II/3/a Banknoten-Erzeugungs-Akten
Im sogenannten Geschäfts-Bureau der privilegirten oesterreichischen National-Bank, wo nahezu alle bei der Nationalbank vorkommenden Geschäfte behandelt wurden (näheres darüber im Erläuterungstext ad II/02.b), bestand seit März 1820 ein gesondert geführtes Protokoll über die Banknotenerzeugung und Banknoten-Falsifikate.
Die derart verzeichneten „Banknoten-Erzeugungs-Akten“ unterscheiden sich formal von den allgemeinen Bankakten insbesondere durch die in rot gehaltene Aktennummer links oben (statt in schwarzer Farbe). Außerdem befindet sich unter dem Querstrich (unterhalb der Protokollnummer) anstatt der ab Ende 1822 bei den allgemeinen Bankakten gebräuchlichen „Materiennummer“ (siehe Erläuterungstext ad II/02.b) das ebenfalls in rot gehaltene Kürzel „B. E.“ für Banknoten-Erzeugung.
Diese gesonderte Protokollführung scheint sich aber nicht bewährt zu haben. Am 31. Dezember 1827 (Akt-Nr. 1567/B.E. ex 1827) bestimmte die Direction der priv. oesterr. National-Bank, dass das „[…] im Geschäfts-Bureau, abgesondert geführte Protokoll mit rothen Nummern, über die Banknoten-Erzeugung und Banknoten-Falsifikate, vom 1. Jänner 1828 an, ganz aufgehoben, und dem allgemeinen Protokolle einverleibt werde.
Hiernach wird das vereinte Protokoll und Expedit angewiesen, vom besagten Tage an, alle auf B:N:Erzeugung, oder B:N:Falsifikate Bezug nehmenden Exhibite, in dem Großen Banknoten-Protokolle, nach fortlaufender Nummernweise, und nach der für das Haupt-Protokoll bestehenden Instruktion, einzutragen, und darin zu löschen.
Zugleich erhält das Geschäfts-Bureau den Auftrag, am besagten Tage, alle, mit rothen Nummern bisher versehenen Akten, in denselben Faszikeln, worin sie sich dermal befinden, sammt Protokoll und Index, der Registratur zur Aufbewahrung bei den übrigen Bank-Akten zu übergeben; […]“.
Ab nun waren diese Geschäftsstücke unter Materie 4 des allgemeinen Protokolls zu führen. Später, in der Ära der Oesterreich-ungarischen Bank nach 1878, erfolgte eine Ausgliederung der Belange hinsichtlich „Erzeugung von Banknoten“, eine weitere folgte 1925 (Oesterreichische Nationalbank) in Betreff „Vernichtung von Banknoten“, welche nunmehr unter der Materiennummer 7 protokolliert wurden.