EZB ändert Enddatum der achten Mindestreserve-Erfüllungsperiode 2020

Die Europäische Zentralbank hat eine Änderung des unverbindlichen Kalenders für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2020 veröffentlicht. Konkret bezieht sich die Änderung auf die achte Mindestreserve-Erfüllungsperiode im Jahr 2020, deren Ende um eine Woche vom 2. Februar 2021 auf den 26. Januar 2021 vorgezogen wird. Der Beginn der Erfüllungsperiode fällt unverändert auf den 16. Dezember 2020.

Ab sofort finden Sie im Mindestreservebereich der OeNB-Website den adaptierten Kalender 2020, der alle relevanten Mindestreserve-Termine des Jahres 2020 enthält. Dieser Kalender basiert auf dem unverbindlichen Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2020, den die EZB (in Form einer Pressemitteilung vom 10. Juni 2020) veröffentlicht hat.

 

Der Kalender enthält:

  • Die Mindestreserve-Erfüllungsperioden,
  • deren Dauer,
  • die für die Erfüllungsperioden relevanten EZB-Rats Sitzungstermine,
  • die für die Ermittlung des Mindestreserve-Solls maßgeblichen Berichtsmonate.
  • die Meldestichtage für die Mindestreserve-Soll Meldung in den SmartCubes und
  • die Kalendertage, bis zu denen die Oesterreichische Nationalbank im Jahr 2020 spätestens Berichtigungen der gemeldeten Mindestreserve-Daten entgegennimmt. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Korrekturen der Mindestreserve-Daten mehr möglich. Nach diesem Zeitpunkt sind zwar Korrekturen in den SmartCubes möglich, diese haben aber keinen Einfluss auf das zu haltende Mindestreserve-Soll.

 

Um den adaptierten Kalender für das Jahr 2020 abzurufen, klicken Sie hier