Start der GKE-Qualitätsmessung zur möglichen Verschiebung der GKE1-Meldefrist vom 16. auf den 20. BAT

Sehr geehrte Damen und Herren,

die in der SCOM-Abstimminstanz vom 26.2.2020 angekündigte GKE-Qualitätsmessung für Kreditinstitute zur Überprüfung, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Verschiebung der GKE1-Meldefrist vom 16. auf den 20. BAT vorliegen, musste auf Grund der COVID-19 Pandemie verschoben werden. Der ursprünglich geplante Beobachtungszeitraum – die Meldestichtage 03 – 06/ 2020 – hat sich auf die Meldestichtage 06 – 09/2020 verschoben.

In diesem Zeitraum werden für jedes in der GKE meldende Kreditinstitut die folgenden Qualitätskennzahlen gemessen und die institutsindividuellen Werte in Folge auch monatlich von der OeNB rückgemeldet:

  1. MELDUNGSZURÜCKWEISUNGSQUOTE: Anzahl aller zurückgewiesenen Meldungen (bis zur positiven Quittung) im Verhältnis zur Anzahl der Melder
  2. KORREKTURMELDUNGSQUOTE: Anzahl aller Korrekturmeldungen (nach der positiven Quittung) im Verhältnis zur Anzahl der Melder
  3. WERTKORREKTURQUOTE: Anteil aller korrigierten Werte (inkl. Mehrfachkorrekturen) über alle Meldungen an allen gemeldeten Werten der letzten Komplettmeldung
  4. ALARMQUOTE: Anteil aller verletzten Prüfungen über alle Meldungen an den durchgeführten Prüfungen über alle Meldungen, für
    • Formalprüfungen und Harte Plausibilitätsprüfungen
    • Softe Plausibilitätsprüfungen

Zur Messung der Zielerreichung werden die beiden Quartalsstichtage 06/2020 und 09/2020 sowie die Monatsstichtage 7/2020 und 08/2020 gemeinsam betrachtet und davon jeweils der Durchschnitt aller meldenden Kreditinstitute über die entsprechenden Stichtage gebildet. Dabei wird ein einseitig gestutztes Mittel (trimmed mean) pro Kennzahl berechnet, bei dem 1% der entferntesten Ausreißer eliminiert werden.

Die so berechneten Werte müssen die folgenden Zielwerte unterschreiten:

  1. MELDUNGSZURÜCKWEISUNGSQUOTE:
  • Quartalsstichtage 06/2020, 09/2020:  < 1,1 zurückgewiesene Meldungen pro Melder im Durchschnitt über beide Stichtage
  • Monatsstichtage 07/2020, 08/2020:  < 0,8 zurückgewiesene Meldungen pro Melder im Durchschnitt über beide Stichtage

 

  1. KORREKTURMELDUNGSQUOTE:
  • Quartalsstichtage 06/2020, 09/2020:  < 1,5 Korrekturmeldungen pro Melder im Durchschnitt über beide Stichtage
  • Monatsstichtage 07/2020, 08/2020:  < 1 Korrekturmeldungen pro Melder im Durchschnitt über beide Stichtage

 

  1. WERTKORREKTURQUOTE:
  • Quartalsstichtage 06/2020, 09/2020:  Wertkorrekturquote < 1% im Durchschnitt über beide Stichtage
  • Monatsstichtage 07/2020, 08/2020: Wertkorrekturquote < 0,4% im Durchschnitt über beide Stichtage

 

  1. ALARMQUOTE für Formalprüfungen und Harte Plausibilitätsprüfungen:
  • Quartalsstichtage 06/2020, 09/2020:  Alarmquote (FP+HP) < 0,0035% im Durchschnitt über beide Stichtage
  • Monatsstichtage 07/2020, 08/2020:  Alarmquote (FP+HP) < 0,0004% im Durchschnitt über beide Stichtage

 

  1. ALARMQUOTE für Softe Plausibilitätsprüfungen:
  • Quartalsstichtage 06/2020, 09/2020:  Alarmquote (SP) < 0,03% im Durchschnitt über beide Stichtage
  • Monatsstichtage 07/2020, 08/2020:  Alarmquote (SP) < 0,03% im Durchschnitt über beide Stichtage


Die OeNB beabsichtigt die Ergebnisse dieser Qualitätsmessung im Dezember 2020, im Rahmen einer SCOM-Abstimminstanz, zu kommunizieren.


Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Kreditregister und Bilanzdaten

Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement