Newsletter Kreditverwendungszweck Konsumkredite
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der nachgelagerten GKE-Qualitätssicherung der OeNB wurde festgestellt, dass in vereinzelten Fällen als Kreditverwendungszweck (KRVWZ) die Ausprägung Konsumkredit angegeben wird. Da der KRVWZ für Forderungen an natürliche Personen nicht gemeldet werden muss, erscheinen diese Fälle aus Sicht der OeNB unplausibel.
Um derartige Meldungen künftig zu vermeiden, wird der Konsumkredit voraussichtlich mit Meldestichtag 30.9.2022 aus der Gruppenliste entfernt werden. Wir ersuchen Sie jedoch bereits heute, diese Umstellung schnellstmöglich in Ihren Systemen vorzunehmen, um etwaigen Rückfragen (manuell oder automatisiert) vorzubeugen.
Falls Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns gerne jederzeit per E-Mail unter meldeverarbeitung.gke@oenb.at kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Granulare Kreditdatenerhebung/ERP
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement