Österreichisches Moratorium ohne Gesetzesform in den FINREP-Erhebungen und den Erhebungen zu COVID-19 Moratorien und Garantien

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie informieren, dass das Österreichische Moratorium ohne Gesetzesform (vulgo „Privates Moratorium“) von der EBA in die tabellarische Übersicht über die in der EU notifizierten Moratorien aufgenommen worden ist.

Da das neue Moratorium nun auf Forderungen, welche ab März entsprechend den Bedingungen des Moratoriums gestundet wurden, zurückwirkt, ist eine korrekte Abbildung im Datenhaushalt essenziell, damit die regulatorischen Wirkungen des Moratoriums auch in Anspruch genommen werden können. Jene Institute, welche dem Moratorium ohne Gesetzesform beigetreten sind, sind daher angehalten, rückwirkende Korrekturmeldungen vorzunehmen. FMA und OeNB sind sich dabei bewusst, dass Korrekturmeldungen Aufwand generieren, daher wird die Korrekturmeldung auf den Stichtag 30.06.2020 und nur folgende Erhebungen eingeschränkt:

  • Erhebungen zu COVID-19 Moratorien und Garantien:
    Templates F90 bis F93 gemäß der EBA Leitlinie EBA/GL/2020/07 (Leitlinien zur Meldung und Offenlegung von Risikopositionen, die Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise unterliegen, bzw. VERA-V Anlage J1 und J2) im jeweilig anwendbaren Umfang.
     
  • Alle FINREP-Erhebungen:
    Template F19.00 (DVO 680/2014 bzw. EZB FINREP-V, Verordnung (EU) Nr. 2015/534): Angaben zu gestundeten Risikopositionen (Forbearance), soweit eine entsprechende Meldeverpflichtung für diesen Stichtag bestanden hat.

Die Korrekturmeldungen werden spätestens bis zum 16.10.2020 erwartet.

Durch diese eingeschränkte rückwirkende Korrekturmeldung entstehen Inkonsistenzen zu anderen Meldungen (insb. die Forbearance Meldung in der integrierten granularen Erhebung von Kreditdaten und Kreditrisikodaten). Diese werden im Sinne einer praktikablen Vorgangsweise in diesen herausfordernden Zeiten von FMA und OeNB jedoch bewusst in Kauf genommen. Wir müssen jedoch explizit darauf hinweisen, dass diese pragmatische Vorgehensweise derzeit noch mit anderen europäischen Meldeempfängern (EBA / EZB) abgestimmt wird und deshalb noch unter dem Vorbehalt ihrer Zustimmung steht.

Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
ITS-Reporting@oenb.at

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement