Aktuelles

Geschäftsbericht 2019

Vorwort des Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufgrund der Verschärfung des Handelskonflikts zwischen den USA und China sowie die Verschleppung des „Brexits“ dämpften im Jahr 2019 die Konjunktur im Euroraum. Zudem wirkten sich die Probleme der deutschen Wirtschaft auch auf die Nachbarländer aus, auch auf Österreich. Die Klimaproblematik und der Personalwechsel bei der Europäischen Kommission, der EZB und im IWF prägten das Berichtsjahr zusätzlich.

Die österreichische Wirtschaft erwies sich in diesem herausfordernden Umfeld als kompetitiv und ­leistungsstark, das BIP-Wachstum lag etwas höher als im Euroraum. Im Sog des globalen Nachfragerückgangs wird sich das Wachstum im Jahr 2020 zwar etwas abschwächen, in den folgenden Jahren jedoch laut aktuellen Prognosen wieder beschleunigen.

Für die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) stand das Jahr 2019 im Zeichen des Wandels – sowohl inhaltlich als auch personell. Das Eurosystem beschloss im September ein weiteres expansives Maßnahmenpaket, dessen Umsetzung den nationalen Notenbanken obliegt. Erste Diskussionen zur Überarbeitung der geldpolitischen Strategie starteten und werden 2020 unter der neuen EZB-Präsidentschaft intensiviert geführt werden. Ähnliches gilt für die Pläne für digitales Zentralbankgeld und die Fragestellung, wie Notenbanken in der Geldpolitik „Green Finance“ unter Wahrung der Preis- und Finanzmarktstabilität Rechnung tragen werden.

Im Aufsichtsbereich bildeten die nachhaltige Stärkung der Krisenresistenz der Banken, die nachhaltige Kreditvergabe, die Themen Digitalisierung und IT-Risiken sowie die Umsetzung der Finalisierung des Basel lll-­Reformpakets die Arbeitsschwerpunkte. Die Bankenlandschaft zeigt sich rund zehn Jahre nach der Finanzkrise in robuster und gesunder Verfassung. Der Aufsicht in der derzeitigen Struktur sowie dem Finanzplatz wurde vom IWF im Rahmen des Financial Sector Assessment Program (FSAP) ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt. Die OeNB und die Finanzmarktaufsicht (FMA) haben in einem gemeinsamen Memorandum of Understanding die Zusammenarbeit optimiert und für das Jahr 2020 einen aufsichtlichen Zielkatalog festgelegt. Die Finanzrisiken des Klimawandels erfordern von den Finanzintermediären geeignete Methoden für das Klimarisikomanagement. Neue Finanztechnologien und die Fintech-Wirtschaft werden im Fokus bleiben.

Die Veranlagungsstrategie der OeNB, die angesichts schwieriger Marktbedingungen durch eine verstärkte Diversifikation und risikoreduzierende Maßnahmen gekennzeichnet war, ermöglichte im Jahr 2019 wiederum ein gutes Geschäftsergebnis. Beim Euro-Bargeld konnte der Serienwechsel der 100- und 200-Euro-Banknoten und der Ausgabestopp der 500-Euro-Banknote erfolgreich umgesetzt werden.

Im Direktorium der OeNB fand – gestaffelt von Mai bis September 2019 – ein vollständiger Wechsel statt. Die seit 1. Jänner 2020 gültige Geschäftsverteilung bündelt die fachlichen Kompetenzen in den einzelnen ­Ressorts und erhöht die Effektivität der Bank. Die begonnenen Arbeiten zur künftigen Strategie der OeNB werden im Verlauf des Jahres 2020 abgeschlossen werden. Im Jahr 2020 ist Österreich 25 Jahre Mitglied der EU. Gemäß rezenten Umfragen ist der Zuspruch zur EU in der Bevölkerung hoch. Die Zufriedenheit mit dem Euro ist mit rund 80 % noch höher.

Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OeNB und ihrer Tochtergesellschaften sowie den Mitgliedern des Direktoriums und des Generalrats für die ausgezeichnete und produktive Zusammenarbeit im Jahr 2019.

Wien, im März 2020

Harald Mahrer, Präsident

Vorwort des Gouverneurs

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die konjunkturelle Abkühlung des Euroraums setzte sich 2019 aufgrund der schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen fort. Das Wachstum des realen BIP lag im Jahr 2019 nur bei 1,2 % und wurde vor allem von der Binnennachfrage getragen. Da auch das Preisstabilitätsziel 2019 von „unter, aber nahe 2 %“ nicht ­erreichbar schien, beschloss der EZB-Rat im ­September 2019 nach eingehender Diskussion aller Für und Wider ein umfassendes Maßnahmenpaket und behielt so einen äußerst akkommodierenden geldpolitischen Kurs bei. Durch dieses Maßnahmenpaket sollen substanzielle Impulse gesetzt werden, um günstige Finanzierungsbedingungen sicherzustellen, die das Wachstum im Euroraum unterstützen und damit die Erreichung des Preisstabilitätsziels ermöglichen. Gleichzeitig gibt es Bedenken hinsichtlich möglicher ­unerwünschter Nebenwirkungen der unkonventionellen geldpolitischen Maßnahmen, die vom EZB-Rat beobachtet werden.

2020 findet eine Überprüfung der geldpolitischen Strategie des Eurosystems statt. Die strategische ­Überprüfung, die Ende des Jahres 2020 abgeschlossen sein soll, stellt die Evaluierung des Ziels der Preisstabilität in den Mittelpunkt. Weiters werden neben Themen wie Finanzmarktstabilität, Beschäftigung, ökologische Nachhaltigkeit und Kommunikation auch die Wirksamkeit und die möglichen Nebenwirkungen des in den vergangenen zehn Jahren entwickelten geldpolitischen Instrumentariums überprüft. Das Eurosystem wird im Rahmen der Überprüfung in einen intensiven Dialog mit Interessensvertretungen und der Bevölkerung treten. Die OeNB wird sich aktiv in den Prozess einbringen, um sicherzustellen, dass die künftige geldpolitische Strategie des Eurosystems den strukturellen wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung trägt.

Die österreichischen Banken sahen sich im Jahr 2019 mit steigenden Risiken konfrontiert, jedoch konnten die Banken weiterhin ein positives konsolidiertes Periodenergebnis von 5,3 Mrd EUR im September 2019 ­erreichen. Auch verbesserte sich die Quote notleidender Kredite und die Kapitalisierung der Banken. ­Dennoch steht der Bankensektor vor tiefen strukturellen Herausforderungen, die eine Anpassung der ­Geschäftsmodelle ­notwendig machen.

Nachdem die ressortmäßige Geschäftsverteilung der OeNB mit 1. Jänner 2020 neu festgelegt wurde, überarbeitet die OeNB 2020 unter dem neuen Management auch ihre Strategie für die kommenden Jahre. Dabei bilden die Querschnittsthemen Finanzinnovation, Finanzbildung, Finanzmarktstrategie, Kommunikation und nachhaltiges Personalmanagement die Schwerpunkte. Parallel dazu werden die strategischen Ausrichtungen der einzelnen Geschäftsbereiche der OeNB definiert. Mit dieser Neuorientierung wird die OeNB weiterhin zukunftsfit und innovativ bleiben.

Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OeNB, dem Präsidium, dem Generalrat und dem Direktorium für das Vertrauen und die ausgezeichnete Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten.

Wien, im März 2020

Robert Holzmann, Gouverneur

Mit Stand 31. Dezember 2019 umfasste der Generalrat der OeNB folgende Mitglieder

Dr. Harald Mahrer

Präsident

Aktuelle Funktionsperiode:

1.9.2018 – 31.8.2023

Dr. Barbara Kolm

Vizepräsidentin

Aktuelle Funktionsperiode:

1.9.2018 – 31.8.2023

Mag. Bettina
Glatz-Kremsner

Generaldirektorin der
Casinos Austria AG und der Österreichischen Lotterien Ges.m.b.H.

Aktuelle Funktionsperiode:
1.3.2018 – 28.2.2023

Dr. Stephan Koren

Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H

Aktuelle Funktionsperiode:

8.9.2018 – 7.9.2023

Franz Maurer

Partner bei LIVIA Group

Aktuelle Funktionsperiode:

23.5.2018 – 22.5.2023

Dr. Walter
Rothensteiner

Generalanwalt des Österreichischen Raiffeisenverbandes

Aktuelle Funktionsperiode:

1.8.2019 – 31.7.2024

Mag. Peter Sidlo

Aktuelle Funktionsperiode:

1.3.2018 – 28.2.2023

Mag. Christoph
Traunig, MBA

Geschäftsführender Gesell­­schafter bei St. Stephan Capital Partners

Aktuelle Funktionsperiode:

1.9.2018 – 31.8.2023

Staatskommissär

Sektionschef
Mag. Harald Waiglein

Leiter der Sektion für Wirtschafts­politik und Finanzmärkte im
Bundesministerium für Finanzen

Aktuelle Funktionsperiode:

seit 1.7.2012

Staatskommissär-Stellvertreter

Mag. Alfred Lejsek

Gruppenleiter

Gruppe III/B Finanzmärkte im
Bundesministerium für Finanzen

Aktuelle Funktionsperiode:

seit 1.4.2016

Mag. Birgit Sauerzopf

Vorsitzende des
Zentralbetriebsrats

Mag. Christian Schrödinger

Stellvertretender Vorsitzender des
Zentralbetriebsrats

Eigentümer und Organe

Eigentümer der OeNB

Die OeNB ist eine Aktiengesellschaft. Sie unterliegt im Vergleich zu anderen Aktiengesellschaften aber einer Reihe von speziellen, im Nationalbankgesetz 1984 (NBG) begründeten Regelungen, die sich aus ihrer besonderen Stellung als Zentralbank ergeben. Das Grundkapital von 12 Mio EUR steht seit Juli 2010 zur Gänze im Eigentum des Bundes.

Aufgaben des Generalrats

Der Generalrat ist das Aufsichtsorgan der OeNB und überwacht jene Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) fallen. Der Generalrat wird durch den Präsidenten einberufen, und zwar in der Regel einmal im Monat (§ 28 Abs. 1 NBG). Gemäß § 20 Abs. 2 NBG hat der Generalrat das Direktorium in Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Währungspolitik zu beraten. Diese gemeinsamen Sitzungen des Generalrats und des Direktoriums haben mindestens einmal im Vierteljahr stattzufinden. Für eine Reihe von Agenden der Geschäftsführung ist die Zustimmung des ­Generalrats erforderlich. Dazu zählen die Neuaufnahme oder Auflassung von Geschäftszweigen, die Errichtung oder Auflassung von Zweiganstalten sowie der Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen und Liegenschaften.

Des Weiteren ist die Zustimmung des ­Generalrats bei der Besetzung von Aufsichts­rätinnen und Aufsichtsräten und des Managements von Unternehmen, an denen die OeNB beteiligt ist, einzuholen. Auch bei der Ernennung der Funktionärinnen und Funktionäre der zweiten Führungsebene der OeNB ist die Zustimmung des Generalrats erforderlich. ­Darüber hinaus sind die in § 21 Abs. 2 NBG ­genannten Angelegenheiten der Beschlussfassung durch den Generalrat vorbehalten, wie z. B. die Erstattung von unverbindlichen Dreiervorschlägen an die Bundesregierung für die Ernennung der Mitglieder des Direktoriums durch den Bundespräsidenten, die Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik in Nicht-ESZB-Angelegenheiten und die Genehmigung des Jahresabschlusses zwecks Vorlage an die Generalversammlung sowie die Genehmigung der Plankostenrechnung und des Investitionsplans für das nächste Geschäftsjahr.

Zusammensetzung des Generalrats

Der Generalrat besteht aus dem Präsidenten, einer Vizepräsidentin und acht weiteren Mitgliedern (§ 22 Abs. 1 NBG). Mit Stand 31. Dezember 2019 war die Stelle von zwei Generalratsmitgliedern vakant. Die Mitglieder müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Sie sind von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt; eine Wiederernennung ist zulässig. Weitere Bestimmungen zum Generalrat finden sich in den §§ 20 bis 30 NBG.

Personelle Veränderungen vom 1. Jänner 2019 bis 5. März 2020

Frau Generalrätin Dr. Gabriele Payr hat ihr Mandat als Mitglied des Generalrats (Funktionsperiode vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2019) mit Ende Februar 2019 vorzeitig zurückgelegt. Dieses Mandat wurde bis dato noch nicht nachbesetzt.

Mit Wirksamkeit vom 10. Juli 2019 hat Herr Univ.-Prof. MMag. Dr. Haber aufgrund seiner Ernennung zum Vize-Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank mit 11. Juli 2019 sein Mandat als Mitglied des Generalrats (Funktionsperiode vom 23. Mai 2018 bis 22. Mai 2023) vorzeitig zurückgelegt. Dieses Mandat wurde ebenfalls bis dato noch nicht nachbesetzt.

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 10. Juli 2019 beschlossen, Herrn Dr. Walter Rothensteiner mit Wirksamkeit vom 1. August 2019 als Mitglied des Generalrats für die Dauer von fünf Jahren wieder zu ernennen (Funktionsperiode vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2024). Mit Schreiben vom 15. Jänner 2020 hat Herr Generalrat Dr. Rothensteiner sein Mandat als Mitglied des Generalrats mit Ende ­Jänner 2020 vorzeitig zurückgelegt. Dieses Mandat wurde bis dato noch nicht nachbesetzt.

In der Sitzung des Zentralbetriebsrats vom 10. Oktober 2019 wurde Frau Mag. Birgit Sauerzopf zur Vorsitzenden des Zentralbetriebsrats gewählt und als Belegschaftsvertreterin ­gemäß § 22 Abs. 5 NBG in den Generalrat entsandt; sie löst in diesen Funktionen Herrn ­Robert Kocmich ab, der mit 1. Oktober 2019 in den Ruhestand trat. Weiters hat der Zentralbetriebsrat in der Sitzung vom 10. Oktober 2019 Herrn Mag. Christian Schrödinger zum stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralbetriebsrats gewählt und als stellvertretenden ­Belegschaftsvertreter gemäß § 22 Abs. 5 NBG in den Generalrat entsandt; er löst in diesen Funktionen Frau Mag. Birgit Sauerzopf ab.

Direktorium

Das Direktorium leitet den gesamten Dienstbetrieb und führt die Geschäfte der OeNB. Bei der Verfolgung der Ziele und Aufgaben des ESZB handelt das Direktorium entsprechend den Leitlinien und Weisungen der EZB. Das Direktorium führt die Geschäfte in der Weise, dass die OeNB in die Lage versetzt wird, die ihr nach dem AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), nach dem ESZB/EZB-­Statut, nach den auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Vorschriften sowie sonst durch ein Bundesgesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.

Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur, dem Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Alle Mitglieder des Direktoriums werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Die Ernennung erfolgt jeweils für die Dauer von sechs Jahren; eine Wiederernennung ist zulässig. Der Gouverneur ist Mitglied des EZB-Rats und des ­Erweiterten Rats der EZB. Er und sein Vertreter sind bei Wahrnehmung dieser Funktionen ­weder an Beschlüsse des Direktoriums noch an solche des Generalrats gebunden und unterliegen auch sonst keinerlei Weisungen.

Weitere Bestimmungen zum Direktorium finden sich in den §§ 32 bis 36 NBG. Für weitere Informationen zum Direktorium der OeNB siehe auch www.oenb.at .

Änderungen im Direktorium der OeNB

Nachdem Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen auf Vorschlag der Bundesregierung bereits im Februar 2019 die neuen Mitglieder des Direktoriums für eine Funktionsperiode von sechs Jahren ernannt hat, haben diese im Verlauf des Jahres 2019 ihr Amt angetreten. Am 1. Mai 2019 löste DI Dr. Thomas Steiner als neues Mitglied des Direktoriums Mag. Dr. Peter Mooslechner ab. Mit 11. Juli 2019 übernahm Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber die Funktion des Vize-Gouverneurs von Mag. Andreas Ittner. Ebenfalls mit 11. Juli 2019 folgte DDr. Eduard Schock als neues Mitglied des Direktoriums auf Mag. Dr. Kurt Pribil. Mit 1. September 2019 übernahm Univ.-Prof. Mag. Dr. Robert Holzmann von Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. Ewald Nowotny die Funktion des Gouverneurs der OeNB.

Mit Stand 31. Dezember 2019 umfasste das Direktorium der OeNB folgende ­Mitglieder

Bild: Vize-Gouverneur Univ.-Prof. MMag Dr. Gottfried Haber, Gouverneur Univ.-Prof. Mag. Dr. Robert Holzmann, Direktor DDr. Eduard Schock, Direktor DI Dr. Thomas Steiner

Organisation der OeNB

Wie wickeln die Österreicherinnen und Österreicher ihre Bankgeschäfte und Zahlungen in einer ­zunehmend digitalisierten Welt ab?

Die zunehmende Digitalisierung im Finanzdienstleistungsbereich hat Auswirkungen auf private Haushalte, Banken, Zahlungsdienste­anbieter und die Bargeldnutzung. Aufgrund der Rolle der OeNB in der Aufsicht von Banken und Zahlungssystemen, im Zahlungsverkehr sowie bei der Bargeldproduktion und -versorgung beobachtet und analysiert die OeNB laufend, wie die österreichische Bevölkerung auf Trends bei neuen Zahlungstechnologien reagiert, inwiefern sich die Situation in Österreich von jener in anderen Staaten unterscheidet und welche Entwicklungen zukünftig zu erwarten sind.

OeNB-Umfrage zeigt Trend zum ­digitalen Bezahlen

Die jüngste OeNB-Umfrage wurde im dritten Quartal 2019 in Österreich durchgeführt. 1 Im Vergleich zu einer Erhebung vom Frühjahr 2018 ist der Besitz von Geräten, die digitale Zahlungen ermöglichen, leicht angestiegen. Im Herbst 2019 besaßen etwa 72% der Bevölkerung einen Computer oder ein Notebook, 77% ein Smartphone, 33% ein Tablet und 6% eine Smartwatch. Etwa 75% der Bevölkerung nutzten das Internet zumindest täglich. Im Hinblick auf die Versorgung mit Bank- und Zahlungsdienstleistungen ist auch relevant, wie groß der Anteil der österreichischen Bevölkerung ist, der Technologien nicht verwendet: So nutzen etwa 16% der Bevölkerung das Internet nicht. Der Anteil der Bevölkerung, der über kein ­mobiles Endgerät verfügt (Smartphone, Tablet oder Smartwatch), ist seit dem Frühjahr 2018 von etwa einem Viertel auf ein Fünftel gesunken.

Bankgeschäfte werden zunehmend ­mobil durchgeführt

Etwa 58% der Bevölkerung geben an, Onlinebanking zu nutzen (Grafik 1). Dieser Anteil ist gegenüber 2018 unverändert geblieben. Im europäischen Vergleich liegt Österreich damit im Mittelfeld, jedoch über dem EU-Durchschnitt. Die skandinavischen Staaten sowie die Niederlande liegen bei Werten über 80%. 2 Der Zugriff auf Onlinebanking erfolgt in Österreich zunehmend mit mobilen Endgeräten: ­Bereits 62% der Onlinebanking-Nutzenden verwenden (zumindest zusätzlich) ein Smartphone oder ein Tablet.

Die Nutzung von Onlinebanking variiert nach wie vor stark nach soziodemografischen Merkmalen. So nutzen zwar 84% der unter 35-Jährigen aber nur 15% der über 65-Jährigen Onlinebanking. Eine signifikant unterschiedliche Nutzung findet sich auch zwischen Männern (63%) und Frauen (52%) sowie nach Einkommen und abgeschlossener Ausbildung (82% bei Befragten mit Matura, 25% bei Personen ohne Lehre).

Die Nutzung von Onlinebanking steht in engem Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen am Bankschalter. Von den Bankkundinnen und -kunden, die Onlinebanking nicht verwenden, besuchen 61% zumindest einmal pro Monat einen Bankschalter, wohingegen dies auf nur 23% der Onlinebanking-Nutzenden zutrifft. Von diesen nimmt die Hälfte einen Bankschalter höchstens einmal pro Jahr in Anspruch. Eine für die Zukunft zu erwartende steigende Onlinebanking-Nutzung dürfte daher mit einer weiteren Abnahme von Besuchen am Bankschalter einhergehen. Im Hinblick auf die Versorgung des ländlichen Raums mit Bankdienstleistungen ist interessant, dass sich städtische und ländliche Gebiete bei der Nutzung von Onlinebanking nicht stark unterscheiden. Die Nutzung von Online-Banking liegt bei 55% in kleineren Orten bis 5.000 Einwohnern und bei 64% in Städten mit über 50.000 Einwohnern.

Neben dem Trend vom Bankschalter hin zu Onlinebanking gibt es weiters Verschiebungen von Bankschaltern zu Selbstbedienungsbereichen. Insgesamt besuchen noch etwa 39% der Bevölkerung zumindest einmal pro Monat einen Bankschalter, wobei dieser Anteil seit 2018 nicht signifikant gesunken ist. Gleichzeitig ist der Anteil derer, die zumindest einmal im Monat einen Selbstbedienungsbereich einer ­Filiale aufsuchen im selben Zeitraum von 58% auf 63% gestiegen.

Grafik 1 stellt ausgewählte Kennzahlen zum Ausmaß der Digitalisierung im Bereich Bankgeschäfte und Zahlungen in Österreich dar. Die Werte beziehen sich jeweils auf den prozentuellen Anteil aller Österreicherinnen und Österreicher. 58% nutzen Online-Banking, 80% zahlen zumindest einmal pro Monat mit Debitkarte und PIN-Code, 60% zahlen zumindest einmal pro Monat mit Debitkarte ohne PIN-Code (kontaktlos), 39% besuchen zumindest einmal pro Monat einen Bankschalter, 63% benutzen zumindest einmal pro Monat den Selbstbedienungsbereich einer Bankfiliale, 66% meinen, dass Bargeld seine derzeitige Bedeutung beibehalten sollte und 42% bezahlen einen Einkauf von 50 EUR im Supermarkt am liebsten bar. Quelle: OeNB.

Die zunehmende Verwendung digitaler ­Zugangskanäle für Bankdienstleistungen könnte potenziell auch Einfluss auf die Auswahl der Bank haben. Allerdings hatten zuletzt nur etwa 2% der Bevölkerung ihr hauptsächlich genutztes Konto bei einer sogenannten Direktbank, also einer Bank ohne Filialnetz. Nicht nur technologische Entwicklungen, sondern auch neue rechtliche Rahmenbedingungen haben neuen Anbietern den Zugang zu Konten bzw. Kontodaten erleichtert. 3 Die Nutzung dieser Dienste ist derzeit – abgesehen von Anbietern von digitalen Zahlungsdiensten – allerdings noch gering.

Eine weitere Innovation betrifft Echtzeit-­Zahlungen, d. h. die Abwicklung von Überweisungen innerhalb weniger Sekunden bei rund um die Uhr Verfügbarkeit an 365 Tagen im Jahr. Dies ermöglicht die Entwicklung neuer Zahlungslösungen zwischen Privatpersonen aber auch zwischen Privatpersonen und Händlern, die etwa über das Smartphone initiiert werden. Entsprechende Apps werden in anderen Staaten, wie zum Beispiel Schweden, stark genutzt. Laut OeNB-Umfrage nutzten im Herbst 2019 ca. 7% der Befragten zumindest einmal pro Monat eine App, um Geld an andere Personen zu schicken oder zu empfangen.

In Anbetracht der bereits erfolgten Veränderungen stellt sich die Frage nach der Zufriedenheit der Österreicherinnen und Österreicher mit ihrer Bank. 95% der Befragten geben an, dass sie allgemein sehr oder eher zufrieden mit ihrer Bank sind. Diese sehr positive Beurteilung erstreckt sich auch auf die Öffnungszeiten der Filialen, die Erreichbarkeit der nächsten ­Filiale, die Einschätzung der Qualität der ­Beratungsleistungen sowie das Onlinebanking-­Angebot. Weniger positiv werden die Kontoführungsgebühren gesehen (Zufriedenheit 57%).

Bargeldnutzung bleibt vorerst hoch

Die OeNB hat in der Vergangenheit immer wieder ausführliche Untersuchungen zum ­Zahlungsverhalten in Österreich durchgeführt. Die letzte Studie aus dem Jahr 2016 zeigte, dass Bargeld nach wie vor große Bedeutung hatte. 4 Im längerfristigen Vergleich ist die Nutzung von Bargeld zwar auch in Österreich gesunken, der Rückgang erfolgte allerdings nur graduell. Im Ländervergleich zeigt sich, dass die Bargeldnutzung in Österreich ähnlich hoch ist wie in einer Reihe anderer Euroraum-Länder. Allerdings gibt es auch Euroraum-Länder, die eine teils deutlich niedrigere Nutzung von Bargeld aufweisen. 5 Die zunehmende Nutzung von neuen Zahlungslösungen könnte nun allerdings zu einem schnelleren Rückgang von Bargeld als Zahlungsmittel in Österreich beitragen.

Anteil an kontaktlosen Zahlungen wächst stark

Die derzeit wichtigste Veränderung ist das ­rasante Wachstum der Anzahl von kontaktlosen Zahlungen (auf Basis der Near Field Communication-Technologie, NFC). Ihr Anteil an allen Kartentransaktionen, die an Point of Sale-Terminals (also z. B. Supermarktkassen) erfolgten, ist in Österreich von 5% Ende 2014 auf etwa 70% im dritten Quartal 2019 gestiegen. Die Anzahl an Zahlungsterminals, die NFC-Zahlungen verarbeiten können, ist im selben Zeitraum um 170% gestiegen. 6 Aufgrund der ­zunehmenden Verbreitung von NFC-fähigen Terminals werden Kartenzahlungen auch bei kleineren Beträgen vermehrt möglich sein. Dies ist insbesondere für die Bargeldnutzung von Bedeutung, da Bargeld tendenziell eher bei kleineren Zahlungsbeträgen verwendet wird. Für kontaktlose Zahlungen unter 25 EUR ist keine PIN-Eingabe erforderlich, womit diese Zahlungen aus Konsumentensicht ähnlich schnell oder schneller als Barzahlungen abgewickelt werden können.

Im Herbst 2019 gaben bereits 60% der ­Befragten an, zumindest einmal pro Monat mit Debitkarte (in der Regel als Bankomatkarte ­bekannt) kontaktlos ohne PIN-Eingabe zu ­bezahlen (2018 noch 48%). Da etwa 80% der Befragten zumindest einmal pro Monat mit Debitkarte und PIN-Eingabe bezahlen, nutzen bereits etwa drei Viertel der Debitkarten-Nutzenden ihre Karte auch ohne PIN-Eingabe. Die Nutzung von kontaktlosen Kartenzahlungen ohne PIN-Eingabe variiert stark mit dem Alter: Bei den unter 35-Jährigen liegt der Anteil bei 83%, wohingegen er bei den über 65-Jährigen 27% beträgt.

Neben den Kartenzahlungen dürften in den kommenden Jahren auch Zahlungen mit dem Smartphone deutlich zunehmen. Gemäß der Umfrage nutzten im Herbst 2019 etwa 8% der Befragten innovative mobile Bezahlverfahren.

Es gibt Anhaltspunkte für eine zu erwartende Beschleunigung des Trends zu unbaren Zahlungen: Erstens, aufgrund der vermehrten Nutzung unbarer Zahlungsmethoden für kleinere Beträge; zweitens, weil die Erfahrung anderer Staaten zeigt, dass auch späte Nutzerinnen und Nutzer, also vor allem ältere Personen ­sowie Personen mit geringerem Einkommen, mit der Zeit vermehrt unbar zahlen werden; drittens, weil jüngere Personen mit unbaren Zahlungsmethoden bereits vertraut sind und dieses Verhalten auch in Zukunft nicht ändern werden. Trotz dieser zu erwartenden Verschiebungen gibt es nach wie vor eine starke Bargeldaffinität eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung in Österreich. 42% der Befragten der OeNB-Erhebung im Jahr 2019 bezahlen einen 50 EUR Einkauf im Supermarkt am liebsten bar. Nahezu 100% der Befragten gaben an, Bargeld im letzten Monat verwendet zu haben. Hingegen sagten in einer von der schwedischen Notenbank durchgeführten Umfrage 2018 nur mehr 60% der Befragten, dass sie Bargeld im letzten Monat verwendet haben und bloße 13% gaben an, dass ihre letzte Zahlung mit Bargeld erfolgte. 7

Wie auch in der OeNB-Umfrage 2018 sind nach wie vor zwei Drittel der in Österreich ­Befragten der Meinung, dass Bargeld seine derzeitige Bedeutung behalten soll. Weitere 28% vertreten die Ansicht, dass Bargeld zwar an ­Bedeutung verlieren kann, sie aber auch nicht darauf verzichten möchten. Nur 3% meinen, dass Bargeld ihrer Meinung nach verschwinden kann (der restliche Anteil äußert keine Meinung).

Diese hohe Wertschätzung für Bargeld zeigt sich unter anderem in dem wenig bekannten Phänomen, dass trotz des Trends zu vermehrt unbaren Zahlungen die Nachfrage nach Bargeld ungebrochen hoch ist, und insbesondere im Verlauf des letzten Jahrzehnts gestiegen ist. Dieser Anstieg mag auf vorübergehende Sonder­faktoren zurückzuführen sein, deren Wirkung womöglich im Zeitablauf wieder abnehmen könnten, etwa die steigende Nutzung von Bargeld zur Wertaufbewahrung als Reaktion auf die Finanzkrise und niedrige Zinsen auf Bankeinlagen. Allerdings zeigt die Entwicklung, dass der Trend zu unbaren Zahlungen nicht automatisch einen Wegfall oder Absturz der Bargeldnachfrage bedeutet.

Die OeNB sieht sich von diesem Meinungsbild und Nutzungsverhalten in ihrer Rolle als zentrale Verantwortungsträgerin für die Bargeld­versorgung in Österreich gestärkt. Die Bereitstellung von Bargeld ist ein wichtiges Aktivitätsfeld der OeNB, was insbesondere angesichts von medial und politisch geschürten Befürchtungen 8 einer staatlich initiierten Bargeld­abschaffung zu betonen ist.

Grafik 2 zeigt den geschätzen Euro-Banknotenumlauf in Österreich in Milliarden Euro für den Zeitraum von 2002 bis 2019 sowohl in laufenden Preisen als auch in Preisen von 2002. Der Umlauf zu laufenden Preisen stieg von 13 Mrd. Euro im Jahr 2002 auf 31 Mrd. Euro im Jahr 2019. Der Umlauf in Preisen von 2002 steig von 13 Mrd. Euro im Jahr 2002 auf 23 Mrd. Euro im Jahr 2019. Quelle: OeNB. Anmerkung: Die dargestellten Werte beruhen auf einer Schätzung (siehe Schautzer und Stix, Monetary Policy & the Economy, Q1 /2019).

Innovationen und Reformdruck im ­Zahlungsverkehr

In den letzten Jahren gab es mehrere Innovationen, die neue Formen des digitalen Bezahlens ermöglichen. Die Erfinder dieser neuen Bezahl­formen positionieren sich oft medienwirksam als Konkurrenten zu den etablierten Bezahlformen von Bargeld und Girokonten. Ganz besondere öffentliche Aufmerksamkeit erhielten in dieser Diskussion privat emittierte Krypto­Coins – vor allem Bitcoin – und das 2019 von einem Facebook-geführten Konsortium präsentierten Projekt Libra. Trotz der hohen ­medialen Erwartungen konnte sich Bitcoin bisher allerdings nicht in nennenswerter Weise als Zahlungsmittel etablieren. Nicht zuletzt wegen ­seiner extremen Wertschwankungen ist dies auch weiterhin nicht zu erwarten. 9 Im Rahmen des Projekts Libra soll ein privat emittiertes Zahlungsmittel entwickelt werden, das die starken Wertschwankungen von Bitcoin vermeiden kann. Die bisher präsentierten Pläne versuchen eine gewisse Wertstabilität durch eine Deckung von Libra durch einen Korb von Fremdwährungen zu erreichen. Dementsprechend bezeichnet das Konsortium Libra als eine „stable coin“. Bislang ist ungeklärt, was das für die Wertstabilität gegenüber Güterpreisen in Euro bedeuten kann. Ob Libra oder andere „stable coins“ Marktanteile gewinnen können, ist damit aus heutiger Sicht noch unklar. Bevor ein solches Projekt an den Start gehen kann, gilt es jedenfalls eine Vielzahl ungeklärter ­regulatorischer Fragen zu beantworten.

Insbesondere aus Sicht einer starken Währung wie dem Euro ist nicht zu erwarten, dass die Digitalisierung Fremdwährungen (z. B. „stable coins“ wie Libra) attraktiver macht als heimische Währung. Schließlich sind digitale Zahlungsmethoden in Euro breit verfügbar und weit entwickelt (Karte, Smartphone etc.). Allerdings sind laufende Verbesserungen bei der ­Geschwindigkeit und Sicherheit im Zahlungsverkehr vonnöten, da die Digitalisierung der Wirtschaft einen dementsprechenden ­Anpassungsdruck erwarten lässt. Aus diesem Grund hat das Eurosystem 2018 das Target Instant Payment Settlement (TIPS) eingerichtet. TIPS ­ermöglicht die sichere Abwicklung von Zahlungen zwischen Zahlungsdienstleistern, die Echtzeit-Bezahlmethoden in Euro für ihre Kundinnen und Kunden anbieten. Mit diesem System ist das Eurosystem weltweit führend. Die US-Zentralbank Fed hat die Arbeiten an einem ähnlichen System erst 2019 begonnen. Seit 2019 sind erste österreichische Banken in TIPS eingebunden. Gemeinsam mit einer ­Modernisierung von anderen Komponenten des Groß­betrags-Zahlungssystems TARGET2 soll bis ­November 2021 die Infrastruktur des Euro­systems einen Entwicklungsschub erhalten, der deutliche Leistungsverbesserungen auch im Endkundenbereich möglich macht.

Die Entwicklung europaweit einsatzfähiger, schneller Bezahllösungen ist wichtig, um auf den Trend zu digitalem Bezahlen zu reagieren und der Stellung des Euroraums als hochmoderner Zahlungsraum gerecht zu bleiben. Eine Herausforderung für die nähere Zukunft ist die Bereitstellung ähnlich einsatzfähiger und schneller Lösungen für Überweisungen außerhalb des Euroraums.

Sofern Bezahllösungen in Euro mit den ­jeweils aktuellen Anforderungen (hinsichtlich Effizienz, Kosten, Nutzungsfreundlichkeit, Geschwindig­keit etc.) Schritt halten, ist aus Sicht des Eurosystems auch kein Bedarf nach einem von der Zentralbank emittierten digitalen Euro für Endkunden gegeben. Trotzdem studieren ­Zentralbanken bereits seit Jahren technische Aspekte und mögliche Auswirkungen eines ­solchen Zahlungsmittels, um auf ­Fragen der Bevölkerung angemessen antworten zu können. Die OeNB hat dazu 2019 einen volkswirtschaftlichen Workshop gemeinsam mit der Bank für Internationalen Zahlungs­ausgleich ­abgehalten und einen Studienartikel veröffentlicht. 10 Auf dieser Basis bringt sich die OeNB aktiv in die konzeptionelle und operative Arbeit auf Eurosystem-­Ebene ein, wo eine hochrangige Arbeitsgruppe bis Juni 2020 eine gemeinsame Positionierung zur Frage einer ­digitalen Zentral­bankwährung in Euro ent­wickeln soll.

1 Im Auftrag der OeNB wurden zwischen dem 29. August und dem 4. November 2019 rund 1.400 Personen ab dem 15. Lebensjahr persönlich befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ in Bezug auf Alter, Geschlecht und Bundesland. Im Wesentlichen handelt es sich um die Wiederholung einer Umfrage aus dem Frühjahr 2018, deren Ergebnisse in Ritzberger-Grünwald und Stix (Monetary Policy & the Economy Q3/18) ausführlich dargestellt sind. Box 1 (ebenda) beschreibt Details der Umfrage.

3 Z. B. Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im ­Binnenmarkt.

4 Rusu C. und H. Stix. 2017. Von Bar- und Kartenzahlern – Aktuelle Ergebnisse zur Zahlungsmittelnutzung in Österreich. In. Monetary Policy & the Economy Q1/17. 54–85.

5 Esselink H. und L. Hernandez. 2017. The use of cash by households in the euro area . ECB Occasional Paper Series No. 201.

6 Die OeNB Zahlungsverkehrsstatistik zeigt, dass die Anzahl an Zahlungsterminals im selben Zeitraum insgesamt um ca. 10% gestiegen ist.

7 Sveriges Riskbank. 2018. Payment patterns in Sweden 2018 .

8 Zuletzt gab es etwa im Herbst 2019 in Österreich parlamentarische Bestrebungen, eine gesetzliche Verankerung eines Rechts auf Bargeld auf nationaler Ebene einzuführen.

9 Zur Nutzung siehe Ritzberger-Grünwald, D. und H. Stix. 2018. How Austrians bank and pay in an increasingly digitalized world – results from an OeNB survey . In: Monetary Policy & the Economy Q3/18. 52–89. Gemäß der aktuellen Umfrage sagten im Herbst 2019 etwa 2%, dass sie Krypto-Coins besitzen.

10 Pichler, P. Summer, M. und B. Weber. 2020. Does digitalization require Central Bank Digital Currencies for the general public ?
In: Monetary Policy & the Economy Q4/19.

Die OeNB im Dienst der
Preis- und Finanzmarktstabilität

Wirtschaftlicher Gegenwind für Wachstum und ­Inflation im Euroraum

Konjunkturelle Abkühlung im Euroraum setzt sich fort

Nach einem starken Wachstumsrückgang in der zweiten Jahreshälfte 2018 blieb die Weltwirtschaft im Jahresverlauf 2019 schwach und wies mit einer Wachstumsrate von knapp unter 3% die geringste Wachstumsdynamik seit der globalen Finanzkrise auf. Die Handelskonflikte zwischen den USA und China sowie eine hohe Unsicherheit in Europa im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) verstärkten die konjunkturelle Abkühlung. Dies zeigte sich vor allem in einer Schwäche des Welthandels, der weltweiten Industrieproduktion und bei der Investitionstätigkeit.

Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dämpften auch die Konjunktur im Euroraum. Zudem belasteten die Probleme der deutschen Wirtschaft (geringere Exportnachfrage) die Nachbarländer. Die konjunkturelle Abkühlung im Euroraum, die im Jahr 2018 begonnen hatte, setzte sich demnach im Jahr 2019 fort. Das Wachstum des realen BIP, das nach 1,9% im Jahr 2018 laut makroökonomischen Projektionen des Eurosystems im Jahr 2019 nur bei 1,2% lag, wurde hauptsächlich von der Binnennachfrage getragen. Die Nettoexporte dämpften das Wachstum.

HVPI-Inflation im Euroraum liegt weiterhin unter dem Preisstabilitätsziel

Im Verlauf des Jahres 2019 zeigte sich, dass ­sowohl die Wirtschaftsentwicklung als auch die HVPI-Inflation im Euroraum deutlich schwächer ausfallen würden, als zuvor angenommen worden war. Die Erreichung des Preisstabilitätsziels von „unter, aber nahe 2%“ rückte in die Ferne. Daraufhin beschloss der EZB-Rat im März 2019 eine neue Reihe von vierteljährlichen gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (Targeted Longer-Term Refinancing Operations – TLTROs III), die von September 2019 bis März 2021 einmal im Quartal angeboten werden. Im Juni 2019 wurden erste Details zu deren Modalitäten bekannt ­gegeben. Es wurde zum Beispiel festgelegt, dass Banken maximal ein Volumen von 30% ihres Bestands an Buchkrediten an nichtfinanzielle Unternehmen und private Haushalte (ohne Wohnbaukredite) im Rahmen der TLTROs III ausleihen können. ­Zudem dürfen Banken in ­jedem einzelnen der sieben Quartalsgeschäfte ein Volumen von ­maximal 10% des Bestands ihrer anrechenbaren Kredite (siehe oben) vom Eurosystem leihen.

Die finalen Details zu den TLTROs III ­wurden schließlich im September 2019 festgelegt: Der Zinssatz für die einzelnen Geschäfte entspricht dem durchschnittlichen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems während der Laufzeit des jeweiligen ­Geschäfts. Für Banken, deren anrechenbare Netto­kreditvergabe eine Referenzgröße überschreitet, wird der Zinssatz für die TLTROs III niedriger sein. Der niedrigste Zinssatz, der erreicht werden kann, ist der während der Laufzeit des Geschäfts geltende durchschnittliche Zinssatz für die Einlagefazilität. Die Laufzeit der TLTROs III beträgt drei Jahre; nach zwei Jahren haben die Banken die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung.

TLTROs (Targeted Longer-­Term Refinancing Operations)

Längerfristige Kreditgeschäfte, die Banken mit dem Eurosystem abschließen können. Dabei können Kommerzbanken Zentralbankgeld borgen. Der verrechnete Zinssatz hängt von der Kreditvergabe der Banken ab und kann auch negativ werden. Je mehr Kredite die Banken vergeben, desto billiger wird die Mittelaufnahme.

Die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte halten die Refinanzierungskosten der Banken im Euroraum niedrig; zum einen, damit die Banken die günstigen Konditionen an die Realwirtschaft in Form von niedrigen Kreditzinsen weitergeben, um die Nachfrage nach Krediten anzukurbeln; zum anderen, führen sie dazu, dass Banken mit einer expansiven Kreditvergabepolitik – durch die Option sich mit Negativzinsen zu refinanzieren – eine positive Zinsspanne erhalten bleibt.

Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit der Ausblick für die Wirtschafts- und HVPI-Inflationsentwicklung im Euroraum verschlechterten sich in der zweiten Jahreshälfte 2019 weiter. Die Prognose, die dem EZB-Rat im September 2019 vorgelegt wurde, beinhaltete sowohl Abwärtsrevisionen für das BIP-Wachstum als auch für die HVPI- Inflationsrate, sowohl in der kurzen als auch über die mittlere Frist. Zudem waren die Prognoserisiken deutlich nach unten gerichtet. Für das Ende des Prognosehorizonts der damals vorliegenden Prognose (2021) wurde ein HVPI-­Anstieg von 1,5% vorhergesagt, der deutlich unter dem Preisstabilitätsziel liegt. Des Weiteren befanden sich die langfristigen Inflationserwartungen – nach einem anhaltenden Abwärtstrend – ­erneut auf historisch niedrigem Niveau. Der EZB-Rat äußerte seine Besorgnis über eine mögliche Entankerung der langfristigen Inflationserwar­tungen, die zu einem Anstieg der Realzinsen führen würde.

Eurosystem reagiert mit einem ­expansiven Maßnahmenpaket

Der EZB-Rat beschloss im September 2019 nach eingehender Diskussion aller Für und Wider ein umfassendes Maßnahmenpaket, das sechs Punkte umfasst:

1) Der Zinssatz für die Einlagefazilität wurde um 10 Basispunkte auf –0,50% gesenkt. Die beiden anderen geldpolitischen Zinssätze (der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität) blieben ­unverändert bei 0,00% bzw. 0,25%.

2) Die Forward Guidance zur weiteren Entwicklung der geldpolitischen Leitzinsen wurde angepasst: Der EZB-Rat kündigte an, die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau zu halten, bis er feststellt, dass sich die Inflationsaussichten im Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe bei 2% liegt. Zudem soll sich diese Annäherung in der Dynamik der Kerninflation widerspiegeln.

3) Die Nettoankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Expanded Asset Purchase Programme – APP) wurden ab 1. November 2019 in einem monatlichen Umfang von 20 Mrd EUR wieder aufgenommen (Grafik 3). Die Netto­ankäufe werden so lange fortgesetzt werden, wie es für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung der Leitzinsen erforderlich ist. Kurz bevor mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen begonnen wird, werden die Nettoankäufe beendet werden.

APP (Expanded Asset ­Purchase Programme)

Im Rahmen des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) erwirbt das Eurosystem in vier Teilprogrammen unterschiedliche Wertpapiere: (i) gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bond Purchase Programme, CBPP3), (ii) forderungs­besicherte Wertpapiere (Asset-­Backed Securities Purchase Programme, ABSPP), (iii) Anleihen des öffentlichen Sektors (Public ­Sector Purchase Programme, PSPP) sowie (iv) Unternehmensanleihen (Corporate Sector Purchase Programme, CSPP). Das größte Teilprogramm ist das PSPP, das etwas mehr als 80% des APP ausmacht. Insgesamt hielt das Eurosystem per Ende 2019 rund 2.580 Mrd EUR an Wertpapieren.

Grafik 3 mit dem Titel „APP – Nettoerwerb startet im November 2019 erneut“ ist eine Kombination aus einem Säulen- und Liniendiagramm. Sie zeigt wie viele Mrd EUR an Wertpapieren vom Eurosystem im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) seit März 2015 erworben wurden. März 2015 bis März 2016: durchschnittlich 60 Mrd EUR pro Monat; April 2016 bis März 2017: durchschnittlich 80 Mrd EUR pro Monat; April 2017 bis Dezember 2017: durchschnittlich 60 Mrd EUR pro Monat; Jänner bis September 2018: 30 Mrd EUR pro Monat; Oktober bis Dezember 2018: 15 Mrd EUR pro Monat. Danach wurden die Ankäufe eingestellt. Im November 2019 wurden die Ankäufe mit monatlich 20 Mrd EUR wieder aufgenommen. Bis auf weiteres werden weiterhin 20 Mrd EUR pro Monat angekauft werden. Im Durchschnitt wurden im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten etwas über 80% aller Ankäufe in staatliche Anleihen, rund 10% in gedeckte Schuldverschreibungen, rund 7% in Unternehmensanleihen und der Rest in Asset-backed Securities investiert. Quelle: EZB.

4) Die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere werden bei Fälligkeit weiterhin vollumfänglich wieder angelegt. Dies soll für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem der EZB-Rat mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, und in jedem Fall so lange wie erforderlich fortgesetzt werden.

5) Um die bankbasierte Übertragung der Geldpolitik zu unterstützen, wurde ein zweistufiges System (das sogenannte „Tiering“) für die Verzinsung der Reserveguthaben eingeführt. Dabei wird ein Teil der Überschussliquidität, die Banken beim Eurosystem halten, mit einem Zinssatz von null verzinst und damit vom negativen Einlagenzinssatz befreit.

6) Schließlich gab der EZB-Rat die oben ­beschriebenen Modalitäten zur neuen Serie vierteljährlicher gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO III) ­bekannt.

Zweistufiges System für ­Überschussliquidität

Banken bezahlen für Überschuss­liquidität, die sie auf Konten des Eurosystems halten, den Zinssatz auf die Einlagefazilität (Ende 2019 beispielsweise 0,5%). Um diese Kosten für die Banken zu reduzieren, wurde das zweistufige System für die Überschussliquidität eingeführt, das einen Teil dieser Liquidität vom negativen Zinssatz befreit. Ende 2019/Anfang 2020 wurde das sechsfache Volumen des Mindestreserveerfordernisses von der Verzinsung ausgenommen, wobei der Faktor sechs im Laufe der Zeit geändert werden kann.

Mit diesem umfangreichen geldpolitischen Maßnahmenpaket setzte der EZB-Rat den ­äußerst akkommodierenden geldpolitischen Kurs weiter fort. Dieses Paket hat zum Ziel, substanzielle geldpolitische Impulse zu setzen, um günstige Finanzierungsbedingungen sicherzustellen, die das Wachstum im Euroraum unterstützen und damit für einen kontinuierlichen Aufbau binnenwirtschaftlichen Preisdrucks sorgen. Schließlich soll eine nachhaltige Annäherung der Teuerungsrate an das mittelfristige Preisstabilitätsziel erreicht werden.

Die Umsetzung der geldpolitischen Maßnahmen erfolgt in vielen Bereichen durch die nationalen Zentralbanken. So wenden sich zum Beispiel die österreichischen Geschäftsbanken an die OeNB, wenn sie an den vierteljährlichen gezielten längerfristigen Refinanzierungs-­geschäften teilnehmen wollen. Weiters wird ein großer Teil der österreichischen Staatsanleihen im Rahmen des PSPP bzw. der österreichischen gedeckten Schuldverschreibungen im Rahmen des CBPP3 von der OeNB angekauft. Am
31. Dezember 2019 hielt die OeNB österreichische Staatsanleihen mit einem Buchwert von rund 50,7 Mrd EUR bzw. österreichische gedeckte Schuldverschreibungen im Ausmaß von rund 7,5 Mrd EUR in ihrer Bilanz.

Mindestreserve

Alle Kreditinstitute im Euroraum müssen eine festgelegte Summe auf ihren Girokonten bei den nationalen Zentralbanken halten. Die wichtigste Funktion des Mindestreservesystems ist die Stabilisierung der Geldmarktsätze.

Durch die Einführung des zweistufigen Systems für die Verzinsung von gehaltener Über­schussliquidität ergibt sich für die österreichischen Banken eine deutlich geringere Zinsbelastung. Sie sank in der siebenten Erfüllungsperiode (30. Oktober bis 17. Dezember 2019) im Vergleich zur Vorperiode – trotz erheblich höherer Reserve­guthaben und einer längeren Mindestreserveperiodendauer – um fast 40% auf 10,9 Mio EUR.

Gegen Jahresende 2019 legte das Eurosystem gesamtwirtschaftliche Projektionen für den Euroraum vor, in denen das geldpolitische Maßnahmenpaket berücksichtigt wurde. Laut diesen Projektionen soll die BIP-Entwicklung im Jahr 2020 weiterhin gedämpft bleiben und sich erst in den Jahren 2021/2022 auf 1,4% ­erholen. Die HVPI-Inflationsrate, die gegen Jahresende 2019 bei rund 1% lag, wird voraussichtlich Anfang 2020 noch auf diesem Niveau bleiben (Grafik 4). Für das Jahr 2022 wird eine Inflationsrate von 1,6% erwartet. Dies steht zwar noch nicht im Einklang mit dem Preisstabilitätsziel, deutet aber auf eine Entwicklung in die richtige Richtung hin.

Viele Maßnahmen, die das Eurosystem seit 2008 ergriffen hat, gelten als unkonventionell und wenig erforscht. Es gibt daher Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit von Nebenwirkungen. Derartige unbeabsichtigte Folgen können ­sowohl von negativen Leitzinsen als auch von Wertpapierkäufen ausgehen. Der EZB-Rat ist sich dieser Tatsache bewusst und beobachtet daher mögliche unerwünschte Konsequenzen, die sich aus seinen Entscheidungen ergeben, ­genau. Die Kosten und Nutzen der Maßnahmen sind laufend gegeneinander abzuwägen.

Die Grafik „Entwicklung der HVPI-Inflation im Euroraum“ ist eine Kombination aus einem Linien- und Säulendiagramm. Sie zeigt die HVPI-Inflationsraten in Prozent für den Euroraum auf Basis von Monatswerten zwischen Jänner 2016 und Dezember 2019. Für den Prognosezeitraum von 2020 bis 2022 werden Jahreswerte gezeigt. Die Gesamtinflationsrate lag 2016 knapp über 0%, 2017 schwankte sich um 1,5%, 2018 knapp unter 2% und schließlich 2019 knapp über 1%. Im Vergleich dazu entwickelte sich die Kerninflationsrate (ohne Energie, Lebensmittel, Alkohol und Tabak) deutlich stabiler. Sie schwankte über den gesamten Zeitraum um 1%. Die Prognose des Eurosystems zeigt für die kommenden Jahre einen kontinuierlichen Anstieg beider Inflationsgrößen bis auf 1,6% im Jahr 2022 an. Quelle: Eurostat, EZB.

Ende 2019 gab die neue Präsidentin der EZB, Christine Lagarde, bekannt, dass im Jahr 2020 eine Überprüfung der geldpolitischen Strategie des Eurosystems vorgenommen ­werden wird – 17 Jahre nach der letzten tourlichen Diskussion. Diese strategische Überprüfung wird umfassend sein und sich mit einem breiten Spektrum an Themen auseinandersetzten, wobei die Evaluierung des Ziels der Preisstabilität angesichts der Veränderungen der letzten 17 Jahre im Zentrum stehen wird. Die Wirtschaft des Euroraums und die Weltwirtschaft waren in den letzten Jahrzehnten mit tiefgreifenden strukturellen Veränderungen konfrontiert, die Auswirkungen auf die Geldpolitik und deren Ausgestaltung haben. Neben vielen anderen Themen werden auch die Wirksamkeit und die möglichen (zuvor genannten) Nebenwirkungen des in den vergangenen zehn Jahren entwickelten geldpolitischen Instrumentariums überprüft werden.

Im Rahmen dieses Prozesses wird das Eurosystem sowohl mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments als auch mit der akademischen Gemeinschaft sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft in Dialog treten. Die gesamte Überprüfung soll Ende des Jahres 2020 abgeschlossen werden.

Präsidentin Lagarde hat angekündigt, alle Stimmen im EZB-Rat anzuhören, um zu geldpolitischen Entscheidungen zu gelangen und Instrumente einzusetzen, die so einvernehmlich wie möglich sind. Dies gilt auch für die Überprüfung der geldpolitischen Strategie.

Hello €STR, good-bye EONIA!

Seit 2. Oktober 2019 berechnet und veröffentlicht die EZB den €STR – die Euro Short-Term Rate, die angibt, zu welchem durchschnittlichen Zinssatz sich rund 50 Meldebanken im Euroraum am unbesicherten Taggeldmarkt in Euro refinanzieren. Wie Grafik 5 zeigt, orientiert sich der neue Referenzzinssatz seit Beginn seines Bestehens am Zinssatz für die Einlagefazilität: während letzterer Ende des Jahres 2019 bei –0,5% lag, befand sich der €STR mit rund –0,55% leicht darunter.

Bisher gab es am unbesicherten Euro-Taggeldmarkt nur einen prominenten Referenzzinssatz, den EONIA. In Reaktion auf Unregelmäßigkeiten während und kurz nach der Finanzkrise wurden von internationalen ­Gremien Prinzipien für die Erhebung von Referenzzinssätzen, deren Nachvollziehbarkeit und ihre Transparenz festgelegt. Diese Prinzipien mündeten in der EU-Benchmark-Verordnung, die gewisse Mindeststandards definiert. Der EONIA entsprach in seiner Definition diesen Mindeststandards nicht.

Das European Money Market Institute (EMMI), das den EONIA administriert, gab im Februar 2018 ­bekannt, dass es nicht plant, den EONIA an die neuen Mindestanforderungen anzupassen. Dadurch entstand die dringende Notwendigkeit für einen Nachfolgezinssatz. Die EZB arbeitete bereits seit 2016 an einem eigenen Referenzzinssatz namens €STR, der von der „Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen für das Euro-Währungsgebiet“ des privaten Sektors als Nachfolger für den EONIA empfohlen wurde. Seit März 2017 veröffentlichte die EZB eine Datenreihe namens Pre-€STR, damit sich die Finanzmärkte auf den neuen Zinssatz vorbereiten konnten.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen EONIA und €STR

Die beiden Referenzzinssätze EONIA und €STR haben gemeinsam, dass sie die Zinskosten für unbesicherte Übernachtgeschäfte am Geldmarkt abbilden. Es gibt jedoch einige wesentliche Unterschiede: Während der ­EONIA – wie dieser bis Ende September 2019 vorlag – die Zinssätze für vergebene Kredite am Geldmarkt ­widerspiegelte, fasst der €STR die Kreditzinsen für ­erhaltene Kredite zusammen. Zudem beruhte der EONIA ausschließlich auf Krediten zwischen Banken, während der €STR die Kreditzinsen der berichtenden Banken gegenüber einer Vielzahl von Finanzinstituten (auch Pensionsfonds, Versicherungen, etc.) wiedergibt und damit ein breiteres und realitätsnäheres Bild liefert. Während der €STR ausschließlich auf Basis von einzelnen Transaktionen mit finanziellen Gegenparteien in Euro, die gemäß der Verordnung über Geldmarktstatistiken gemeldet werden, berechnet wird, basierte der frühere EONIA auf freiwilligen Meldungen, wobei jede Bank nur das Gesamtvolumen ihrer Umsätze mit unbesichertem Übernachtgeld und den gewichteten Durchschnittszins für dieses Tagesvolumen lieferte.

Grafik 5 „Geldmarktzinsen am unteren Rand des EZB-Leitzinskorridors“ zeigt als Liniendiagramm den unteren Teil des Korridors, der von den geldpolitischen Leitzinsen der EZB gebildet wird, von Jänner 2018 bis Jänner 2020. Dargestellt ist der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie jener für die Einlagefazilität in Prozent. Die beiden Zinssätze lagen seit Jänner 2018 bei 0,0% bzw. bei -0,4%. Nach einer Zinssenkung im September 2019, die nur den Einlagefazilität betraf, liegt der Zinssatz seither unverändert bei –0,5%. Der EONIA folgt der Entwicklung des Zinssatzes für die Einlagefazilität sehr eng und schwankt um rund 5 Basispunkte darüber. Er liegt folglich seit Beginn der Grafik im negativen Bereich. Der €STR schwankt rund 5 Basispunkte unterhalb des Zinssatzes für die Einlagefazilität. Der €STR war bis Ende September 2019 etwas weniger volatil als der EONIA und liegt über den gesamten Zeitverlauf außerhalb des Zinskorridors. Quelle: EZB, Macrobond.

Den EONIA wird es noch bis 3. Jänner 2022 geben

Da das Ende des EONIA mit der Entscheidung, ihn nicht an die Mindeststandards für Referenzzinssätze anzupassen, mit Beginn des Jahres 2020 besiegelt war und der Zeitraum von 2. Oktober bis 31. Dezember 2019 zu kurz schien, um alle auf dem EONIA beruhenden Verträge auf €STR umzustellen, beschloss das EMMI gleichzeitig mit dem Beginn des €STR am 2. Oktober 2019, den EONIA neu zu definieren. Seit diesem Zeitpunkt entspricht der EONIA neu dem Zinssatz des €STR plus 8,5 Basispunkten. Die beiden Referenzzinssätze bewegen sich folglich seither im Gleichschritt. Bis 3. Jänner 2022 wird diese Übergangsregelung gelten, um allen am ­Finanzmarkt Teilnehmenden ausreichend Zeit einzuräumen, alte Verträge, die auf den EONIA referenzieren, auf den €STR umzustellen. Zur Unterstützung dieses Prozesses hat die „Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen für das Euro-Währungsgebiet“ eine Reihe von Empfehlungen abgegeben, die sich auf der Website der EZB finden.

Österreichs Wirtschaft schwenkt 2019 auf ­niedrigeren Wachstumspfad ein

EU-Beitritt Österreichs jährte sich zum 25. Mal

Am ersten Jänner 2020 jährte sich der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union zum 25. Mal. Empirische Untersuchungen zu den Effekten der Mitgliedschaft Österreichs zeigen, dass damit für die österreichische Volkswirtschaft substanzielle Vorteile, insbesondere ein höheres BIP und damit Einkommensniveau, einhergegangen sind. 11 Österreichs Unternehmen haben die Möglichkeiten des Binnenmarkts genutzt, sei es durch verstärkte Exporte oder durch höhere Direktinvestitionen im Ausland. Viele österreichische Unternehmen agieren international und sind in die europäischen bzw. globalen Wertschöpfungsketten v. a. in den Bereichen Maschinen sowie Fahrzeuge und Fertigwaren eingebunden. Dadurch konnte Österreich seinen Wohlstand (gemessen in BIP pro Kopf) weiter ausbauen und behauptet seine Spitzenstellung im Vergleich zu den anderen EU-Staaten. Die zunehmend stärkere Integration bzw. Internationalisierung bedeutet aber auch einen stärkeren Einfluss der europäischen bzw. der globalen Wirtschaftsentwicklung und des Welthandels auf die heimische Konjunktur. Rund 70% der österreichischen Exporte gehen in die EU, mehr als 30% der Exporte gehen nach wie vor nach Deutschland, eine international stark verflochtene große Volkswirtschaft. Dies bedeutet, dass sich Schocks von internationaler Seite nicht nur direkt auf die ­österreichische Wirtschaft auswirken, sondern auch indirekt über die Effekte auf Deutschland bzw. die EU.

Offenheitsgrad

Anteil der Summe von Exporten und Importen am BIP. Der Offenheitsgrad Österreichs lag 2019 bei 108 % (1995: 70 %) und in Deutschland bei 88 % (44 %). In der Regel ist der Offenheitsgrad großer Volkswirtschaften geringer, da ein größerer Anteil der Produktion innerhalb des Landes selbst abgesetzt wird.

Leistungsbilanzüberschuss nimmt ab

Die internationale Konjunkturabkühlung, die starke Abschwächung des Welthandelswachstums sowie der starke Konjunkturabschwung Deutschlands (Kasten 2) dämpften 2019 die Nachfrage nach österreichischen Exporten und schwächten das heimische Wirtschaftswachstum. Das Wachstum der Importnachfrage der österreichischen Handelspartner ging von +3,9% im Jahr 2018 auf +1,8% im abgelaufenen Jahr zurück. Gleichzeitig verringerte sich das Wachstum der österreichischen Exporte von 5,9% im Jahr 2018 auf 2,7% im Jahr 2019. Der Beitrag der Exporte (bereinigt um die ­Importe) zum BIP-Wachstum sank von +1,6 Prozentpunkten 2018 auf +0,7 Prozentpunkte 2019. Österreich konnte somit 2019 in einem schwierigen Umfeld und trotz eines schwächeren Exportwachstums Marktanteile ausbauen. Dies spiegelt die hohe Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Exportindustrie wider.

Auch in der Zahlungsbilanz zeigt sich diese Entwicklung. Der Saldo aus Exporten und ­Importen von Gütern und Dienstleistungen lag im ersten Halbjahr 2019 mit +7,6 Mrd EUR um 1,9 Mrd EUR unter dem Halbjahresergebnis von 2018. Rückgänge verzeichneten sowohl der Güterhandel als auch die Dienstleistungen, deren Saldo ohne Reiseverkehr erstmals seit 1997 leicht negativ ausfiel. Nach wie vor dynamisch entwickelte sich der Reise­verkehr, der mit Einnahmen von 10,7 Mrd EUR das Ergebnis vom Vorjahr um 300 Mio EUR übertraf. Hervorzuheben ist hierbei das Ergebnis der Tourismus-Sommersaison 2019, die mit 79 Mio Nächtigungen sogar das bisherige Rekordergebnis aus dem Jahr 1991 überbot. Im ersten Halbjahr 2019 wiesen sowohl die Primär- als auch die Sekundäreinkommensbilanz – annähernd unverändert zum Vorjahr – negative Salden aus und reduzierten somit den Leistungsbilanzüberschuss. Dieser sank im Vergleich zum ersten Halbjahr 2018 von 6,2 Mrd EUR auf 4,4 Mrd EUR. Österreichs Nettoauslandsvermögen erreichte Ende Juni 2019 einen Wert von 26,6 Mrd EUR.

Primär- und Sekundär­einkommen

Begriffe aus der Zahlungsbilanz. Die Primäreinkommen sind jener Teil des verfügbaren Einkommens, der unmittelbar aus der eigenen produktiven Tätigkeit resultiert sowie aus der Veranlagung an den Finanzmärkten (z. B. Arbeitnehmerentgelte oder Vermögenseinkommen). Sekundäreinkommen umfassen ­laufende Transfer­zahlungen und ­betreffen den Austausch von Gütern und Dienstleistungen, der ohne wirtschaftlichen Gegenwert zwischen dem In- und Ausland erfolgt (z. B. Einkommens- und Vermögenssteuern, Arbeits­losengeld, Pensionen und Sozialhilfe).

Wirtschaftswachstum in Österreich und dem Euroraum 2019 im Gleichschritt

Während die exponierten Sektoren der österreichischen Volkswirtschaft von den Folgen des globalen Nachfragerückgangs negativ betroffen waren, unterstützten die binnenwirtschaftlich orientierten Branchen, getragen von der stabilen Konsumnachfrage sowie dem florierenden Bausektor, den sich abschwächenden Konjunktur­zyklus. Das Wachstum des privaten Konsums fiel 2019 mit +1,3% sogar geringfügig stärker aus als 2018 (+1,1%). Das robuste Konsumwachstum wurde vom Beschäftigungswachstum sowie vom im Vergleich zu den letzten Jahren starken Lohnwachstum getragen. Im Gegensatz dazu führte die zunehmende Schwäche der Industrieproduktion zu einem abrupten Ende des Investitionszyklus: Seit dem zweiten Quartal 2019 liegt das Wachstum der Bruttoanlageinvestitionen nur noch knapp über Null. Die Gesamtinvestitionen wurden hierbei vor allem von ausbleibenden Ausrüstungsinvestitionen gebremst, während die Wohnbauinvestitionen noch immer ein hohes Wachstum von 3,9% im Vergleich zum Vorjahr aufwiesen. Der Beitrag der Inlandsnachfrage zum BIP-Wachstum (korrigiert um den Importanteil) belief sich im Jahr 2019 auf 0,8 Prozentpunkte nach 0,9 Prozentpunkte im Jahr 2018.

Grafik 6 „BIP-Wachstum in Österreich nahm 2019 weiter ab – Wachstumsbeiträge der importbereinigten Nachfragekomponenten“ ist eine Kombination aus einem Säulen- und Liniendiagramm. Sie zeigt das BIP-Wachstum in Österreich und im Euroraum im Vergleich zum Vorquartal zwischen dem ersten Quartal 2016 und dem vierten Quartal 2019. Das BIP-Wachstum Österreichs ist unterteilt in die importbereinigten Wachstumsbeiträge der Inlandsnachfrage, der Exporte, sowie der Lager und statistischen Diskrepanz. Quelle: Eurostat, WIFO.

Während im Jahr 2018 die konjunkturelle Dynamik in Österreich noch deutlich stärker als im Euroraum war, näherte sie sich im Jahr 2019 jener des Euroraums an. Grafik 6 zeigt die Quartalswachstumsraten des realen Bruttoinlandsprodukts Österreichs und des Euroraums seit 2016. Das auch noch im Jahr 2019 höhere BIP-Wachstum in Österreich (1,5%) als im Euroraum (1,2%) geht zur Gänze auf die vergleichsweise stärkere Wachstumsdynamik der österreichischen Volkswirtschaft im zweiten Halbjahr 2018 zurück.

Beschäftigungswachstum lässt nach, ­Arbeitslosenquote wieder gesunken

Mit der Abschwächung der Konjunktur zum Jahreswechsel 2018/2019 ließ auch die starke Beschäftigungsdynamik der vergangenen Jahre nach. Eine wesentliche Determinante dieses nachlassenden Beschäftigungswachstums war die Rezession der exportorientierten Industrie. Als Vorlaufindikator für die Beschäftigung in diesem Sektor gilt die Beschäftigung von Leiharbeitskräften. Deren Wachstum nahm seit dem Höhepunkt Ende 2017 (+15% im Vergleich zum Vorjahr) kontinuierlich ab, wurde Anfang 2019 negativ und lag Ende 2019 bei –7%. Das Beschäftigungswachstum insgesamt ging im Verlauf des Jahres 2019 merklich zurück (von +1,2% im ersten Quartal auf +0,6% im dritten Quartal, jeweils im Vergleich zum Vorquartal) – jenes von Männern schwächte sich stärker ab als das von Frauen. Die Teilzeitquote stieg wieder an, nachdem sie im Zuge des starken Wachstums in den vergangenen Jahren abgenommen hatte. Teilzeitarbeitsverhältnisse machen etwas mehr als ¼ der Arbeitsverhältnisse insgesamt aus, rund 80% davon sind weibliche Angestellte. Das Wachstum der Vollzeitstellen, das im ersten Quartal 2019 noch +2,5% betragen hatte, kam im dritten Quartal zum Stillstand (jeweils im Vergleich zum Vorquartal) – eine Trendumkehr, die ebenso der Entwicklung in der Industrie geschuldet ist. ­Infolge der abnehmenden Beschäftigungsdynamik sank die Arbeitslosenquote gemäß Eurostat nur noch geringfügig, nämlich von 4,9% im Jahr 2018 auf 4,5% im Jahr 2019. Bei Männern betrug die Arbeitslosenquote 2019 4,6%, bei Frauen 4,4%.

Energiepreisgetriebener Rückgang der HVPI-Inflation

Die nachlassende internationale Konjunktur dämpfte den Preisdruck sowohl im Euroraum als auch in Österreich. 12 Die österreichische HVPI-Inflationsrate sank von 1,7% im Jänner 2019 auf 1,0% im Oktober und stieg danach bis Dezember auf 1,8% an – getrieben von einem Preissprung bei Pauschalreisen (Grafik 7). Im Jahresdurchschnitt ergab das einen Wert von 1,5%, nach 2,1% im Jahr 2018. Damit lag die HVPI-Inflation 2019 erneut nur geringfügig über jener Deutschlands (1,4%).

Grafik 7 „HVPI-Inflationsrate in Österreich sinkt bis Oktober 2019: Beitrag von Nahrungsmitteln und Energie nimmt ab“ ist eine Kombination aus einem Säulen- und Liniendiagramm. Sie zeigt die monatliche HVPI-Inflation für Österreich für den Zeitraum zwischen Jänner 2016 und Dezember 2019. Zusätzlich ist die Kerninflation für Österreich als weitere Linie zu sehen. Für die HVPI-Inflation werden in Säulen die Beiträge der Nahrungsmittel und Energie (Gewicht 25%) sowie der Dienstleistungen und Industriegüter ohne Energie (Gewicht: 75%) auf Monatsbasis dargestellt. Quelle: Eurostat, Statistik Austria.

Der Beitrag der Industriegüter- und Dienstleistungspreise schwankte zwischen Jänner und November 2019 zwischen einem und 1,4 Prozentpunkten, im Dezember stieg deren Beitrag auf 1,7 Prozentpunkte an. Im Gegensatz dazu nahm der Beitrag der Energie- und Nahrungsmittelpreise von März (0,6 Prozentpunkte) bis November kontinuierlich ab und trug im Oktober und November negativ zur Inflation bei. Der Hauptgrund für den Rückgang der Energiepreisinflation war die Entwicklung des Rohölpreises, der sich von rund 64 EUR pro Barrel (Marke Brent) im April 2019 auf 54 EUR im Oktober 2019 abschwächte; im Dezember lag der Ölpreis erneut bei 59 EUR, der Beitrag der Energiepreise war knapp positiv. Der stabilen Inflationsentwicklung der inländischen Preiskomponenten folgend, verzeichnete die Kerninflation im Jahresverlauf eine beinahe konstante Entwicklung und schwankte zwischen 1,3% (Februar 2019) und 1,7% (Juni, November); im Dezember stieg die Kerninflation infolge der höheren Dienstleistungspreise auf 2,1%. Im Gesamtjahr lag sie bei +1,7% und somit um 0,1 Prozentpunkte unter jener im Jahr 2018.

Anhaltend dynamische Preisentwicklung am österreichischen Immobilienmarkt

Während der Zyklus der Bruttoanlageinvestitionen insgesamt 2019 zu Ende ging, nahm das Wachstum der Bauinvestitionen von +2,5% im Jahr 2018 auf +4,0% im Jahr 2019 zu. Die rückläufige Zahl an Baubewilligungen signalisiert jedoch eine nachlassende Dynamik der gegenwärtig starken Baukonjunktur – die Zahl der Immobilientransaktionen stagniert auf einem hohen Niveau jedoch bereits seit Anfang 2018. Die Preisdynamik bei Immobilien ist ungebrochen stark. Im Jahr 2019 stiegen die Preise von Wohnimmobilien im Jahresabstand österreichweit um 3,9 % (Wien: +4,9 %, Österreich ohne Wien: +2,6%; OeNB-TU-Index). Das Wachstum der Wohnbaukredite an private Haushalte stieg im Verlauf des Jahres 2019 leicht an. Der Anteil von variabel verzinsten Krediten an den neu vergebenen Krediten ist seit seinem Höhepunkt im Jahr 2014 mit 84% bis auf 44% im Jahr 2019 deutlich gesunken. Im internationalen Vergleich ist dieser Anteil aber immer noch hoch und birgt nach wie vor ein erhebliches Zinsänderungsrisiko. 13

Weiterhin gute Budgetentwicklung

Nachdem 2018 erstmals seit den frühen 1970er-­Jahren ein gesamtstaatlicher Budgetüberschuss erreicht worden war, setzte sich die gute fiskalische Entwicklung im Jahr 2019 fort. Hierzu trugen insbesondere die konjunkturell bedingt hohen Steuereinnahmen bei, aber auch der auf das anhaltende Niedrigzinsumfeld zurückzuführende Rückgang der Zinsausgaben für die öffentliche Verschuldung. Auch die gesamtstaatlichen Schuldenquote ging weiter zurück – bedingt durch den hohen Primärüberschuss, das negative Zins-Wachstums-Differenzial und die laufende Schuldenreduktion der Abbau­banken. Der Rückgang der Schuldenquote wird sich 2020 fortsetzen, wenngleich sich der gesamt­staatliche Budgetüberschuss im Vergleich zum Vorjahr infolge des Inkrafttretens diverser diskretionärer expansiver fiskalpolitischer Maßnahmen und der sich abkühlenden Konjunktur reduzieren wird.

OeNB-Prognose vom Dezember 2019: Schwacher Welthandel trübt Konjunktur­ausblick in Österreich ein

Die Schwächephase der österreichischen Wirtschaft setzte sich zu Jahresbeginn 2020 fort, die Talsohle dürfte aber im ersten Halbjahr 2020 durchschritten werden. Aufgrund des unterdurchschnittlichen Wachstums zu Jahresbeginn 2020 und einer anschließenden sanften Erholung rechnet die OeNB in ihrer Dezemberprognose 2019 für die Jahre 2020 und 2021 mit einem BIP-Wachstum von 1,1% bzw. 1,5%. Die Arbeitslosenquote (laut Eurostat-Definition) wird in den Jahren 2020 und 2021 wieder auf 4,7% bzw. 4,8% ansteigen. Die HVPI-­Inflationsrate wird laut Prognose 2020 1,4% betragen, bevor sie im Jahr 2021 leicht auf 1,5% ansteigen wird.

Stagnation der deutschen Wirtschaft dämpft die Dynamik der österreichischen Konjunktur

Das Wirtschaftswachstum Deutschlands hat sich 2018 und 2019 deutlich verlangsamt. Da Deutschland die wichtigste Exportdestination für die heimischen Wirtschaft ist, war Österreich von dieser Wachstumsschwäche direkt betroffen. Gemäß den Schätzungen der OeNB reduziert ein um einen Prozentpunkt niedrigeres BIP-Wachstum in Deutschland das österreichische BIP-Wachstum um rund 0,2 Prozentpunkte.

Grafik 8 „Wachstum der österreichischen Güterexporte nach Deutschland zuletzt negativ“ ist eine Kombination aus einem Säulen- und Liniendiagramm. Sie zeigt das Wachstum der monatlichen Güterexporte von Österreich nach Deutschland im Vorjahresvergleich mit einem gleitenden Durchschnitt über 2 Monate zwischen Juni 2018 und November 2019. Die Monatswerte werden untergliedert in die Wachstumsbeiträge der einzelnen NACE -Industriesektoren. Zwischen Juni und November 2018 lag das Wachstum in fast allen Monaten bei über 6%, zwischen Dezember 2018 und Mai 2019 stagnierten die bilateralen Exporte, seit Juni 2019 sind sie im Vergleich zum Vorjahr negativ. Wesentlicher Treiber für die Entwicklung in den letzten Monaten sind die Bereiche Bearbeitete Waren sowie Maschinen und Fahrzeuge. Quelle: Statistik Austria.

Grafik 8 zeigt die Entwicklung der österreichischen Güterexporte nach Deutschland. Die gegenwärtige Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft, die insbesondere eine Schwäche der deutschen Industrie ist, schlägt sich vor allem in einem Rückgang der heimischen Exporte von Maschinen und Fahrzeugen sowie bearbeiteten Waren nieder. Seit Juni (im Oktober gab es positive Sondereffekte bei chemischen Produkten und Maschinen) zeigt sich ein Rückgang der nominellen Güterexporte im Vergleich zum Vorjahreswert.

Die deutsche Industrie befindet sich – ausgelöst von den Problemen in der Automobilindustrie, die sich auf weite Teile der Industrie übertrugen – seit Ende 2018 in der Rezession (Grafik 9). Im Vergleich dazu verzeichnete Österreichs Industrie bis April 2019 noch ein positives Wachstum der Industrieproduktion. Dies wurde von der chemischen Industrie, aber auch von der Automobilindustrie getragen. Seit Mai ist aber auch das Wachstum der Industrieproduktion in Österreich im Vergleich zum Vorjahr negativ, wenngleich die Industrierezession in Österreich bis Oktober deutlich schwächer ausfiel als in Deutschland. Im November schrumpfte die Industrieproduktion Österreichs erstmals stärker als jene Deutschlands – alle wesentlichen Güterkategorien trugen negativ zum Wachstum bei. In Österreich dämpfte vor allem die Metallindustrie die Industrieproduktion – sie lieferte bereits seit Februar negative Wachstumsbeiträge. Ein deutlicher Anstieg diverser Vorlaufindikatoren im Jänner 2020 deutet auf eine Verbesserung der Industrieproduktion zu Jahresbeginn hin.

Grafik 9 „Industrieproduktion in Österreich robuster als in Deutschland“ ist eine Kombination aus einem Säulen- und Liniendiagramm. Sie zeigt das Wachstum der monatlichen Industrieproduktion von Österreich und Deutschland im Vorjahresvergleich zwischen Juni 2018 und November 2019. Die Monatswerte werden untergliedert in die Wachstumsbeiträge der einzelnen NACE-Industriesektoren. Österreich verzeichnete bis April 2019 positive Jahreswachstumsraten, seit Mai 2019 schrumpft die Industrieproduktion im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Besonders dämpfend wirken die Beiträge der Metallerzeugnisse. Im Gegensatz dazu schrumpft die Industrieproduktion in Deutschland bereits seit August 2018 (wobei im Oktober 2018 ein positives Wachstum erzielt wurde) und das über den gesamten Zeitraum stärker als in Österreich. Quelle: Eurostat, Statistik Austria.

Gründe für den stärkeren Konjunkturabschwung in Deutschland

Die verzögerte Auswirkung auf die österreichische Konjunktur sowie die hier in Summe robustere Entwicklung kann durch mehrere Faktoren erklärt werden: Vergleicht man den laufenden Konjunkturzyklus der beiden Volkswirtschaften, so zeigt sich, dass der konjunkturelle Aufschwung in Deutschland bereits Ende 2013 eingesetzt hatte und mit einem zunehmend stärker werdenden Arbeitskräftemangel einhergegangen ist. Die deutsche Wirtschaft ist aufgrund der großen Bedeutung der Automobilindustrie von den Problemen dieses Industriezweigs (Abgastestverfahren, Dieselskandal) wesentlich stärker betroffen als Österreich, wo der Wertschöpfungsanteil dieses Sektors vergleichsweise geringer ist (Deutschland 4,7%, Österreich 1,2%, jeweils 2017). Darüber hinaus schlägt die Wachstumsabschwächung Chinas viel stärker auf die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland durch, da China für die deutsche Exportwirtschaft eine höhere Bedeutung hat als für die österreichische. Die Folgen des Handelskonflikts zwischen den USA und China sind daher für die deutschen Exporteure stark spürbar. Auch mit dem Vereinigten Königreich weist Deutschland eine stärkere Handelsverflechtung als Österreich auf, ­wodurch die deutsche Wirtschaftsentwicklung von den Unsicherheiten, die mit dem Brexit verbunden sind, stärker beeinträchtigt ist. Im Gegensatz dazu profitiert Österreich stärker von der anhaltend robusten Entwicklung in den CESEE-Ländern.

11 Für einen Überblick: Beer, C., C. Belabed, A. Breitenfellner, C. Ragacs und B. Weber. 2017. Österreich und die europäische Integration . In: Monetary Policy & the Economy Q1/17. 86–125. Die OeNB publiziert im ersten Halbjahr 2020 ein Sonderheft der Publikationsreihe Monetary Policy & the Economy zu 25 Jahre EU-Mitgliedschaft Österreichs.

12 Weiterführende Informationen: Inflation aktuell . Die Inflationsanalyse der OeNB.

13 Weiterführende Informationen: Immobilien aktuell . Die Immobilienmarktanalyse der OeNB.

Österreichs Wirtschaft im internationalen Umfeld

Konjunktur schwächte sich auch in ­Zentral-, Ost- und Südosteuropa ab

Das Wachstum in den EU-Mitgliedstaaten Zentral-, Ost- und Südosteuropas (CESEE) betrug im Jahr 2019 im Durchschnitt 3,7% (Grafik 10) und war damit merklich niedriger als noch im Jahr 2018 (+4,3%). Nach einem überraschend dynamischen Jahresbeginn schwächte sich die Konjunktur im zweiten Halbjahr vor dem Hintergrund der nachlassenden Dynamik der Weltwirtschaft und der Wirtschaft im Euroraum ab. Trotz dieser Entwicklung lag die Wachstumsrate weiterhin deutlich über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Gleichzeitig nahm die Wirtschaftsleistung abermals stärker zu als im Euroraum: Der Wachstumsabstand betrug rund zweieinhalb Prozentpunkte. Davon profitierten vor allem Länder mit einer starken wirtschaftlichen Verflechtung mit der Region, unter anderem Österreich.

Grafik 10 „Leichte Abschwächung des Wirtschaftswachstums in CESEE“ zeigt in Form eines Balkendiagramms das reale BIP-Wachstum in Prozent in Lettland, Tschechien, Slowenien, der Slowakei, Kroatien, Esland, Bulgarien, Litauen, Polen, Rumänien und Ungarn sowie im Aggregat der elf zuvor genannten CESEE-EU-Mitgliedstaaten und im Euroraum in den Jahren 2018 und 2019. Im Jahr 2018 bewegte sich das Wachstum in den Ländern der CESEE-Region zwischen 2,6% in Kroatien und 5,1% in Ungarn und Polen, im gewichteten Durchschnitt betrug es 4,3%. Im Vergleich dazu lag das Wachstum im Euroraum bei 1,9%. Im Jahr 2019 betrug das Wachstum in der CESEE-Region zwischen 2,5% in Tschechien und Lettland und 4,6% in Ungarn, im gewichteten Durchschnitt lag es bei 3,7%. Der Euroraum wuchs um 1,1%. In beiden Jahren war das Wirtschaftswachstum in CESEE somit deutlich höher als im Euroraum. Quelle: Eurostat und Herbstprognose der Europäischen Kommission vom November 2019.

Die Konjunktur in der CESEE-Region wurde vor allem von einer robusten Entwicklung des privaten Konsums getragen. Dieser profitierte wiederum vom starken Wirtschaftsvertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten und einer robusten Kreditvergabe. Die wichtigste Stütze stellte aber die Stärke der Arbeitsmärkte dar. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Region betrug im ­Oktober 2019 3,7% und lag damit auf dem tiefsten Stand seit Beginn der Transformation. Die kräftige Zunahme der Beschäftigung schlug sich in einem weiteren Anstieg der Erwerbsquoten nieder. In neun von elf CESEE-Ländern war die Erwerbsquote Mitte 2019 bereits höher als im Euroraum.

Die Kehrseite dieser bereits seit mehreren Jahren anhaltend positiven Entwicklung ­waren allerdings zunehmende Verknappungserscheinungen auf den Arbeitsmärkten und eine starke Beschleunigung des Lohnwachstums. Zu stark steigende Löhne stellen mittelfristig ein Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit und die Preis­stabilität dar. Umfragen der Europäischen Kommission unter Unternehmen belegen aber, dass der Arbeitskräftemangel im Verlauf des Jahres etwas abgenommen hat. Gleichzeitig bremste sich auch das Lohnwachstum ein.

Die Investitionstätigkeit profitierte von Auszahlungen aus den EU-Struktur- und Investitionsfonds, was sich positiv auf die Bautätigkeit auswirkte. Gute Finanzierungsbedingungen und eine überdurchschnittlich hohe Kapazitätsauslastung stützten darüber hinaus die private Investitionstätigkeit. Gleichzeitig schwächte sich das Industrievertrauen aufgrund des unsicheren Ausblicks für wichtige Handelspartner ab und die Auftragslage (insbesondere bei Aufträgen für den Export) verschlechterte sich. Dies spiegelte sich auch in einem Rückgang des Exportwachstums wider.

Trotz der etwas schwächeren konjunkturellen Entwicklung stiegen die Verbraucherpreise 2019 wieder stärker an. Vor allem bei der Kerninflation (allgemeine Inflationsrate bereinigt um die volatilen und durch die Geldpolitik nur begrenzt steuerbaren Preise für Energie und Lebensmittel) war ein deutlicher Aufwärtstrend zu beobachten. Das dürfte nicht zuletzt auf die Vollauslastung der Produktionsfaktoren und die positive Produktionslücke zurückzuführen sein.

Kroatien nähert sich dem Euroraum weiter an

Kroatien beabsichtigt, sich dem Wechselkursmechanismus II (WKM II) anzuschließen. Am 8. Juli 2019 erfolgte ein gemeinsames Statement der Eurogruppe, des dänischen Finanzministers und Notenbankgouverneurs sowie des EZB-Präsidenten, im Beisein des Finanzministers und Notenbankgouverneurs Kroatiens und der Europäischen Kommission (EK), worin man sich auf sechs wirtschaftspolitische Vorab-­Verpflichtungen, insbesondere betreffend die Bankenaufsicht, einigte. Eine erfolgreiche Überprüfung der Einhaltung dieser Vorab-Verpflichtungen durch die EZB und Europäische Kommission bildet die Voraussetzung für einen formellen Beitrittsantrag zum WKM II. Aufgrund des Inkrafttretens des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) im November 2014 gilt, dass zukünftige WKM II-Beitritte frühestens zeitgleich mit dem Beginn der Close Cooperation des Landes mit dem SSM stattfinden. Der SSM erfasst unmittelbar nur jene Länder, die dem Euroraum angehören, andere EU-Länder können sich ­jedoch im Rahmen einer engen Zusammenarbeit (Close Cooperation) anschließen.

Kroatien hatte bereits am 27. Mai 2019 einen Antrag auf SSM Close Cooperation ­gestellt. Diese Vorgangsweise erfolgte in Anlehnung an Bulgarien, das bereits im Juli 2018 als erstes Land seit der Krise seine Absicht bekundete, dem WKM II beizutreten, und ebenfalls eine Reihe von Vorab-Verpflichtungen einging, einschließlich Antrag auf SSM Close Cooperation. Für Bulgarien hat die EZB bereits die Durchführung einer umfassenden Bewertung (Comprehensive Assessment) der Vermögenswerte ausgewählter Kreditinstitute abgeschlossen und am 26. Juli 2019 publiziert. Sie unterstützt nun die bulgarische Notenbank bei der Implementierung der SSM-Aufsichtsanforderungen. Für Kroatien erfolgte eine Auswahl der Banken, für die eine umfassende Bewertung der Vermögenswerte durchzuführen ist. Die EZB beabsichtigt den Abschluss der umfassenden Bewertung für Kroatien bis etwa Mitte 2020 (innerhalb eines Jahres ab Antragstellung Kroatiens zur Close Cooperation).

Neu gewählte EU-Spitzen verhandeln Brexit

Nach Auslaufen der Amtszeit der bisherigen Amtsträger wurde 2019 die Präsidentschaft führender EU-Institutionen neu besetzt. Seit 1. November 2019 ist Christine Lagarde Präsidentin der Europäischen Zentralbank, seit 1. Dezember 2019 Charles Michel Präsident des Europäischen Rats und Ursula van der Leyen Präsidentin der neu ernannten Europäischen Kommission. Als Hoher Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU wurde Josep Borrell Fontelles ernannt.

Das im Dezember 2019 neu gewählte britische Unterhaus billigte am 20. Dezember 2019 die EU Withdrawal Agreement Bill. Damit trat das Vereinigte Königreich mit 31. Jänner 2020 aus der EU aus. Während der Übergangs­periode – aktuell bis 31. Dezember 2020 festge­legt – bleibt das Vereinigte Königreich Teil des Binnenmarkts unter Anwendung des EU-Rechts. Während dieser Übergangszeit wird das Vereinigte Königreich in EU-Gremien aber nur mehr in Ausnahmefällen vertreten sein.

Österreich im Austausch mit internationalen (Finanz-)Organisationen

Die im Juni 2019 verabschiedeten länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission für Österreich in Bezug auf die Wirtschaftspolitik der Jahre 2019 und 2020 betrafen die ­Sicherung der Tragfähigkeit des Gesundheitssystems, die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit, die Unterstützung der Stellung von Frauen und Geringqualifizierten am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Digitalisierung, Entwicklung und Innovation.

Auch die OECD veröffentlichte im November 2019 nach Konsultationen mit heimischen wirtschaftspolitischen Instanzen (u. a. der OeNB) ihren regelmäßigen Länderbericht zu Österreich. Zentrale wirtschaftspolitische Empfehlungen betreffen die Senkung des öffentlichen Schuldenstands, verpflichtende Maßnahmen zur ­Risikobegrenzung bei der Hypothekarkreditvergabe, die Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung, sowie die Anhebung von Steuern auf Konsum Erbschaften und CO2-Verbrauch zur Schaffung von Spielraum für Steuersenkungen bei Niedriglöhnen.

Die Gültigkeitsdauer der bilateralen Kredit­verträge des IWF mit 40 Mitgliedstaaten (2016 Bilateral Borrowing Agreements) ist um ein Jahr bis Jahresende 2020 verlängert worden und nach der Beschlussfassung im Exekutivdirektorium und entsprechender Ratifizierung der Kreditgeberländer im November 2019 in Kraft getreten. Der Gesamtbetrag der Kreditzusagen beträgt rund 318 Mrd SZR (394 Mrd EUR), die OeNB hat dem IWF eine zeitlich ­begrenzte Kreditlinie im Umfang von maximal 6,13 Mrd EUR bereitgestellt. Mit ­Inkrafttreten der Verlängerung der Gültigkeitsdauer der ­bilateralen Kreditlinien ­beträgt die Ausstattung des IWF mit Finanzmitteln der Mitgliedsländer (Quotas und Borrowed Resources) somit weiter­hin 977 Mrd SZR (rund 1.200 Mrd EUR).

Beachtlicher wirtschaftlicher Transformationsprozess in den CESEE-Ländern in den 30 Jahren seit dem Fall des Eisernen Vorhangs

Der Fall des Eisernen Vorhangs im Jahr 1989 stellte einen bedeutenden Wendepunkt in der europäischen ­Geschichte dar. Die Aufbruchstimmung im Herbst 1989 ging mit der Hoffnung auf Wohlstand und dem Wunsch nach einer verstärkten Zusammenarbeit in Europa einher. Ein Meilenstein war das Jahr 2004, als acht zentral-, ost- und südosteuropäische (CESEE) Länder der EU beitraten.

Die Abbildung der Chronologie der Erweiterung des Euroraums zeigt die nach ihrem Beitrittsjahr: 1999: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien. 2001: Griechenland. 2007: Slowenien. 2008: Malta, Zypern. 2009: Slowakei. 2011: Estland. 2014: Lettland. 2015: Litauen.

Die EU wuchs seitdem mit Bulgarien, Rumänien und Kroatien um weitere drei Mitglieder an, fünf der ­CESEE-EU-Mitgliedstaaten haben mittlerweile den Euro als offizielle Währung eingeführt, und mehrere Länder – vor allem am Westbalkan – rückten näher an die EU heran. Wirtschaftliche Transformation, europäische ­Integration und EU-Mitgliedschaft waren wichtige Triebfedern für einen Prozess der sozialen, politischen und wirtschaftlichen Modernisierung und Erneuerung in Osteuropa.

Die Transformation zu einer Marktwirtschaft erforderte in ihren ersten Jahren eine umfassende Restrukturierung der Wirtschaftsprozesse in CESEE. Die damit verbundene Preis- und Wechselkursliberalisierung sowie die weitreichende Ressourcenreallokation weg von staatlich gelenkten Wirtschaftseinheiten führten zu einer tiefen wirtschaftlichen Rezession. Die Wirtschaftsleistung der Länder der Region sank zum Teil deutlich und erreichte Mitte der 1990er-Jahre ihren Tiefstand. Danach setzte ein wirtschaftlicher Aufholprozess ein. Zwischen 1992 und 2008 stiegen die durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen (gemessen zu Kaufkraftparitäten) in den heutigen CESEE-EU-Mitgliedstaaten von 35% auf 55% des Euroraum-Niveaus.

Rasche Einkommenszuwächse seit Mitte der 1990er-Jahre vor dem Hintergrund einer zunehmenden Europäisierung

Die Entwicklung auf Länderebene verlief sehr unterschiedlich. Slowenien etwa startete mit einem vergleichsweise hohen Pro-Kopf-Einkommen (knapp 55% des Euroraumdurchschnitts) und überholte Portugal im Jahr 2005 (Grafik 11). Dasselbe gelang Tschechien im Jahr 2006. Im Gegensatz dazu kehrten etwa ­Bulgarien und Rumänien erst Ende der 1990er-Jahre auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zurück, ­wodurch die Einkommenskonvergenz lange Zeit ­gebremst wurde.

Grafik 11 zeigt die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf gemessen in Kaufkraftparitäten für die 11 EU-Mitgliedstaaten Zentral-, Ost- und Südosteuropas. Die Zeitreihen sind jeweils in Prozent des Euroraumdurchschnitts dargestellt und reichen von den frühen 1990er Jahren (jeweils nach Verfügbarkeit) bis zum Jahr 2019. Das BIP pro Kopf lag zu Beginn der Betrachtungsperiode zwischen 29,3% des Euroraumdurchschnitts in Lettland und 58,3% des Euroraumdurchschnitts in Ungarn. Bis 2019 wuchs das BIP pro Kopf auf eine Spanne zwischen 52,3% des Euroraumdurchschnitts in Bulgarien und 83,5% des Euroraumdurchschnitts in der Tschechischen Republik. Unterbrochen wurde dieser Aufholprozess nur durch die Jahre der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2010. Quelle: IWF.

Die Wirtschaftsentwicklung in dieser Periode war stark geprägt von einer außenwirtschaftlichen Öffnung und einer Reorientierung der Handelsstrukturen in Richtung Westeuropa. Diese Öffnung ging mit einem massiven Zufluss von ausländischen Direkt­investitionen einher, wodurch die Produktionskapazitäten gestärkt und modernisiert wurden. Ausländische Direktinvestitionen führten auch zu einem Transfer von Technologie und betriebswirtschaftlichem Know-How und trugen damit stark zum Produktivitätswachstum bei.

Österreichische Akteure begleiteten und unterstützten den Konvergenzprozess von Anfang an

Österreichische Akteure spielten beim Transformationsprozess aufgrund der geographischen Nähe und der engen historischen und kulturellen Beziehungen zur CESEE-Region schon von Anfang an eine wichtige Rolle. Der Bestand an Direktinvestitionen österreichischer Unternehmen – die bei ihrer Expansion oftmals von österreichischen Banken begleitet wurden – in den CESEE-EU-Mitgliedstaaten nahm von knapp 400 Mio EUR im Jahr 1990 auf über 42 Mrd EUR im Jahr 2008 zu. Österreich stieg damit zum wichtigsten ausländischen Investor in mehreren Ländern der Region (z. B. Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Slowenien) auf. Der Fall des Eisernen Vorhangs führte angesichts des Ertragspotenzials auch zu einer Internationalisierung der österreichischen Banken. Diese waren unter den ersten ausländischen Banken in der Region und expandierten Anfang der 1990er-Jahre insbesondere in Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Die konsolidierten Auslandsforderungen der mehrheitlich in österreichischem Besitz befindlichen Banken gegenüber den CESEE-EU-Mitgliedstaaten stiegen von rund 3 Mrd EUR 1993 auf 170 Mrd EUR Ende 2008. Damit zählten sie 2008 neben deutschen, französischen und italienischen Banken zu den mit ­Abstand größten Akteuren in der Region und sind es nach wie vor.

Die OeNB begleitete diese Entwicklung von Anfang an mit einem starken analytischen Fokus auf die ­CESEE-Region und wurde damit zur einer der zentralen Anlaufstellen für Fragen zu Osteuropa im Europäischen System der Zentralbanken. Die Produktpalette der OeNB umfasst neben Studien und der Publikationsreihe ­„ Focus on European Economic Integration “ auch Veranstaltungen sowie wissenschaftliche Preise und Stipendien . Ein großes Augenmerk wird des Weiteren auf die technische Kooperation mit CESEE-Notenbanken und die Weiterbildung von Expertinnen und Experten aus der CESEE-Region im Rahmen von Kursen am Joint Vienna Institute gelegt. Im Bereich Finanzmarktstabilität und Aufsicht werden die Entwicklungen österreichischer ­Banken in CESEE einem engen Monitoring unterzogen und Kontakte mit lokalen Aufsichtsbehörden gepflegt.

Die Kehrseite der verstärkten internationalen Orientierung Zentral-, Ost- und Südosteuropas und der ­raschen real- und finanzwirtschaftlichen Integration in den größeren europäischen Wirtschaftsraum war der Aufbau makroökonomischer Ungleichgewichte. So verzeichneten alle Länder der Region vor dem Ausbruch der Krise 2008 hohe Leistungsbilanzdefizite. Da aufholende Volkswirtschaften zur Deckung ihres erhöhten Kapitalbedarfs oft auf internationale Mittel angewiesen sind, stellen solche Defizite zum Teil einen natürlichen Nebeneffekt des wirtschaftlichen Aufholprozesses dar. Exzessiv hohe Leistungsbilanzdefizite erhöhen allerdings die Anfälligkeit für internationale Schocks und können zum Aufbau einer nicht nachhaltigen externen Verschuldung führen.

In mehreren Ländern stiegen auch die Risiken in den lokalen Bankensektoren aufgrund einer zu raschen Kreditvergabe (z. B. bei Konsumkrediten) und/oder dem Aufbau hoher Fremdwährungskreditvolumina. Die OeNB hat daher gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz der österreichischen Banken und der Finanzmarktstabilität in Österreich gesetzt. 14

Krise von 2008 führte zu einer nachhaltigen Verlangsamung des wirtschaftlichen Aufholprozesses

Die Krise von 2008 führte vor diesem Hintergrund zu einer schweren Rezession in CESEE und zu einer Unterbrechung des Aufholprozesses. Der Wirtschaftsabschwung war unterschiedlich stark und abhängig von den ­zuvor akkumulierten wirtschaftlichen Ungleichgewichten, generell aber stärker als im Euroraum und in anderen aufholenden Volkswirtschaften. Besonders deutlich fiel er in den baltischen Staaten aus, wo eine Überhitzung bereits vor 2008 zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung geführt hatte. Hingegen war Polen eines der ­wenigen europäischen Länder, das die internationale Wirtschafts- und Finanzkrise ohne Rezession bewältigte.

Ab etwa 2011 war die Krise auch in den meisten anderen CESEE-Ländern überwunden – wozu nicht zuletzt das koordinierte wirtschaftspolitische Vorgehen in Europa einen wesentlichen Beitrag geleistet hatte – und die Lücke zu den Einkommensniveaus im Euroraum begann sich weiter zu schließen. Die Vienna Initiative, als europäische Koordinations- und Kooperationsplattform, konnte am Höhepunkt der Krise, Anfang 2009, einen ­ungeordneten Rückzug ausländischer Bankengruppen aus CESEE verhindern. Die OeNB war maßgeblich am Aufbau der Vienna Initiative beteiligt.

Auch in den Jahren nach der Krise gab es wieder deutliche regionale Unterschiede in der Wirtschaftsentwicklung. Während etwa die baltischen Staaten nach einer Reihe harter Konsolidierungsmaßnahmen (teilweise unter Zuhilfenahme von IWF-Geldern) relativ schnell zu soliden Wachstumsraten zurückfanden, dauerte die Phase der wirtschaftlichen Schwäche in Slowenien und Kroatien bis Mitte der 2010er-Jahre. In den letzten Jahren wurden aber wieder in allen Ländern robuste Einkommenszuwächse verzeichnet, wodurch das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in CESEE im Jahr 2019 auf 70% des Euroraumniveaus anstieg.

Grundsätzlich lässt sich beobachten, dass der Aufholprozess nach der Krise an Geschwindigkeit verlor und sich das Potenzialwachstum abschwächte. Eine Umkehrung dieses Trends ist eine entscheidende Herausforderung für die Region und erfordert sowohl eine Stärkung der Investitionstätigkeit als auch der Innovationsfähigkeit. Maßnahmen sollten auf die Erhöhung der Investitionen in Infrastruktur und Humankapital sowie auf institutionelle Reformen und Fragen der guten Governance abstellen. Dies erscheint umso vordringlicher als das Potenzialwachstum voraussichtlich auch mittelfristig stark von der demografischen Entwicklung in Mitleidenschaft gezogen werden wird. Das sinkende Arbeitskräfteangebot verlangt nach Maßnahmen, um Menschen länger in Beschäftigung zu halten und die Region für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Letzteres könnte weitere Emigration begrenzen und die Rückkehr ehemals emigrierter Personen fördern.

14 So wurden zur Hintanhaltung von riskanten Fremdwährungskrediten bei Haushalten in CESEE von OeNB und FMA im Jahr 2010 sog. Guiding Principles veröffentlicht. Um die Refinanzierungsstruktur der österreichischen Tochterbanken ausgewogener zu gestalten und übermäßiges Kreditwachstum zukünftig zu vermeiden, wurde im Jahr 2012 die Leitlinie zur Stärkung der Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle international aktiver österreichischer Großbanken veröffentlicht. Im Jahr 2016 führten OeNB und FMA den Systemrisikopuffer ein, um neben der systemischen Verwundbarkeit dem sog. systemischen Klumpenrisiko, das angesichts der CESEE-Exponierung identifiziert wurde, entgegen zu wirken.

Diversifiziertes Reservemanagement in Zeiten ­nachlassender konjunktureller Dynamik und sehr lockerer Geldpolitik

Veranlagungsstrategie hat sich auch 2019 bewährt

Die Veranlagung der OeNB-Bestände unterliegt einem umfangreichen Risikomanagement- und Kontrollsystem. Dabei wird insbesondere auf eine hohe Liquidität und Sicherheit geachtet, damit im Bedarfsfall die Mittel für koordinierte Interventionen an den Finanzmärkten verfügbar sind. Das finanzielle Ziel der OeNB sieht die Deckung der laufenden Kosten des Zentralbank­betriebs vor. Auch auf eine adäquate bilanzielle Risikovorsorge wird Bedacht genommen. Die Republik Österreich erhält gemäß § 69 (3) NBG einen 90-prozentigen Gewinnanteil vom versteuerten Geschäftlichen Ergebnis der OeNB.

Das Reservemanagement ist durch eine breite Diversifikation gekennzeichnet (Grafik 12). Die Veranlagungen umfassen neben den Goldreserven einen Anlagemix in unterschiedlichen Währungen und Regionen – vor allem Schuldverschreibungen aber auch Anteilspapiere. Dabei dominieren konvertible Währungen von Staaten mit hohen Bonitätsbewertungen sowie Anleihen von Staaten, staatsnahen Agenturen, supranationale Einheiten und besicherte Schuldverschreibungen. Die Beimischung von weiteren Vermögenswerten wie Unternehmensanleihen und Aktien dient zur Verbesserung des Risiko-­Ertrag-Verhältnisses. Diese Strategie hat sich über Jahre als Stabilitätsfaktor bei der Umsetzung der Aufgaben innerhalb des ESZB bewährt.

Grafik 12 „Ausgewogene Diversifikation innerhalb der OeNB-Reserven“ zeigt den Anlagemix im Reservemanagement. Die größten Teile entfallen auf den Geldmarkt mit 35%, Gold mit 28% sowie Staats- und Staatsnaheanleihen mit 24%. Auf besicherte Schuldverschreibungen und Unternehmensanleihen entfallen jeweils 5%. Schwellenländeranleihen und Aktien belaufen sich auf jeweils 2%. Quelle: OeNB.

Geldpolitische Kehrtwende dominiert Finanzmärkte

Im vergangenen Jahr stand die Finanzmarktentwicklung ganz im Zeichen der neuerlichen geldpolitischen Lockerungsmaßnahmen der US-Notenbank Fed, die damit von ihrem Kurs der geldpolitischen Normalisierung der Vorjahre abrückte. Da die überwiegende Mehrheit der Zentralbanken dem Beispiel der Fed folgte, kam es im Jahresverlauf zu stark fallenden ­Anleiherenditen und rückläufigen Risikoaufschlägen, was sich in einer sehr starken Finanzmarktperformance niederschlug.

Insbesondere US-Staatspapiere verzeichneten 2019 einen starken Wertzuwachs von 6,9% (Grafik 13). Neben der geldpolitischen Kehrtwende der Fed stützte das generell höhere US-Renditeniveau die Kurse. In Deutschland fiel die Rendite 10-jähriger Staatsanleihen ­zwischenzeitlich auf den Rekordtiefstand von unter –0,7%. Trotz der negativen Rendite konnte durch die Kursentwicklung mit deutschen Staatsanleihen 2019 noch eine positive Performance von 3,0% und mit den öster­reichischen Pendants von 5,4% erzielt werden. Noch stärker war die Preisentwicklung bei ­italienischen Staatspapieren, die zusätzlich von der innenpolitischen Stabilisierung profitierten. Hier betrug das Plus 10,6%. Die Performance der Schwellenländeranleihen betrug ebenfalls 10,6% und lag somit deutlich über ­jener der US-Papiere.

Performance

Prozentueller Wertzuwachs von Vermögenstiteln. Dieser setzt sich im Anleihesegment aus den Zinserträgen (Kuponzahlungen) und der Preisänderung des jeweiligen Finanzprodukts zusammen.

Der Aktienmarkt trotzte der konjunkturellen Abkühlung und verzeichnete 2019 eine sehr starke Entwicklung. Der US-Index S&P 500 stieg im Zuge der geldpolitischen Kehrtwende sowie in der Erwartung einer Entspannung im Handelskonflikt zwischen den USA und China um rund 29% und erreichte im Jahresverlauf mehrere Rekordhöchststände. Auch die europäischen Aktienmärkte verzeichneten kräftige Gewinne. Beispielsweise konnte der deutsche Leitindex DAX im Jahresverlauf um rund 25% zulegen. Die Rohstoffmärkte profitierten ebenfalls von der zusätzlichen Zentralbankliquidität. Der Goldpreis konnte um 19% zulegen, was die höchste Preissteigerungsrate seit 2010 darstellt.

Auf der Währungsseite profitierte das ­britische Pfund von einer Deeskalation im ­Ringen um einen geordneten Brexit und legte um 6,1% gegenüber dem Euro zu. Auch der ­japanische Yen und der US-Dollar, die als ­sichere Währungshäfen gelten, verteuerten sich im Jahresverlauf gegenüber dem Euro um rund 3% bzw. 2%. Die starke Entwicklung der als sicher eingestuften Währungen ist nicht zuletzt auf die Unsicherheiten hinsichtlich der schwelenden Handelskonflikte zurückzuführen. In diesem Umfeld kamen die Währungen einiger Schwellenländer (u. a. die türkische Lira, der ungarische Forint und der brasilianische Real) unter Abwertungsdruck. Der J.P. Morgan Emerging Market Currency Index gab gegenüber dem US-Dollar um 1,4% nach.

Grafik 13 „Starke Finanzmarktperformance angesichts geldpolitscher Lockerung“ zeigt die Performance ausgewählter Assetklassen im Jahr 2019. Bei den Staatsanleihen verzeichneten die Papiere Italiens und der Schwellenländer mit jeweils 10,6% die beste Performance. Die Staatspapiere der USA, von Deutschland und von Österreich verzeichneten mit 6,9%, 3,0% und 5,4% ebenfalls Gewinne. Auf den Aktienmärkten wie der US-Markt mit einem Plus von 28,9% die beste Entwicklung auf, gefolgt von Deutschland (+25,5%), Japan (+18,2%) und den Schwellenländern (+15,4%). Bei den Rohstoffen verzeichneten sowohl der Rohölpreis (WTI) mit +25,6%, als auch der Goldpreis mit +18,8% starke Kursgewinne. Bei den Fremdwährungen konnten das britische Pfund (+6,1%), der japanische Yen (+3,0%) und der US-Dollar (+2,0%) gegenüber dem Euro zulegen. Die Schwellenländerwährungen gaben gegenüber dem Euro um 1,4% nach. Quelle: Bloomberg.

Reservemanagement setzt auf risiko­reduzierende Maßnahmen und ­Diversifikation

Die Veranlagungsstrategie der OeNB trug den Entwicklungen an den Finanzmärkten im Jahr 2019 Rechnung und war durch eine verstärkte Diversifikation und risikoreduzierende Maßnahmen gekennzeichnet. Diese umfassten insbesondere eine Erhöhung der Währungen, die als sichere Häfen gelten, in der Fremdwährungsver­anlagung, die nun rund ein Drittel der Devisen­bestände ausmachen. Darüber hinaus fand eine Reduzierung von zyklischen Vermögenswerten (z. B. Aktien) innerhalb der fremd­verwalteten Mandate statt. Diese umfassen die als riskanter eingeschätzten Veranlagungen und werden anhand eines mehrstufigen und anspruchsvollen Ausschreibungsprozesses an externe Vermögens­verwalter vergeben.

Trotz der Herausforderungen des Niedrigzinsumfelds im Euroraum konnte die OeNB 2019 nicht nur die geldpolitischen Aufgaben ­erfüllen, sondern auch Kostendeckung erzielen und Erträge erwirtschaften. Durch eine ausgewogene Assetklassen- und Währungsallokation wurde ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Die Veranlagung in festverzinsliche Wertpapiere, die über die Hälfte der Eigenveranlagung der OeNB ausmacht und sich sowohl aus Euro- als auch aus Fremdwährungsbeständen zusammensetzt, erwirtschaftete im Jahres­verlauf 2019 eine Performance von über einem Prozent. Der weniger liquide und zum Teil ausgelagerte ­Bereich der Veranlagung, der rund 15% der Eigenveranlagung entspricht, wies 2019 mit rund 10% eine besonders starke Performance auf. Noch stärker fiel die Wertsteigerung (19%) bei den Goldreserven aus (Grafik 14). Diese nehmen wertmäßig rund ein Viertel des Reserve­managements ein. Gold war in den vergangenen Jahren wieder eine beliebte Veranlagung und hat im Jahr 2019 in einem spätzyklischen Umfeld auch stark an Wert gewonnen.

Grafik 14 „Goldreserven mit kräftigem Wertzuwachs 2019“ zeigt den Goldbestand in Tonnen und den Goldwert in Euro seit 2000. Der Goldbestand ist von 377 Tonnen im Jahr 2000 auf 280 Tonnen im Jahr 2007 gesunken und seither konstant. Der Goldwert ist von 3,5 Mrd EUR im Jahr 2000 auf 3,2 Mrd EUR im Jahr 2004 gesunken, bevor er bis 2012 kontinuierlich anstieg und auf 11,4 Mrd geklettert ist. 2013 ist der Wert auf 7,8 Mrd. EUR gesunken und seither wieder bis auf 12,2 Mrd. im Jahr 2019 gestiegen. Quelle: OeNB.

Socially Responsible Investing als wichtiges Thema im Reservemanagement

Die OeNB berücksichtigt im Rahmen ihres ­Risikomanagements bereits seit vielen Jahren spezifische Nachhaltigkeitskriterien. Ausgangspunkt war es, in Anlehnung an internationale Standards, Ausschlusskriterien zur Vermeidung von Reputationsrisiken zu finden. Seit 2011 müssen externe Vermögensverwalter, die für die OeNB Veranlagungen durchführen, Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren (Principles for Responsible Investment) sein. Diese Prinzipien umfassen neben den ­Aspekten ­Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Corporate Governance) (zusammen ESG-Kriterien) einen verantwortungsvollen Umgang mit ­Offenlegungspflichten und Eigen­tümerpolitik.

Environmental, social and ­corporate ­governance (ESG)

Steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Begriff ist international in Unternehmen und bei Finanzdienstleistern etabliert. Er rückt in den Fokus, inwiefern bei unternehmerischen Entscheidungen sowie bei Firmenanalysen ökolo­gische und soziale Kriterien sowie Aspekte der guten Unternehmensführung beachtet bzw. bewertet werden. Neben Ratingagenturen für Nachhaltigkeit integrieren auch zahlreiche Investierende (z. B. die Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren) ESG-Kriterien in ihre Analysen von Wertpapieren.

In den letzten Jahren haben sich auf den internationalen Finanzmärkten neue Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Veranlagung entwickelt, insbesondere die breite Anwendung von ESG-­Kriterien. In einem ersten Schritt hat die OeNB seit 2018 in ausgewählten Assetklassen externe Mandate mit ESG-­Filter und/oder ESG-­Benchmark vergeben. Dadurch sollen nachhaltige Umweltstandards sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit gesellschaftlichen ­Aspekten und guter Unternehmensführung ­sichergestellt werden. Darüber hinaus wurden im Eigenmanagement verstärkt Emissionen mit entsprechenden Qualitätsmerkmalen angekauft. Basierend auf diesen Erfahrungen wird – im Einklang mit den bewährten Verfahren – die Anwendung von ESG-Kriterien weiterentwickelt.

Green Finance – OeNB aktiv für eine nachhaltige Finanzwirtschaft

Der Klimawandel birgt neben zahlreichen Umweltgefahren auch soziale, ökonomische und finanzielle Risiken, die zeitlich korreliert und grenzüberschreitend viele Wirtschaftssektoren betreffen. EZB-Präsidentin Lagarde hat kurz nach ihrem Amtsantritt angekündigt, dass sie den Klimawandel zu einer Priorität des Eurosystems machen möchte. Da es die vorrangige Aufgabe von Notenbanken ist, die Preis- und Finanzmarktstabilität sicherzustellen, können die Risiken des Klimawandels – im Rahmen des ESZB-Statuts – in den Geld- sowie Finanzmarktmodellen nicht ignoriert werden.

Ökonomische Risiken des Klimawandels

Einerseits ergeben sich aufgrund des Klimawandels vermehrt sogenannte physische Risiken: Die globalen Temperaturen steigen an und extreme Wetterereignisse treten häufiger auf (z. B. Starkregen, Hochwasser, Dürren, Waldbrände), wodurch die Produktionskapazität in den betroffenen Regionen verringert wird und Versicherungskosten steigen. Es drohen höhere Ausfallverluste für Kreditinstitute, da auch Vermögenswerte, mit denen Kredite besichert wurden, erheblich an Wert verlieren können. Andererseits können auch die sogenannten Transitionsrisiken, die sich aus der Umstellung der Wirtschaft auf eine nachhaltige, dekarbonisierte Produktionsweise ­ergeben, zu finanziellen Verlusten führen, da Investitionen in klimaschädliche Anlagen an Wert verlieren und zu „stranded assets“ werden können.

Der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft kann das Ergebnis gesetzlicher und/oder regulatorischer Änderungen sein, er kann sich aber auch aus dem technischen Fortschritt (z. B. günstigere, klimaneutrale Energie­formen) ergeben oder aus einer Verschiebung der Nachfrage aufgrund eines stärkeren Bewusstseins für die Folgen des Klimawandels.

Abbildung 2 „Klimawandel löst Finanzmarktrisiken aus“ zeigt in grafischer Form, dass sich physische und Transitionsrisiken als Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, systemisches und operationelles Risiko auf die Finanzmärkte übertragen. Quelle: OeNB.

Wenngleich der Klimawandel eine relativ junge Risikoquelle darstellt, so können seine Folgen in den etablierten Kategorien des Risikomanagements der Finanzintermediäre berücksichtigt werden. Die Erosion des Kapitalwerts von kreditfinanzierten Anlagen infolge von Naturkatastrophen erhöht das Kreditrisiko, der Anstieg der Preisvolatilität durch vermehrte Unwetter führt zu höherem Markt­risiko und vermehrte Geldbehebungen aufgrund von Natur­katastrophen bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Notfallkrediten heben das Liquiditätsrisiko. Für alle diese sich aus dem Klimawandel ergebenden ­finanziellen Risiken schreiben das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Investmentfondsgesetz vor, dass die diesen Gesetzen unterworfenen Unternehmen über angemessene Risikomanage­mentverfahren verfügen müssen. Eine Umfrage unter Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften in Österreich legt allerdings nahe, dass diese den Klima­wandel mehrheitlich noch nicht in ihr Risikomanagement integriert haben. 15

Netzwerk für grüne Finanzmärkte

Im Bewusstsein um die Bedeutung des Klimawandels haben Notenbanken und Aufsichtsbehörden 2017 in Paris das internationale Network for Greening the Financial System ( NGFS ) gegründet. Von ursprünglich acht Gründungsmitgliedern ist das NGFS mittlerweile auf etwa 50 Institutionen angewachsen, darunter die OeNB und die EZB. Das NGFS hat das Ziel, auf freiwilliger Basis ein besseres Klimarisikomanagement im Finanzsektor zu entwickeln und die Finanzierungströme zu mobilisieren, die notwendig sind, um ein nachhaltiges Wirtschaftssystem zu gewährleisten. Die Arbeiten des NGFS sind in drei Arbeitsbereiche gegliedert, wobei sich der erste mit der Sammlung geeigneter aufsichtlicher Verfahren, der Offenlegung klimabezogener Risiken und der Unterscheidung zwischen „grünen“ und „braunen“ Vermögenswerten beschäftigt. In diesem Rahmen wurde ein Handbuch für die Bankenaufsicht zur Bewertung von Klima- und Umweltrisiken erarbeitet. Im zweiten Arbeitsbereich werden die erwartbaren Auswirkungen der Risiken des Klimawandels auf die Wirtschaft (und dabei auch die weniger wahrscheinlichen „tail risks“) sowie deren Übertragungswege auf das Finanzsystem untersucht. Der dritte Arbeitsbereich zielt darauf ab, die eigenen Aktivitäten von Notenbanken und Aufsicht klimafreundlicher zu gestalten und die Marktentwicklung von klimaneutralen Finanzprodukten zu analysieren. Die OeNB ist in allen drei Arbeitsbereichen vertreten.

Klimawandel im Fokus der europäischen Regulierung

Nicht nur auf internationaler Ebene im Rahmen des NGFS, sondern auch auf europäischer Ebene wurden – ausgehend vom im März 2018 veröffentlichten Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums der Europäischen Kommission – neue regulatorische Entwicklungen angestoßen. Im Zentrum steht der Vorschlag einer Verordnung, die eine Klassifikation wirtschaftlicher Aktivitäten als ökologisch nachhaltig ermöglichen soll (Taxonomie). Dafür sollen künftig folgenden Kriterien herangezogen werden:

  • Wesentlicher Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele: (i) Klimaschutz, (ii) Anpassung an den Klimawandel, (iii) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, (iv) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, (v) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und (vi) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme;
  • Keine wesentliche Beeinträchtigung eines der Umweltziele;
  • Übereinstimmung mit den Mindeststandards in Bezug auf soziale und Governance-Aspekte und
  • Einhaltung spezifischer technischer Evaluierungskriterien.

Ende Dezember 2019 wurden die Verhandlungen hierzu auf europäischer Ebene abgeschlossen. In einem nächsten Schritt wird die EU-Kommission bis spätestens 2021 die in der Taxonomie festgelegten Kriterien mittels delegierter Rechtsakte bzw. Durchführungsrechtsakte näher spezifizieren, sodass die Taxonomie bis Ende 2022 vollumfänglich zur Anwendung kommen kann.

Bei zwei weiteren Maßnahmen des Aktionsplans der EK konnte eine Einigung auf europäischer Ebene erzielt werden und die entsprechenden Rechtstexte wurden am 9. Dezember 2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht: Erstens die Verordnung zur Offenlegung von Informationen über die Berücksichtigung von Risiken betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Corporate Governance – ESG) bei Investitionsentscheidungen von Finanzmarktakteuren sowie zweitens die Änderung der Benchmark-Verordnung zur Einführung von neuen, auf den Klimawandel bezogenen Finanzreferenzwerten, die mehr Informationen über den CO 2-Fußabdruck eines Investmentportfolios bieten soll.

Auch in den kommenden Jahren sind weitere Vorhaben der neuen EU-Kommission in diesem Bereich zu erwarten. So stellt die EU-Kommission beispielsweise im Rahmen des am 12. Dezember 2019 veröffentlichten European Green Deals bis Herbst 2020 eine Überarbeitung der Sustainable-Finance-Strategie in Aussicht.

Aufsichtsbehörden thematisieren Klimarisiken

Das Thema nachhaltige Finanzierung hat auch bei der EZB, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an Bedeutung gewonnen.

Neben ihrem Engagement im Rahmen des NGFS beschäftigt sich die EZB derzeit u. a. mit der Etablierung eines Rahmens zum Monitoring, der Identifikation von Datenlücken und den Transmissionskanälen für Klimarisiken.

Im April 2019 wurde vom Advisory Technical Committee des ESRB und dem Financial Stability Committee der EZB ein gemeinsames Projektteam initiiert, das einen analytischen Rahmen zur Identifikation und Messung von klimawandelinduzierten Systemrisiken entwerfen und die relevanten Übertragungskanäle zur Finanzwirtschaft herausarbeiten soll, mit dem Ziel einen Stresstest oder Szenarioanalysen zum Klimawandel als Finanzstabilitätsrisiko vorzubereiten. Diese Arbeiten sollen als Grundlage für künftige Klimawandelszenarien in einem EU-weiten Bankenstresstest dienen. Die OeNB arbeitet in diesem Projektteam mit.

Am 6. Dezember 2019 veröffentlichte die EBA ihren Aktionsplan zu Sustainable Finance. Die EBA wird demnach bis Mitte 2021 untersuchen, wie ESG-Risiken in das institutsinterne Risikomanagement und den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) integriert werden können. Darüber hinaus soll die EBA bis Mitte 2025 darlegen, ob ein „grüner Unterstützungsfaktor“ im Sinne einer speziellen aufsichtlichen Behandlung von Risikopositionen im Zusammenhang mit Vermögenwerten oder Tätigkeiten, die im Wesentlichen mit ökologischen und/oder sozialen Zielen verbunden sind, gerechtfertigt wäre.

Green-Finance-Aktivitäten in Österreich

Auf nationaler Ebene hat die österreichische Bundesregierung zur Umsetzung ihrer Klima- und Energiestrategie im Februar 2019 eine Focal Group Green Finance ins Leben gerufen, um eine Green-Finance-Agenda zu entwickeln und deren Implementierung voranzutreiben. Im Rahmen dieser Focal Group wurde eine Initiative zur Verbesserung des Klimarisikomanagements im Finanzsektor von der OeNB mitentwickelt. Diese Initiative führte in Zusammen­arbeit mit anderen strategischen Partnern zu einer Reihe von Veranstaltungen, die das Ziel hatten, das Bewusstsein von Finanzintermediären für die Finanzrisiken des Klimawandels zu schärfen und Informationen über geeignete Methoden des Klimarisikomanagements zu verbreiten. Damit setzte die OeNB auch eine Empfehlung des NGFS um, das im April 2019 seine Mitglieder unter anderem zur Verbreitung von geeigneten Methoden der Risikomessung und zur Stärkung des Bewusstseins für Klimarisiken im Finanzsektor aufgefordert hatte.

Eine dieser Veranstaltungen fand am 11. Dezember 2019 in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich in der OeNB statt. Unter reger Anteilnahme der heimischen Finanzwirtschaft referierten Expertinnen und Experten der EZB, der EIB sowie heimischer Finanzinstitute, Forschungseinrichtungen und Behörden über die finanziellen Risiken des Klimawandels und über geeignete Methoden und Indikatoren für deren Integration in das Risikomanagement von Finanzintermediären. 16 Neben dieser Schwerpunktveranstaltung haben Vertreterinnen und Vertreter der OeNB ihre Expertise auf diesem Gebiet auch durch Vorträge oder Diskussionsbeiträge bei Veranstaltungen des Umweltbundesamts, an der Wirtschaftsuniversität Wien oder bei der UN-Klimakonferenz in Madrid eingebracht.

Um die vielfältigen Aspekte des Themas Green Finance besser überblicken zu können und um den internen Informationsaustausch zu erleichtern, wurde bereits 2018 eine OeNB-interne Plattform zu Green Finance initiiert. An dieser nehmen regelmäßig Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichen Arbeitsbereichen teil (z. B. Aufsicht, Statistik, Treasury, Volkswirtschaft oder Zahlungsverkehr) und tauschen sich zu klimawandelbezogenen Themen aus. Zudem publizieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OeNB intern und extern zu Fragen des Klimawandels im Hinblick auf notenbankrelevante Themen.

Im Jahr 2019 wurde ein Forschungsprojekt abgeschlossen, bei dem ein Team der Universität Zürich und der Wirtschaftsuniversität Wien die Transitionsrisiken von Staatsanleihen anhand der Veranlagung der OeNB untersuchte. 17 Dafür wurden verschiedene Szenarien für die Transitionsrisiken und entsprechende Reaktionen der Energiemärkte modelliert, die zu Änderungen der Wertschöpfungsbeiträge der betroffenen Industriesektoren führen. Negative Schocks für die Bruttowertschöpfung reduzieren das Steueraufkommen in den einzelnen Staaten und erhöhen damit die Risikoprämien auf Staatsanleihen, was sich in einem Preisrückgang niederschlägt. Staaten, deren Produktionsstrukturen mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sind, sind keinen negativen Effekten ausgesetzt. Je weiter Staaten von diesen Zielen abweichen, desto höher ist die implizite Risikoprämie.

15 Pointner, W. und D. Ritzberger-Grünwald. 2019. Climate change as a risk to financial stability . In: Financial Stability Report 38. 30–45. OeNB.

16 Die bei dieser Veranstaltung gezeigten Präsentationen sind auf der OeNB-Website abrufbar.

Österreichische Banken im günstigen konjunkturellen Umfeld mit steigenden Risiken konfrontiert

Historisch niedrige Risikokosten als ­wesentlicher Treiber der Profitabilität

Die günstige konjunkturelle Entwicklung in Österreich und Zentral-, Ost- und Südosteuropa (CESEE 18 ), das anziehende Kreditwachstum und die historisch niedrigen Kreditrisikokosten – auch aufgrund des Niedrigzinsumfelds – führten in den letzten Jahren zu einer starken Erholung der Profitabilität der Banken.

Grafik 15 „Konsolidiertes Periodenergebnis der österreichischen Banken auf hohem Niveau“ stellt die Entwicklung des konsolidierten Periodenergebnisses der österreichischen Banken im Zeitraum von 2008 bis 2018 bzw. für das dritte Quartal 2019 dar. Sie zeigt die krisenbedingt niedrige Profitabilität während bzw. nach der Wirtschafts- und Finanzkrise (von meist unter 2 Mrd EUR bzw. einem Verlust in 2013 von einer Mrd EUR) und die ab 2015 stark gestiegene Profitabilität mit Ergebnissen von teilweise deutlich über 5 Mrd EUR. Quelle:OeNB.

Das konsolidierte Periodenergebnis (nach Steuern) der österreichischen Banken belief sich im September 2019 auf 5,3 Mrd EUR. Im Vorjahresvergleich ist es um 3,4% gesunken. Die durchschnittliche Gesamtkapitalrendite lag wie auch in den vergangenen beiden Jahren bei 0,8%. Das Nettozinsergebnis wurde zwar durch das Kreditwachstum unterstützt, bleibt jedoch durch das Auslaufen höher verzinster Kredite und die Nullzinsschwelle für Einlagen beeinträchtigt. Die Kreditqualität verbesserte sich weiter: Die Quote notleidender Kredite (non-performing loans – NPL) betrug im September 2019 auf konsolidierter Ebene 2,2%, im Österreichgeschäft lag sie bei 1,8% und bei den österreichischen Tochterbanken in CESEE bei 2,5%.

Strukturelle Herausforderungen ­erfordern weitere Anpassungen bei ­Geschäftsmodellen

Die zwar positiven und teilweise zyklisch ­bedingten Entwicklungen dürfen nicht den Blick auf die tiefergehenden strukturellen Herausforderungen für den Bankensektor verstellen. So ist die Kosteneffizienz nach wie vor relativ schwach und hat sich auch im konjunkturellen Aufschwung nur unwesentlich verbessert. Die Aufwand-­Ertrag-Relation lag im September 2019 bei 64%. Die historisch niedrigen Kreditrisikokosten, die zum Anstieg der Profitabilität maßgeblich beigetragen haben, sind aller­dings über den Konjunkturzyklus betrachtet nicht nachhaltig. Darüber hinaus ist der Ausblick für die Profitabilität in CESEE angesichts politischer Risiken verhalten.

Der verhältnismäßig schwachen operativen Effizienz stehen nach wie vor komplexe, kosten­intensive Strukturen gegenüber. Darüber hinaus sind die Banken mit einem länger andauernden Niedrigzinsumfeld bei ohnehin bereits geringen Zinsmargen konfrontiert. Anpassungen ihrer Geschäftsmodelle sowie Effizienzsteigerungen bleiben daher unumgänglich. Zudem müssen die Banken den Handlungsspielraum für neue Herausforderungen, wie die Digitalisierung, nutzen.

Kreditwachstum der österreichischen Banken in Österreich und CESEE setzt sich fort

Die Kreditvergabe an nichtfinanzielle Unternehmen in Österreich hat sich seit Mitte 2017 beschleunigt. Im September 2019 wuchsen die Unternehmenskredite im Vorjahresvergleich um 7,1% und die Kredite an private Haushalte um 4,3%. Kredite an immobilienbezogene Branchen sowie Hypothekarkredite an private Haushalte waren hierbei die wesentlichen Treiber.

Auch in CESEE zog das Kreditwachstum in den vergangenen zweieinhalb Jahren, insbesondere bei den Immobilienkrediten an private Haushalte an. 19 Mit einem Anteil von deutlich mehr als einem Drittel am Gesamtkreditportfolio haben die Immobilienkredite für die ­österreichischen Banken auch in CESEE an ­Relevanz gewonnen. Besonders stark war das Kreditwachstum in Tschechien und der Slowakei, die zu den wichtigsten Ländern für die österrei­chischen Banken zählen. Zwei Drittel aller von österreichischen Banken in CESEE vergebenen Immobilienkredite entfallen auf diese beiden Länder.

Aufgrund des anziehenden Kreditwachstums haben Zentralbanken und Aufsichtsbehörden in einigen CESEE-Ländern makroprudenzielle Maßnahmen im Bereich der Haushaltskredite ergriffen. Zu den eingeführten makropru­denziellen Maßnahmen zählen insbesondere kredit­nehmerorientierte Maßnahmen (z. B. Verschuldungsobergrenzen), Maßnahmen zur Reduktion von Fremdwährungskrediten sowie der auf die Eigenmittelausstattung abzielende antizyklische Kapitalpuffer.

Kapitalaufbau der österreichischen ­Banken bereits fortgeschritten

Die konsolidierte harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 – CET1) der österreichi­schen Banken lag im September 2019 bei 15,2% und damit knapp über dem EU-Durchschnitt von 15,0% (Q2 2019). Seit dem Ausbruch der Krise 2008/09 hat sich die ­Kapitalquote der österreichischen Banken aufgrund von gesteigerten Markt- sowie regulatorischen Anforderungen demnach mehr als ­verdoppelt. Das anziehende Kreditwachstum sowie die ­zunehmenden Gewinnausschüttungen erschweren einen weiteren Kapitalaufbau.

Vor diesem Hintergrund ist neben einer Steigerung der Kosteneffizienz die nachhaltige Sicherstellung eines adäquaten Kapitalniveaus, insbesondere durch eine entsprechende Balance zwischen Dividendenausschüttung und interner Kapitalgenerierung erforderlich, um potenzielle Risiken aus dem starken Kreditwachstum (insbesondere in CESEE) tragen zu können. Darüber hinaus dürfen Banken angesichts des sich abschwächenden Konjunkturausblicks nicht nachlassen, ihre Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen.

18 In diesem Abschnitt wird die CESEE-Region weiter definiert und schließt Länder wie Russland, die Ukraine und Weißrussland ein.

19 Das Kreditwachstum österreichischer Tochterbanken in CESEE basiert auf lokalen Einlagen. Die Kreditvergabe an Haushalte erfolgt vor allem in lokaler Währung. Dies steht in Einklang mit den makroprudenziellen Empfehlungen im Rahmen des Nachhaltigkeitspakets (2012) und den Guiding Principles (2010), die von OeNB und FMA veröffentlicht wurden.

Makroprudenzielle Maßnahmen stärken ­Finanzmarktstabilität in Österreich

Sicherstellung nachhaltiger Kredit­vergabe­standards in der Immobilienfinanzierung essenziell

Die systemischen Risiken aus der privaten Wohnimmobilienfinanzierung sind in Österreich derzeit noch begrenzt. Der Sicherstellung nachhaltiger Kreditvergabestandards kommt daher eine wichtige Rolle zu.

Auf Basis von OeNB-Analysen nahm das FMSG eine vorläufige Evaluierung der Wirksamkeit der Kommunikation zur nachhaltigen Immobilienfinanzierung („aufsichtliche Erwartungshaltung“) 20 vor. Dieser zufolge sei die ­Umsetzung und die Effektivität der Kommunikation ­uneinheitlich: Von einem hohem Niveau ausgehend zeigte sich eine leichte Verbesserung der Beleihungsquoten und der Laufzeiten bei neu vergebenen Krediten, nicht jedoch bei der Schuldendienstquote. Zudem gab es Hinweise, dass die systemischen Risiken steigen. Eine einheitliche Umsetzung der „aufsichtlichen Erwar­tungshaltung“ ist essenziell für die Finanzmarkt­stabilität in Österreich. Internationale Institutio­nen, wie z. B. IWF, Europäischer Aus­schuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) und EZB sehen die Risiken der Immobilien­finanzierung als wesentliche Herausforderung für die Finanzmarktstabilität in Österreich, die OECD hat sich in diesem Zusammenhang für bindende Maßnahmen ausgesprochen.

Tabelle 1: Nachhaltige Immobilienkreditvergabestandards in Österreich
Mindestmaß an Eigenmitteln der Kreditnehmenden Richtwert: 2
% der Kreditsumme
Kreditlaufzeit Laufzeiten länger als 35 Jahre sollten die Ausnahme bleiben
Schuldendienst Richtwert: nicht mehr als 30% bis 40% im Verhältnis zum Nettoeinkommen; konservative Berechnung der Haushaltseinnahmen (verifiziert, regelmäßig, nachhaltig) und -ausgaben
Quelle: OeNB.

Die OeNB wird daher die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt sowie die Einhaltung der vom FMSG kommunizierten nachhaltigen Kreditvergabestandards durch die Banken weiterhin genau beobachten. Im Jahr 2019 konnten OeNB und FMA die Arbeiten zur Ausgestaltung des Meldewesens zur Erfassung der Daten aus der privaten Wohnimmobilienfinanzierung abschließen. Eine erstmalige Meldung erfolgt zum Stichtag 30. Juni 2020.

Weitere von der OeNB erarbeitete Maßnahmen zur Reduktion von
systemischen Risiken

Der Systemrisikopuffer (SyRP) soll in Österreich langfristige, nichtzyklische systemische Risiken mindern. Der Puffer findet bei 13 Banken auf konsolidierter Ebene in einer Größenordnung zwischen 0,5% und 2% der risikogewich­teten Aktiva Anwendung. 21 Er wurde Anfang 2016 eingeführt, um die zwei Risikokanäle systemische Verwundbarkeiten und systemisches Klumpenrisiko abzudecken. Systemrisiken ergeben sich im Zusammenhang mit der Kapitalisierung, der Größe des Sektors, dem Auslandsengagement sowie der Eigentümer- und Gruppenstruktur. Die be­troffenen Banken bauten den geforderten Puffer bei gleichzeitig dynamischer Kreditvergabe in Österreich und in ­CESEE auf.

Systemrisikopuffer

Das Schlagendwerden von Systemrisiken kann in einer Krisensituation zu bedeutenden negativen Auswirkungen auf das nationale Finanzsystem und die Realwirtschaft führen. Beim Systemrisikopuffer in Österreich wurden die Kapitalisierung, die Größe des Bankensektors, das Auslandsengagement sowie die Eigentümer- und Gruppenstruktur der Banken als Systemrisiken identifiziert.

Die OeNB evaluiert jährlich die Bedeutung einzelner Banken für das Finanzsystem in Österreich und ob eine Fehlfunktion oder das Scheitern einzelner Banken zu systemischen Risiken führen kann (other systemically important institutions, O-SII – systemrelevante Institute). Das FMSG hat seine Empfehlung für den O-SII-Puffer im September 2019 erneuert. ­Sowohl die erfassten Banken als auch die ­Pufferhöhen blieben dabei unverändert. Von Systemrisikopuffer und O-SII-Puffer kommt derzeit der jeweils höhere zur Anwendung. Das neue Kapitalpufferregime, die Eigenkapitalrichtlinie V (Capital Requirements Directive, CRD V), die bis Ende 2020 umzusetzen ist, bringt Änderungen für makroprudenzielle ­Kapitalpuffer: Demnach werden O-SII-Puffer und Systemrisikopuffer additiv eingesetzt.

Der ebenfalls regelmäßig evaluierte antizyklische Kapitalpuffer (AZKP) wurde auf Basis von OeNB-Analysen bei 0% der risikogewichteten Aktiva beibehalten, da kein exzessives Kreditwachstum festgestellt wurde ( FMSG-Sitzung am 13. Dezember 2019 ).

Antizyklischer Kapitalpuffer

Der Antizyklische Kapitalpuffer (AZKP) soll exzessivem Kreditwachstum entgegenwirken. Er soll daher in Zeiten exzessiven Kreditwachstums aufgebaut werden, um in der Krise durch den Abbau des Puffers einer Verknappung des Kreditangebots entgegenzuwirken. Der AZKP führt dadurch zu einer besseren (Risiko-)Bepreisung von Krediten.

Aufsichtliche Maßnahmen von OeNB und FMA haben dazu beigetragen, dass Fremdwährungskredite in Österreich für das Bankensystem mittlerweile kein systemisches Risiko mehr darstellen. Das Volumen ausstehender Fremdwährungskredite an private Haushalte in Österreich sank im Vorjahresvergleich um 12,1% und belief sich im September 2019 auf 14,1 Mrd EUR. Der Fremdwährungsanteil lag bei 8,4%. Um Kreditnehmende trotzdem weiter zu sensibilisieren und deren Risikobewusstsein zu schärfen, haben OeNB, FMA und WKO ­Anfang 2019 den Informationsfolder zu den ­Risiken von Fremdwährungskrediten überarbeitet.

Das Fremdwährungskreditvolumen österreichischer Tochterbanken in CESEE reduzierte sich seit Ende 2010 um etwas mehr als zwei Drittel auf 30,1 Mrd EUR per Ende Juni 2019. Der Fremdwährungskreditanteil am gesamten Kreditvolumen lag damit bei 24%. 82% aller Fremdwährungskredite waren in Euro denominiert.

Die von OeNB und FMA 2012 lancierte und – mit Anpassungen – weiterhin aufrechte aufsichtliche Leitlinie zur Stärkung der Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle international aktiver österreichischer Großbanken („ Nachhaltigkeitspaket “) zielt darauf ab, die stabile ­lokale Refinanzierungsbasis von Tochterbanken im Ausland zu stärken, um exzessives Kreditwachstum zu vermeiden und somit die Finanzmarktstabilität sowohl in den Gastländern, als auch in Österreich zu stärken. Die laufende Analyse bestätigt die ausgewogenere Refinanzierung der österreichischen Tochterbanken in CESEE, deren Kredit-Einlagen-Quote im ­September 2019 bei 80 % lag (Ende 2011: 106 %).

Finanzmarktstabilitätsgremium in Österreich trägt seit fünf Jahren zur Reduktion von ­Systemrisiken bei

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) wurde 2014 in Österreich als makroprudenzielles Entscheidungsgremium eingerichtet und soll zur Reduktion von Systemrisiken beitragen. Die OeNB, die mit einem Sitz im Gremium vertreten ist, stellt auch das Sekretariat zur Verfügung und bereitet die Sitzungen vor. Im Rahmen dessen ist die OeNB für die Analyse und Identifikation von systemischen Risiken, sowie für die Entwürfe von entsprechenden Empfehlungen und Risikowarnungen des FMSG zuständig. Ebenso stützen sich Maßnahmen, die in Folge von Empfehlungen des FMSG durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gesetzt werden, auf Gutachten der OeNB.

Zu den wesentlichen Maßnahmen des FMSG zählten die Einführung des Systemrisikopuffers und des system­relevante Institute-Puffers (O-SII-Puffer) im Jahr 2016, die eine Reduktion von Systemrisiken und potenziellen Kosten aus Bankenkrisen zum Ziel haben. Diese beiden Kapitalpuffer trugen wesentlich zur Erhöhung der Resilienz des österreichischen Finanzsystems bei. Darüber hinaus wurde im September 2018 mit der Quantifizierung von Kriterien zur nachhaltigen Immobilienfinanzierung ein Beitrag zur Vermeidung des Aufbaus von wohnimmobilieninduzierten Systemrisiken in Österreich geleistet. Eine OeNB-Studie 22 belegt, dass in Österreich die Vorteile von makroprudenziellen Maßnahmen die Kosten deutlich übersteigen. Die von der OeNB angestoßenen und von den Banken gesetzten Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Resilienz schlagen sich in Einschätzungen von internationalen Finanzinstitutionen wie IWF, OECD, EK und Ratingagenturen nieder – Österreichs Bankensystem zählt international zu den stabilsten.

IWF Financial Sector Assessment Program und Stresstests bestätigen Widerstandsfähigkeit des österreichischen Bankensektors

Der österreichische Finanzsektor wurde 2019 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) einer verpflichtenden umfassenden Prüfung unterzogen, da dieser als systemisch relevant eingeschätzt wird. Das Financial Sector Assessment Program (FSAP, Finanzsektorüberprüfung des IWF) evaluiert: (1) die wesentlichen Risiken für die makrofinanzielle Stabilität; (2) den rechtlichen und regulatorischen Rahmen für die Finanzstabilität und (3) die Kapazitäten der nationalen Institutionen zur Bewältigung einer Finanzkrise. Darüber hinaus findet im Rahmen des FSAP eine Überprüfung der Fortschritte im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung statt.

Wesentliches Ergebnis des FSAP 2019 ist die Einschätzung des österreichischen Finanzsystems als resilient gegenüber Schocks. Der Aufsicht in der derzeitigen Struktur sowie dem Finanzplatz wurde ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt. Herausforderungen stellen strukturelle Risiken wie die starken Verflechtungen des ­Finanzsystems in Österreich, die spezifischen Eigentümerstrukturen sowie die Abhängigkeit von der Profitabilität der Geschäftstätigkeiten in CESEE dar. Das Monitoring von gruppenweiten Risiken, finanziellen Verflechtungen und der Adäquanz von Puffern sollte verstärkt werden. Zudem empfiehlt der IWF, nicht nachhaltige Geschäftsmodelle von Banken entsprechend aufsichtlich zu berücksichtigen, Datenlücken in Bezug auf den Immobiliensektor und den Unternehmenssektor zu schließen und entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Die Arbeiten zur Bankenabwicklung sind weiterzuführen.

Wie jedes Jahr hat die OeNB auch im Jahr 2019 den Bankenstresstest im Rahmen ihres Mandats für ­Finanzmarktstabilität und Bankenaufsicht durchgeführt. Die Stresstests aus Systemperspektive wurden im ­abgelaufenen Jahr gemeinsam mit dem IWF im Rahmen des FSAP berechnet und haben erneut die Gesamtstabilität des Bankensystems bestätigt. Einzelbankstresstests wurden 2019 erstmals auch zur Kalibrierung der so genannten Säule 2-Anforderungen (Pillar 2 Guidance – P2G) für weniger bedeutende Banken (Less Significant Institutions – LSI) herangezogen. Auf diese Weise tragen Stresstests dazu bei, bei Banken mit riskanteren ­Geschäftsmodellen eine ausreichende Kapitalisierung sicherzustellen.

20 Das FMSG hat auf Initiative der OeNB in seiner Sitzung am 21. September 2018 quantifiziert, was unter einer nachhaltigen Kreditvergabe zu verstehen ist.

21 Da sich diese Systemrisiken sowohl auf konsolidierter als auch auf unkonsolidierter Ebene manifestieren und die Kapitalallokation ­insbesondere innerhalb einer grenzüberschreitenden Bankengruppe in einer Krise nicht flexibel ist, wurde der Systemrisikopuffer seit
1. Jänner 2018 sieben Banken auch auf unkonsolidierter Ebene vorgeschrieben.

22 Posch, M., S. Schmitz and P. Strobl. 2018. Strengthening the euro area by addressing flawed incentives in the financial system.
In: Monetary Policy & the Economy Q2/18. 34–50.

Europäische Bankenaufsicht hat erhebliche Erfolge vorzuweisen

Harmonisierung der Aufsichtsprozesse und Effizienzverbesserungen

Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) kann fünf Jahre nach seiner Gründung eine positive ­Bilanz aufweisen und ist zu einer zentralen ­Institution für den europäischen Bankensektor (insbesondere im Euroraum) geworden. Die europäische Bankenlandschaft ist insgesamt ­gestärkt durch die höhere Kapital- und Liquiditätsausstattung der Banken sowie durch den konsequenten Abbau von notleidenden Krediten in den vergangenen Jahren. Jedoch sind weitere Anstrengungen notwendig, besonders im Bereich der Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle, der Auswirkungen des Klimawandels auf die Bankenlandschaft, der Bekämpfung der Cyberkriminalität, der Digitalisierung und der damit verbundenen IT-Risiken sowie aufgrund der ökonomischen und politischen Herausforderungen in Europa.

In Österreich übernehmen OeNB und FMA wesentliche Aufgaben im Bereich der Aufsicht über die Großbanken (Significant Institutions – SI) und haben die unmittelbare Zuständigkeit für weniger bedeutende Banken (Less Significant Institutions – LSI).

Durch die konsequente Aufsichtsarbeit ist es in den vergangenen Jahren gelungen, den ­österreichischen Bankensektor deutlich krisenresistenter zu machen. Die Banken weisen im Schnitt eine höhere Profitabilität, eine verbesserte Kapitalisierung und, im Vergleich zum SSM-Durchschnitt, durch ihre Tätigkeit in der CESEE-Region höhere Wachstumschancen auf.

SSM-weit standen neben dem Abbau notleidender Kredite in den letzten Jahren auch ­Modellthemen im Fokus der Aufsichtstätigkeit. Im Jahr 2016 begann die SSM-weite Überprüfung der internen Säule 1-Modelle (Targeted Review of Internal Models – TRIM) mit dem Ziel einer Harmonisierung der gemeinsamen Aufsichtspraxis. Nach mehr als 150 Begut­achtungen zeigte sich eine Erhöhung der ­Qualitätsstandards und der Vergleichbarkeit der Modelle, die neben der Stärkung des Vertrauens in die bankinternen Risikomodelle auch eine Reduktion der Variabilität der Eigenmittelerfordernissen zur Folge hatte.

Targeted Review of Internal Models (TRIM)

Die gezielte Überprüfung interner Modelle setzt sich zum Ziel, die unbegründete Variabilität in den Eigenmittelerfordernissen zu verringern und das Vertrauen in die Zuverlässigkeit interner Modelle wiederherzustellen. Mit der gezielten Überprüfung interner Modelle soll beurteilt werden, ob die derzeit von den Banken im Euroraum verwendeten internen Modelle die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Damit soll sichergestellt werden, dass die eingegangenen Risiken und nicht zuletzt der sich daraus ergebende Kapitalbedarf korrekt dargestellt werden.

Die Beurteilung der Kreditvergabestandards der Banken stellt auch im mikroprudenziellen Bereich einen SSM-weiten Fokus der Aufsichtstätigkeit dar. Auf Grundlage einer im Jahr 2019 durchgeführten umfassenden Datenerhebung des SSM zur Identifizierung von Risiken bzw. Auffälligkeiten in der Kreditvergabepraxis in einzelnen Geschäftsbereichen erfolgen weiterführende Analysen. In Abhängigkeit der Resultate dieser Analysen werden bankenspezifische Maßnahmen abgeleitet. Zudem untersucht die Bankenaufsicht die Qualität von Engagements und die entsprechenden Kreditvergabestandards im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen in Bereichen wie Gewerbe- und Wohnimmobilien.

Die Auswirkungen des Brexit auf den europäischen Bankenmarkt werden weiterhin vom SSM beobachtet. Dies betrifft sowohl die Vorbereitung von SSM-Banken auf den Brexit als auch die Aufsicht über jene Banken, die durch einen Standortwechsel in den Euroraum künftig vom SSM zu beaufsichtigen sind. Der österreichische Bankensektor ist von diesen Entwicklungen nur indirekt betroffen.

Abbau notleidender Kredite weiterhin von zentraler Bedeutung

Bereits in den vergangenen Jahren war der ­Abbau notleidender Kredite (non-performing loans –NPL) durch europäische Banken von zentraler Bedeutung für die Bankenaufsicht in Europa. Dabei konnten große Fortschritte ­erzielt werden. EU-weit konnten gemäß der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) die NPL-Quoten seit Dezember 2014 von 6,5% auf 2,9% im September 2019 reduziert werden. Die österreichischen Banken weisen im EU-Vergleich durchwegs unterdurchschnittliche NPL-Quoten auf (Grafik 16).

Grafik 16 zeigt den Anteil notleidender Kredite an der gesamten Kreditvergabe in den 28 EU-Mitgliedstaaten per September 2019. Im gewichteten Durchschnitt lag dieser bei 2,9%. Der niedrigste Anteil wurde für Schweden (0,5%) und der mit Abstand höchste Anteil für Griechenland (37,4%) berichtet. Einen deutlich überdurchschnittlichen Anteil notleidender Kredite meldeten darüber hinaus Cypern (21,1%) und Portugal (8,3%). Quelle: EBA.

Von der Aufsicht wurden in den vergangenen Jahren daher umfassende Maßnahmen gesetzt, die den Abbau des NPL-Bestandes durch die Banken fördern. Dazu gehört die Kommunikation klarer aufsichtlicher Erwartungen seitens des SSM und der EBA, die darauf abzielen, den ­Bestand an notleidenden unbesicherten Krediten über einen bestimmten Zeitraum abzubauen. Ergänzend wurde durch den europäischen ­Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die den neuerlichen Aufbau von notleidenden Krediten in der Zukunft verhindern soll. Bei der Vergabe von Krediten sind, sollten diese zukünftig ­notleidend werden, nach definierten Fristen Risikovorsorgen in Säule 1 zu bilden.

Der SSM wird den konsequenten Abbau von notleidenden Krediten auch hinkünftig eng überwachen und entsprechende NPL-Abbaustrategien von Banken aktiv begleiten. Durch den gleichzeitigen Fokus auf nachhaltige Kreditvergabestandards soll die Krisenfestigkeit der Banken auch für die Zukunft und unter möglichen wirtschaftlichen Abschwungszenarien gesichert werden.

Weiterentwicklung der Regulierung durch Beschluss des Bankenreformpakets

Mit der Einigung über das sogenannte Bankenpaket konnten die seit 2016 geführten Verhandlungen über Änderungen des regulatorischen Rahmens für Banken in der EU abgeschlossen werden. Eine Einigung über die inhaltlichen Kernaspekte wurde bereits im Dezember 2018 unter österreichischem Ratsvorsitz erzielt. Mit den geänderten Regeln werden Reformen umgesetzt, die nach der Finanzkrise auf inter­nationaler Ebene vom Basler Ausschuss für Banken­aufsicht und vom Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board – FSB) vereinbart wurden, um die Resilienz des Bankensektors und die Finanzstabilität zu stärken.

Eine Risikoreduktion im Bankensystem wird vor allem dadurch erreicht, dass Banken über höhere Eigenmittel verfügen müssen, wodurch die Verlustabsorptionsfähigkeit gestärkt wird. Zusätzlich wurden neue Kategorien von Verbindlichkeiten geschaffen, die im Krisenfall in Eigenmittel umgewandelt werden können. Durch neue Anforderungen an Umfang und Qualität der verlusttragenden Eigenmittel und diese berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten soll im Krisenfall auch ein geordneter ­Bail-in-Prozess ermöglicht werden. Weiters werden verbindliche Verschuldungs- und strukturelle Liquiditätsquoten eingeführt.

Aus österreichischer Sicht besonders relevant ist die Einführung einer Definition von kleinen, nicht komplexen Instituten, wie sie im Proportionalitätskonzept von OeNB und FMA gefordert wurde. Damit wird eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für kleinere Banken angestrebt. Manifestieren soll sich dies insbesondere bei den Berichts- und Offenlegungspflichten.

Europäische Einlagensicherung als dritte Säule der Bankenunion

Die europäische Bankenunion besteht aus den drei Säulen, dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus, dem einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) und einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung. Neben dem SSM wurde auch der SRM bereits realisiert. Dieser soll die möglichst friktionsfreie Abwicklung von Banken im Euro­raum ermöglichen. Ein wesentlicher Aspekt des Abwicklungsregimes ist die Abwicklungsplanung zur Herstellung der Abwicklungs­fähigkeit der jeweiligen Banken(gruppen).

Die neue EU-Kommission wird sich dem noch offenen Thema der Schaffung einer Europäischen Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme – EDIS) als dritter Säule der Bankenunion widmen. Aufgrund der nach wie vor bestehenden großen Auffassungsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung von EDIS 23 sowie durch die Verknüpfung von EDIS mit dem Thema der Kapitalunterlegung von Staatsanleihen, sind aber weiterhin schwierige Verhandlungen zu erwarten. Aus Sicht der OeNB ist eine ausreichende Risikoreduktion jedenfalls eine unabdingbare Voraussetzung für eine Vergemeinschaftung von Risiken

Auswirkungsstudie und Vorbereitungen zur europäischen Umsetzung des Basel III-­Reformpakets

Mit den Veröffentlichungen im Dezember 2017 und Jänner 2019 hat der Baseler Bankenausschuss das Basel III-Rahmenwerk weitgehend finalisiert. Im Fokus dieser Überarbeitungen stand die Berechnung der risikogewichteten Aktiva (risk-weighted assets – RWAs), um eine bessere Vergleichbarkeit der Kapitalkennzahlen zu schaffen. Das neue Rahmenwerk soll ab 1. Jänner 2022 angewandt werden, wobei es für einige Regelungen längere Übergangsfristen geben wird. Ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Basel III-­Reformen wird für Mitte 2020 erwartet.

Die Berichte der EBA zu den Auswirkungen des Basel III-Reformpakets inklusive konkreter Politikempfehlungen zur Implementierung wurden im August und Dezember 2019 publiziert. Grundsätzlich wird von der EBA eine vollständige und konsequente Umsetzung der Reformen empfohlen. Aufgrund der Diversität des EU-Bankensektors wird bei der Umsetzung in der EU auch die Berücksichtigung der Proportionalität im Fokus stehen, wobei sich die OeNB jedenfalls für weitere Fortschritte in diesem Bereich einsetzen wird. Die Berechnungen zu den Auswirkungen auf österreichische Banken (15 Banken im Sample) zeigen, dass die geplanten Reformen im Durchschnitt zu einem rund 8-prozentigen Anstieg der Eigenmittelanforderungen führen werden. Somit sind die österreichischen Banken aufgrund der höheren Risikodichte (risikogewichtete ­Aktiva im Verhältnis zur Bilanzsumme) ­deutlich geringer betroffen als der EU-Durchschnitt (189 Banken im Sample, Anstieg der Eigenmittelanforderungen um durchschnittlich knapp 24 %). Insgesamt zeigt die makroökonomische Auswirkungsanalyse der EBA, dass die langfristigen Vorteile des Basel III-­Reformpakets größer sind als die kurzfristigen Anpassungskosten.

OeNB und FMA optimieren ihre ­Zusammenarbeit

Durch die Diskussionen um eine Reform der österreichischen Bankenaufsicht im ersten Halbjahr 2019 erlangten FMA und OeNB ein noch besseres Verständnis über die wechsel­seitigen Anforderungen und Arbeitsweisen. Dies wurde zum Anlass genommen, durch ­gezielte Nachschärfungen in der Kooperation beider ­Institutionen vereinzelt noch bestehende ­Potenziale zur Effizienzsteigerung zu heben. Die Grund­lagen und Prinzipien für die enge Zusammenarbeit in den Bereichen Finanzmarktaufsicht, Finanzmarktstabilität und Bankenabwicklung wurden in einem gemeinsamen Memorandum of Understanding (MoU) zusammengefasst, das gleichzeitig auch der Erhöhung der Transparenz gegenüber den Marktteilnehmenden und der Öffentlichkeit dient. Die vorgenommenen Optimierungen unter­streichen das ­Bekenntnis beider Institutionen zu einer produktiven und effizienten Zusammenarbeit, die ganz wesentlich zur Stabilität des Banken­sektors in Österreich beiträgt.

Die Festlegung und Kommunikation gemeinsamer Aufsichtsschwerpunkte in der Bankenaufsicht ist eine der Maßnahmen, die FMA und OeNB im laufenden Jahr zur weiteren Optimierung der Zusammenarbeit getroffen haben. Im Jahr 2020 liegen die Schwerpunkte auf den Themen Digitalisierung, Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen, sowie der Governance und Krisen­festigkeit (inklusive Nachhaltigkeit der Kreditvergabe) der Kreditinstitute. Darüber hinaus werden FMA und OeNB 2020 weiterhin die Entwicklung und Umsetzung neuer ­regulatorischer Themen begleiten, insbesondere die Finalisierung der Reformagenda des Baseler Bankenausschusses sowie das Thema Sustainable Finance.

23 Auffassungsunterschiede bestehen insbesondere dahingehend, ob im Einlagensicherungsfall allenfalls Liquiditätshilfen durch die nicht direkt betroffenen Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden sollen oder ob es zu einer Vollvergemeinschaftung von potenziellen Verlusten kommen soll.

OeNB-Statistiken bilden Wirtschafts- und
Finanzgeschehen in Österreich ab

Verlässliche Wirtschafts- und Finanzstatistiken sind eine wichtige Grundlage für informierte Entscheidungen von Unternehmen und Haushalten. Ihr Wert bemisst sich am Vertrauen, das ihnen von ihren Nutzerinnen und Nutzern entgegengebracht wird. Allgemein akzeptierte und häufig verwendete Statistiken unterstützen die geldpolitischen Ziele der EZB, die Preis- und Finanzmarktstabilität. Im Berichtsjahr wurde das Angebot an statistischen Produkten und Dienstleistungen zielgruppengerecht optimiert und modernisiert.

AnaCredit liefert detaillierte ­Informationen zu Kreditinstrumenten

Seit dem 30. September 2018 werden granulare Kredit- und Kreditrisikodaten auf Basis der Verordnung (EU) 2016/867 („AnaCredit“) erhoben. Meldepflichtig sind alle Kreditinstitute des Euroraums, die Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Kundinnen und Kunden entgegennehmen und Kredite auf eigene Rechnung gewähren. Das betrifft Kreditinstitute gemäß der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR). Diese haben monatlich detaillierte finanzielle, bilanzielle und risikospezifische Informationen zu Kreditinstrumenten, die sich in Summe auf mindestens 25.000 EUR pro Kreditnehmenden belaufen, und an natürliche und juristische Personen vergeben wurden, zu melden.

In Österreich werden AnaCredit-Daten ­gemeinsam mit dem seit 32 Jahren bestehenden zentralen Kreditregister (vormals Großkreditevidenz), das auf der Granularen Kreditdatenerhebungsverordnung (GKE-VO) basiert, erhoben. Letztere unterscheidet sich von AnaCredit insbesondere durch

  • die Ausweitung der Meldepflicht auf CRR-­Finanzinstitute über Kreditinstitute hinaus (z. B. Leasinggesellschaften),
  • die Erfassung von Krediten an natürliche Personen (ab 350.000 EUR),
  • die Erhebung von zusätzlichen kreditrisikobehafteten Instrumenten, die keine Kredite im engeren Sinn darstellen,
  • die Erhebung von Parametern zur Bestimmung der Eigenmittelerfordernisse für die gemeldeten Instrumente entlang der Definitionen der aggregierten Meldung der Eigenmittelerfordernisse (Common Reporting – CoRep) und
  • die systematische Erhebung der Bonitätsbeurteilungssysteme der Meldeinstitute.

Es kann dies als Schritt zur flächendeckenden Erhebung der Risikomessungsalgorithmen für die Bankbuch-Positionen der Kreditinstitute und als konsistente Verbindung von Einzelgeschäftsfällen und der Geschäftsstruktur der ­österreichischen Kreditinstitute gesehen werden. Die OeNB erstellt den gemäß AnaCredit-Verordnung maßgeblichen Datensatz als Sekundärstatistik aus der integrierten Primärerhebung und übermittelt diesen an die EZB. Diese Daten erfüllen bereits seit Mitte des Jahres 2019 die erforderlichen Standards der EZB. Damit gehört Österreich zu den Ländern mit der besten Datenqualität und weist insbesondere eine vollständige Konsistenz der granularen AnaCredit-Daten mit den ­aggregierten Daten der Monetärstatistik (Individual Balance Sheet Items – IBSI) auf. Diese Konsistenz wird durch die harmonisierte und integrierte Erhebung beider Meldeerfordernisse über das OeNB-­Datenmodell gewährleistet. Der Zugang zu AnaCredit-Daten wird berechtigten Nutzerinnen und Nutzern zur Erfüllung ihrer Aufgaben für die Notenbank im Laufe des Jahres 2020 gewährt werden.

AnaCredit

AnaCredit ist ein granulares, europäisches Kreditregister, das zum Ziel hat, das Risikomanagement der Banken bei der Kreditvergabe und die Überwachung der Finanzmarktstabilitätsrisiken zu verbessern.

Neuerungen im aufsichtlichen Meldewesen

Im Bereich des aufsichtsrechtlichen Meldewesens wurde intensiv an der Umsetzung des EU-­Bankenpakets gearbeitet. Einerseits wurden zahlreiche Neuerungen in den Meldevorschriften vorgenommen, etwa in Bezug auf Eigenmittel, Verschuldungsquote, Großkredite, Kreditrisiko und der strukturellen Liquiditätsquote. Anderseits wurden auch umfangreiche Vorarbeiten zu zwei EBA-Initiativen geleistet: Das betrifft zum einen die Machbarkeitsstudie über ein integriertes Meldesystem, zum anderen eine Kosten-­Nutzen-Analyse der bestehenden EBA-Meldevorschriften mit dem Ziel einer durchschnittlichen Kostensenkung um 10% bis 20%, insbesondere für kleine und nicht komplexe ­Institute.

Im Bereich der Zahlungsverkehrsstatistik soll der Umfang der Meldepflichtigen erweitert werden. Dafür wurden im Jahr 2019 erste europäische Verordnungsentwürfe entwickelt, Kosten und Nutzen neuer geplanter Inhalte ­bewertet und weitere administrative Vorarbeiten durchgeführt. Mit diesen Initiativen sollen ab dem Jahr 2021 u. a. innovative Zahlungsmethoden statistisch erfasst und die Aufdeckung betrügerischer Transaktionen gemäß den Anforderungen der EBA unterstützt werden.

Der einheitliche Abwicklungsmechanismus stellt die zweite Säule der europäischen Banken­union dar und macht die Erstellung von Abwicklungsplänen durch die zuständigen Behörden notwendig. Für diese wurden im Jahr 2019 erstmals umfangreiche Daten im standardisierten Meldewesen der OeNB verarbeitet, qualitätsgesichert und anschließend an die entsprechenden nationalen und internationalen Behörden weitergeleitet.

Serviceorientierte Überarbeitung des Online-Statistik-Auftritts

Ein neues Webservice erlaubt die zielgerichtete Abfrage großer Datenmengen nach individuellen Kriterien, sowie deren rasche Weiterverarbeitung in die Datenbanken professioneller Nutzerinnen und Nutzer wie Datenanbieter, Hochschulen und anderer Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus ging Ende Oktober 2019 der überarbeitete Meldewesenbereich auf der Website der OeNB online, der sich durch seine Übersichtlichkeit und Nutzungsfreundlichkeit auszeichnet. Die intuitive, grafikbasierte Melde­pflichtabfrage bietet Melderinnen und Meldern einen raschen Überblick über ihre Meldeverpflichtungen.

Technische und inhaltliche Neuerungen im Bereich makroökonomischer ­Statistiken

Im Rahmen eines im Jänner 2020 gestarteten Projektes sollen die bestehenden Systeme zur Erstellung außenwirtschaftlicher Statistiken sowie der Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung in die neue IT-Infrastruktur zur Verarbeitung, Kompilierung und Auswertung bzw. Versendung statistischer Daten integriert werden.

Die Außenwirtschaftsstatistiken und die Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung stehen inhaltlich vor neuen Herausforderungen. Das ESZB hat in seinen diesbezüglichen ­„Medium Term Strategies“ diverse Themenschwerpunkte definiert (u. a. Globalisierung, Digitalisierung und Schattenbanken), bei denen erhöhter Informationsbedarf besteht. Im Bereich der Außenwirtschaft wurden bereits konkrete neue Anforderungen wie z. B. die erweiterte Gliederung des finanziellen Sektors, Meldungen von zusätzlichen Finanzierungsinstrumenten sowie detailliertere Länder- und Währungsinformationen definiert. Auch im Bereich der Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung lassen die aktuellen Diskussionen eine deutliche Weiterentwicklung des bestehenden Anforderungsprofils erwarten, z. B. im Bereich der Sonstigen finanziellen Unternehmen (ausgenommen Banken) oder bei den Auslandsverflechtungen von Unternehmen.

CoCAS

Das Common Credit Assessment System (CoCAS) ist ein gemeinsames Projekt von Deutscher Bundesbank und OeNB und dient der Bonitätsbeurteilung von nichtfinanziellen Unternehmen.

OeNB kooperiert im Bereich Bonitätsbeurteilung erfolgreich mit anderen Notenbanken

Die Ratingplattform Common Credit Assessment System (CoCAS), ein gemeinsames Projekt der Deutschen Bundesbank und der OeNB, dient der Bonitätsbeurteilung von nichtfinanziellen Unternehmen im Rahmen eines Inhouse Credit Assessment Systems (ICAS). Die spanische und die belgische Notenbank haben die CoCAS- Partnerschaft mit Ende 2019 auf Grund nationaler strategischer Entscheidungen (Belgien: Auflösung des ICAS, Spanien: nationaler Ausbau des ICAS) verlassen und bedanken sich für die sehr gute, langjährige Zusammenarbeit und Unterstützung. Demgegenüber hat die griechische Notenbank das Angebot der Deutschen Bundes­bank und der OeNB zur Nutzung von CoCAS bestätigt. Seither arbeiten alle beteiligten Parteien an der vertraglichen und technischen ­Anbindung.

Darüber hinaus war die Verwendung von AnaCredit-Daten für das interne Kreditbewertungssystem (Inhouse Credit Assessment – ICAS) ein Schwerpunktthema im Jahr 2019, welches die OeNB durch die Leitung der ICAS Expert Group mitgestalten konnte. Schließlich wurde im Jahr 2019 auch eine Pilotstudie zur Verbesserung der Prognosequalität durch maschinelle Lernmethoden (insbesondere künstliche neuronale Netze) erfolgreich durchgeführt.

Sicherer und effizienter Zahlungsverkehr in Österreich

Vervollständigung der Europa-Serie

Mit der Ausgabe der neuen 100- und 200-Euro-Banknoten am 28. Mai 2019 ist die Europa-Serie vollständig im Umlauf. Insgesamt wurden für die Einführung rund 2,3 Mrd Stück der neuen 100-Euro-Banknoten sowie 700 Mio Stück der neuen 200-Euro-Banknoten – teilweise auch in Österreich – produziert.

Abbildung 4 „Die Euro-Banknoten der Europa-Serie“ zeigt die schrittweise über mehrere Jahre in aufsteigender Denomination eingeführten Banknoten von der 5- bis zur 200-Euro-Banknote.

Der stetige Entwicklungsprozess der Banknotentechnologie ist eine der zentralen Aufgaben des Eurosystems und somit auch der OeNB. Zur einfachen Unterscheidung der ­beiden ­Serien wurden die Farben leicht angepasst und ein moderneres Design entwickelt.

Alle Banknoten der Europa-Serie lassen sich weiterhin mit Hilfe der drei Prüfschritte FÜHLEN – SEHEN – KIPPEN ohne technische Geräte jederzeit auf ihre Echtheit überprüfen. Neben einem fühlbaren Relief dienen auch das Porträt-Fenster und das Porträt-Wasserzeichen sowie die Smaragdzahl und der ­Folienstreifen als Nachweis der Echtheit der neuen Euro-Banknoten.

Entwicklung der Bargeldnachfrage

Trotz zunehmender Nutzung von Zahlungsinnovationen kommt dem Bargeld in Österreich eine unverändert große Bedeutung zu. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag versorgt die OeNB gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen Österreichs Bevölkerung und Wirtschaft mit sicheren Banknoten und Münzen. So hat die OeNB im Jahr 2019 insgesamt rund 1,7 Mrd Stück Banknoten ausgeliefert und 1,85 Mrd Stück Banknoten entgegengenommen. Seit der Einführung des Euro-Bargelds im Jahr 2002 stiegen die Ein- und Auslieferungen im Durchschnitt um 5% bzw. 4% (Grafik 17). Rückgelieferte Banknoten müssen bearbeitet und nach einer Echtheits- und Qualitätsprüfung wieder dem Bargeldkreislauf zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich wird von der OeNB die Einhaltung der Regeln für die Bearbeitung und Wiederausgabe von Bargeld außerhalb der OeNB überwacht. Damit leistet die OeNB einen entscheidenden Beitrag zur Bargeld­sicherheit und -umlaufqualität.

Grafik 17 „Banknotenein- und -auslieferungen sowie Bearbeitung steigen im Durchschnitt“ zeigt die jährlichen Ein- und Auslieferungs- sowie Bearbeitungsvolumina der OeNB und GSA in Summe in den Jahren 2002 bis 2019 als Säulendiagramm. Im Durchschnitt stiegen diese seit Einführung des Euro um 5% bzw. 4% .Die vertikale Achse zeigt die Anzahl der Banknoten in Mio Stück, die horizontale Achse die Jahre von 2009 bis 2019. Einlieferungen OeNB/GSA: 2002: 786; 2010: 1.472; 2019: 1.853. Auslieferungen OeNB/GSA: 2002: 1.075; 2010: 1.234; 2019: 1.699. Bearbeitung OeNB/GSA: 2002: 752; 2010: 1.481; 2019: 1.810. Quelle: OeNB.

Neben der effizienten Bargeldorganisation im Inland hat sich die OeNB aufgrund ihrer umfassenden Erfahrung in der bargeldlogistischen Planung und dem grenzüberschreitenden Bargeldtransport als Bargelddrehscheibe in Mitteleuropa etabliert. Auch deshalb wurde
die OeNB zu einem Standort für strategische Bargeldreserven im Euroraum. Aufgrund der ­Geschäftstätigkeit einiger österreichischer Banken in CESEE-Ländern in denen der Euro zu einem erheblichen Teil als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel verwendet wird, zirkulieren beträchtliche Mengen an Euro-­Bargeld über Österreich in die CESEE-Region. Im vergangenen Jahr wurde rund ein Viertel der gesamten Ein- und Auslieferungen der OeNB über den Valutengroßhandel abgewickelt. Diese internationalen Verflechtungen untermauern die strategische Bedeutung der OeNB im Eurosystem.

Seit Einführung des Euro-Bargelds im Jahr 2002 ist auch der mengen- und wertmäßige Euro-Bargeldumlauf kontinuierlich gestiegen – in den letzten Jahren sogar rascher als das Wirtschaftswachstum. Das ist unter anderem auf die zunehmende Bedeutung des Euro als Wertaufbewahrungsmittel zurückzuführen. Per Ende 2019 befanden sich im Eurosystem 24,06 Mrd Stück Euro-Banknoten im Wert
von 1.292,74 Mrd EUR im Umlauf, was einer stück- und wertmäßigen Steigerung im Vergleich zum Vorjahr von 6,4% bzw. 5,0% entspricht. Ebenso erhöhte sich der Euro-Münzumlauf um 3,3% auf 135,08 Mrd Stück Euro-Münzen im Wert von rund 30 Mrd EUR (+3,4%). Insgesamt belief sich der Bargeldumlauf somit auf 1.322,74 Mrd EUR. Das ergibt im Jahresvergleich eine Steigerung um 5,0%.

Der Umlaufanstieg der 200- und 100-Euro-­Banknoten (Grafik 18) ist einerseits auf den Ausgabestopp der 500-Euro-Banknote sowie auf den Serienwechsel zurückzuführen, andererseits aber auch auf das Niedrigzinsumfeld, das zu Hortungseffekten bei Banken und Großkunden führte.

Grafik 18 „Euro-Banknotenumlauf steigt insgesamt kontinuierlich“ zeigt den gesamten Euro-Banknotenumlauf nach Stückelung in Mrd Stück für die Jahre 2009 bis 2019 als Liniendiagramm. Jeder der sieben Banknoten-Kategorien von 5 bis 500 Euro ist im zeitlichen Verlauf von 2009 bis 2019 dargestellt. Die umlaufstärkste Banknote ist die 50-Euro-Banknote; die 100-Euro-Banknote gewinnt aufgrund des Rückgangs der 500-Euro-Banknote an Bedeutung. Die einzelnen Banknoten weisen folgende Umlaufzahlen auf, Reihung nach den höchsten Umlaufzahlen: 50-Euro-Banknote: 2009: 4,6; 2012: 5,8; 2015: 7,4; 2019: 11,2. 20-Euro-Banknote: 2009: 2,4; 2012: 2,7; 2015: 3,0; 2019: 4,2. 10-Euro-Banknote: 2009: 1,9; 2012: 1,9; 2015: 2,1; 2019: 2,6. 5-Euro-Banknote:2009: 1,4; 2012: 1,5; 2015: 1,7; 2019: 2. 100-Euro-Banknote: 1,4; 2012: 1,6; 2015: 2,0; 2019: 3. 500-Euro-Banknote: 0,5; 2012: 0,6; 2015: 0,6; 2019: 0,4. 200-Euro-Banknote: 0,2; 2012: 0,2; 2015: 0,2; 2019: 0,4. Quelle: OeNB, EZB.

Da Euro-Banknoten frei über die Grenzen der Euroländer zirkulieren, kann der tatsächliche Euro-Banknotenumlauf für Österreich nur geschätzt werden. Die OeNB verwendet seit einigen Jahren eine Schätzmethodik, die auf den tatsächlichen Einlieferungen basiert und die Umlaufgeschwindigkeit, die Banknotenbearbeitung außerhalb der OeNB bzw. GELDSERVICE AUSTRIA (GSA) und den Banknotengroßhandel berücksichtigt. Daraus ergibt sich für Ende 2019 ein geschätzter stückmäßiger Banknotenumlauf von 627,4 Mio Stück Euro-­Banknoten (2018: 621,1 Mio Stück) im Wert von 31,4 Mrd EUR 24 (2018: 31 Mrd EUR), was einer stück- und wertmäßigen Steigerung im Vergleich zum Vorjahr in der Höhe von 1% entspricht.

Die OeNB spricht sich aufgrund hoher ­öffentlicher Akzeptanz und der ungebrochen hohen Nachfrage für 1- und 2-Cent-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel aus und sie ist wie auch das Bundesministerium für Finanzen gegen die Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen. Diese Position wird auch auf Ebene der Europäischen Kommission von Österreich vertreten.

Falschgeldaufkommen in Österreich

In Österreich wurden insgesamt im Jahr 2019 7.977 Stück an Euro-Banknoten-Fälschungen aus dem Umlauf sichergestellt (2018: 11.698 Stück) (Grafik 19). Davon war die am häufigsten gefälschte Banknote mit 46,9%, die 50-Euro-­Banknote, gefolgt von der 20-Euro-Banknote mit 21,2% und der 100-Euro-Banknote mit 19,2% (gesamt 87,3%). Europaweit zeigt sich ein ähnliches Bild, wobei die 50-, 20- und 100-Euro-Banknoten rund 86% aller Fälschungen ausmachen.

Der Schwerpunkt des österreichischen Falschgeldaufkommens lag wie in den Jahren davor in Wien mit 35,9%, gefolgt von der Steiermark mit 14,2% und in Niederösterreich mit 11,7%. Der Schaden, der durch die Fälschungen im Jahr 2019 entstanden ist, beträgt 551.950 EUR (2018: 641.320 EUR).

Mit rund 1,4% bleibt der österreichische Anteil am gesamten Fälschungsaufkommen im Euroraum relativ niedrig. Für Privatpersonen besteht daher in Österreich eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, mit Fälschungen in Berührung zu kommen.

Grafik 19 „Euro-Fälschungen in Österreich wieder rückläufig“ zeigt in einem Balkendiagramm die Stückanzahl an Euro-Fälschungen in Österreich im Zeitraum 2002 bis 2019, welche aus dem Umlauf sichergestellt wurden. Euro-Fälschungen aus dem Umlauf in Österreich in Stück Banknoten: 2002: 3.409; 2003: 7.467; 2004: 13.386; 2005: 7.127; 2006: 5.919; 2007: 7.768; 2008: 8.082; 2009: 9.780; 2010: 8.812; 2011: 5.583; 2012: 6.327; 2013: 8.193; 2014: 8.461; 2015: 14.502; 2016: 12.234; 2017: 9.892; 2018: 11.698; 2019:7.977. Quelle: OeNB.

Zahlungssysteme für den Finanzplatz Österreich

Die OeNB stellt zusammen mit dem Eurosystem leistungsfähige, sichere und effiziente Interbanken-Zahlungsverkehrssysteme für den Finanzplatz Österreich zur Verfügung. TARGET2 (Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System 2) und ASTI (Austrian Settlement & Transaction Interface) dienen der Abwicklung von Großbetragszahlungen in Echtzeit. Zu den Clearingservices zählen das Clearing Service Austria (CS.A), das der Abwicklung nationaler Interbankzahlungen dient sowie das Clearing Service Inter­national (CS.I), das die Abwicklung grenzüberschreitender Interbankzahlungen ermöglicht.

Neuer Rechtsrahmen für den Zahlungs­verkehr

Mit September 2019 wurde das sogenannte „Open Banking – Access to Accounts“ auf Basis der Payment Services Directive 2 (PSD2) eingeführt. Drittanbieter, insbesondere Zahlungsauslösedienste und Zahlungsinformationsdienste (Third Party Provider – TPP) haben seit 14. September 2019 bei Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden das Recht, über eine technische Schnittstelle auf deren Zahlungsverkehrskonten bei Banken zuzugreifen. Erst ­dadurch können Drittanbieter ihre Services den Kundinnen und Kunden anbieten. Die österreichischen Banken haben sich, um diese Anforderung zu erfüllen, für die Nutzung des in Europa meist verbreiteten Standards – den „Berlin Group“-Standard – entschieden. Die operative Umsetzung fand fristgerecht statt.

Payment Services Directive 2 (PSD2)

PSD2 ist die erweiterte Zahlungsdienste-Richtlinie über die Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Sie ersetzt die ursprüngliche PSD.
In Österreich wurde die PSD2 durch das Zahlungsdienstegesetz 2018 in nationales Recht umgesetzt.

Weiters sieht die PSD2 eine starke Kundenauthentifizierung für elektronische Zahlungen vor, die vom Zahlenden ausgelöst werden. Diese sogenannte 2-Faktor-Authentifizierung stellt sicher, dass elektronische Zahlungen an der Kassa, im Internet und Überweisungen im ­Onlinebanking von einer authorisierten Person beauftragt wurden. Für die Authentifizierung stehen drei Faktoren zur Verfügung, nämlich Wissen (z. B. PIN oder Passwort), Besitz (Bankkarte oder Transaktionsnummer/TAN am Handy) und Inhärenz (biometrisches Merkmal, wie z. B. Fingerabruck). Die 2-Faktor-­Authentfizierung erfolgt auf Basis von mindestens zwei dieser drei Faktoren und soll Betrugsfälle im elektronischen Zahlungsverkehr senken.

2-Faktor-Authentifizierung

Zur Autorisierung von z. B. Überweisungen müssen zwei Faktoren verwendet werden, die aus drei definierten Kategorien stammen: Wissen (z. B. PIN),
Besitz (z. B. Bankkarte) und Inhärenz (z. B. Fingerabdruck).

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat die Frist zur Umsetzung der starken 2-Faktor-Kundenauthentifizierung bei E-Commerce-Geschäften bis 31. Dezember 2020 verlängert. Zahlungsdienstleister, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, haben der FMA entsprechende Umsetzungspläne zur starken Kundenauthentifizierung bis spätestens Ende des Jahres 2020 zu übermitteln und die FMA laufend über den Fortschritt des Implementierungsprozesses zu informieren.

Neustrukturierung der Eurosystem-­Marktinfrastrukturen

Im Jahr 2017 hat der EZB-Rat die „Vision 2020“ für das Eurosystem beschlossen. An der Umsetzung der Initiative wurde auch 2019 gearbeitet. Die „Vision 2020“ umfasste drei Projekte:
Die Konsolidierung von TARGET2 (T2) und TARGET2-Securities (T2S), die Entwicklung einer neuen Infrastruktur für die Abwicklung von Echtzeitüberweisungen (TARGET Instant Payment Settlement – TIPS) und die Harmonisierung der Sicherheitenverwaltung im Eurosystem (Eurosystem Collateral Management System – ECMS). Seit 2019 sind erste österreichische Banken an TIPS angebunden.

Die Konsolidierung von TARGET2 (T2) und TARGET2-Securities (T2S) bedeutet eine Zusammenführung von TARGET2 (T2) mit dem Wertpapierabwicklungssystem TARGET2-­­Securities (T2S) und hat technische und funktionale Hintergründe. TARGET2, das bereits seit über einem Jahrzehnt im Einsatz ist, galt es an geänderte Kundenanforderungen, regulatorische Vorgaben sowie an technologische Entwicklungen anzupassen. Die Inbetriebnahme des neuen TARGET-Systems ist für November 2021 geplant.

Abbildung 5 „Eurosystem-Marktinfrastrukturen ab November 2022“ zeigt in grafischer Form, die aus drei Systemen bestehende Infrastruktur: TARGET2 für Großbetragszahlungen, TARGET2-Securities (T2S) und TIPS für Instant Payments. Die Sicherheitenverwaltung im Eurosystem erfolgt im Eurosystem Collateral Management System (ECMS).

Im November 2018 ging das Eurosystem TIPS erfolgreich in Betrieb. TIPS ermöglicht Banken die Abwicklung nationaler und internationaler Zahlungen für ihre Kundinnen und Kunden in Echtzeit rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Echtzeitüberweisungen bzw. Instant Payments sind die neueste Entwicklung im Zahlungsverkehr, auf ­deren Basis sich europäische Zahlungslösungen am Point-of-Sale (POS), für den Handel im Internet (E-Commerce), mit mobilen Endgeräten (M-Commerce) und direkt zwischen Privatpersonen etablieren sollen.

Im ECMS werden notenbankfähige Sicherheiten für geldpolitische Operationen im Eurosystem verwaltet. Bis November 2022 werden die heute bestehenden 19 Systeme funktional harmonisiert und es wird ein zentrales technisches System für alle Zentralbanken im Eurosystem geschaffen.

Tochterunternehmen unterstützen die OeNB bei der Aufgabenerfüllung

Die Gesellschaften Münze Österreich Aktiengesellschaft (MÜNZE), Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) und ­GELDSERVICE AUSTRIA Logistik für Wertgestionierung und Transportkoordination GmbH (GSA) unterstützen die OeNB bei der Erfüllung ihrer Kernaufgaben im baren und unbaren Zahlungsverkehr. Die Tochterunternehmen agieren bei der Erfüllung ihrer Aufgaben betriebswirtschaftlich eigenständig. Qualität, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sind ­dabei die Hauptkriterien.

Die MÜNZE ist im Rahmen der euro­päischen Währungsunion die offizielle Münzprägestätte der Republik Österreich und durch die Bestimmungen des Scheidemünzengesetzes ­alleine berechtigt, in Österreich Scheidemünzen zu prägen und auszugeben. Entsprechend den geltenden gesetzlichen Grundlagen deckt die MÜNZE den inländischen Bedarf am Zahlungsmittel Euro-Scheidemünzen. Im Jahr 2019 wurden über die MÜNZE insgesamt 176,7 Mio Stück Euro-Münzen im Gegenwert von 43,0 Mio EUR an die OeNB ausgegeben. Darüber hinaus ist die MÜNZE weltweit für die erstklassige Verarbeitung von Edelmetallen und für die Herstellung von innovativen und werthaltigen Edelmetallanlageprodukten und -Sammlerprodukten bekannt. Die MÜNZE entwickelt laufend neue, innovative Produktlinien wie beispielsweise Sammlermünzen und verschiedene Münz-Serien. Aufgrund des gesetzlichen Produktionsverbots von 1-Cent-Münzen und 2-Cent-Münzen durch den italienischen Gesetz­geber – trotz des weiterhin bestehenden lokalen Bedarfs an diesen Münzen – wurden auch im Jahr 2019 Euro-Münzen von der MÜNZE ­direkt an italienische Wertetransportfirmen ausgegeben, um den dortigen Bedarf decken zu können.

Als Technologiepartnerin im Eurosystem erforscht und entwickelt die OeBS für das Eurosystem Technologien für den Druck von Sicherheitsmerkmalen sowie die Sensorik in den Banknotensortiermaschinen bei der Verwendung im Bargeldkreislauf. Im Eurosystem übernimmt die OeBS den Druck jenes Anteils am jährlichen Produktionsvolumen der Euro-Banknoten, der Österreich aufgrund des Kapitalschlüssels zugeteilt wird. Im Jahr 2019 waren dies 113,95 Mio Stück 5-Euro-Banknoten der zweiten Banknotenserie „Europa“.

Im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsstrategie des Eurosystems werden einzelne Aufgaben an Notenbanken vergeben. Seit dem Jahr 2012 führt die OeBS für die EZB Testdrucke für das Eurosystem sowie Patentüberwachung zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten im Bereich der Banknotenmuster-­Produktion durch.

Die GSA, zu deren Kernaufgaben die Bargeldlogistik zählt, wurde in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Mehrheitseigentümerin ist die OeNB mit einer Beteiligung von 95,34%, die übrigen Anteile halten im Wesentlichen österreichische Geschäftsbanken.

In den Cash-Centern der GSA in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck und Bregenz und in der OeNB werden die eingelieferten Banknoten auf Echtheit und Umlauf­fähigkeit geprüft und danach wieder in Umlauf gebracht. Im Jahr 2019 wurden insgesamt rund 1,81 Mrd Stück Banknoten in Österreich ­bearbeitet.

Seit 2011 betreibt die GSA ein Clearinghaus zur Abwicklung von nationalen Interbankzahlungen (Clearing Service.Austria, CS.A). Dadurch schafft die GSA auch im unbaren Zahlungsverkehr eine Infrastruktur, die die Effizienz und Sicherheit im österreichischen Zahlungsverkehr erhöht.

Im Auftrag der OeNB ist die GSA auch für den operativen Betrieb des Clearing Service International (CS.I) verantwortlich, über das österreichische Geschäftsbanken grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen abwickeln können.

Aufgabe der IG-Immobilien-Gruppe ist es, das für die OeNB in Immobilien veranlagte Vermögen bestmöglich zu verwalten, den Wert der Immobilien zu erhalten, nachhaltige Wertsteigerungen anzustreben und den laufenden Ertrag aus den Objekten zu optimieren. Der Betriebs-Liegenschafts-Management-Gruppe obliegt insbesondere die Bereitstellung von Liegenschaften, die von der OeNB bzw. ihren Tochterunternehmen zur Betriebsausübung benötigt werden.

Eine Gesamtdarstellung der direkten und indirekten Beteiligungen der OeNB findet sich im Beteiligungsspiegel (Tabelle 9).

24 Der geschätzte Banknotenumlauf unterscheidet sich von dem in der Bilanz ausgewiesenen buchhalterischen Banknotenumlauf, der auf Grundlage des EZB-Kapitalschlüssels berechnet wird. Der geschätzte Umlauf berücksichtigt darüber hinaus nationale Besonderheiten im Zahlungsverhalten.

Die OeNB – ein nachhaltiges Unternehmen

Die OeNB – Institution mit Expertise

Strategieprozess in der OeNB

Mit der Komplettierung des neuen Managements der OeNB im September 2019 wurde der Prozess zur Erstellung einer OeNB-Strategie für die kommenden Jahre eingeleitet. Unter Einbindung der Belegschaft veranstaltete die OeNB Workshops zu den vom Direktorium definierten Querschnittsthemen: Kommu­nikation, Human Resources, Finanzbildung, Finanzmarktstrategie und Finanzinnovation. Parallel dazu werden Anfang des Jahres 2020 die ­strategischen Ausrichtungen der Geschäfts­bereiche definiert. Bis zum Ende des zweiten Halbjahres 2020 wird die neue OeNB-Strategie finalisiert werden.

Darüber hinaus ergaben sich nach der ­Ernennung der neuen Direktoriumsmitglieder organisatorische Änderungen der Aufbauorganisation der OeNB, die per 1. Jänner 2020 in Kraft traten. Mit der Ressortaufteilung wurde den jeweiligen Kernkompetenzen der neuen Direktoriumsmitglieder Rechnung getragen, und die Geschäftsbereiche der OeNB wurden optimiert.

Fintech

Unter dem Begriff „Fintech“ versteht die OeNB einerseits neuartige digitale Technologien und Produkte mit Veränderungs- bis hin zu Disruptionspotential für finanzwirtschaftliche Marktsegmente und andererseits junge, aufstrebende Unternehmen (insbesondere „Start-ups“), deren Geschäftszweck digital-innovative Finanztechnologien und /oder -produkte umfasst.

Innovationspotenzial in der OeNB ­aufgrund der Digitalisierung

Um Know-how zu neuen, aussichtsreichen ­digitalen Technologien aufzubauen und konkrete Nutzungspotenziale für die OeNB frühzeitig zu evaluieren, wurde mit dem „Innovation Lab“ eine ergebnisoffene Struktur geschaffen und mit speziellen innovationsfördernden Räumlichkeiten ausgestattet. Seit Ende 2018 werden in diesem Rahmen OeNB-relevante Proto­typen entwickelt, deren inhaltliche Bandbreite von Künstlicher Intelligenz (KI) bis hin zu ­Distributed-Ledger-Technologie reicht. Diese experimentellen Vorhaben führen neben der Entwicklung von Prototypen auch zu Analysen für einen potentiellen späteren Einsatz. Nach einem erfolg- und erkenntnisreichen ersten Jahr des „Innovation Lab“ wird dieses Format auch zukünftig weiterverfolgt, um dem beschleunigten technologischen Fortschritt gerecht zu werden und von diesem zu profitieren.

Die im Jänner 2019 von der OeNB gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und dem Joint Vienna Institute (JVI) veranstaltete Europa-­Konferenz zur „Bali Fintech Agenda“, dem ­Fintech-Aktionsplan von IWF und Weltbank, beschäftigte sich mit der Bedeutung und den Auswirkungen des technologischen Wandels für den Finanzsektor sowie den weiteren Perspektiven. Wien war dabei die erste Station der in weiterer Folge auf allen Kontinenten durchgeführten IWF-Konferenzreihe zum Thema Fintech.

Tabelle 2: Indikatoren zu den wissensbasierten Prozessen
Einheit 2016 2017 2018 2019
Effiziente Prozessabläufe
Zertifizierte Geschäftsbereiche Anzahl 10 10 10 10
Einträge in der OeNB-Terminologiedatenbank Anzahl 22.289 22.628 22.901 23.308
Reklamationsfreie Zahlungsverkehrstransaktionen % 100 100 100
Verbesserungsvorschläge Anzahl 36 30 48 41
Technische Infrastruktur
IT-Services für das ESZB/Eurosystem Anzahl 3 3 3 3
IT-Großprojekte Anzahl 6 6 6 5
Quelle: OeNB.

Neue Finanztechnologien 25 und Fintechs stellen einen besonderen Schwerpunkt in der OeNB dar, was sich im Berichtsjahr in einem erweiterten interdisziplinären Austausch zu diesem Thema niederschlug, u. a. mit relevanten Forschungseinrichtungen (z. B. Forschungsinstitut für Kryptoökonomie an der Wirtschaftsuniversität Wien), internationalen Institutionen (z. B. Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) und Zentralbanken (z. B. Deutsche Bundesbank). Gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank wurde zudem die technische Umsetzbarkeit und praktische Eignung der Blockchain-Technologie im Zahlungsverkehrsumfeld geprüft und diesbezüglich wertvolles Know-how generiert.

Nachhaltiges Personalmanagement in dynamischen Zeiten

Motivierte, zufriedene und gesunde Mitarbeitende sind für den Erfolg eines jeden Unternehmens entscheidend, insbesondere in einer Institution mit hoher Expertise wie der OeNB. Aufgrund dessen hat die OeNB auch im Jahr 2019 zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um den Mitarbeitenden optimale Rahmenbedingungen zu bieten. Schwerpunkte waren dabei die betriebliche Gesundheitsförderung, Diversität und Gleichbehandlung sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Neben den zahlreichen schon bestehenden Maßnahmen wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle, bezahlter Papa-Monat, Betriebskindergarten etc. ist insbesondere die Fortführung und Erweiterung der Ferienbetreuung für ­Kinder von Mitarbeitenden hervorzuheben. Die im Jahr 2018 erfolgreich eingeführte Sommerferienbetreuung wurde fortgesetzt und um eine weitere Betreuungsmöglichkeit am in Wien und Niederösterreich schulfreien Tag „Hl. Leopold“ ergänzt.

In einer sich laufend verändernden Arbeitswelt ist die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden von großer Bedeutung. Aus diesem Grund bietet die OeNB ihren Mitarbeitenden ein umfangreiches Angebot an gesundheitsfördernden Maßnahmen wie z. B. ein eigenes ­Gesundheitszentrum, Vorsorgeuntersuchungen sowie einen Sportverein. Ergänzend veranstaltete die OeNB im Jahr 2019 einen Gesundheitstag für das gesamte Unternehmen, der den Mitarbeitenden ein umfangreiches Programm zum Thema „Gesund in der OeNB“ bot.

Diversity und Gleichbehandlung

Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Diversität nehmen in der Unternehmenskultur der OeNB einen wichtigen Stellenwert ein. Unter anderem ist es ein ­explizites Ziel auf allen hierarchischen Ebenen und in allen Funktionen ein ausgewogenes ­Geschlechterverhältnis zu erreichen. Zur Förderung des Frauenanteils in den traditionell männlich dominierten Bereichen wie z. B. der IT wurde daher erstmalig im November 2019 der Event „OeNB-Insights“ im Kassensaal der OeNB veranstaltet, um gezielt angehenden weiblichen Absolventinnen aus technischen und naturwissenschaftlichen Studienrichtungen die relevanten Berufsbilder der OeNB ­nahezubringen. Die OeNB nahm dieses Jahr erneut an der österreichweiten Aktion ­„DIVÖRSITY – österreichische Tage der Diversität“ teil und bot dabei der Belegschaft ein spannendes und umfangreiches Programm. Zusätzlich nahm die OeNB dieses Jahr auch zum ersten Mal am Wiener Töchtertag teil und ermöglichte rund 40 Schülerinnen einen Einblick in die Arbeitswelt der OeNB.

Nachhaltiges Personalmanagement

Die Indikatoren zu den Investitionen in das wissensbasierte Kapital (Tabelle 3) zeigen, dass die Human Ressources-Angebote, wie ­beispielsweise flexible Arbeitszeitformen oder Mobilitätsangebote, weiterhin gerne in Anspruch genommen werden. Auch die durchschnitt­lichen Ausbildungstage pro Mitarbeitenden ­liegen mit durchschnittlich 3,9 Tagen in einem hohen Bereich. Die Verteilung der absolvierten Ausbildungstage nach Geschlecht zeigt, dass diese mit einem Frauenanteil von rund 38% in etwa dem Frauenanteil am Personalstand ­entsprechen. Aufgrund der geringen Fluktuationsrate von 2,6% weisen die Ausbildungsmaßnahmen eine hohe Wirksamkeit und Nachhaltigkeit auf.

Tabelle 3: Indikatoren zu den Investitionen in das wissensbasierte Kapital
Einheit 2016 2017 2018 2019
Personalstruktur
Personalstand (in Ressourcen, Jahresende)1 Anzahl 1.091,8 1.100,0 1.079,3 1.069,6
bis 30 Jahre (Ø 27,9 Jahre 2019) % 11,5 10,9 9,2 7,1
30 bis 40 Jahre (Ø 35,8 Jahre 2019) % 28,4 28,3 28,6 29,4
ab 41 Jahre (Ø 50,3 Jahre 2019) % 60,1 60.8 62,2 63,5
Fluktuationsrate % 1,7 1,3 2,8 2,6
Personal mit akademischer Ausbildung % 61,5 63,2 64,9 65,8
Leitungsspanne Anzahl 7,1 7,0 7,0 7,1
Gender-Management
Frauenanteil am Personalstand % 39,5 39,1 38,8 39,3
Frauenanteil in Fachkarriere % 35,8 33,1 37,9 36,2
Frauenanteil in Führungskarriere % 27,9 28,7 27,9 28,8
Flexible Arbeitszeitformen
Teilzeitarbeit % 13,9 15,3 16,0 18,3
davon: Frauen % x x x 72,9
Teleworking % 9,0 10,0 11,2 12,8
davon: Frauen % x x x 47,6
Sabbaticals Anzahl 2 4 6 5
Mobilität
Interne Jobrotations Anzahl 46 39 40 30
Arbeitsaufenthalte bei nationalen und internationalen
Organisationen (externe Jobrotations)
Anzahl 52 52 56 57
Arbeitsaufenthalte in der OeNB (incoming) Anzahl 3 7 32 31
Praktika Anzahl 67 66 75 77
Wissenserwerb
Aus- und Weiterbildungstage (pro Personalressource pro Jahr) Tage 4,5 4,1 4,1 3,9
Aus- und Weiterbildungsquote (mindestens eine Ausbildung pro Jahr) % 81,3 73,9 82,2 82,2
Quelle: OeNB.
1 Teilzeitkräfte sind anteilsmäßig berücksichtigt.

25 Pichler, P., M. Summer und B. Weber. 2019. Does digitalization require Central Bank Currencies for the general public? In: Monetary Policy & the Economy Q4/19. 40–56. Pointner, W. und B. Raunig. 2018. A primer on peer-to-peer lending: immediate financial intermediation in practice. In: Monetary Policy & the Economy Q3/18. 36–51.

Risikomanagement

Finanzielle Risiken

Die für die OeNB relevanten finanziellen Risiken bestehen aus Markt-, Kredit- und Marktliquiditätsrisiko. Die grundsätzliche Beschreibung des Managements von Währungsreserven und der Risikosteuerung ist in einem Rulebook, das vom OeNB-Direktorium beschlossen wurde, festgelegt. Dem OeNB-Treasury wird auf Vorschlag des Risikokomitees ein vom Direktorium festgelegtes Risikobudget zugeteilt, das die gewünschte Risikobegrenzung des Direktoriums darstellt. Die ständige Einhaltung des Risikobudgets wird anhand spezifischer Risikomesssysteme und -methoden überprüft und durch das Risikokomitee überwacht. Dabei werden Markt- und Kreditrisiken quantifiziert, wobei die Neubewertungskonten bei der Berechnung des Risikos im Ausmaß ihrer Deckungsfähigkeit reduzierend berücksichtigt werden. Es wird regelmäßig an das Risikokomitee und in weiterer Folge an das Direktorium berichtet. Neue Währungen und Veranlagungsarten sowie die zur Risikobemessung verwendeten Methoden und Limite sind nach eingehender Analyse vom Direktorium zu bewilligen.

Marktrisiko

Das Marktrisiko wird durch Veränderungen von Marktpreisen auf den Finanzmärkten, insbesondere aufgrund von Veränderungen der Wechselkurse und Zinssätze, beeinflusst. Das Risikobudget wird vom Investmentkomitee in der Veranlagungsstruktur berücksichtigt. Vom Direktorium werden Konzentrationslimite pro Währung sowie eine für Zentralbanken übliche und relativ risikoarme Standardallokation vorgegeben. Das Wechselkurs- und das Zinsänderungsrisiko werden innerhalb der Grenzen des Risikobudgets gesteuert. Die Kontrolle der Einhaltung des Treasury-Risikobudgets erfolgt mit dem Risikomaß Value at Risk (VaR) für das Marktrisiko. Die Marktrisiken aus der einheitlichen Geldpolitik werden von der EZB mittels Expected Shortfall (ES)-Risikomaß ermittelt. Die Berechnungen mittels VaR und ES werden einheitlich mit einem Ein-Jahres-Horizont und einem Konfidenzniveau von 99% durchgeführt. Zusätzlich wird zur Risikobandbreitenermittlung auch ein Drei-Monats-Risikohorizont herangezogen.

Die Risikoposition richtet sich nach dem aktuell veranlagten Eigenbestand inklusive Gold und dem Bestand an nicht abgesicherten Sonderziehungsrechten (SZR) sowie der Eigenmittelveranlagung und zweckgewidmeten Veranlagungen.

Zudem sorgt die OeNB auch entsprechend ihrem eingezahlten Kapitalanteil für das Risiko der Veranlagungen der EZB und für die von der EZB eingegangenen Risiken aus der einheitlichen Geldpolitik vor.

Das Risiko aus der Immobilienbeteiligung wird von der OeNB anhand eines Immobilienindex, ebenfalls auf Basis des VaR mit einem Ein-Jahres-Horizont und einem Konfidenzniveau von 99 % berechnet.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko stellt die Gefahr, die von einem teilweisen oder vollständigen Ausfall vertraglich vereinbarter Zahlungen ausgeht, dar. Das Management in der Eigenverwaltung erfolgt grundsätzlich über ein Veranlagungs-Limitsystem, in dem sämtliche Limite und deren Ausnützung jederzeit aktuell zur Verfügung stehen.

Das Kreditrisiko aus der einheitlichen Geldpolitik wird von der EZB berechnet und im ­Risikoberichtswesen der OeNB anteilig berücksichtigt. Das Kreditrisiko aus dem OeNB-­Eigenbestand und der Eigenmittelveranlagung wird von der OeNB berechnet und in der Ausnützung des Risikobudgets mitberücksichtigt. Die Kreditrisikoberechnungen des ES und VaR der EZB und der OeNB werden jeweils mit einem Ein-Jahres-Horizont und einem Konfidenzniveau von 99% durchgeführt.

Marktliquiditätsrisiko

Das Marktliquiditätsrisiko besteht darin, dass aufgrund eines engen und nicht in vollem Umfang aufnahmefähigen Marktes Finanzpositionen nicht zur Gänze, nicht genügend schnell und eventuell nur mit Preisabschlägen geschlossen werden können. Aus diesem Grund werden Finanzprodukte auf deren Marktliquidität hin analysiert, Positionsgrößen vom Emissionsvolumen abhängig gemacht und die maximalen Restlaufzeiten der Geschäfte limitiert. Dabei wird auf Sicherheit und Liquidität vorrangig Bedacht genommen und die Rentabilität diesen nachgereiht.

Operationelles Risiko

Operationelle Risiken sind alle jene Risiken, die aufgrund von Schäden oder inadäquaten Abläufen in internen Prozessen, Systemen oder durch Menschen und externe Ereignisse entstehen können. Das Management des operationellen Risikos der OeNB ist im einem speziellen Handbuch für operationelles Risikomanagement, Business Continuity und Krisenmanagement geregelt. Die OeNB ist sich ihrer Rolle als Betreiberin kritischer Infrastruktur bewusst und hat die aktuellen Anforderungen an die Ausfallslösungen (insbesondere die Absiedelung eines Rechenzentrums und eines Backup-­Datenstandorts an weiter entfernte Standorte) identifiziert und in den Notfallplänen berücksichtigt. Damit werden Auswirkungen verschiedener Ausfallsereignisse auf den Geschäftsbetrieb der OeNB minimiert.

Informationssicherheitsrisiko

Der IT-Bereich betreibt ein nach ISO27001 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem. Dabei werden die Risiken für ­Informationen systematisch untersucht und ­behandelt. Anhand des von der OeNB definierten Schutzbedarfs werden technische und organisatorische Schwachstellen ermittelt, die im Hinblick auf Vertraulichkeits-, Integritäts- und Verfügbarkeitsrisiken analysiert werden. Der Schutz und die Sicherheit der Informationen müssen dabei gegenüber den Kosten und der Praktikabilität abgewogen werden.

Die OeNB informiert die Bevölkerung zielgruppengerecht

nationalbank_oesterreich: OeNB ­eröffnet Instagram Account

Der Digitalisierungstrend der letzten Jahre setzt neue Maßstäbe in der Kommunikation einer Notenbank. Daher hat die OeNB ihre ­Social-Media-Aktivitäten ausgebaut und ist seit Mai 2019 mit dem Instagram-Kanal nationalbank_oesterreich online. Als unabhängige Expertin zeigt #dienationalbank ihre Aufgaben und vermittelt hilfreiches Know-how zu Bargeld und Finanzen. Erfolgreich waren vor allem gezielte Informationskampagnen zum Thema sicheres Bezahlen. Mit der Teilnahme an internationalen Aktionen wie #PurpleLightUP (Initiative für Menschen mit Behinderung) und #Europride2019 wurden sichtbare gesellschaftspolitische Zeichen gesetzt. Der bereits etablierte Twitter-Kanal @oenb verzeichnete durch den Ausbau zeitnaher, fachlicher Inhalte und Live-Tweets zu diversen OeNB-Veranstaltungen ebenfalls ein stabiles Wachstum. Die Website der OeNB wurde einem „Facelift“ unterzogen, um eine zeitgemäße Optik zu garantieren. Mit dem neu strukturierten OeNB-Newsletter-­Service lassen sich die Inhalte textlich und grafisch noch besser auf die Erwartungen und Wünsche der Abonnentinnen und Abonnenten abstimmen. In einer repräsentativen Umfrage wird zweimal im Jahr die Wahrnehmung der OeNB und des Euro bei der österreichischen Bevölkerung abgefragt. Das Ver­trauen der Öster­reicherinnen und Österreicher in die OeNB ist mit 76% ähnlich hoch wie ihre Zufriedenheit mit dem Euro: Seit ­Jahren steigt die Zustimmung und liegt derzeit bei knapp 80%.

Mit Tools und Apps zur zielgruppengerechten Finanzbildung

Auch im Jahr 2019 wurde das Finanzbildungsangebot der OeNB unter der Dachmarke „Eurologisch“ weiter ausgebaut. Neben den ­bewährten Initiativen wurde im Jahr 2019 auch der digitale Bereich um zwei Web-Anwendungen speziell für jüngere Zielgruppen erweitert.

Mit dem Online-Tool „PIA – Persönliche InflationsApp“ können Themen rund um die Inflation alters­gerecht erarbeitet werden. User können einen persönlichen Warenkorb zusammenstellen und eine persönliche Inflationsrate berechnen. Mit den entsprechenden Arbeits­blättern eignet sich PIA sehr gut für den Einsatz im Unterricht.

Die Web-Applikation m€ins schafft einen Überblick über die persönlichen Ein- und Ausgaben und ermöglicht die Einbindung von mehreren Konten und Sparbüchern. Das besondere an m€ins ist die Berücksichtigung von Bargeldtransaktionen sowie eine umfangreiche Planungsfunktion. Der frei verfügbare Betrag für den aktuellen Monat errechnet sich durch die geplanten und bereits getätigten Einnahmen bzw. Ausgaben.

Wie bereits in den Vorjahren wurde der Dialog mit Studierenden und Lehrkräften weiter verstärkt. Am Institut für Wirtschaftspädagogik der Wirtschaftsuniversität Wien gestaltete die OeNB unter anderem im Wintersemester 2019 ein Wahlfach zum Thema Finanzbildung. An den Universitäten wurden Seminare, z. B. zum Thema Geldpolitik organisiert. Darüber hinaus war die OeNB auf ­diversen Fachmessen vertreten.

Die bewährten Kurzfilme der OeNB bieten einen Überblick über die Kernthemen der OeNB und erklären komplexe Sachverhalte mit Hilfe von Bildern einfach und verständlich. Die Filme wurden ebenso wie die Arbeitsblätter auf den aktuellen Stand gebracht und eigenen sich ideal für den Einsatz im Unterricht.

Die Euro-Info-Tour und die Euro-Shop-Tour standen im Jahr 2019 ganz im Zeichen der Ausgabe der 100- und 200-Euro-­Banknoten der Europa-Serie. Der Euro-Bus startete am Ausgabetag die Euro-Info-Tour durch alle österreichischen Bundesländer. Bei der Euro-Shop-Tour wurden an zwei Tagen über 90 Einkaufszentren in ganz Österreich ­besucht und das Kassa-Personal vor Ort über die Sicherheitsmerkmale informiert.

Im August 2019 eröffnete die Sonderausstellung des Geldmuseums mit dem Titel „WHO is WHO. Der Schilling im Porträt“. Zur Ausstellung wurde ein deutsch- und ein englischsprachiger Audioguide produziert. Highlights waren einmal mehr das Startfest des Wiener Ferienspiels (630 Interessierte) und die Lange Nacht der Museen des ORF mit über 1.000 Besucherinnen und Besuchern. Insgesamt wurden 336 Führungen und Workshops im Museum abgehalten. Der Fund von Tulfes (1.200 mittelalterliche Münzen) wurde aus Tirol überstellt und in die Sammlung des Geldmuseums eingegliedert, nachdem dieser Fund sechs Jahre an das Institut für Archäologie verliehen gewesen war.

Fachtagungen mit Breitenwirkung

Die OeNB organisiert zahlreiche Veranstaltungen, die dem geld- und wirtschaftspolitischen Meinungsaustausch dienen. Die größte Breitenwirkung mit mehreren hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern erreichen die jährlich stattfindende Volkwirtschaftliche Tagung und die Conference on European Economic Integration (CEEI). Die 46. Volkwirtschaftliche Tagung, die sich dem Thema „European Economic and Monetary Union: The first and the next 20 years“ widmete, wurde in Kooperation mit „SUERF das European Money and Finance Forum“ veranstaltet und fand am 2. und 3. Mai in Wien statt. Die am 25. und 26. November in Wien abgehaltene CEEI befasste sich mit dem Thema “Looking back on 30 years of transition – and looking 30 years ahead”. Darüber hinaus wurden zahlreiche Jour Fixes sowie Workshops und Seminare organisiert, die auf reges Interesse des nationalen und internationalen Fachpublikums stießen.

Studien, Analysen und Prognosen in ­wissenschaftlichen Publikationen der OeNB veröffentlicht

Die OeNB veröffentlicht Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Arbeiten in den von ihr quartalsweise herausgegebenen Fachzeitschriften: Monetary Policy & the Economy mit einem Schwerpunkt auf Fragestellungen zu Geld­politik, Konjunktur und der österreichischen Wirtschaft und Focus on European Economic Integration zu makroökonomischen und makro­finanziellen Themen in der Region Zentral-, Ost und Südosteuropa (CESEE) sowie diesbezügliche Konjunkturberichte und Prognosen. Neben diesen beiden englischsprachigen Fachpublikationen, die einem wissenschaftlichen externen Begutachtungsprozess unterliegen (Peer-Review) und in EconLit , einer von der American Economic Association herausgegebenen biblio­grafischen Datenbank zur Volkswirtschafts­lehre, erfasst sind, widmet sich Statistiken als drittes ­Quartalsheft in deutscher Sprache Daten und Analysen zu den österreichischen Finanzinstitutionen, den Finanzströmen und der Außenwirtschaft.

Darüber hinaus publiziert die OeNB eine Working Paper-Reihe , in der erste Fassungen von wissenschaftlichen Fachartikeln veröffentlicht werden, die von Forscherinnen und Forschern aus der OeNB verfasst wurden. Im Schnitt entstehen in der OeNB etwa zehn Working Papers pro Jahr. Fragen der Finanzmarktstabilität werden im halbjährlich erscheinenden Financial Stability Report analysiert, wobei der jeweils erste Bericht vor allem der Interpretation der Jahresergebnisse aus dem Banken- und Finanzmarktsektor gewidmet ist, während das zweite Heft vor allem ausgewählte Forschungsergebnisse zu Fragen der Finanzmarktstabilität enthält. (Siehe auch: Hinweise zu „Periodische Publikationen“ im Anhang.)

Europaweiter Wissenstransfer aus und nach Österreich

Kursangebot des Joint Vienna Institute ­unverändert stark nachgefragt

Das Joint Vienna Institute (JVI) wurde 1992 gegründet und ist das älteste der vom IWF weltweit eingerichteten regionalen Ausbildungszentren. Es bietet Expertinnen und Experten aus Zentralbanken und der öffentlichen Verwaltung ein breit gefächertes Kursangebot mit den Schwerpunkten Wirtschafts-, Fiskal-, Geld- und Finanzmarktpolitik. Die Teilnehmenden stammen größtenteils aus der CESEE-Region und den GUS-Ländern. Die Finanzierung des JVI erfolgt durch das BMF, den IWF und die OeNB. Seit seiner Gründung nahmen bereits über 46.000 Personen an Kursen am JVI teil.

Im Jahr 2019 wurden 2.410 Personen, davon 53% Frauen, im Rahmen von 124 Kurswochen ausgebildet, was erneut einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die OeNB konzipierte und leitete 2019 acht Kurse in folgenden Themenbereichen: Aufsicht und Finanzmarktstabilität, Europäische Integration, Personalwesen und Compliance, Bargeld und Zahlungsverkehr sowie Übersetzungs- und Terminologiekompetenz in Notenbanken. Einige dieser Kurse wurden in Kooperation mit dem BMF, der Deutschen Bundesbank und der EZB angeboten. Außerdem unterrichteten Vortragende aus der OeNB bei zahlreichen anderen Kursen am JVI.

Die OeNB bringt ihre Expertise verstärkt am Westbalkan ein

Die OeNB ist Mitglied der ESCB-Working Group on Central Bank Cooperation, deren Ziel es ist, die Kooperationsmaßnahmen der einzelnen Zentralbanken zu koordinieren, um so die verfügbaren Ressourcen optimal einzusetzen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Im Jahr 2019 konzentrierte sich diese Zusammenarbeit vor allem auf ein aus EU-Geldern ­finanziertes regionales Programm für die EU-Kandidatenländer und die potenziellen Kandidatenländer des Westbalkans. Der Auftakt für dieses gemeinsame ESZB-Projekt, mit dessen Hilfe die Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden der Westbalkanländer näher
an EU-Standards herangeführt werden sollen, erfolgte im März 2019 in der OeNB. Im Rahmen dieses Programms veranstaltete die OeNB einen Kurs zum Thema Finanzmarktstabilität, der unter ihrer Federführung entwickelt wurde und der insbesondere auf die „Economic Reform Programmes“ (ERPs) Bezug nahm. In diesem Zusammenhang unterstützt die OeNB auch die Zentralbank von Bosnien und Herzegowina beim Aufbau einer Umfrage über das Kreditgeschäft. Außerdem wirkten Expertinnen und Experten der OeNB an einem EU-Twinning-Projekt für die serbische Notenbank mit.

Die OeNB übernimmt soziale Verantwortung

Entwicklungshilfe

Der eingetragene Verein Entwicklungshilfegruppe in der OeNB wird seit nunmehr über 30 Jahren von engagierten Freiwilligen getragen und vom Management der OeNB unterstützt. Ziel ist es, den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen entsprechend, Hunger und extreme Armut zu reduzieren, Kindern eine Grundschulbildung zu ermöglichen, die Gesundheit von Müttern und Kindern zu verbessern, die wirtschaftliche Beteiligung von Frauen zu fördern und einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen zu sichern. Mit Spenden aus der Kollegenschaft wurden im Jahr 2019 zehn Entwicklungshilfeprojekte unterstützt.

„Purple-Light-Up“ – Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Die OeNB nahm im Jahr 2019 erstmals an der „Purple-Light-Up“-Kampagne am internationalen Tag der Menschen mit Behinderung teil. Dabei setzen Unternehmen symbolisch die Farbe „Purple“ in unterschiedlichen Aktionen ein, wodurch der Beitrag von Mitarbeitenden mit Behinderung wertgeschätzt und der Einsatz für eine inklusive und barrierefreie Wirtschaft sicht­bar gemacht werden soll. Gemeinsam mit den Behindertenvertrauenspersonen setzten auch die Mitarbeitenden der OeNB im Rahmen ­dieser Aktion ein Zeichen für die Anliegen von Menschen mit Behinderung.

Shoah-Gedenkstätte im Ostarrichi-Park

Im Auftrag der Bundesregierung plant die Bundes­immobiliengesellschaft (BIG) die Errichtung einer Gedenkstätte für die im Zweiten Weltkrieg ermordeten jüdischen Kinder, Frauen und Männer aus Österreich. Das Mahnmal soll im Ostarrichi-Park vor der OeNB seinen
Platz finden, der zum Teil im Grundbesitz
der OeNB ist. Die Finanzierung der Gedenkstätte erfolgt durch Bund, Länder, Industriellenvereinigung sowie private Spender. Die OeNB wird zur Vorbereitung bauliche Maßnahmen auf ihrem Teil des Grundstückes vornehmen.

Tabelle 4: Indikatoren zum wissensbasierten Output
Einheit 2016 2017 2018 2019
Kooperation und Vernetzung
Nationale Gremien mit OeNB-Beteiligung Anzahl 86 86 84 85
Internationale und europäische Gremien mit OeNB-
Beteiligung (ESZB u.a.)
Anzahl 303 364 356 323
Technische Zentralbankkooperation mit CESEE/GUS Tage 410 557 451 410
Teilnehmende an Kursen des Joint Vienna Institute (JVI) Anzahl 2.060 2.155 2.282 2.410
Nationale und internationale Veranstaltungen der OeNB Tage 163 186 209 200
Externe Vorträge Anzahl 760 828 870 879
Kommunikation und Information
Auskünfte der OeNB-Hotlines Anzahl 14.518 13.335 12.449 11.432
Externe Forschungskooperationen Anzahl 83 90 100 150
Besuche im Geldmuseum, Personen Anzahl 11.703 13.027 11.482 11.019
Bargeldschulungen (inklusive Euro-Shop-Tour), Personen Anzahl 8.279 16.159 5.979 16.939
Bei Schulaktivitäten erreichte Kinder und Lehrkräfte Anzahl 23.546 22.565 29.252 27.914
Seminare für Lehrkräfte Anzahl 8 7 21 25
Kontakte bei der Euro-Info-Tour Anzahl 30.143 45.562 30.208 19.189
Pressekonferenzen Anzahl 18 12 13 20
Presseaussendungen Anzahl 190 177 187 114
Publikationen
Fachartikel von OeNB-Mitarbeitenden Anzahl 106 111 119 79
davon: referierte Artikel Anzahl 35 30 30 36
Vertrauen und Image
Vertrauensquote im 2. Halbjahr % 61,0 67,0 71,0 76,0
Imageindex im 2. Halbjahr (positiv, wenn Wert zwischen
5,5 und 10,0)
Wertebereich 6,5 6,9 6,9 7,2
Quelle: OeNB.

Die OeNB fördert Forschung, Wirtschaft, ­Wissenschaft, Kunst und Kultur

Die OeNB als wichtige Partnerin im Bereich von Wirtschafts- und ­Forschungsförderung…

Der Jubiläumsfonds für die Förderung von ­Forschungs- und Lehraufgaben der Wissenschaft ist von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) aus Anlass ihres 150-jährigen ­Bestandjubiläums 1966 errichtet worden und hat seit damals die Grundlagenforschung – und bis zum Jahr 2003 auch die angewandte Forschung – in Österreich im Rahmen von knapp über 10.000 Projekten mit rund 820 Mio EUR (Stichtag 31.Dez.2019) unterstützt.

Das Direktorium der OeNB hat im Jahr 2019 die Finanzierung von 69 Forschungsprojekten mit rund 8,75 Mio EUR aus Mitteln des Jubiläumsfonds genehmigt. Die Förderstruktur teilt sich dabei wie folgt auf die Wissenschaftsgebiete auf:

  • Wirtschaftswissenschaften (33 Projekte): 4,41 Mio EUR
  • Medizinische Wissenschaften (16 Projekte): 1,98 Mio EUR
  • Sozialwissenschaften (11 Projekte): ­1,30 Mio EUR
  • Geisteswissenschaften (9 Projekte): 1,06 Mio EUR

Die Schwerpunkte „Finanzmarkt und Finanzmarktstabilität“ und „Digitaler Wandel – Chance und Herausforderung für Arbeitsmärkte, Wett­bewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit und damit einhergehende Messprobleme“ (insgesamt 13 Projekte) bekamen 2,19 Mio EUR ­zugesprochen.

Die inhaltliche Förderausrichtung des Jubiläumsfonds wurde in einer neu erarbeiteten Richtlinie gemäß der Strategie, dem Leitbild und den Kernaufgaben der OeNB geschärft und auf wirtschaftswissenschaftliche Forschungsthemen mit Notenbankbezug hin ­ausgerichtet. Diese strategische Schwerpunktsetzung der Förderung von notenbankrele­vanten Themen erfolgt durch die Definition von 19 Förderclustern, die im Rahmen einer Informationsveranstaltungsreihe Ende 2019 ausgewählten Forschungs­stätten vorgestellt wurden.

Das „European Recovery Program“ (ERP), allgemein bekannt unter dem Namen Marshall-­Plan, war ein auf US-amerikanische Unterstützung aufbauendes Wirtschaftsprogramm, mit dem das vom Krieg zerstörte Europa wiederauf­gebaut wurde. Die Oesterreichische Nationalbank hatte von Beginn an eine entscheidende Rolle bei seiner Umsetzung und verwaltet bis heute die Mittel des ERP-Nationalbankblocks. Die Nationalbank betreute zuletzt 570 Kredite der Sektoren Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen mit einem aushaftenden Kreditvolumen von insgesamt 656 Mio EUR. Die OeNB ist ­zudem in überwachender Funktion im ERP-­Prüfungsbeirat und in beratender Funktion in den ERP-Fachkommissionen vertreten.

… und Kunst und Kultur

Die Sammlung historischer Streichinstrumente der OeNB besteht derzeit aus 45 Instrumenten, die von den berühmtesten Vertretern des klassischen italienischen und französischen Geigenbaus gebaut wurden. Alle Instrumente werden
Musikerinnen und Musikern unentgeltlich zur Verfügung gestellt und tragen so zu Österreichs herausragendem internationalen Ruf als Musiknation bei. Vier Violinen werden seit 2019 an hervorragende Studierende der österreichischen Musikuniversitäten zur Vorbereitung auf Wettbewerbe und Probespiele verliehen. Eine Violine von Antonio Stradivari wurde im Jahr 2019 im Rahmen eines welt­weiten zweistufigen Ausschreibungsverfahrens angekauft.

Im Zuge einer bereits langjährigen Kooperation mit dem Radiosender Ö1 wurden im Jahr 2019 österreichweit acht Konzerte veranstaltet, bei denen Instrumente der Sammlung konzertiert zum Einsatz kamen. Weitere Konzerte wurden in Stift Ossiach in Kooperation mit dem Carinthischen Sommer sowie im ­Rahmen von OeNB-Konferenzen abgehalten.

Von April bis Juni 2019 waren 22 wertvolle Gemälde der Neuen Sachlichkeit aus der Samm­lung der OeNB in einer Sonderpräsentation in der Albertina zu sehen, darunter Werke von Albin Egger-Lienz, Greta Freist, Herbert von Reyl-Hanisch, Franz Sedlacek, Rudolf Wacker und Alfons Walde aus den 1920er- und 30er-Jahren.

Am 25. Mai wurde die neue Landesgalerie Niederösterreich in Krems eröffnet, wo bis Mitte 2020 unter anderem sechs Kunstobjekte aus der OeNB gezeigt werden. Darüber hinaus hat die OeNB im Jahr 2019 acht Ausstellungen im In- und Ausland mit Leihgaben unterstützt und diese damit öffentlich zugänglich gemacht.

Im Jahr 2019 wurden vor allem Werke zeitgenössischer Kunstschaffender angekauft wie z. B. Herbert Brandl, Svenja Deininger, Helmut Gsöllpointner, Xenia Hausner, Martha Jungwirth, Ulrike Müller und Walter Vopava. Mit dem Erwerb dieser Arbeiten hat die OeNB ihren Schwerpunkt auf die Abstraktion in der Zeitgenössischen Kunst ihrer Sammlung verstärkt.

Umwelterklärung 2019 – ökologisches ­Unternehmen OeNB

„Green Deal“ – Chancen für Europa

Die OeNB engagiert sich seit mehr als zwei Jahrzehnten im Umweltschutz und ist seit dem Jahr 1998 EMAS-zertifiziert. Die Bedeutung dieses gesellschaftlichen Engagements rückte im Jahr 2019 mit dem gestiegenen öffentlichen Interesse am Klimaschutz und politischen Maßnahmen verstärkt in das Licht der Öffentlichkeit. So veröffentlichte die EU-Kommission im ­Dezember 2019 mit dem „Green Deal“ ein umfassendes Maßnahmenpaket, wodurch Europa bis 2050 klimaneutral werden soll. Es soll ein nachhaltiger ökologischer Wandel verfolgt ­werden, der den Menschen und der Wirtschaft in Europa zugutekommt. Die Maßnahmen ­reichen von Emissionssenkungen über Investitionen in Forschung und Innovation in „grüne“ Technologien bis hin zur Eindämmung der Umweltverschmutzung. Eine derart umfassende Umgestaltung der europäischen Wirtschaft kann nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Gesellschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand erfolgen (siehe auch Kasten 4: Green ­Finance: OeNB aktiv für eine nachhaltige ­Finanzwirtschaft).

Aktualisierte Umwelterklärung gemäß EMAS-VO (EG) Nr. 1221/2009

Das europäische Gemeinschaftssystem für Umwelt­management und Umweltbetriebs­prüfung (EMAS – Eco-Management and Audit Scheme) wurde von der Europäischen Union als freiwilliges Instrument für eine nachhaltige Entwicklung in Wirtschaft und Verwaltung ­geschaffen. Mit der Teilnahme an EMAS ­engagiert sich die OeNB bereits seit 1999 im Umweltschutz. In den Jahren 2002 und 2003 wurde die Umsetzung der EMAS-Verordnung auf alle Standorte der OeNB in Österreich ausgedehnt und die OeNB-eigene Hausdruckerei nach ISO 14001 zertifiziert. Im Jahr 2014 wurde eine weitere Zertifizierung nach ISO 50001 für den Energiebereich erreicht. Sowohl diese ISO- als auch die EMAS-Validierung sind freiwillige Instrumente, die heute Standard innovativer, engagierter Unternehmen sind.

Die OeNB dokumentiert damit, dass sie – über die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben hinaus – Anstrengungen zur kontinuierlichen Verbesserung der betrieblichen Umweltleistungen unternimmt. Das Umweltmanagementsystem sowie die umweltrelevanten Aktivitäten und Abläufe sind in die Organisation der OeNB integriert. Im Jahr 2015 erhielt die OeNB ­erstmals das „Österreichische Umweltzeichen“ sowie das „EU-Ecolabel“ für die Herstellung von Broschüren und sonstigen Papierprodukten nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ für die Dauer von vier Jahren. Aufgrund eines von einer qualifizierten unabhängigen Prüfstelle ­erstellten Gesamtgutachtens verlängerte das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus die Gültigkeit der beiden Zertifikate im Jahr 2019. Im diesem Bereich findet eine ressourcenschonende Umsetzung von der Bestellung über die Fertigung bis hin zu Auslieferung statt. Umweltschonende Verfahrenstechniken und eine optimierte Abfallwirtschaft zeigen ein modernes und effizientes Unternehmen mit Tradition und über 200 Jahre Geschichte.

Umweltmanagement in der OeNB – klare Aufgaben und Kompetenzen

Der Umweltbeauftragte der OeNB ist mit ­strategischen Grundsatzfragen des Umweltschutzes sowie der praktischen Anwendung des Umweltmanagementsystems beauftragt. Gemeinsam mit dem Umweltkoordinator, den Expertinnen und Experten für Energie, Abfall, Wasser und Sicherheit sowie den Umweltcontrollerinnen und -controllern, die gemeinsam das Umweltteam bilden, sorgen sie für die Umsetzung des Umweltprogramms, die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen und die unternehmensinterne Kommunikation zu Umweltbelangen. Die Mitglieder des Umwelt­teams treffen sich monatlich zum Umwelt-Jour fixe, im Rahmen dessen aktuelle Informationen ausgetauscht und OeNB-weite Umweltaktionen koordiniert werden, wie z. B. die Beteiligung an der Aktion „Autofreier Tag/Europäische Mobilitätswoche“. Vorträge und Filmvorführun­gen er­möglichen Weiterbildung, Schulung und Wissens­vorsprung. Der Umweltbeauftragte nimmt regelmäßig an den EMAS-Konferenzen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus teil. Im vergangenen Jahr wurde die OeNB bereits zum vierten Mal eingeladen, um im Rahmen von Vorträgen über ihr betriebliches Umweltmanagement zu berichten. Des Weiteren beteiligt sich die OeNB an der Initiative „Wachstum im Wandel“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus .

Tabelle 5: Ökologische Kennzahlen der OeNB
2017 2018 2019 Einheit Richtwerte
+ ~
Energie
Stromverbrauch, pro Personalressource3 5,95 6,66 6,50 MWh/PR < 4,5 6 > 8
Wärmeverbrauch 54 43 37 kWh/m2 < 110 130 > 150
Fernkälte 36 47 43 kWh/m2 keine Angaben
Gesamtenergieverbrauch4 10.992 15.380 14.249 MWh
davon erneuerbar 5 4.957 8.026 7.837 MWh
Gesamtenergieverbrauch inkl. Dienstreisen 15.545 19.664 16.411 MWh
Wasser
Wasserverbrauch6 82 93 87 Liter/PR/Tag < 60 100 > 120
Material- und Produktverbrauch
Papierverbrauch gesamt7 44 50 44 kg/PR < 100 200 > 500
Schreib-/Kopierpapierverbrauch 4.745 6.318 4.964 Blatt/PR < 8.000 10.000 > 12.000
Recyclinganteil bei Kopierpapier 52 54 38 % > 30 % 20 % < 10 %
Reinigungsmittelverbrauch 8 15 26 16 g/m2 keine Angaben
CO2-Emissionen, insgesamt9 2,3 3,0 2,8 t/PR < 2,8 4 > 4,5
Quelle: OeNB.
1 PR = Personalressource. Jahr 2017=1.100; Jahr 2018=1.079,3; Jahr 2019=1.069,6. Dem EMAS-Umweltmanagement unterliegen der Standort Wien (Hauptgebäude,
Otto-Wagner-Platz 3, das Bürogebäude Nord, Rotenhausgasse 4, die der OeNB zugerechneten Bereiche im Geldzentrum, Garnisongasse 15, alle 1090 Wien) und der Standort OeNB West (Adamgasse 2, 6020 Innsbruck).

2 Quellen: Verein für Umweltmanagement in Banken, Sparkassen und Versicherungen e.V., „Leitfaden der Österreichischen Gesellschaft für Umweltschutz und Technik“.

3 Alle Energiedaten betreffend Gebäude ab 2018 inklusive Geldzentrum (exklusive OeNB West und Repräsentanz Büssel, rund 20 PR).

4 Hoher Kühlbedarf Sommer 2018 und 2019.

5 Seit 2010 OeNB-Bezug von zertifiziertem Ökostrom. Ab 2018 wird erneuerbare Energie bei Fernwärme und -kälte anteilig ausgewiesen.

6 Exklusive OeNB West und Repräsentanz Büssel, vermehrter Wasserverbrauch 2018 aufgrund hoher Sommertemperaturen.

7 Der Papierverbrauch enthält Einkaufszahlen und somit auch Lagerware. Gesamtverbrauch 46.855 kg.

8 Ab 2018 genauere Erfassung inkl. Geldzentrum, Gesamtverbrauch 2019: 3.312 kg.

9 Betrieb und Dienstreisen; gesamt 2019: 2.956 Tonnen, Erhöhung durch Einbezug des Geldzentrums; Umrechnungsfaktoren lt. Umweltbundesamt inkl. indirekter Treibhausgas-­Emissionen. Einbezogen werden Daten zu Energie für Gebäude, Dienstreisen, Transporte und Notstromaggregate.

Anmerkung: Folgende, von EMAS vorgesehene Indikatoren werden mangels Relevanz nicht angeführt: biologische Vielfalt (Flächenverbrauch) sowie Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen wie z. B. CH4, N2O, HFC, PFC, SF6 bzw. SO2, NOX und Feinstaub.

Umweltcontrolling in der OeNB schafft Transparenz

Voraussetzung für die ständige Verbesserung der Umweltkennzahlen ist ein funktionierendes Umweltcontrolling, das sich auf mehrere Pfeiler stützt: die regelmäßige Erhebung von Verbrauchswerten, Analysen auf der Grundlage von Zeitreihen und Kennzahlen, Überprüfung der Umweltaspekte und regelmäßige Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen des Umweltprogramms. Zentral für das Umweltcontrolling ist die Umweltdatenbank, die im Jahr 2019 einem Relaunch unterzogen wurde. In dieser Datenbank werden Energie- und Materialverbräuche erfasst sowie die umweltrechtliche Aufgabenerfüllung durch Umwelt-Audits und entsprechende Maßnahmen dokumentiert sowie die entsprechende Terminverwaltung durchgeführt. Die überarbeitete Umweltdatenbank bietet raschere Reaktionszeiten, einen schnelleren Überblick durch grafische Dar­stellungen und eine benutzerfreundlichere Oberfläche der bisherigen Module. Die Energiebuchhaltung liefert die automatische Auswertung von Zählerstandsdaten, wodurch Wasser-, Strom- und Wärmeverbrauchswerte für Analysen zur Verfügung stehen. Auf die Umweltdatenbank hat jedes Mitglied des ­Umweltteams Zugriff. Umweltinformationen sind des Weiteren auch im ­betriebsinternen ­Intranet abrufbar.

Die von der OeNB einzuhaltenden rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf das Umweltmanagement (z. B. Abfallwirtschafts- und Energieeffizienzgesetz) sowie weitere, die gemäß EMAS erforderlich sind, werden in einem Rechtsregister erfasst, regelmäßig überprüft und aktualisiert. Bei relevanten Neuerungen werden die betroffenen Geschäftsbereiche informiert und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen veranlasst. Alle wiederkehrend anfallenden Aufgaben werden mithilfe der Umweltdatenbank verwaltet und in internen Prüfungen evaluiert. Die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen wurde bislang ausnahmslos in Ordnung befunden.

Effizientes Energiemanagement und Strom aus erneuerbaren Quellen

Tabelle 6: Transportleistungen
2017 2018 2019
Flug-Dienstreisen, in km 2.919.000 2.791.800 2.609.057
PKW-Dienstreisen, in km 402.000 350.200 356.642
Bahn-Dienstreisen, in km 215.000 288.600 250.200
Treibstoffe für Transporte,
in Liter
34.879 31.028 34.879
Quelle: OeNB.

Die gemäß den Umweltzielsetzungen der OeNB implementierten Maßnahmen führten in den letzten Jahren zu kontinuierlichen Verbesserungen bei umweltrelevanten Kernindikatoren. Abermals milde Witterungsbedingungen im Jahr 2019, die den Heizbedarf niedrig hielten sowie weitere Optimierungen, führten im Berichtsjahr zu leicht gesunkenen Energieverbrauchswerten im Vergleich zum Vorjahr.

Seit dem Jahr 2010 bezieht die OeNB Strom ausschließlich aus erneuerbaren Quellen ­(Wasserkraft, Wind, Sonne, Biomasse). Damit einher geht eine Reduktion des CO 2-Ausstoßes um 50% im Vergleich zu konventionellem Strombezug. In der OeNB ist der größte Stromverbrauch bei Lüftungs- und Kälteanlagen sowie im Rechenzentrum zu verzeichnen. Das Engagement der OeNB für einen sparsamen Energieeinsatz zeigt sich insbesondere in folgenden Maßnahmen: Einsatz energiesparender Leuchtmittel (LED-Technik), fassadenintegrierte Photo­voltaikanlage im Geldzentrum, Maßnahmen zur Verringerung des Standby-Stromverbrauchs, energieeffiziente Nutzen der Außenkälte für die Raum- und Serverkühlung, Wärmerückgewinnung, Optimierungen der Lüftungsanlagen und zentrale Jalousien-Steuerung.

Während die Dienstreisen per Flug im Jahres­vergleich leicht zurückgehen, ist bei PKW- und Bahnreisen kein eindeutiger Trend zu erkennen. Als Anreiz für die Nutzung umweltschonender Transportmittel werden Mitarbeitende beim Kauf einer Jahreskarte der Wiener Linien von der OeNB finanziell unterstützt. Um das Fahrrad als Transportmittel ­attraktiver zu machen und zum Autoverzicht anzuregen, organisierte das OeNB-Umweltteam ein Fahrradservice für die Belegschaft und baute die Abstell- und ­Ladestationen mit Öko-Strom für E-Bikes und Scooter aus.

Als Beitrag zur CO 2-Kompensation besteht seit vielen Jahren eine Kooperation mit dem World Wide Fund for Nature (WWF). Es werden Projekte unterstützt, die den Hochwasserschutz fördern und durch Renaturierung von Flussauen der Tier- und Pflanzenwelt die Rückkehr in wiederbelebte Areale ermöglichen.

Nachhaltiger Material- und Produkt­einsatz

Der Papierverbrauch verringerte sich in der OeNB in den letzten Jahren erheblich. Dies ­gelang unter anderem durch Information und Bewusstseinsbildung in der Belegschaft, etwa für doppelseitiges Drucken und Kopieren, und durch Nutzung des sogenannten elektronischen Aktes, der den Papierakt ersetzte. Mit modernsten Multifunktionsgeräten, die Kopien, Ausdrucke und Scans erzeugen sowie Follow-­You-Printing bieten, werden Vorgänge effizient und kostensenkend gesteuert, Fehldrucke vermieden und die Dokumentensicherheit erhöht. Die für die OeNB tätige Reinigungsfirma ist EMAS-zertifiziert und setzt ausschließlich ­umweltverträgliche Produkte ein. Die Betriebs­kantine veranstaltete im Juli 2019 einen „Tag der offenen Terrassen-Tür“ und informierte im Rahmen eines „Urban Gardening-Vortrages“ über Kräuter- und Blumenpflege, im September über deren Verwendung in der Speisenzubereitung und Umweltmaßnahmen wie etwa Abfallreduktion.

Tabelle 7: Abfallaufkommen der OeNB von 2017 bis 2019
2017 2018 2019
in kg
Nicht gefährliche Abfälle 91.265 66.444 72.396
Nicht gefährliche Abfälle
pro Personalressource1
84 62 68
Gefährliche Abfälle 9.959 2.965 28.611
Gefährliche Abfälle
pro Personalressource2
9 3 27
Altstoffe 102.840 116.653 102.210
Altstoffe pro Personalressource 95 108 96
Abfälle und Altstoffe insgesamt 204.064 186.062 203.217
Quelle: OeNB.
1 Konsequente Abfalltrennung und Verwertung von Wertstoffen reduzierten diese Abfälle.
2 Steigerung 2019 aufgrund des Austausches von Akkumulatoren. Diese werden für unterbrechungsfreie Stromversorgung benötigt.

Abfallaufkommen

Durch den Umstieg von Offset- auf Digitaldruck im Jahr 2009 und den damit verbundenen Wegfall von Chemikalien und Druckplatten konnten die in der OeNB anfallenden Mengen gefährlichen Abfalls seit Einführung des EMAS-­Umweltmanagements deutlich verringert werden. Obwohl aufgrund des Batteriewechsels in der unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV-­Anlage) eine Sonderentsorgung durchgeführt werden musste, blieb die Gesamtabfallmengen im Wesentlichen gleich.

Tabelle 8: Umweltleistungen bis zum Jahr 2019 und Umweltprogramm 2020
Termin Verantwortlich Status
Weitere Ökologisierung der Beschaffung
Beauftragung einer neuen Reinigungsfirma mit EMAS-Zertifikat 2019 Realisiert Fachabteilung
Rezertifizierung Österreichisches Umweltzeichen für Druckprodukte und EU-Ecolabel 2019 Realisiert Fachabteilung
Büroartikelbestellung mit ökologischen Kriterien 2020 Geplant Fachabteilung
Installation einer Dokumentenmanagementsystes, u.a. auch zur Papiereinsparung 2020 Geplant Fachabteilung
Sorgsamer Umgang mit Ressourcen, Verringerung der Emissionen,
weitere Reduktion des Stromverbrauchs um 2% gegenüber dem Jahr 2014
Relaunch Umweltdatenbank 2019 Realisiert Umweltteam
Weiterentwicklung des Energiemanagements, Erhebung der Energieaufwände im Geldzentrum 2019 Realisiert Fachabteilung
Bedarfsabhängiges Beleuchtungskonzept bei Arbeitslampen 2020 Fortsetzung Fachabteilung
Weiterentwicklung des Mobilitätskonzeptes 2020 Fortsetzung Umweltteam
Evaluation der Kältemittel im Gebäudemanagement-Einsatz 2020 Geplant Fachabteilung
Projekte zur Einsparung von elektrischem Strom
Optimierung der Beleuchtung in den Kühlräumen 2019 Realisiert Fachabteilung
Umrüstung auf LED-Beleuchtung in Technikgeschoßen in OeNB I und BGN 2020 Fortsetzung Fachabteilung
Erneuerung von Sanitär-, Kälte- und Heizungsanlagen 2020 Fortsetzung Fachabteilung
Erneuerung der Stromversorgung mit Pufferfunktion / Sicherheitsbereich 2019 Realisiert Fachabteilung
Rezertifizierung nach ISO 50001 2019 Realisiert Fachabteilung
Beleuchtungstausch Wertezone LED-Installation 2020 Geplant Fachabteilung
Beleuchtungstausch Sanitäranlagen HG 2020 Geplant Fachabteilung
Beleuchtungstausch Aufzugskabinen HG 2020 Geplant Fachabteilung
Beleuchtungstausch Drucksaal und Erdgeschoß BGN 2020 Geplant Fachabteilung
Stärkung des Umweltbewusstseins, Schulungen
Förderung umweltfreundlicher Mobilität (Fahrrad, Verleihsystem „City Bike" ) 2020 Fortsetzung Fachabteilung
Schulung neu eingetrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2020 Geplant Umweltteam
Schwerpunkt Mobilität (Intranetinformationen, Umfrage, Konzept) 2020 Fortsetzung Umweltteam
Urban Gardening, Information: Pflanzen im Stadtgebiet 2020 Fortsetzung Fachabteilung
Vernetzung und Kommunikation
Green Finance Mitgliedschaft beim Networking for greening the financial system (NGFS) 2020 Fortsetzung Green Finance Team
Informationsinitiative z. B. mit Vorträgen, Erweiterung der Intranetinformationen 2020 Fortsetzung Umweltteam
Kooperationen mit Umweltpartnern wie Club of Rome, ÖGUT 2020 Fortsetzung Umweltteam
Audit bei Entsorger 2020 Geplant Abfallbeauftragte
Weitere Ökologisierung des Lebensmittelangebots, Reduktion von Plastik 2020 Fortsetzung Umweltteam
Quelle: OeNB.

Gültigkeitserklärung nach EMAS

Die vorliegende Umwelterklärung der Oesterreichischen Nationalbank, Otto-Wagner-Platz 3, A-1090 Wien, wurde im Rahmen einer Begutachtung nach EMAS-VO von der Quality Austria Trainings, Zertifizierungs- und Begutachtungs GmbH, Zelinkagasse 10/3, 1010 Wien, Österreich, AT-V-0004 geprüft.

Der leitende Gutachter der Quality Austria Trainings-, Zertifizierungs- und Begutachtungs GmbH bestätigt hiermit, dass die Umweltpolitik, das Umweltprogramm, das Umweltmanagementsystem, die Umweltprüfung und das Umweltbetriebsprüfungsverfahren der Organisation mit der Verordnung (EG) Nr.1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Nov. 2009 (EMAS-VO), unter Berücksichtigung der Verordnung (EG) 2017/1505 vom 28. August 2017, übereinstimmen und erklärt die relevanten Inhalte der Umwelterklärung nach Anhang IV für gültig.

Wien, Jänner 2020

Mag. Martin Nohava, Leitender Umweltgutachter

Die nächste aktualisierte OeNB-Umwelt­erklärung wird im Frühjahr 2021 publiziert.

Beteiligungsspiegel

Tabelle 9 zeigt gemäß § 68 Abs. 4 NBG die ­direkten und indirekten Beteiligungen der OeNB.

Tabelle 9: Beteiligungen der OeNB zum 31. Dezember 2019
Anteil in % Gesellschaft Nennkapital
100 Münze Österreich Aktiengesellschaft, Wien 6.000.000,00 EUR
100 Schoeller Münzhandel GmbH, Wien 1.017.420,00 EUR
(100) 100 Schoeller Münzhandel Deutschland GmbH, Freiburg (Deutschland) 6.000.000,00 EUR
50 PRINT and MINT SERVICES GmbH, Wien 35.000,00 EUR
16,67 World Money Fair Holding GmbH, Berlin (Deutschland) 30.000,00 EUR
(16,67) 100 World Money Fair Berlin GmbH, Berlin (Deutschland) 25.000,00 EUR
(16,67) 100 World Money Fair AG, Basel (Schweiz) 300.000,00 CHF
100 Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH, Wien 10.000.000,00 EUR
50 PRINT and MINT SERVICES GmbH, Wien 35.000,00 EUR
0,25 Europafi S. A. S., Vic-le-Comte (Frankreich) 133.000.000,00 EUR
95,34 GELDSERVICE AUSTRIA Logistik für Wertgestionierung und Transportkoordination G.m.b.H., Wien 3.336.336,14 EUR
25 Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr (STUZZA) G.m.b.H., Wien 100.000,00 EUR
100 IG Immobilien Invest GmbH, Wien 40.000,00 EUR
100 Austrian House S.A., Brüssel (Belgien) 5.841.610,91 EUR
100 City Center Amstetten GmbH, Wien 72.000,00 EUR
100 EKZ Tulln Errichtungs GmbH, Wien 36.000,00 EUR
100 HW Hohe Warte Projektentwicklungs- und ErrichtungsgmbH, Wien 35.000,00 EUR
100 IG Belgium S.A., Brüssel (Belgien) 19.360.309,87 EUR
100 IG Döbling Herrenhaus-Bauträger GmbH, Wien 40.000,00 EUR
100 IG Hungary Irodaközpont Kft., Budapest (Ungarn) 11.852,00 EUR
100 IG Immobilien Beteiligungs GmbH, Wien 40.000,00 EUR
100 IG Immobilien M97 GmbH, Wien 120.000,00 EUR
100 IG Immobilien Management GmbH, Wien 40.000,00 EUR
100 IG Immobilien Mariahilfer Straße 99 GmbH, Wien 72.000,00 EUR
100 IG Immobilien O20-H22 GmbH, Wien 110.000,00 EUR
100 IG Netherlands N1 and N2 B.V., Uithoorn (Niederlande) 91.000,00 EUR
100 BLM Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, Wien 40.000,00 EUR
100 BLM-IG Bauträger GmbH, Wien 35.000,00 EUR
(100) 100 OWP5 Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, Wien 35.000,00 EUR
100 BLM New York 43 West 61st Street LLC 10,00 USD
Quelle: OeNB, Beteiligungsgesellschaften.
Anmerkung: Die Anteile der OeNB zum 31. Dezember 2019 an der Europäischen Zentralbank (EZB), Frankfurt (Deutschland), betragen 2,0325 % vom gezeichneten Kapital in Höhe von 10.825.007.069,61 EUR. Weiters hält die OeNB an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Basel (Schweiz), 8.000 Stück Aktien zu je 5.000 SZR und
564 Stück Aktien ohne Stimmrecht sowie an der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (S.W.I.F.T.), La Hulpe (Belgien), 56 Anteile zu je 125,00 EUR.

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