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OeNB Report 2026/20: Betriebliche Altersvorsorge in Österreich

Die zweite Säule im österreichischen Pensionssystem: Struktur, Entwicklung und Veranlagungsstrategie

Nina Eder, Lisa Reitbrecht, Matthias Wicho, Oesterreichische Nationalbank, Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetärstatistiken,
, ,

Veröffentlichung: 21. Juli 2026

Schlagwörter: Betriebliche Altersvorsorge, zweite Säule

Die zweite Säule der Pensionsvorsorge wird derzeit viel diskutiert, denn die Bundesregierung plant, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Die vorliegende Analyse bietet einen Überblick über die Ansprüche österreichischer Haushalte aus der betrieblichen Altersvorsorge im Jahr 2025 und stellt sie jenen von 2019 gegenüber. Weiters wird auf die Zusammensetzung des Veranlagungsportfolios der zweiten Säule eingegangen und ein Vergleich mit anderen Euro-Ländern gezogen.

Highlights

  • Geringe Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge im Vermögensportfolio: In den letzten Jahren stiegen die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge durchgängig an. Ihr Anteil am gesamten Geldvermögen der privaten Haushalte blieb hingegen bei 8 % konstant. Im Euroraumvergleich liegt Österreich hier im Mittelfeld.

  • Vier Arten von Akteuren verwalten 74 Mrd EUR: Die betriebliche Altersvorsorge erfolgt in Österreich über Pensionskassen (41 %), betriebliche Vorsorgekassen (31 %), direkte Pensionszusagen (26 %) und Versicherungsprodukte (2 %).

  • Hohe Konzentration auf Investmentfonds: Österreichs Pensions- und Vorsorgekassen investieren 94 % bzw. 85 % ihres Veranlagungsvolumens in Investmentfonds. Davon entfallen 72 % bzw. 92 % auf inländische Fonds.

1 Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich

Die vorliegende Analyse beleuchtet die betriebliche Altersvorsorge, die zweite Säule des österreichischen Pensionssystems. Die Ansprüche des Haushaltssektors aus der betrieblichen Altersvorsorge werden aus Daten der Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung (GFR) abgeleitet und um Daten aus der Pensionskassenstatistik, der Statistik der betrieblichen Vorsorgekassen sowie der Versicherungsstatistik ergänzt.

Kasten 1: Das österreichische Pensionssystem

Die finanzielle Absicherung in der Pension basiert auf drei Säulen, (1) der staatlichen Pension, (2) der betrieblichen Altersvorsorge und (3) der privaten Altersvorsorge.

  • Die erste Säule der Altersvorsorge dient der finanziellen Grundsicherung und wird durch die staatliche Pension gebildet. Sie unterliegt dem Umlageverfahren im Generationenvertrag. Das heißt, die Beiträge der Erwerbstätigen werden unmittelbar zur Finanzierung der Pensionen verwendet, also „umgelegt“. Da der Anteil von Personen im Ruhestand wächst und die Anzahl der arbeitenden Bevölkerung schrumpft, wird die staatliche Pension als einzige finanzielle Absicherung im Ruhestand zunehmend infrage gestellt.

  • Als zweite Säule fungiert die betriebliche Altersvorsorge. Sie umfasst Leistungen von Pensionskassen, gesetzlich verpflichtenden betrieblichen Vorsorgekassen, direkte Pensionszusagen österreichischer Unternehmen sowie bestimmte Versicherungsprodukte.

  • Bei der dritten Säule trifft die Privatperson selbst Vorsorge für die eigene finanzielle Absicherung im Alter – etwa durch Lebensversicherungen oder Sparprodukte.

1.1 Betriebliche Altersvorsorge als Teil des finanziellen Vermögens der privaten Haushalte

Die Ansprüche des österreichischen Haushaltssektors aus betrieblicher Altersvorsorge umfassen kapitalgedeckte Pensionsansprüche in Form von Ansprüchen gegenüber Pensions- und Vorsorgekassen, direkte Pensionszusagen österreichischer Unternehmen sowie der betrieblichen Kollektivversicherung. Sie machen insgesamt nur einen kleinen Teil (8 %) des gesamten finanziellen Vermögens der Haushalte aus (Grafik 1). Der größte Teil besteht aus Einlagen und Bargeld, die zusammen 37 % des gesamten Finanzvermögens ausmachen. Mit 30 % folgen an zweiter Stelle Aktien und sonstige Beteiligungen, etwa an GmbHs oder Privatstiftungen. Schuldverschreibungen und Investmentfondsanteile erreichen insgesamt einen Anteil von 17 %.

Die Struktur des Geldvermögens zeigt also einerseits, dass private Haushalte nach wie vor einen sehr großen Anteil in Einlagen und damit risikoavers investieren. Andererseits sind Wertpapierinvestitionen seit 2020 enorm gewachsen. Bemerkenswert ist hier die Entwicklung der Investmentfondsanteile und Schuldverschreibungen der letzten Jahre: Lag der Anteil der Investmentfondsanteile und Schuldverschreibungen 2019 noch bei lediglich 13 %, ist seitdem ein Zuwachs auf 16 % im Jahr 2025 zu beobachten.

Auffällig ist, dass der relativ geringe Anteil der betrieblichen Altersvorsorge von 8 % am Gesamtvermögen des Haushaltssektors über die Jahre weitgehend stabil geblieben ist. Dies deutet auf eine konstante, aber nicht wachsende Bedeutung dieser Form der Altersabsicherung hin. Die Gründe dafür liegen zum einen im sehr gut ausgebauten staatlichen Pensionssystem, dem großes Vertrauen entgegengebracht wird. Zum anderen fehlten in der Vergangenheit Impulse, um die Attraktivität und Flexibilität der betrieblichen Altersvorsorge zu erhöhen.

Hier befindet sich Grafik 1 mit dem Titel "Geldvermögen des Haushaltssektors". Sie zeigt zwei Ringdiagramme: für 2019 und 2025. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at. Die Ansprüche des österreichischen Haushaltssektors aus der betrieblichen Altersvorsorge sind in den letzten Jahren – insbesondere aufgrund von Nettozuflüssen – stabil geblieben (Grafik 2). Die Bewer-tungseffekte waren bis auf 2022 durchwegs positiv. Kurzfristige Schwankungen der Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge werden also stark von Bewertungseffekten beeinflusst. Der Anteil der betrieblichen Altersvorsorge an der inländischen Wertschöpfung lag mit 14,5 % auf einem ähnlich hohen Niveau wie vor zehn Jahren.

Hier befindet sich Grafik 2 mit dem Titel "Entwicklung der Ansprüche des Haushaltssektors aus betrieblicher Altersvorsorge". Sie zeigt Säulen und zwei Linien. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

1.2 Betriebliche Altersvorsorge im europäischen Vergleich

Die Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung ermöglicht es, die Ansprüche des österreichischen Haushaltssektors aus betrieblicher Altersvorsorge mit anderen Euro-Ländern zu vergleichen (Grafik 3 1 ). In der statistischen Kompilierung zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es definitorische Unterschiede, die sich aus der ausgeprägten Heterogenität der nationalen Altersvorsorgesysteme ergeben. So ist etwa die betriebliche Altersvorsorge in einzelnen Ländern nicht im herangezogenen Aggregat der Alterssicherungsansprüche gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010) enthalten. Aufgrund der nationalen Ausgestaltung der Altersvorsorge werden die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge dort beispielsweise unter den Versicherungsansprüchen der privaten Haushalte verbucht.

Im europäischen Vergleich ist die betriebliche Altersvorsorge in Österreich mit einem Anteil von rund 14 % des BIP, ähnlich wie in Italien, lediglich von mittlerer Bedeutung. Im Gegensatz dazu sticht die Relevanz der betrieblichen Altersvorsoge in den Niederlanden hervor. Zurückzuführen ist das auf die besondere Ausgestaltung des niederländischen Altersvorsorgesystems: Es basiert primär auf der zweiten Säule, während die staatliche Altersvorsorge vor allem darauf ausgelegt ist, Armut zu vermeiden.

Hier befindet sich Grafik 3 mit dem Titel "Ansprüche des Haushaltssektors aus betrieblicher Altersvorsorge im Vergleich ausgewählter Euroraum-Länder (Stand 2025)". Sie zeigt ein Säulendiagramm. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

2 Struktur der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich

Von 2019 bis 2025 erhöhten sich die Ansprüche der österreichischen Haushalte aus der betrieblichen Altersvorsorge um 14,2 Mrd EUR bzw. 24 % auf insgesamt 74,3 Mrd EUR.

In Österreich erfolgt die betriebliche Altersvorsorge durch Pensionskassen, betriebliche Vorsorgekassen, direkte Pensionszusagen der Arbeitgeber und durch bestimmte Produkte von Versicherungsunternehmen. Grafik 4 zeigt, wie sich 2019 und 2025 die Haushaltsansprüche auf die verschiedenen Finanzinstitutionen für betriebliche Altersvorsorge verteilen.

Mit 41 % stellten die Haushaltsansprüche gegenüber Pensionskassen sowohl 2019 als auch 2025 den bedeutendsten Teil der betrieblichen Altersvorsorge dar; sie erhöhten sich in diesem Zeitraum um 24 % (bzw. +5,9 Mrd EUR) auf 30,0 Mrd EUR. Direkte Pensionszusagen, die als Rückstellungen direkt in den Unternehmensbilanzen gebildet werden, rangierten 2019 mit 35 % noch an zweiter Stelle. In den darauffolgenden Jahren schrumpfte dieses Segment um 10 Prozentpunkte (-2,2 Mrd EUR) und erreichte 2025 mit 19,1 Mrd EUR nur noch einen Anteil von 26 %. Alle anderen Ansprüche verzeichneten Anstiege. Insgesamt sind direkte Pensionszusagen von Unternehmen ein Auslaufmodell; bei neuen Verträgen werden Pensionszusagen von Unternehmen üblicherweise über Pensionskassen abgewickelt. Künftig werden also kaum neue direkte Pensionszusagen gebildet werden.

Gegenüber 2019 wuchsen am stärksten die Haushaltsansprüche gegenüber betrieblichen Vorsorgekassen (+77 % bzw. +10,3 Mrd EUR). Sie beliefen sich 2025 auf 23,6 Mrd EUR. Dieser massive Zuwachs resultierte aus der „Abfertigung NEU“, die Arbeitgeber verpflichtend für ihre Arbeitnehmer:innen über betriebliche Vorsorgekassen bilden müssen.

Ergänzend dazu entfällt ein sehr geringer Anteil der betrieblichen Altersvorsorge auf Haushaltsansprüche gegenüber Versicherungen in Form der betrieblichen Kollektivversicherung und der Zukunftsvorsorge gemäß § 3 (1) 15a Einkommensteuergesetz. Dieser Anteil liegt konstant bei 2 % bzw. 1,4 Mrd EUR.

Hier befindet sich Grafik 4 mit dem Titel "Ansprüche österreichischer Haushalte aus betrieblicher Altersvorsorge". Sie zeigt zwei Ringdiagramme: für 2019 und 2025. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

2.1 Pensionskassen

Mit einem Anteil von 41 % dominieren Pensionskassen die betriebliche Altersvorsorge in Österreich. Die Einzahlung in eine Pensionskasse seitens Arbeitgeber:in ist nicht verpflichtend. Sollten Arbeitgeber:innen für Arbeitnehmer:innen in eine Pensionskasse einzahlen, können die Arbeitnehmer:innen selbst ebenso in diese Pensionskasse einzahlen und somit ihre Ansprüche erhöhen. Ende 2025 gab es in Österreich 1,135 Millionen Anwartschaftsberechtigte bei österreichischen Pensionskassen (Grafik 5). Davon wurden für rund 831,000 Personen Einzahlungen getätigt, und beinahe 160,000 Personen bezogen bereits Pensionsleistungen. Für etwa 144,000 stillgelegte Mitglieder wurden 2025 keine Pensionszahlungen geleistet. Gemessen an den Erwerbstätigen 2 erhält somit aktuell jede:r vierte:r Erwerbstätige derzeit oder in Zukunft eine Pensionszahlung von einer Pensionskasse.

Hier befindet sich Grafik 5 mit dem Titel "Anwartschaftsberechtigte von Pensionskassen". Sie zeigt zwei Säulen: für 2019 und 2025. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

Der heimische Pensionskassensektor besteht aus fünf überbetrieblichen und zwei betrieblichen Pensionskassen, die insgesamt 30,3 Mrd EUR Rückstellungen für die Ansprüche österreichischer Haushalte aus der betrieblichen Altersvorsorge verwalten. Diese Rückstellungen werden in drei verschiedene Pensionsmodelle 3 untergliedert, die sich aus den angebotenen Vertragsmodellen ergeben.

Beim leistungsorientierten Pensionsmodell wird die Höhe der Pensionszahlung im Vorhinein vertraglich fixiert und ist somit unabhängig von der Wertentwicklung der Veranlagungen am Kapitalmarkt, da die Arbeitgeber:innen die Zahlungen garantieren (Nachschusspflicht).

Beim beitragsorientierten Pensionsmodell wird die Höhe der durch die Arbeitgeber:innen zu leistenden Beiträge vertraglich fixiert – meist in Form eines Prozentsatzes des Gehalts. Das daraus gebildete Kapital wird veranlagt; Risiko bzw. Chance hinsichtlich der Wertentwicklung der Veranlagung am Kapitalmarkt liegt bei den Arbeitnehmer:innen bzw. künftigen Pensionsbezieher:innen.

Im Euroraum dominiert das leistungsorientierte Pensionsmodell – traditionell vor allem in den Niederlanden und in Deutschland. Im Beobachtungszeitraum hat sich über den gesamten Euroraum jedoch eine deutliche Verschiebung zum beitragsorientierten Pensionsmodell gezeigt. Dies ist größtenteils dem Umstand geschuldet, dass für die Arbeitgeber:innen das beitragsorientierte Modell aufgrund besserer Planbarkeit und geringeren Risikos attraktiver ist und den Arbeitnehmer:innen gleichzeitig die Chance bietet, an der Gewinnentwicklung der zugrundeliegenden Wertpapiere teilzuhaben. Beim leistungsorientierten Modell kann es für Arbeitgeber:innen bei ungünstiger Entwicklung der Veranlagungen zu Nachschusspflichten kommen.

Im Gegensatz zum Euroraum ist in Österreich mit 84 % aller Pensionsrückstellungen das beitragsorientierte Pensionsmodell vorherrschend. In den letzten Jahren hat sich dieses Modell sogar noch stärker etabliert, sodass leistungsorientierte Pensionszusagen 2025 nur noch 16 % aller Pensionsrückstellungen ausmachten (Grafik 6). Die Zunahme beim beitragsorientierten Modell liegt ebenfalls an der fehlenden Nachschusspflicht für Arbeitgeber:innen und der potenziellen Chance auf eine bessere Wertentwicklung für die Arbeitnehmer:innen.

Hier befindet sich Grafik 6 mit dem Titel "Modelle für Pensionskassenrückstellungen". Es werden der Euroraum mit Österreich in den zwei Jahren 2019 und 2025 verglichen. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

Auch das Veranlagungsportfolio der österreichischen Pensionskassen unterscheidet sich deutlich von jenem der durchschnittlichen Pensionskasse im Euroraum. Diversifiziert die durchschnittliche Pensionskasse im Euroraum ihre Investitionen sehr stark in unterschiedliche Assetkategorien, so veranlagen die heimischen Pensionskassen fast ausschließlich in Investmentfondsanteile.

Im Euroraum dominieren zwar ebenfalls Investmentfondsanteile, ihr Anteil hat sich in den letzten sechs Jahren allerdings um nahezu 10 Prozentpunkte auf 38 % verringert (Grafik 7). Diese Veranlagungen flossen vermehrt in Schuldverschreibungen (28 %) und Anteilsrechte (15 %).

Hier befindet sich Grafik 7 mit dem Titel "Veranlagungsportfolio der Pensionskassen im Euroraum". Sie zeigt zwei Ringdiagramme: für 2019 und 2025. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

Im Unterschied dazu veranlagen die heimischen Pensionskassen 94 % ihres Veranlagungsvolumens in Investmentfondsanteile, 72 % davon fließen in inländische Investmentfondsanteile. Dies ist vor allem der betrieblichen Nähe von Pensionskassen zu Kapitalanlagegesellschaften geschuldet, die sich oft im gleichen Konzern befinden. Kapitalanlagegesellschaften, die Investmentfondsanteile auflegen, übernehmen dann die Veranlagung der Pensionskassenbeiträge. Erst in den letzten Jahren wurde auch zu einem geringen Teil (3 %) in Schuldverschreibungen investiert (Grafik 8).

Hier befindet sich Grafik 8 mit dem Titel "Veranlagungsportfolio der Pensionskassen in Österreich". Sie zeigt zwei Ringdiagramme: für 2019 und 2025. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

Auf Basis der in der OeNB verfügbaren Daten zu Einzelwertpapieren ist es möglich, mittels einer Look-through-Analyse (LT) den inländischen Teil der Fondsveranlagungen näher zu analysieren. Dabei wird offengelegt, in welche Wertpapierkategorien (wie Schuldverschreibungen oder Aktien) inländische Investmentfonds die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel weiter investieren. Diese Betrachtung zeigt, dass die inländischen Investmentfonds, in die Pensionskassen investieren, zum überwiegenden Teil in ausländische Wertpapiere veranlagen (Grafik 9). 2025 entfielen von den 21 Mrd EUR der inländischen Investmentfondsveranlagungen der Pensionskassen über 90 % auf Wertpapiere, die von ausländischen Emittenten begeben worden waren. An der Spitze stehen ausländische Investmentfonds (7,1 Mrd EUR), gefolgt von ausländischen Schuldverschreibungen (6,6 Mrd EUR) und ausländischen Aktien (5,4 Mrd EUR). Tendenziell hat sich der Anteil an Aktien und Schuldverschreibungen verglichen mit 2019 leicht erhöht.

Über alle Wertpapierveranlagungen der Pensionskassen hinweg ergibt sich somit ein (durchgerechnetes) Auslandsexposure von 93 % – wovon 14 % allein auf US-Wertpapiere entfallen – gegenüber rein inländischen Investments von 3 %. Die übrigen Veranlagungen, die Investmentfonds für Pensionskassen tätigen, fließen in andere Vermögenswerte, wie etwa Immobilien, weshalb dieser Teil keiner Wertpapierkategorie zugeordnet werden kann.

Grafik 9

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2.2 Betriebliche Vorsorgekassen

Den zweitwichtigsten Stellenwert nehmen mit 31 % aller Haushaltsansprüche gegenüber betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtungen betriebliche Vorsorgekassen ein. Die Anzahl der Anwartschaftsberechtigten 4 betrug 11,49 Millionen, wobei dieser Wert Mehrfachanwartschaften bei mehreren betrieblichen Vorsorgekassen inkludiert. Von 7 Vorsorgekassen sind 2 betrieblich und 5 überbetrieblich tätig. Die Hauptaufgabe der Vorsorgekassen liegt in der Verwaltung und Veranlagung der „Abfertigung NEU“, bei der sich die Arbeitnehmer:innen ihre erworbenen Ansprüche bei einem Wechsel der Arbeitgeber:innen mitnehmen oder auszahlen lassen können. Die betrieblichen Vorsorgekassen wachsen seit der Reform des Abfertigungssystems 2003 stetig, da für alle seither eingegangenen Arbeitsverträge keine Abfertigungsrückstellung mehr in den Unternehmensbilanzen zu bilden sind. Stattdessen werden die Rückstellungen von den Arbeitgeber:innen an besagte betriebliche Vorsorgekassen übergeführt.

Die Rückstellungen der betrieblichen Vorsorgekassen basieren immer auf einem beitragsorientierten System, da die Arbeitgeber:innen einen fixen Prozentsatz des Bruttogehalts der Arbeitnehmer:innen an die Krankenkasse einzahlen, welche den Betrag dann an die betriebliche Vorsorgekasse weiterleitet. Ein Vergleich mit dem Euroraum ist für Vorsorgekassen weder für die verwendeten Modelle noch für den Veranlagungsmix möglich, da es für diese Finanzinstitutionen keine harmonisierte statistische Erhebung im Euroraum gibt.

Der Veranlagungsmix der betrieblichen Vorsorgekassen gleicht mit 85 % ihres Veranlagungsvolumens in Investmentfondsanteile jenem der Pensionskassen (94 %) (Grafik 10). Innerhalb der letzten sechs Jahre reduzierten Vorsorgekassen ihre Investmentfondsbestände um 5 Prozentpunkte und investierten geringfügig mehr in Schuldverschreibungen und sonstige Vermögenswerte. Der Inlandsanteil der Fondsveranlagungen ist mit 92 % aller Investmentfondsveranlagungen noch höher als bei den Pensionskassen (72 %).

Hier befindet sich Grafik 10 mit dem Titel "Veranlagungsportfolio der Vorsorgekassen in Österreich". Sie zeigt zwei Ringdiagramme: für 2019 und 2025. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

Insgesamt investierten die betrieblichen Vorsorgekassen 20 Mrd EUR in Investmentfondsanteile und davon 18,4 Mrd EUR in inländische Investmentfonds, von denen man die zugrundeliegenden Vermögenswerte kennt und die man mittels Look-through-Analyse näher beleuchten kann (Grafik 11). Die Präferenz für Veranlagungen in heimische Wertpapiere verschiebt sich nach der Look-through-Analyse der inländischen Fonds stark in Richtung ausländische Wertpapiere (88 %), während inländische Wertpapiere nur auf einen Anteil von 6 % kommen. Die übrigen Veranlagungen, die Investmentfonds für betriebliche Vorsorgekassen tätigen, können keiner Wertpapierkategorie zugeordnet werden, weil sie in andere Vermögenswerte, wie etwa Immobilien, fließen. Die im Vergleich zu Pensionskassen unterschiedliche Veranlagungsstrategie sieht man insbesondere an der stärkeren Bedeutung von Schuldverschreibungen im durchgerechneten Wertpapierportfolio von betrieblichen Vorsorgekassen. Diese hatten bei Vorsorgekassen mit 14,5 Mrd EUR einen deutlich höheren Anteil am Wertpapiervermögen (66 %) als bei Pensionskassen (8,4 Mrd EUR bzw. 28 %), wobei ausländische Schuldverschreibungen (13,2 Mrd EUR) für Vorsorgekassen besonders relevant waren. In ausländische Aktien und Fonds fließen indirekt 3,4 Mrd EUR bzw. 1,2 Mrd EUR.

Zusammengefasst ist das Auslandsexposure der Vorsorgekassen mit 88 % aller Wertpapierveranlagungen etwas geringer als jenes der Pensionskassen (93 %), wobei sich das Verhältnis Inland zu Ausland in den letzten Jahren wenig verändert hat. Im Zeitablauf ist bei Vorsorgekassen, im Gegensatz zu den Pensionskassen, die Zusammensetzung des Portfolios konstant geblieben. Der inländische Anteil wird vor allem in Schuldverschreibungen investiert.

Grafik 11

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Bei den ausländischen Schuldverschreibungen im Wert von 13,2 Mrd EUR, die von den betrieblichen Vorsorgekassen gehalten werden, dominierten Staatsschuldverschreibungen (38 %), Unternehmensschuldverschreibungen (19 %) und Bankschuldverschreibungen (17 %).

Hier befindet sich Grafik 12 mit dem Titel "Welche ausländischen Schuldverschreibungen werden von betrieblichen Vorsorgekassen gehalten (Stand 2025)". Sie zeigt ein Ringdiagramm. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

Kasten 2: Entwicklung der Performance von Vorsorgekassen und Pensionskassen

Hinsichtlich der Veranlagung sind die betrieblichen Vorsorgekassen im Vergleich zu den Pensionskassen stark eingeschränkt. Verantwortlich dafür ist, dass sich Arbeitnehmer:innen bei Pensionsantritt die Pensionsansprüche sofort auszahlen lassen können. Dadurch müssen die Vorsorgekassen vermehrt in sichere und liquide Werte veranlagen, um die jeweiligen Ansprüche bei Pensionsantritt auch vollständig auszahlen zu können. Im Gegensatz dazu werden bei Pensionskassen beim Pensionsantritt die erworbenen Ansprüche immer verrentet, d. h. in regelmäßige Pensionszahlungen umgewandelt. Das angesparte Kapital wird somit in einen lebenslangen monatlichen Rentenanspruch umgewandelt, anstatt als Einmalbetrag ausgezahlt zu werden. Dadurch ergibt sich ein längerer Veranlagungshorizont, der eine stärkere Diversifikation und damit ein besseres Rendite-Risiko-Verhältnis ermöglicht.

Grafik 13 stellt die Jahresperformance von Vorsorgekassen jener von Pensionskassen gegenüber. Dabei zeigt sich, dass die Veranlagungsstrategie der Pensionskassen, die auf langfristigen Vermögensaufbau abzielt, höhere Renditen ermöglicht. In wirtschaftlich schwierigen Jahren können aber auch höhere Verluste (wie im Jahr 2022) auftreten. Ende 2025 lag die Jahresperformance der Pensionskassen bei 4,86 %, wogegen jene der betrieblichen Vorsorgekassen 3,61 % 5 betrug. Ende 2024 hatte der Abstand im Veranlagungsertrag noch 3 Prozentpunkte ausgemacht.

Hier befindet sich Grafik 13 mit dem Titel "Jahresperformance der Pensionskassen und Vorsorgekassen". Sie zeigt ein Säulendiagramm. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

Die Bundesregierung plant, die betriebliche Altersvorsorge gezielt zu stärken. Die Arbeitnehmer:innen sollen mehr Wahlmöglichkeiten erhalten. So ist etwa vorgesehen, dass sie ihre Abfertigungsgelder in betriebliche Vorsorgekassen längerfristig, ohne Kapitalgarantie, aber mit der Chance auf bessere Veranlagungsergebnisse investieren können. Gleichzeitig steigt dadurch ihr Risiko. Sollten sich Arbeitnehmer:innen für eine Überführung ihrer Ansprüche in eine Pensionskasse entscheiden, können sie erst bei Pensionsantritt über die Abfertigung verfügen und nicht mehr, wie derzeit möglich, auch bei einem Jobwechsel. Damit würden sich auch die gesetzlichen Vorgaben der Vorsorgekassen im Vergleich zu Pensionskassen ändern und sich mehr Investitionsspielräume ergeben. Aktuell sind Vorsorgekassen in ihren Veranlagungen eingeschränkter als Pensionskassen. Das liegt an ihrem Fokus auf Kapitalerhalt – in Form der Kapitalgarantie und strengerer Vorgaben bei der Zusammensetzung des Portfolios. Durch den auf Abfertigungszahlungen ausgelegten Zweck benötigen Vorsorgekassen darüber hinaus eine höhere Liquidität, was kürzere Veranlagungshorizonte und Planbarkeit bedingt. Ein längerfristiger Veranlagungshorizont würde die Vorsorgekassen dabei unterstützen, durch eine breitere Risikostreuung ein besseres Rendite-Risiko-Verhältnis zu erzielen, das etwa jenem der Pensionskassen entspricht.

Aufgrund der Wahlmöglichkeiten zur vereinfachten Überführung der erworbenen Ansprüche an Pensionskassen sollen auch Einschränkungen abgeschafft werden. Derzeit sind Überführungen nur möglich, wenn für die Arbeitnehmer:innen aktiv in eine Pensionskasse eingezahlt wird, was für die Arbeitgeber:innen nicht verpflichtend ist. Nach den Regierungsplänen 6 soll es den Arbeitnehmer:innen nach Überführung der Ansprüche möglich sein, selbst Beiträge für ihre künftige Pension beizusteuern und somit die Höhe der späteren eigenen Pensionsauszahlung aktiv mitzugestalten.

2.3 Versicherungen

Versicherungsunternehmen haben in puncto betrieblicher Altersvorsorge einen geringen Stellenwert. Auf sie entfallen nur 2 % der Ansprüche privater Haushalte gegenüber betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtungen. Seit 2005 bieten Versicherungsunternehmen mit der „betrieblichen Kollektivversicherung“ ein Produkt an, das explizit der betrieblichen Altersvorsorge zurechenbar ist und eine Alternative zur Pensionskasse darstellt. Obwohl die betriebliche Kollektivversicherung einige steuerliche Vorteile bietet, konnte sie sich bisher nicht am Markt durchsetzen. Daneben wird auch die Zukunftsvorsorge gemäß § 3 (1) 15a Einkommensteuergesetz von Versicherungsunternehmen vertrieben und der zweiten Säule der Altersvorsorge zugerechnet. Insgesamt betrug das Volumen an Rückstellungen für betriebliche Altersvorsorge durch Versicherungsunternehmen 1,4 Mrd EUR (Grafik 14). Versicherungsrückstellungen für private Altersvorsorge (dritte Säule) beliefen sich Ende 2025 auf 12,9 Mrd EUR. Zur dritten Säule zählen Versicherungsprodukte wie die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge oder fondsgebundene sowie klassische Lebensversicherungen, die bis zum Regelpensionsantrittsalter berechnet werden.

Hier befindet sich Grafik 14 mit dem Titel "Versicherungsrückstellungen für betriebliche und private Altersvorsorge (Stand 2025)". Sie zeigt ein Ringdiagramm. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

Das Volumen der Haushaltsansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge gegenüber Versicherungen erhöhte sich von 1,2 Mrd EUR 2019 auf 1,4 Mrd EUR 2025 (+18 %). Es wuchs damit weitaus geringer als die Ansprüche gegenüber anderen Altersvorsorgeeinrichtungen. Bei den Versicherungsprodukten zeigte sich in Österreich zudem eine deutliche Verschiebung weg von leistungsorientierten Modellen, hin zu beitragsorientierten und hybriden Modellen. 2025 bestanden hierzulande noch knapp über 60 % der Ansprüche aus leistungsorientierten, 22 % aus beitragsorientierten und 17 % aus hybriden Leistungszusagen. Im Gegensatz zu den österreichischen Werten war die Verteilung zwischen den Pensionsmodellen im Euroraum-Aggregat über die letzten sechs Jahre sehr konstant. Von den 696,3 Mrd EUR stammten knapp über 60 % aus leistungsorientierten Modellen, 37 % aus beitragsorientierten Modellen und lediglich 2 % aus hybriden Modellen (Grafik 15).

Hier befindet sich Grafik 15 mit dem Titel "Modelle der betrieblichen Altersvorsorge durch Versicherungsunternehmen". Es werden der Euroraum mit Österreich in den zwei Jahren 2019 und 2025 verglichen. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

Obwohl bei der Untersuchung der Wertpapierveranlagungen von Versicherungen mittels Look-through-Analyse nicht eruiert werden kann, ob die entsprechende Veranlagung für betriebliche Altersvorsorgeprodukte getätigt wurde oder für andere Versicherungsprodukte, kann festgehalten werden, dass Versicherungsunternehmen weitaus diversifizierter veranlagen als Vorsorgekassen oder Pensionskassen. Insbesondere die direkten Wertpapierinvestitionen haben für Versicherungen eine weitaus stärkere Bedeutung. Im Euroraum-Aggregat investierten Versicherungsunternehmen 2019 rund 20 % ihres Veranlagungsvolumens in Investmentfondsanteile, deren Anteil sich 2025 auf 32 % erhöhte. Der überwiegende Teil wird aktuell direkt in Schuldverschreibungen (35 %) investiert und ist in den letzten Jahren auch verstärkt direkt in Anteilsrechte (14 %) geflossen (Grafik 16).

Hier befindet sich Grafik 16 mit dem Titel "Veranlagungsportfolio der Versicherungsunternehmen in Österreich". Sie zeigt zwei Ringdiagramme: für 2019 und 2025. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

Die Investmentfondsinvestitionen der österreichischen Versicherungsunternehmen liegen hinter jenen des Euroraum-Aggregats und sind mit aktuell rund 28 % des Veranlagungsvolumens über die letzten Jahre konstant geblieben. Die direkt in Schuldverschreibungen getätigten Investitionen sind seit 2019 von 40 % auf 29 % im Jahr 2025 stark gesunken. Die dadurch verfügbar gewordenen Mittel veranlagten die heimischen Versicherungsunternehmen in Anteilsrechte, die sich gegenüber 2019 von 14 % des Veranlagungsvolumens auf aktuell 23 % stark erhöhten (Grafik 17).

Hier befindet sich Grafik 17 mit dem Titel "Veranlagungsportfolio der Versicherungsunternehmen in Österreich". Sie zeigt zwei Ringdiagramme: für 2019 und 2025. Für ausführliche barrierefreie Informationen zu dieser Grafik wenden Sie sich bitte direkt an die Autor:innen: nina.eder@oenb.at.

3 Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist in Österreich ein fester Bestandteil der Altersvorsorge. Sie macht jedoch nur einen geringen Teil des finanziellen Vermögens der privaten Haushalte aus und spielt im Vergleich zu Sparguthaben oder Aktien eine untergeordnete Rolle.

Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge haben sich in den letzten Jahren stabil entwickelt; ihr Anteil am Geldvermögen der Haushalte betrug 2025 rund 8 %. Die betriebliche Altersvorsorge erfolgt hauptsächlich über Pensionskassen, betriebliche Vorsorgekassen und direkte Pensionszusagen. Pensionskassen investieren fast ausschließlich in Investmentfonds. Der Großteil fließt dabei in inländische Fonds, die wiederum stark in ausländische Wertpapiere (Aktien, Schuldverschreibungen, Investmentfonds) investieren. Betriebliche Vorsorgekassen bestehen seit der Einführung der „Abfertigung NEU“ und setzen bei der Veranlagung ebenfalls auf Fonds. Sie haben allerdings einen höheren Inlandsfokus und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einen höheren Anteil an Schuldverschreibungen als Pensionskassen. Versicherungen spielen in der betrieblichen Altersvorsorge eine untergeordnete Rolle.

Insgesamt zeigt sich, dass die betriebliche Altersvorsorge in Österreich zwar wächst, aber in Relation zu anderen Vermögenswerten sowie im europäischen Vergleich immer noch eine untergeordnete Rolle spielt. Die von der Regierung angestrebte Attraktivierung der zweiten Säule des Pensionssystems umfasst erste Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Maßnahmen wie die Wahlmöglichkeit für Arbeitnehmer:innen, ihre erworbenen Abfertigungsansprüche in eine Pensionskasse zu überführen, sowie die daraus resultierende Option für Arbeitnehmer:innen, zusätzlich selbst Pensionsbeiträge beizusteuern, könnten dazu führen, dass die betriebliche Altersvorsorge in Österreich an Bedeutung gewinnt.


  1. In die Analyse des Euroraumvergleichs wurden jene Euro-Länder einbezogen, in denen der Anteil der betrieblichen Altersvorsorge die Schwelle von 5 % in Relation zum BIP überschreitet. ↩︎

  2. Quelle: Statistik Austria. ↩︎

  3. Für weiterführende Informationen siehe https://www.fma.gv.at/pensionskassen/pensionskassensystem/ . ↩︎

  4. Quelle: FMA. ↩︎

  5. Quelle: FMA. ↩︎

  6. Siehe Begutachtungsentwurf Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Einkommensteuergesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Pensionskassenvorsorgegesetz geändert werden . ↩︎

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