Fristerstreckungen bei ITS-Erhebungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die OeNB vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen durch die COVID-19-Krise sämtliche erleichternden Maßnahmen mitträgt, die seitens EZB, EBA, SRB und SSM beschlossen wurden oder derzeit in Diskussion stehen.

Dementsprechend wird den Instituten bei EBA ITS-Erhebungen, die im Zeitraum März bis inklusive Mai zu übermitteln sind, ein zusätzlicher Monat für die Übermittlung gewährt (sh. gemeinsames Schreiben von OeNB und FMA vom 3.4.2020). Davon nicht umfasst sind die Erhebungen zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und des zusätzlichen Liquiditätsmonitorings (ALMM), die Informationen über die Passivseite und die gruppeninternen finanziellen Verflechtungen der Institute für Zwecke der Abwicklungsplanung (Im Bereich der Abwicklungsplanung informieren die zuständigen Abwicklungsbehörden die betroffenen Banken individuell über anwendbare Erleichterungen). Bei der Meldung von Finanzierungsplänen (FP) wurde die Übermittlungsfrist um zwei Monate, d.h. auf den 31. Mai 2020, verlängert.

Wir gehen davon aus, dass die oben genannten Fristerstreckungen von der EZB auch für Signifikante Institute gewährt werden. Mit einer diesbezüglichen Veröffentlichung rechnen wir Mitte nächster Woche. Selbiges gilt auch für die Meldeverpflichtungen gem. EZB-FINREP-Verordnung.

Bezüglich Fristverlängerungen im nationalen aufsichtsrechtlichen Meldewesen wird in den nächsten Tagen ein gesonderter Newsletter versandt.

Alle erweiterten Meldefristen werden demnächst auch detailliert auf Einzelbelegebene im Meldekalender auf der OeNB-Homepage veröffentlicht – auch darüber werden wir sie sodann via gesonderten Newsletter informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement