Anpassung des Meldekalenders für aufsichtsrechtliche Erhebungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits in den beiden Newslettern vom 9. und 10.4.2020 angekündigt, wurden die Meldetermine bestimmter aufsichtsrechtlicher Erhebungen im Meldekalender auf der OeNB Homepage aktualisiert.

Dieser enthält die gemäß FMA-Fristverlängerungsverordnung geplanten Änderungen für nationale aufsichtsrechtliche Meldungen sowie die im Newsletter vom 9.4.2020 angekündigten Fristerstreckungen für bestimmte ITS-Erhebungen. Die um einen Monat verlängerte Übermittlungsfrist wurde von der EZB nun auch analog für Signifikante Institute beschlossen. Weiters wurden seitens EZB auch die Übermittlungsfristen für Meldeverpflichtungen gem. EZB-FINREP-Verordnung um einen Monat verlängert (sowohl für SI als auch LSI).

Den aktualisierten Meldekalender auf Einzelerhebungsbasis finden Sie unter folgendem Link:
https://www.oenb.at/meldewesen.html

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement