Übergangsbestimmungen für die MR-Netto-Soll Berechnung beim Beitritt Bulgariens zur Währungsunion

Ab dem 1. Jänner 2026 tritt Bulgarien der Währungsunion bei. Damit verbunden ist die Berücksichtigung allfälliger Einlagen, die von in Bulgarien ansässigen mindestreservepflichtigen Instituten entgegengenommen wurden, in der Berechnung des zu haltenden Mindestreserve-Netto-Solls. Einlagen von in Bulgarien ansässigen mindestreservepflichtigen Instituten werden somit ab der statistischen Meldung für Jänner 2026 als Abzugsposten bei der Mindestreserve-Netto-Soll-Berechnung berücksichtigt. 

Der Abzug der Einlagen von in Bulgarien ansässigen mindestreservepflichtigen Kreditinstituten kann auf freiwilliger Basis bereits bei der MR-Netto-Soll-Berechnung für die Basistermine Oktober 2025 und Dezember 2025 erfolgen, da die dazugehörigen Erfüllungsperioden zu einem Zeitpunkt enden, an dem Bulgarien der Währungsunion beigetreten ist. Sofern ein Institut von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, ist das errechnete Mindestreserve-Nettosoll, welches in diesem Fall aufgrund des zusätzlichen Abzuges von Einlagen in Bulgarien ansässiger mindestreservepflichtiger Institute geringer ausfällt, im Rahmen der Cube-Meldung für die Basistermine Oktober 2025 und Dezember 2025 an die OeNB zu melden.