I/1 Provisorische Bankleitung

Mit den beiden kaiserlichen Patenten vom 1. Juni 1816 erfuhr die sogenannte „privilegirte oesterreichische National-Bank“ ihre Geburtsstunde. Ihr Erfolg stand natürlich nicht von Anfang an fest. Nur unter größten militärischen wie auch finanziellen Kraftanstrengungen war der Sieg über Napoleon errungen worden. Die daraus resultierenden schwierigen Bedingungen der Budgetsanierung und anschließenden Budgetkonsolidierung des Habsburgerreiches erforderten eine wohldurchdachte Geschäfts- und Administrationsabwicklung. Dementsprechend wurden auch Leitung und Geschäftsführung der Bank „einstweilig“ bzw. „provisorisch“ eingerichtet. Folgende 2 Körperschaften waren in dieser Zeit des vorübergehenden Provisoriums besonders federführend:

  • Der „Engere Ausschuss“ (I/01.a)
  • Die „Provisorische Bankdirektion“ (I/01.b)

Der provisorische Zustand der privilegirten oesterreichischen National-Bank endete schließlich mit 18. Januar 1818. Basierend auf den Statuten des kaiserlichen Patentes vom 15. Juli 1817 (erstes Privilegium) konnte am 19. Januar 1818 die Konstituierung der definitiven Bankleitung sowie die Aufnahme der Geschäftsführung durch die definitive Direktion erfolgen.