Informationen zur GKE

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über folgende GKE-Themen informieren:

  • Sofern bei einer Meldung Formalprüfungen anspringen, werden diese automatisiert vom OeNB-Verarbeitungssystem zurückgewiesen. Zurückgewiesene Meldungen werden nicht in die OeNB-Datenbanken übernommen. Dies ist aber nötig, um die GKE/ZKR-Vergleiche erzeugen zu können. Die OeNB hat sich daher dazu entschlossen, eine Vielzahl von Prüfungen, die als nicht notwendig für die Erzeugung der Vergleiche eingestuft wurden, temporär als harte Plausibilitätsprüfungen (siehe Prüfungsstammdaten → Publikation am 08.02.2019) umzuklassifizieren. Dadurch können auch fehlerhafte Daten übernommen werden und die Vergleiche erstellt und versendet werden.
    • Es ist klar festzuhalten, dass die Klassifizierung als harte Plausibilisierung nicht bedeutet, dass diese kommentiert werden sollen. Es handelt sich um harte Plausibilitätsprüfungen im Range von Formalprüfungen. Eine Korrektur ist daher zwingend notwendig!
    • Durch die neue Klassifizierung wurde auch automatisch die Reihenfolge der Prüfung geändert. Harte Plausibilitätsprüfungen werden erst nach den Formalprüfungen angewendet. Das bedeutet, dass das nun reduzierte Formalprüfungsset fehlerfrei sein muss, bevor die Plausibilitätsprüfungen angewandt werden. Vorteilhaft ist nun, dass bei Plausibilitätsprüfungen nicht zwischen internen und erhebungsübergreifenden Prüfungen unterschieden wird. Sämtliche Plausibilitätsprüfungen werden auf einmal versendet.
  • Wie bisher bleiben Prüfungen unter Einbeziehung des WPSC/WPSCFMS-Cubes als softe Plausibilitätsprüfungen klassifiziert, um die produktive Meldung der SmartCubes zu gewährleisten. Wie bereits mehrmals kommuniziert, möchte die OeNB erneut feststellen, dass es sich hierbei um Plausis im Range von Formalprüfungen handelt. Es sind zwingend auch hier Korrekturen notwendig.
  • Derzeit werden Prüfungen auf Vollständigkeit der Stammdaten ebenfalls als harte Plausibilitätsprüfung klassifiziert. Ein Anspringen hat folgende Ursachen und Konsequenzen:
    • Die verlangte Information ist generell nicht vorhanden und muss durch den Melder erfasst werden. Änderungen müssen wie gewohnt über Stammweb bzw. SSD vorgenommen werden.
    • Neu angelegte Identnummern oder Stammdaten-Attribute werden mit dem letzten Quartalsultimo vor der Erfassung gültig gestellt. Sollte es zu einer verspäteten Erfassung gekommen sein und die Meldeperiode liegt vor diesem Stichtag, dann ist eine Information an „stammweb@oenb.at“ zu schicken.
    • Ebenso ist „stammweb@oenb.at“ zu kontaktieren, wenn Anpassungen an bereits beendeten Idents verlangt sind bzw. vorgenommen werden wollen.
  • Wie bereits am 3.1.2019 per Newsletter publiziert, möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass etwaige Änderungen in den GKE-Prüfungsstammdaten und deren Hintergründe veröffentlicht werden unter:
    https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/granulare-kredit-erhebung-gke.html
  • Aufgrund einiger Rückfragen dürfen wir darauf hinweisen, dass sich Vorperiodenprüfungen in der GKE immer nur auf Meldungsversionen beziehen, welche entweder positiv quittiert sind oder nur noch Plausibilitätsfehler (hart/soft) aufweisen. Das bedeutet, dass die Daten einer Meldung, die zurückgewiesen wurde, nicht berücksichtigt werden. Daher ist es immer ratsam mit Korrekturen in der am weitest zurückliegenden Meldeperiode zu beginnen. Immer erst wenn die Vorperiode mit dem neusten Datenstand korrekt ist, kann sinnvollerweise eine weitere Meldeperiode übermittelt werden.
  • Versendung der AnaCredit-Daten an die EZB

Wir möchten darauf hinweisen, dass ab sofort auch nahezu korrekte Meldungen an die EZB übermittelt werden. Dies betrifft vor allem Meldungen, bei denen nur noch Stammdatenfehlervorliegen oder einzelne Prüfregelfehler in Bezug auf die 0/NEV-Thematik (z.B. RRGKEE0060, RRGKEE0079).

Bei Fragen und Feedback wenden Sie sich bitte an die auf der OeNB-Homepage ausgewiesenen Kontakte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement