Betriebliche Vorsorgekassen

Meldebestimmungen Quartalsausweis Betriebliche Vorsorgekassen ab BT Q1/2022 (Erhebungen VGQ gem. BVQA-V und BVKQ gem. SK-MV)

Der Quartalsausweis der betrieblichen Vorsorgekassen wurde grundlegend überarbeitet. Die bisher acht Anlagen wurden auf drei Anlagen (Angaben zu aggregierten Meldekonzepten, zu Einzelwertpapieren und zu durchgerechneten Anteilscheinen von Investmentfonds bzw. Alternativen Investmentfonds) reduziert. Meldeverpflichtungen im Zusammenhang mit dem in der Praxis nicht relevanten Zukunftsvorsorgegeschäft entfallen. Die neue Erhebung VGQ bezieht sich im Prinzip nur auf die Veranlagungsgemeinschaft. Bilanz- und G+V-Daten der BVKs werden via der Anlage 2 der SK-MV erhoben (Erhebung BVKQ). Die Erhebung BVKQ wird hier thematisch mit aufgelistet, aber inhaltlich unter Sonderkreditinstitute Meldeverordnung beschrieben.

  • Erhebungsmethodik: Vollerhebung im Zuge des Quartalsausweises
  • Melderkreis: meldepflichtige konzessionierte Betriebliche Vorsorgekassen

Meldebestimmungen Quartalsausweis Betriebliche Vorsorgekassen (Beleg 57, BVQA-V) bis inkl. 12/2021

Einhaltung der Eigenmittel- und Veranlagungsvorschriften der Betrieblichen Vorsorgekassen.

  • Erhebungsmethodik: Vollerhebung im Zuge des Quartalsausweises
  • Melderkreis: meldepflichtige konzessionierte Betriebliche Vorsorgekassen