Informationen zum Kreditrisikoausweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass es im Zuge der Veröffentlichung der neuen Meldeverordnung FinStab 2018 zu Änderungen in den Meldebestimmungen der Kreditrisikoausweise kommt:

Kreditrisiko unkonsolidiert (Erhebung 75)

Der Kreditrisikoausweis unkonsolidiert wird künftig als Delta-Meldung zur Granularen Kreditdatenerhebung (GKE) erhoben und umfasst jene Kredite in aggregierter Form, die unter der Meldeschwelle der GKE liegen.

Änderungen in den Meldepflichten: Es sind zusätzlich auch Zweigstellen gem. § 9 BWG meldepflichtig. Die Meldepflicht für Kapitalanlagegesellschaften, Immobilienfonds und Betriebliche Vorsorgekassen entfällt.

Eine Probephase/ Parallelphase dieser Erhebung läuft bereits per Stichtag 12 / 2018 unter dem Erhebungskürzel X75. Wir erwarten uns bereits jetzt von allen Instituten, die noch keine Meldung abgegeben haben, eine Meldung von X75 per Stichtag 12 / 2018. Mit Stichtag 03 / 2019 sollte die Meldung von jedem Institut bis spätestens 29.04.2019 erfolgen. Ultimo März ist auch der letzte Meldestichtag für den Kreditrisikoausweis unkonsolidiert in alter Form. Produktiv wird der Kreditrisikoausweis neu als Erhebung 75 per 06 / 2019.

Kreditrisiko konsolidiert und Auslandstochterbanken (Erhebungen 76 und 77)

Im Rahmen der FinStab 2018 kommt es auch bei den Erhebungen zum Kreditrisiko von Kreditinstitutsgruppen und Auslandstochterbanken zu geringfügigen Änderungen in den Schaubildern. So wurden die Bezeichnungen einiger Konzepte geändert, es gibt ein neues Konzept zur Methode der Ermittlung der Wertminderung, und es entfallen künftig alle Konzepte zur Meldung der Risikokosten und der stillen Reserven/Verluste.

Diese Änderungen treten ab 06 / 2019 ohne Probephase in Kraft. Die Meldepflichten bleiben unverändert. Die neuen Ausweisrichtlinien und Schaubilder sind auf der Homepage unter https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/finanzmarktstabilitaetsstatistik.html zu finden.

Die Erhebungs- und Prüfungsstammdaten wurden wie gewohnt mittels der zentralen Erhebungsübersicht (https://www.oenb.at/meldewesen.html) publiziert.

Bei Fragen und Feedback wenden Sie sich bitte an die auf der Homepage ausgewiesenen Kontakte unter https://www.oenb.at/meldewesen.html.


Mit freundlichen Grüßen

Gruppe integriertes Datenmodell
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement