Benchmarking Portfolios

Meldebestimmungen Benchmarking Portfolios (Erhebungen BMPIMV, BMPCR, BMPCRI9 und BMPMR)

Um Inkonsistenzen bei der Berechnung von RWAs bei Verwendung interner Kreditrisiko- und Marktrisikomodelle einzuschränken sieht die European Banking Authority vor, dass die national zuständigen Behörden zumindest jährlich die Konsistenz und Vergleichbarkeit der mittels interner Modelle berechneten RWAs beurteilen.

Laut Art. 78 CRD IV stellen die zuständigen Behörden sicher, dass Institute, die interne Ansätze zur Berechnung von risikogewichteten Positionsbeträgen oder Eigenmittelanforderungen, außer für das operationelle Risiko, anwenden dürfen, die Ergebnisse der Berechnungen ihrer internen Ansätze für diejenigen ihrer Risikopositionen oder Positionen, die in den Referenzportfolios enthalten sind, melden. Die Institute übermitteln den zuständigen Behörden die Ergebnisse ihrer Berechnungen zusammen mit einer Erläuterung der dabei angewandten Methoden in angemessenen zeitlichen Abständen, jedoch mindestens jährlich.

Die zur Meldung ebenfalls benötigten mittels ITS und RTS durch die EBA vorgegebenen Portfolio Definitionen, sowie Begleitdokumente finden Sie unter: https://eba.europa.eu/regulation-and-policy/supervisory-benchmarking-exercises

  • Erhebungsmethodik: jährlich
  • Melderkreis gem. Art. 1 ITS (Referenzierung auf Art. 78 Abs. 1 CRD):
    • Institute, die interne Ansätze zur Berechnung von risikogewichteten Positionsbeträgen oder Eigenmittelanforderungen, außer für das operationelle Risiko, anwenden dürfen.
    • Zu melden sind die Ergebnisse der Berechnungen ihrer internen Ansätze für diejenigen ihrer Risikopositionen oder Positionen, die in den Referenzportfolios enthalten sind.
    • Beachte Ausnahmebestimmungen gem. Art. 4 ITS