Embargobestimmungen

In den letzten Jahren haben Themen wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Zahlungsverkehr an Bedeutung gewonnen. Weltumspannend haben Regierungen und Banken beschlossen, ihre Bemühungen im gemeinsamen Kampf gegen das organisierte Verbrechen ganz allgemein zu verstärken.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Richtlinien des europäischen Parlaments und des Rates rufen Kredit- und Finanzinstitute zur Bekämpfung von Geldwäsche auf. Das Österreichische Bankwesengesetz verpflichtet die Kreditinstitute, alle Transaktionen hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besonders sorgfältig zu prüfen.

Prinzipiell sind drei Arten von Sanktionsmaßnahmen zu unterscheiden:

  1. Maßnahmen der Vereinten Nationen (UNO) durch Resolution (nach Implementierung in nationales Recht).
  2. Maßnahmen der Europäische Union (EU).
  3. Exterritoriale Maßnahmen durch Drittländer.

Die unter lit 1. und 2. genannten Maßnahmen sind von allen natürlichen bzw. juristischen Personen in Österreich zu befolgen.

Embargoprävention in der OeNB

Für den österreichischen Finanzmarkt hat sich die OeNB entschlossen, die österreichischen Banken in ihrem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterstützen. Seit Anfang 2005 werden nationale und internationale Zahlungen, die über OeNB-Buchungssysteme verarbeitet werden, automatisch durch ein Embargopräventionstool gegen offizielle Listen verdächtiger Firmen und Personen geprüft.