Meldeverordnung GIMPI 2022 – Außerkraftsetzung per 15. Juli 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die Meldeverordnung GIMPI 2022 mit Ablauf des 15. Juli 2025 außer Kraft tritt. Die entsprechende Kundmachung im BGBl. erfolgt in den nächsten Tagen. Da die Meldefrist der GIMPI Erhebung 20 Bankarbeitstage beträgt, ist die Übermittlung von Meldungen für den letzten Meldestichtag 30. Juni 2025 nicht mehr erforderlich.

Hintergrund der Außerkraftsetzung ist, dass die Berechnung des GIMPI (Gewerbeimmobilien, Mietpreis- und Renditeindex) zukünftig durch die Statistik Austria und somit ohne Beteiligung der OeNB erfolgt. Daher entfällt auch die Notwendigkeit für die Erhebung der Bankdaten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
Meldeverarbeitung.GKE@oenb.at
(Bitte im Betreff GIMPI angeben)

Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Granulare Kreditdatenerhebung/ERP
Abteilung Statistik– Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement