Update Private Wohnimmobilienfinanzierung: Erhebung WI und neue Erhebung WIQ1

Wir möchten Sie über die folgenden Änderungen bei der bestehenden Erhebung WI und über die einmalig zu meldende Erhebung WIQ1 (VERA-V Anlage H) informieren:

Durch die Adaptierung der KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) entstehen für Sie folgende Änderungen im Meldewesen:

  • Für die Berichtstermine (BT) Q1 und Q2/2023 sind Quartalsmeldungen an die OeNB zu übermitteln.
  • Für BT Q1 gibt es eine neue Erhebung mit dem Code WIQ1WIQ1 ist einmalig zum BT Q1/2023 zu melden. Der Unterschied zum aktuellen WI besteht lediglich darin, dass Quartalsdaten (Berichtszeitraum 1.1.2023 bis 31.03.2023) anstatt Halbjahresdaten zu melden sind.
  • Für BT Q2 ist wieder die bestehende Erhebung WI zu melden, aber bereits auf Basis der aktualisierten Verordnung (Art. 1 (KIM-V)), hier ausnahmsweise und nur zu diesem BT (Q2/2023) mit Quartalszahlen vom 1.04.2023 bis 30.06.2023.
  • Der späteste Meldetermin sowohl für Q1 als auch Q2 ist 45 Bankarbeitstage nach dem Stichtag 30.06.2023.
  • Ab Stichtag 31.12.2023 ist die Periodizität der Erhebung WI wieder regulär halbjährlich.

Für BT Q1 ist zu beachten, dass es einen neuen Erhebungscode (WIQ1) gibt. Der Dateityp (WI) bleibt gleich. Die Erhebungs- und Prüfungsstammdaten werden ab dem 22.2.2023 um 17 Uhr auf der Homepage zur Verfügung stehen.

Für BT Q2 bzw. für die Updates der Erhebung durch die Änderungen der KIM-Verordnung (adaptiertes Schaubild mit neuen Dimensionen) werden Sie mit einem separaten NL so früh wie möglich informiert werden. Bitte beachten Sie auch, dass sich die KIM-VO sowie die VERA-V noch in Begutachtung befinden, deshalb behalten wir uns etwaige Änderungen in Abhängigkeit von den finalen Fassungen vor.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: meldeverarbeitung.AUFSTAT@oenb.at.
 

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement