Stille Reserven und Lasten (Erhebungen SRUU, SRUK, SRIU, SRIK) – gemäß Änderung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund der Änderung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung erstmals mit Stichtag 31.03.2026 vier neue Erhebungen zu den stillen Reserven und Lasten eingeführt werden.
Da die Einhaltung der regulatorischen Eigenmittelanforderung sowohl auf konsolidierter als auch unkonsolidierter Ebene gewährleistet sein muss und stille Reserven und Lasten potenziell Auswirkungen auf die Einhaltung der Ordnungsnormen haben können, sind die Daten sowohl auf konsolidierter als auch unkonsolidierter Ebene quartalsweise analog zu den ITS-Meldeterminen zu übermitteln.
|
Erhebungscode |
Bezeichnung |
Dateityp |
Meldepflichten |
Periodizität |
|
SRUU |
Stille Reserven und Lasten UGB unkonsolidiert |
SR |
VERA A1a (ohne ZWs) |
quartalsweise |
|
SRUK |
Stille Reserven und Lasten UGB konsolidiert |
SR |
Kons. VERA f. KI-Gruppen (UGB) |
quartalsweise |
|
SRIU |
Stille Reserven und Lasten IFRS unkonsolidiert |
SR |
FINREP solo IFRS-Melder + |
quartalsweise |
|
SRIK |
Stille Reserven und Lasten IFRS konsolidiert |
SR |
FINREP kons. IFRS-Melder |
quartalsweise |
Die bisherige Reservenmeldung (Erhebung 12) ist letztmalig zum Stichtag 31.12.2025 von allen meldepflichtigen Instituten zu übermitteln. Die Änderung der Reservemeldungsverordnung sieht vor, dass diese Erhebung ab dem Stichtag 31. Dezember 2026 ausschließlich von Sonderkreditinstituten zu melden ist.
Die aktuellen Erhebungs- und Prüfungsstammdaten finden Sie auf der OeNB-Homepage unter „Zentrale Erhebungsübersicht“.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: meldeverarbeitung.AUFSTAT@oenb.at.
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement