der EZB-Rat im ­September 2019 nach eingehender Diskussion aller Für und Wider ein umfassendes Maßnahmenpaket und behielt so einen äußerst akkommodierenden geldpolitischen Kurs bei. Durch dieses Maßnahmenpaket sollen substanzielle Impulse gesetzt werden, um günstige Finanzierungsbedingungen sicherzustellen, die das Wachstum im Euroraum unterstützen und damit die Erreichung des Preisstabilitätsziels ermöglichen. Gleichzeitig gibt es Bedenken hinsichtlich möglicher ­unerwünschter Nebenwirkungen der unkonventionellen geldpolitischen Maßnahmen, die vom EZB-Rat beobachtet werden.

2020 findet eine Überprüfung der geldpolitischen Strategie des Eurosystems statt. Die strategische ­Überprüfung, die Ende des Jahres 2020 abgeschlossen sein soll, stellt die Evaluierung des Ziels der Preisstabilität in den Mittelpunkt. Weiters werden neben Themen wie Finanzmarktstabilität, Beschäftigung, ökologische Nachhaltigkeit und Kommunikation auch die Wirksamkeit und die möglichen Nebenwirkungen des in den vergangenen zehn Jahren entwickelten geldpolitischen Instrumentariums überprüft. Das Eurosystem wird im Rahmen der Überprüfung in einen intensiven Dialog mit Interessensvertretungen und der Bevölkerung treten. Die OeNB wird sich aktiv in den Prozess einbringen, um sicherzustellen, dass die künftige geldpolitische Strategie des Eurosystems den strukturellen wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung trägt.

Die österreichischen Banken sahen sich im Jahr 2019 mit steigenden Risiken konfrontiert, jedoch konnten die Banken weiterhin ein positives konsolidiertes Periodenergebnis von 5,3 Mrd EUR im September 2019 ­erreichen. Auch verbesserte sich die Quote notleidender Kredite und die Kapitalisierung der Banken. ­Dennoch steht der Bankensektor vor tiefen strukturellen Herausforderungen, die eine Anpassung der ­Geschäftsmodelle ­notwendig machen.

Nachdem die ressortmäßige Geschäftsverteilung der OeNB mit 1. Jänner 2020 neu festgelegt wurde, überarbeitet die OeNB 2020 unter dem neuen Management auch ihre Strategie für die kommenden Jahre. Dabei bilden die Querschnittsthemen Finanzinnovation, Finanzbildung, Finanzmarktstrategie, Kommunikation und nachhaltiges Personalmanagement die Schwerpunkte. Parallel dazu werden die strategischen Ausrichtungen der einzelnen Geschäftsbereiche der OeNB definiert. Mit dieser Neuorientierung wird die OeNB weiterhin zukunftsfit und innovativ bleiben.

Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OeNB, dem Präsidium, dem Generalrat und dem Direktorium für das Vertrauen und die ausgezeichnete Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten.

Wien, im März 2020

Robert Holzmann, Gouverneur

Mit Stand 31. Dezember 2019 umfasste der Generalrat der OeNB folgende Mitglieder

Dr. Harald Mahrer

Präsident

Aktuelle Funktionsperiode:

1.9.2018 – 31.8.2023

Dr. Barbara Kolm

Vizepräsidentin

Aktuelle Funktionsperiode:

1.9.2018 – 31.8.2023

Mag. Bettina
Glatz-Kremsner

Generaldirektorin der
Casinos Austria AG und der Österreichischen Lotterien Ges.m.b.H.

Aktuelle Funktionsperiode:
1.3.2018 – 28.2.2023

Dr. Stephan Koren

Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H

Aktuelle Funktionsperiode:

8.9.2018 – 7.9.2023

Franz Maurer

Partner bei LIVIA Group

Aktuelle Funktionsperiode:

23.5.2018 – 22.5.2023

Dr. Walter
Rothensteiner

Generalanwalt des Österreichischen Raiffeisenverbandes

Aktuelle Funktionsperiode:

1.8.2019 – 31.7.2024

Mag. Peter Sidlo

Aktuelle Funktionsperiode:

1.3.2018 – 28.2.2023

Mag. Christoph
Traunig, MBA

Geschäftsführender Gesell­­schafter bei St. Stephan Capital Partners

Aktuelle Funktionsperiode:

1.9.2018 – 31.8.2023

Staatskommissär

Sektionschef
Mag. Harald Waiglein

Leiter der Sektion für Wirtschafts­politik und Finanzmärkte im
Bundesministerium für Finanzen

Aktuelle Funktionsperiode:

seit 1.7.2012

Staatskommissär-Stellvertreter

Mag. Alfred Lejsek

Gruppenleiter

Gruppe III/B Finanzmärkte im
Bundesministerium für Finanzen

Aktuelle Funktionsperiode:

seit 1.4.2016

Mag. Birgit Sauerzopf

Vorsitzende des
Zentralbetriebsrats

Mag. Christian Schrödinger

Stellvertretender Vorsitzender des
Zentralbetriebsrats

Eigentümer und Organe

Eigentümer der OeNB

Die OeNB ist eine Aktiengesellschaft. Sie unterliegt im Vergleich zu anderen Aktiengesellschaften aber einer Reihe von speziellen, im Nationalbankgesetz 1984 (NBG) begründeten Regelungen, die sich aus ihrer besonderen Stellung als Zentralbank ergeben. Das Grundkapital von 12 Mio EUR steht seit Juli 2010 zur Gänze im Eigentum des Bundes.

Aufgaben des Generalrats

Der Generalrat ist das Aufsichtsorgan der OeNB und überwacht jene Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) fallen. Der Generalrat wird durch den Präsidenten einberufen, und zwar in der Regel einmal im Monat (§ 28 Abs. 1 NBG). Gemäß § 20 Abs. 2 NBG hat der Generalrat das Direktorium in Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Währungspolitik zu beraten. Diese gemeinsamen Sitzungen des Generalrats und des Direktoriums haben mindestens einmal im Vierteljahr stattzufinden. Für eine Reihe von Agenden der Geschäftsführung ist die Zustimmung des ­Generalrats erforderlich. Dazu zählen die Neuaufnahme oder Auflassung von Geschäftszweigen, die Errichtung oder Auflassung von Zweiganstalten sowie der Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen und Liegenschaften.

Des Weiteren ist die Zustimmung des ­Generalrats bei der Besetzung von Aufsichts­rätinnen und Aufsichtsräten und des Managements von Unternehmen, an denen die OeNB beteiligt ist, einzuholen. Auch bei der Ernennung der Funktionärinnen und Funktionäre der zweiten Führungsebene der OeNB ist die Zustimmung des Generalrats erforderlich. ­Darüber hinaus sind die in § 21 Abs. 2 NBG ­genannten Angelegenheiten der Beschlussfassung durch den Generalrat vorbehalten, wie z. B. die Erstattung von unverbindlichen Dreiervorschlägen an die Bundesregierung für die Ernennung der Mitglieder des Direktoriums durch den Bundespräsidenten, die Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik in Nicht-ESZB-Angelegenheiten und die Genehmigung des Jahresabschlusses zwecks Vorlage an die Generalversammlung sowie die Genehmigung der Plankostenrechnung und des Investitionsplans für das nächste Geschäftsjahr.

Zusammensetzung des Generalrats

Der Generalrat besteht aus dem Präsidenten, einer Vizepräsidentin und acht weiteren Mitgliedern (§ 22 Abs. 1 NBG). Mit Stand 31. Dezember 2019 war die Stelle von zwei Generalratsmitgliedern vakant. Die Mitglieder müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Sie sind von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt; eine Wiederernennung ist zulässig. Weitere Bestimmungen zum Generalrat finden sich in den §§ 20 bis 30 NBG.

Personelle Veränderungen vom 1. Jänner 2019 bis 5. März 2020

Frau Generalrätin Dr. Gabriele Payr hat ihr Mandat als Mitglied des Generalrats (Funktionsperiode vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2019) mit Ende Februar 2019 vorzeitig zurückgelegt. Dieses Mandat wurde bis dato noch nicht nachbesetzt.

Mit Wirksamkeit vom 10. Juli 2019 hat Herr Univ.-Prof. MMag. Dr. Haber aufgrund seiner Ernennung zum Vize-Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank mit 11. Juli 2019 sein Mandat als Mitglied des Generalrats (Funktionsperiode vom 23. Mai 2018 bis 22. Mai 2023) vorzeitig zurückgelegt. Dieses Mandat wurde ebenfalls bis dato noch nicht nachbesetzt.

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 10. Juli 2019 beschlossen, Herrn Dr. Walter Rothensteiner mit Wirksamkeit vom 1. August 2019 als Mitglied des Generalrats für die Dauer von fünf Jahren wieder zu ernennen (Funktionsperiode vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2024). Mit Schreiben vom 15. Jänner 2020 hat Herr Generalrat Dr. Rothensteiner sein Mandat als Mitglied des Generalrats mit Ende ­Jänner 2020 vorzeitig zurückgelegt. Dieses Mandat wurde bis dato noch nicht nachbesetzt.

In der Sitzung des Zentralbetriebsrats vom 10. Oktober 2019 wurde Frau Mag. Birgit Sauerzopf zur Vorsitzenden des Zentralbetriebsrats gewählt und als Belegschaftsvertreterin ­gemäß § 22 Abs. 5 NBG in den Generalrat entsandt; sie löst in diesen Funktionen Herrn ­Robert Kocmich ab, der mit 1. Oktober 2019 in den Ruhestand trat. Weiters hat der Zentralbetriebsrat in der Sitzung vom 10. Oktober 2019 Herrn Mag. Christian Schrödinger zum stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralbetriebsrats gewählt und als stellvertretenden ­Belegschaftsvertreter gemäß § 22 Abs. 5 NBG in den Generalrat entsandt; er löst in diesen Funktionen Frau Mag. Birgit Sauerzopf ab.

Direktorium

Das Direktorium leitet den gesamten Dienstbetrieb und führt die Geschäfte der OeNB. Bei der Verfolgung der Ziele und Aufgaben des ESZB handelt das Direktorium entsprechend den Leitlinien und Weisungen der EZB. Das Direktorium führt die Geschäfte in der Weise, dass die OeNB in die Lage versetzt wird, die ihr nach dem AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), nach dem ESZB/EZB-­Statut, nach den auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Vorschriften sowie sonst durch ein Bundesgesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.

Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur, dem Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Alle Mitglieder des Direktoriums werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Die Ernennung erfolgt jeweils für die Dauer von sechs Jahren; eine Wiederernennung ist zulässig. Der Gouverneur ist Mitglied des EZB-Rats und des ­Erweiterten Rats der EZB. Er und sein Vertreter sind bei Wahrnehmung dieser Funktionen ­weder an Beschlüsse des Direktoriums noch an solche des Generalrats gebunden und unterliegen auch sonst keinerlei Weisungen.

Weitere Bestimmungen zum Direktorium finden sich in den §§ 32 bis 36 NBG. Für weitere Informationen zum Direktorium der OeNB siehe auch www.oenb.at .

Änderungen im Direktorium der OeNB

Nachdem Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen auf Vorschlag der Bundesregierung bereits im Februar 2019 die neuen Mitglieder des Direktoriums für eine Funktionsperiode von sechs Jahren ernannt hat, haben diese im Verlauf des Jahres 2019 ihr Amt angetreten. Am 1. Mai 2019 löste DI Dr. Thomas Steiner als neues Mitglied des Direktoriums Mag. Dr. Peter Mooslechner ab. Mit 11. Juli 2019 übernahm Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber die Funktion des Vize-Gouverneurs von Mag. Andreas Ittner. Ebenfalls mit 11. Juli 2019 folgte DDr. Eduard Schock als neues Mitglied des Direktoriums auf Mag. Dr. Kurt Pribil. Mit 1. September 2019 übernahm Univ.-Prof. Mag. Dr. Robert Holzmann von Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. Ewald Nowotny die Funktion des Gouverneurs der OeNB.

Mit Stand 31. Dezember 2019 umfasste das Direktorium der OeNB folgende ­Mitglieder