ESG-ad-hoc Data Collection
ESG steht für Environmental, Social and Governance.
Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) fordert eine angemessene Berücksichtigung der Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Risikomanagement für die Kreditvergabe und -überwachung.
Bis zur Umsetzung als neuer ESG-Meldestandard (CRR III Mandat) erfolgt die europaweite Erhebung von ESG-Daten für Aufsichtszwecke als ESG-ad-hoc Data Collection über das standardisierte Meldewesen. Diese Data Collection basiert inhaltlich auf den bereits bestehenden quantitativen Offenlegungstemplates. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten bildet Artikel 35 der Gründungsverordnung der EBA.
Meldefrequenz: halbjährlich beginnend mit Dezember 2023
Meldetermin: für BT 31.12.2023 der 17.06.2024 und für BT 30.06.2024 der 31.12.2024
Melderkreis: analog des ESG ITS on Disclosure gem. CRR: Artikel 449a CRR
Erhebungscode: ESG bzw. ESG0 für SSM Erweiterung
Simplifizierung: Gemäß dem Konsultationspapier der EBA zum ESG-Offenlegungs-ITS sind ab Berichtstermin Juni 2025 die Templates D 06.00 bis D 10.00 nicht mehr offenzulegen. In Analogie sind die genannten Templates im Rahmen der ESG-Ad-hoc Data Collection nicht mehr verpflichtend zu übermitteln, eine freiwillige Übermittlung ist jedoch weiterhin möglich. Die entsprechenden Templates wurden im Schaubild der Version 4.1 Orange gekennzeichnet.
Ausblick: Voraussichtliche Ablöse durch neuen ESG-Meldestandard basierend auf CRR III ab Ende 2026.