Kommentarcodes in der GKE: Ab MT 09/2025 nur via KCodes

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Newsletter „Informationen zur Einführung von Kommentarcodes“ vom 12. 04. 2024“ wurde angekündigt, die Einführung von Kommentarcodes (KCodes) für die GKE auszurollen. Seit der Meldeperiode 06/2024 besteht nun die Möglichkeit, anstelle eines Freitextes einen standardisierten KCode zu übermitteln.

Ab dem Meldetermin 30. September 2025 werden Kommentierungen von harten und soften Plausibilitätsprüfungen ausschließlich über KCodes erfolgen können. Die Übermittlung eines Freitexts ist weiterhin möglich, in der GKE jedoch nur mehr über den KCode VF099 (Kürzel VF = KCodes mit Bedingung: verpflichtender Freitext) vorgesehen: Passt inhaltlich keine der im KCode-Set offerierten Standard-Kommentierungen, ist VF099 auszuwählen und mit dem begründenden bzw. erklärenden Text zu befüllen. Ziel ist es, fachlich korrekte Kommentierungen für die Zukunft als eigene KCodes zur Verfügung zu stellen.

Weiters zu beachten:

  • Updates der Liste von KCodes, die als inhaltlich möglich für die jeweilige Prüfregel vorgegeben werden, erfolgen monatlich am Beginn des Monats analog/vergleichbar der Vorgangsweise bei den Stammdaten.
     
  • Für Melder, die via Upload melden, ist eine adaptierte Vorgangsweise bereits umgesetzt und kann bereits erfolgen.
     
  • In der GKE ist eine zusätzliche Kommentierung zu einem bereits existierenden KCode nicht vorgesehen
     
  • Tritt der mögliche Fall ein, dass zwei (oder mehr) KCodes als inhaltliche Erklärung zulässig wären, dann sind beide (alle) via VF099 zu kommentieren. Daraus könnten sich für zukünftige Meldungen dann neue, weiter gefasste KCodes ergeben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: Meldeverarbeitung.GKE@oenb.at
(Bitte im Betreff KCodes angeben)

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Statistik– Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement