EBA ITS on disclosure and reporting on MREL and TLAC

Meldebestimmungen MREL and TLAC (Erhebung MREL)

Die MREL-Quote ist die Vorschreibung einer Rücklage (Mindesterfordernis an Verlustabsorptionsfähigkeit)  für Kreditinstitute und eines der wichtigsten Instrumente der Abwicklungsbehörden, um die Abwicklungsfähigkeit der Kreditinstitute zu verbessern und eine Abwicklung überhaupt erst zu ermöglichen.

Die zur Meldung benötigten Definitionen, sowie Begleitdokumente finden Sie unter:
Implementing Technical Standards on disclosure and reporting of MREL and TLAC | European Banking Authority (europa.eu)

Die zusätzlichen Meldepositionen zur Höhe des externen bzw. internen MREL-Erfordernisses im Tabellenblatt „1 – KM2“ und „3 – ILAC“ entsprechen den Positionen zum externen bzw. internen MREL Requirement in Tabellenblatt „EU KM2“ (Zeilen EU-7 bis EU 10) und „EU iLAC“ (Zeilen EU-18 bis EU-21) der Veröffentlichungsbestimmungen des Annex V (Disclosure on MREL and TLAC – templates). Eine Definition jener Datenpunkte ist auf Seite 5 bzw. auf den Seiten 18 bis 19 des Annex VI (Disclosure on MREL and TLAC – instructions) zu finden.

Gemäß Artikel 8 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/763 ist die Abwicklungsbehörde zur Veröffentlichung einer standardisierten Darstellung des Insolvenzrangs verpflichtet. Diesbezüglich wird in Abstimmung mit der Abwicklungsbehörde mitgeteilt, dass die Insolvenzrangdarstellung, welche in der Vergangenheit bereits für die Befüllung des SRB Liability Data Reports (Erhebung RPS) bereitgestellt wurde, ebenfalls für den vorliegenden EBA ITS (Erhebung MREL) anwendbar ist. Diese ist unter folgendem Link auf der SRB-Website abrufbar: 
LDR - Annex on Insolvency ranking 2021 v1.6_1.pdf (europa.eu)

  • Erhebungsmethodik: vierteljährlich
  • Melderkreis: Der EBA ITS ist nur anwendbar für Institute, deren Abwicklungsplan keine Liquidation im Wege eines regulären Insolvenzverfahrens vorsieht.