GKE: Erfassung Kreditrisikodaten von Sicherheiten ohne Sicherheitsleistung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen aus gegebenem Anlass einen Hinweis zur korrekten Meldung der regulatorischen Einzel-Risikopositionen in der Tabelle 10 („Kreditrisikodaten“) der GKE geben.

Im Basic Cube ist es hierfür notwendig, Kreditrisikodaten von - für die Zwecke der Berechnung des Eigenmittelerfordernisses angerechneten - Sicherheiten ohne Sicherheitsleistung gemäß Art. 4(1)(59) CRR (Garantien, etc.) via Attribut ST09 der Entität „ST_Sicherheiten_Stammdaten“ zu erfassen.

Die Beschreibung des Attributs wurde im Meldewesen-Wiki dahingehend optimiert, dass der Verweis auf die Effekte der Kreditrisikominderung gemäß Art. 235ff CRR nunmehr auch explizit angeführt wird, wodurch sichergestellt wird, dass eine Risikoposition, für die eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung besteht, gegenüber dem Sicherungsgeber auszuweisen ist.

Wir ersuchen um Kenntnisnahme und gegebenenfalls Anpassungen in Ihren Systemen,

da die oben beschriebenen Zusammenhänge künftig auch Gegenstand von Prüfregeln sein werden.

Bei Fragen und Feedback wenden Sie sich bitte an die auf der Homepage ausgewiesenen Kontakte unter https://www.oenb.at/meldewesen.html.


Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Granulare Kreditdatenerhebung

Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement