OeNB Report 2026/6: Sind vom Staat bestimmte Preise Treiber oder Dämpfer der allgemeinen Inflation
Administrierte Preise in Österreich und im Euroraum
Christian Beer, Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Konjunktur, christian.beer@oenb.at
Doris Prammer, Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Konjunktur, doris.prammer@oenb.at
Im Euroraum sind rund 12 % der Preise administriert, das heißt, ihre Festsetzung erfolgt entweder direkt durch den Staat oder wird stark von ihm beeinflusst; in Österreich sind es rund 9 %. Besonders im Dienstleistungssektor ist der staatliche Einfluss hoch – im Euroraum sind etwa 18 % der Dienstleistungen administriert. Länder unterscheiden sich stark darin, welche und wie viele Preisgruppen sie regulieren. Staatliche Preissetzung kann die Inflation sowohl dämpfen als auch erhöhen: Administrierte Preise, vor allem bei Dienstleistungen, werden oft verzögert angepasst („late mover“) und reagieren besonders in Hochinflationsphasen langsamer, was die Inflation kurzfristig dämpft. Allerdings schlagen Preissteigerungen erst später durch, wodurch die Inflationsrate länger hoch bleibt. Seit 2015 steigen in Österreich Marktpreise schneller als staatlich festgesetzte. Aufgrund zahlreicher nachgeholter Gebührenerhöhungen wird 2026 die Inflationsrate bei administrierten Preisen etwa doppelt so hoch sein wie die allgemeine Inflation.
Highlights
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Inflationseffekt staatlicher Preissetzung ist zeitabhängig: Über die gesamte Periode von 2001 bis 2025 sind administrierte Preise im Euroraum und in Österreich stärker gestiegen als marktbasierte Preise. Seit 2015 hat sich das Bild gewandelt: Im Euroraum entwickeln sich beide Preisgruppen ähnlich, während in Österreich die Marktpreise schneller gestiegen sind als die administrierten. Generell scheinen administrierte Preise inflationsglättend zu wirken.
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Administrierte Dienstleistungen haben geringere Inflation: Ein aggregierter Vergleich zeigt nur grob die Wirkung staatlicher Preissetzung. Aussagekräftiger ist der Blick auf einzelne Dienstleistungen, die je nach Land staatlich reguliert oder marktbasiert sind. Eine im Jahr 2017 beginnende Analyse von 17 Kategorien zeigt: In zwei Dritteln der Fälle steigen administrierte Preise langsamer – mit deutlichen Unterschieden zwischen Ländern und Dienstleistungen.
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Phase staatlicher Preiszurückhaltung endet: In der rezenten Hochinflations-phase verringerten administrierte Preise den Inflationsanstieg v. a. bei Dienstleistungen. Zahlreiche Gebührenerhöhungen wurden ausgesetzt: Damit sank die Häufigkeit bei Preisänderungen. Mittlerweile wurden sie – mit teils deutlichen Erhöhungen – nachgeholt, womit staatliche Preissetzung aktuell zur Verfestigung der Inflation beiträgt.
1 Einleitung und Zusammenfassung
Die anhaltend hohe Inflation in Österreich im Jahr 2025 hat eine kontroverse Debatte über die Rolle staatlicher Preissetzung ausgelöst. Das Momentum Institut (2025) empfiehlt eine Ausweitung staatlich administrierter Güter und Dienstleistungen, da diese in der Vergangenheit (Jänner 2021 bis Juni 2025) inflationsdämpfend wirkten. Hingegen kritisiert das WIFO (2025) die öffentliche Hand wegen ihrer jüngsten Gebührenerhöhungen als inflationstreibend. Um diese scheinbar divergierenden Einschätzungen einzuordnen, ist eine Analyse des staatlichen Einflusses auf die Preisentwicklung über einen längeren Zeitraum sowie ein Vergleich mit dem Euroraum erforderlich.
Administrierte Preise, zusammen mit Steuern, geben Aufschluss über die Auswirkungen von Preisänderungen, die durch die öffentliche Hand verursacht werden. Administrierte Preise sind solche, die direkt vom Staat festgelegt oder stark reguliert werden, wie etwa Gebühren für Pässe, Müllentsorgung oder Wasser. Ihr Anteil am Warenkorb beträgt im Euroraum rund 12 %, wobei sie vor allem die Dienstleistungsinflation prägen: Etwa 18 % aller Dienstleistungspreise sind staatlich administriert. In Österreich liegt der Anteil administrierter Preise insgesamt bei rund 9 %, wobei 85 % davon im Dienstleistungssektor angesiedelt sind. Damit sind rund 15 % der Dienstleistungspreise in Österreich staatlich bestimmt. Die Zusammensetzung der Gruppe administrierter Preise ist sowohl über die einzelnen Euroraumländer als auch über die Zeit sehr heterogen. 2025 reichte die Spannweite der Anzahl administrierter Güter- und Dienstleistungskategorien in den Euroraumländern von 9 bis 30 (siehe Grafik 1). Auch die Preisänderungsmechanismen variieren deutlich zwischen einzelnen Dienstleistungen – von Anpassungen nur etwa alle zehn Jahre bis hin zu mehreren Anpassungen pro Jahr.
Demnach ist auch die Wirkung staatlicher Preissetzung auf die Inflation stark zeitabhängig bzw. länder- und zusammensetzungsspezifisch. Seit 2001 steigen administrierte Preise in Österreich und dem Euroraum stärker als das allgemeine Inflationsniveau. Zieht man den Zeitraum seit 2015 heran, ergibt sich ein anderes Bild: Von der öffentlichen Hand gesetzte Preise steigen weniger stark als das die übrigen Preise. Auch ein strukturierter Vergleich des Preisanstiegs zwischen gleichen Gütern und Dienstleistungen, die in unterschiedlichen Ländern entweder als administriert oder nicht administriert klassifiziert sind, ergibt kein einheitliches Bild.
Zieht man nur Perioden erhöhter allgemeiner Inflationsraten heran, fällt auf, dass die Inflationsraten administrierter Preise tendenziell geringer sind. Viele Gebühren orientieren sich an den vergangenen Inflationsraten. Damit wird ein plötzlicher Inflationsanstieg erst in den Folgejahren in den administrierten Preisen sichtbar. Zu Beginn von Hochinflationsphasen kann dies zu einer automatischen Dämpfung der Inflationsdynamik führen. Zudem können (Ad-hoc-)Gebührenerhöhungen bei hoher Inflation eine Zeit lang ausgesetzt werden – wie etwa die Passgebühr in Österreich. Allerdings führt eine verzögerte Anpassung dazu, dass sich Preissteigerungen stärker verfestigen, wodurch die Inflationsrate länger hoch bleibt. 2025 lagen die staatlichen Preisanpassungen sowohl in Österreich (5,2 %) als auch im Euroraum (3,0 %) über der allgemeinen Inflationsrate von 3,6 % bzw. 2,1 %. Für 2026 wird in Österreich durch diverse Gebührenerhöhungen ein Beitrag von etwa 0,4 Prozentpunkten zur Gesamtinflation erwartet; die Inflationsrate bei den administrierten Gütern und Dienstleistungen wird deutlich über der allgemeinen Inflationsrate liegen.
Ein hoher Anteil administrierter Preise garantiert per se keine niedrige Inflation. Entscheidend ist, welche Güter und Dienstleistungen administriert werden und wie die tatsächlichen Anpassungsmechanismen ausgestaltet sind. Meist glätten administrierte Preise Inflationsspitzen: Sie zeigen niedrige Inflationsraten in Hochinflationsphasen, sind aber oftmals inflationsbeharrend, wenn die allgemeine Inflationsrate sinkt. Zudem kann staatliche Preissetzung langfristig nicht unabhängig von Marktpreisentwicklungen erfolgen. Besonders in Staaten in denen Energiepreise administriert sind, zeigte sich während des Energiepreisschocks ein starker inflationärer Effekt bei der staatlichen Preissetzung. Generell folgt die staatliche Preissetzung nicht ausschließlich inflationspolitischen Zielen, sondern auch fiskalischen Erfordernissen. Somit ist die Rolle des Staates als „Preistreiber“ oder „Inflationsdämpfer“ nicht eindeutig, sondern kontextabhängig.
2 Administrierte Preise: Definition
Administrierte Preise sind solche, die entweder direkt von staatlichen Institutionen festgelegt werden oder einem erheblichen Einfluss durch Regierungen bzw. nationale Regulierungsbehörden unterliegen. Zur quantitativen Erfassung dieses Einflusses berechnet Eurostat einen speziellen Index für administrierte Preise. Dieser liefert eine ungefähre Messgröße für den Einfluss staatlicher Stellen auf die Preisentwicklung. Allerdings berücksichtigt der Index steuerinduzierte Preisveränderungen , wie etwa durch Änderungen der Mehrwertsteuer oder Verbrauchsteuern (z. B. Tabaksteuer, Energieabgabe), nicht , obwohl diese ebenfalls durch staatliche Entscheidungen beeinflusst werden. 1
Gemäß Eurostat (2024) lassen sich administrierte Preise in zwei Kategorien unterteilen, nämlich „vollständig administrierte Preise“ und „überwiegend administrierte Preise“. 2025 wurden in Österreich Güter und Dienstleistungen folgendermaßen auf der CIOCOP-4-Steller-Ebene 2 zugeteilt:
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Vollständig administrierte Preise : Diese werden unmittelbar durch den Staat bestimmt. In Österreich waren dies im Jahr 2025: Wasserversorgung (COICOP 0441), Müllabfuhr (0442), Abwasserbeseitigung (0443), Pharmazeutische Erzeugnisse (0611), Stationäre Gesundheitsdienstleistungen (0630), Sonstige Dienstleistungen an privaten Verkehrsmitteln (0724), Straßenpersonenverkehr (0732), Kombinierter Personenverkehr (0735), Kulturdienstleistungen (0942), Erziehung und Unterricht (10).
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Überwiegend administrierte Preise : Diese unterliegen einem wesentlichen staatlichen Einfluss, wobei die Preisfestsetzung in der Regel unterhalb des freien Marktpreises erfolgt. In Österreich sind dies: Medizinische (0621, 0623) und Zahnmedizinische Dienstleistungen (0622), Post- und Kurierdienstleistungen (0810), Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (1240) und Andere Dienstleistungen, a. n. g. (1270).
Darüber hinaus gelten Preise nur dann als administriert, wenn die Preisregulierung langfristig angelegt ist und nicht lediglich temporär erfolgt. Indexierte Preise werden ausschließlich dann als administriert klassifiziert, wenn die zugrunde liegende Indexierung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der von Eurostat berechnete Index stellt lediglich eine näherungsweise Messgröße für den staatlichen Einfluss auf die Preisentwicklung dar. Insbesondere bei der Bewertung, ob der staatliche Einfluss überwiegt und somit eine Klassifikation als „überwiegend administrierter Preis“ gerechtfertigt ist, besteht ein gewisser Interpretationsspielraum .
Ein methodisches Problem ergibt sich aus der groben Aggregationsebene der verwendeten Klassifikationskategorien (COICOP-4). Diese können sowohl Produkte mit administrierten Preisen als auch solche mit nicht administrierten Preisen enthalten. Um dennoch eine systematische Einordnung zu ermöglichen, gilt folgende Regel: Eine COICOP-4-Kategorie wird dann als administriert klassifiziert, wenn mehr als 50 % des Gewichtes der zugehörigen COICOP-5-Unterkategorien auf Ausgaben für Produkte mit administrierten Preisen entfallen. Zum Beispiel werden Postdienstleitungen als administriert bewertet, weil die Preise für Briefsendungen (Gewicht: knapp über 50 % dieser Gruppe) staatlich festgesetzt werden, obwohl Preise für Paketdienstleistungen (z. B. von DHL) oftmals nicht reglementiert sind. Zusätzlich werden in Österreich – wie in vielen anderen Staaten auch – pharmazeutische Produkte als administriert gesehen. Allerdings haben die tatsächlich administrierten Ausgaben – nämlich die zu bezahlende Rezeptgebühr – nur ein Gewicht von 20 % dieses Warenkorbs.
Diese Klassifikation wird derzeit von den nationalen Statistikbehörden überarbeitet, um aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des staatlichen Einflusses auf die Preissetzung Rechnung zu tragen.
Aus diesen methodischen Einschränkungen ergibt sich, dass Vergleiche zwischen Ländern mit Vorsicht zu interpretieren sind. Selbst innerhalb eines Landes kann sich die Zusammensetzung des Index über die Zeit verändern: Mittlerweile können Kategorien in unterschiedlicher Granularität für die Klassifikation verwendet werden (COICOP-4 oder COICOP-5), und je nach politischer oder regulatorischer Entwicklung bzw. der fachlichen Einschätzung der Statistikbehörden unterschiedlich klassifiziert werden.
3 Administrierte Warenkörbe im Euroraum
Administrierte Preise (sowie Steuern) geben Aufschluss über die Auswirkungen von Preisänderungen, die durch die öffentliche Hand verursacht werden. Angesichts ihres Anteils von fast 12 % am durchschnittlichen Warenkorb im Euroraum können administrierte Preise einen wichtigen Einfluss auf die Inflation haben. Der Großteil – etwa 70 % – administrierter Preise entfällt auf Dienstleistungen wie z. B. Abwasser- oder Müllgebühren. Das bedeutet auch, dass im Euroraum fast 20 % aller Preise für Dienstleistungen staatlich festgesetzt werden. Daher wird im weiteren Verlauf dieses Beitrags verstärkt auf administrierte Dienstleistungspreise eingegangen.
3.1 Große Heterogenität der administrierten Objekte, deren Anzahl und Gewicht im Euroraum
Im Durchschnitt werden in den Ländern des Euroraums 19 Kategorien im Warenkorb (16 des Dienstleistungswarenkorbs) administriert, mit einem aggregierten Gewicht von 12 % (18 %) im Jahr 2025. Allerdings sind sowohl Anzahl als auch Gewichte nicht konstant im Zeitverlauf. Der staatliche Einfluss auf die Preise variiert stark zwischen den Ländern, was auch institutionellen Unterschieden geschuldet ist.
Diese Heterogenität betrifft sowohl die Anzahl als auch das Gewicht administrierter Preise (siehe Grafik 1). Während Deutschland Preise in 30 Kategorien des Warenkorbs (davon 28 Dienstleistungskategorien) administriert, setzen Irland und Estland die Preise in neun Kategorien (Malta: sechs Dienstleistungskategorien) fest. 3 In Frankreich, der Slowakei, Kroatien und den Niederlanden übersteigt das Gewicht der administrierten Preise 15 %, während es in Spanien und Irland bei 5 % bzw. darunter liegt. Bei den Dienstleistungen liegen die Anteile administrierter Preise in den Niederlanden, Belgien, Deutschland und Kroatien bei über 25 %, während sie in Griechenland, Italien, Spanien, Irland, Estland und Malta unter 10 % liegen. Einige Länder weisen trotz einer geringen Anzahl administrierter Preise ein hohes Gewicht administrierter Preise auf – bedingt durch stark gewichtete Einzelposten wie etwa Mieten in den Niederlanden. Österreich liegt bezüglich der Anzahl (25 Kategorien, davon 23 Dienstleistungskategorien) der administrierten Kategorien über dem Euroraumdurchschnitt. Allerdings liegt der Anteil der administrierten Preise in Österreich sowohl insgesamt (8,7 %) als auch bei den Dienstleistungen (15,3 %) deutlich unter dem Euroraumdurchschnitt. In Österreich gelten nur zwei Kategorien außerhalb der Dienstleistungen als administriert, nämlich die Wasserversorgung und Pharmazeutische Produkte.
Deutschland und Frankreich dominieren die administrierten Preise im Euroraum : Ihr hohes Ländergewicht verstärkt die große Bedeutung administrierter Preise in diesen Ländern: Deutschland allein macht 32 % des aggregierten Gewichts administrierter Preise (Dienstleistungen: 41 %) im Euroraum aus, Frankreich weitere 25 % (Dienstleistungen: 20 %). Betrachtet man nur vollständig administrierte Preise, steigt der deutsche Anteil auf rund 55 % (Dienstleistungen: 60 %), während jedes andere Land weniger als 15 % (Dienstleistungen 10 %) beiträgt.
Grafik 1
Länderspezifische Heterogenität bei administrierten Preisen
Die meisten Länder administrieren Preise für Güter wie Wasserversorgung und Pharmazeutische Produkte, sowie für Dienstleistungen wie Verwaltungsgebühren (z. B. Passgebühren), Müll- und Abwasserentsorgung sowie Briefgebühren (länderspezifische Details siehe Tabelle A1 im Anhang). Abgesehen davon variiert die Klassifikation jedoch deutlich: Mieten gelten nur in sechs Ländern als administriert – nicht aber in Österreich. Auch bestimmte Energiepreise werden in einigen Staaten administriert: etwa Strom in Frankreich und in den Niederlanden, nicht aber in Österreich.
3.2 Bedeutung administrierter Preise im Zeitverlauf volatil
Die Bedeutung administrierter Preise variiert nicht nur zwischen den Mitgliedsländern, sondern auch über die Zeit (Grafik 2). Seit dem Jahr 2001 ist ihr Anteil am Warenkorb tendenziell rückläufig: von 14,5 % im Jahr 2001 auf 11,9 % im Jahr 2025, mit einem bisherigen Tiefstand von 11,5 % im Jahr 2024. Dieser Rückgang ist teilweise auf Marktliberalisierungen zurückzuführen – insbesondere in den Bereichen Energieversorgung und öffentlicher Verkehr. So wurde der Strommarkt in Österreich 2001 (der Gasmarkt folgte 2002) liberalisiert, in Deutschland 2008, in Spanien 2015 und in Italien 2021.
Grafik 2
Zusätzlich erfolgte 2017 ein methodischer Bruch durch die Umstellung administrierter Preise auf die COICOP-5-Klassifikation, die eine feinere Untergliederung ermöglichte. Dies kann das Gewicht administrierter Preise verändern: entweder durch die Herauslösung nicht administrierter Teilaggregate (Verringerung des Gewichts) oder durch die separate Erfassung vormals nicht klassifizierter administrierter Komponenten (höheres Gewicht, wenn die Komponenten aufgrund der 50-%-Regel nicht im Überaggregat als administriert klassifiziert waren).
Weiter Schwankungen ergeben sich durch die jährliche Überprüfung der Klassifikation durch die nationale Statistikbehörde. Diese kann auf gesetzliche Änderungen reagieren – etwa wurden in Deutschland die Strompreise 2021 und 2023 (im Zuge der Energiepreispreisbremse) wieder als administriert eingestuft (Gewicht: ca. 3 %), während sie in den übrigen Jahren seit 2008 nicht als administriert galten. Auch eine veränderte Einschätzung einzelner Aggregate durch die Statistikbehörde kann zu Anpassungen führen.
Auch in Österreich sank der Anteil administrierter Preise von 12,2 % im Jahr 2001 auf 8,7 % 2025, mit einem Tiefstand von 7,5 % im Jahr 2018. Besonders starke Rückgänge wurden 2002 mit der Liberalisierung des Gasmarktes, sowie 2012 und 2017 verzeichnet. 2017 kam es zu einer starken Veränderung des administrierten Warenkorbs wegen der Umstellung auf COICOP-5: Tabelle 1 zeigt, welche Güter und Dienstleistungen seitdem neu aufgenommen wurden (farbig) und welche nicht mehr als administriert gelten (in grau). Dies war teilweise auf die Umstellung auf COICOP-5 zurückzuführen. Insgesamt blieb die Bedeutung administrierter Preise während des gesamten Zeitraums unter dem Euroraumdurchschnitt.
Tabelle 1
3.3 Administrierte Preise sind keine homogene Gruppe: Unterschiedliche Preissetzungsmechanismen verlangen nach differenzierten Prognosemodellen
Trotz staatlicher Festsetzung werden administrierte Preise sehr unterschiedlich bestimmt. Besonders für die Inflationsprognose ist es wichtig, unterliegende Gesetzmäßigkeiten bei der Festsetzung administrierter Preise zu erkennen. Um eine konsistente und nachvollziehbare Kategorisierung vornehmen zu können, entwickeln wir einen automatisierten Klassifikationsansatz (siehe Annex 8.1 für methodische Details). Unser Modellierungsansatz basiert auf der Häufigkeit der Preisänderungen, die wir in drei Gruppen unterteilen: regelmäßige , kontinuierliche und unregelmäßige Preisanpassungen .
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Regelmäßige Anpassungen erfolgen ein- bis zweimal jährlich, oft im Jänner und/oder September. Sie zeigen eine hohe Konzentration in ein oder zwei Monaten (sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch des Volumens der Preisänderungen) und eine hohe Wiederkehr (also etwa jährlich). Sie betreffen meist Dienstleistungen wie Müllabfuhr sowie Bildungs- oder Krankenhausleistungen. Häufig orientieren sie sich an Preis- und Kostenentwicklungen der Vorjahre – auch ohne explizite Indexierung.
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Kontinuierliche Anpassungen beinhalten Änderungen, die sich über mehrere Monate verteilen, ohne dass ein dominanter Monat erkennbar ist. Diese Gruppe umfasst überwiegend administrierte Dienstleistungen, deren Preise auf Länder- bzw. Gemeindeebene festgesetzt werden. Sie werden oft gemeindespezifisch zu unterschiedlichen Zeitpunkten angepasst (z. B. teilweise private Altenheime oder Taxitarife, die auf Gemeinde-Ebene reguliert werden).
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Unregelmäßige Anpassungen umfassen alle übrigen Preisänderungen und beruhen oftmals auf Ad-hoc-Entscheidungen: Sie erfolgen entweder nur alle paar Jahre oder unterjährig ohne klare Konzentration oder Muster. Typische Beispiele für Ad-hoc-Entscheidungen sind Gebühren für Postdienstleistungen oder Verwaltungsgebühren wie zum Beispiel die Passgebühr, die nur alle paar Jahre angepasst werden.
Die Anwendung dieses Verfahrens auf den Euroraum zeigt eine ausgeprägte Heterogenität staatlicher Preiseingriffe zwischen den Mitgliedsländern. Die resultierenden Klassifikationsanteile unterscheiden sich erheblich: Der Anteil kontinuierlicher Preisanpassungen reicht von lediglich 8 % in Zypern bis zu 46 % in Italien. Regelmäßige Anpassungen variieren zwischen 8 % in Slowenien und 81 % in den Niederlanden. Unregelmäßige Anpassungen treten in einem Spektrum von 6 % in den Niederlanden bis zu 100 % in Estland auf.
Die Klassifikation offenbart zudem eine deutliche Heterogenität zwischen den Ländern hinsichtlich der Güter und Dienstleistungen, die den jeweiligen Gruppen zugeordnet werden. Für einige Kategorien ergibt sich jedoch ein konsistentes Muster: So werden Altenheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Personenbeförderungsdienste per Taxi oder Mietwagen mit Fahrer in mehr als 60 % der Länder der Gruppe der kontinuierlichen Anpassungen zugeordnet. Vorschulbildung und Verwaltungsgebühren weisen dagegen in nahezu allen Ländern unregelmäßige Preisanpassungen auf. Hochschulbildung wiederum wird in 64 % der Länder der Gruppe regelmäßiger Anpassungen zugeordnet.
In Österreich werden 40 % der Kategorien der Gruppe der unregelmäßigen und jeweils 30 % jener der kontinuierlichen bzw. regelmäßigen Anpassungen zugeordnet. Bei den regelmäßigen Anpassungen finden sich vor allem öffentliche Dienstleistungen wie Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung und Krankenhausleistungen. Kontinuierliche Anpassungen betreffen überwiegend Dienstleistungen aus dem Verkehrs- und Kulturbereich.
Bildungsdienstleistungen sind sowohl unter „regelmäßig“ als auch unter „unregelmäßig“ eingeordnet, was die unterschiedlichen Preisänderungsintervalle widerspiegelt – etwa zwischen Studiengebühren und Kosten für Schulveranstaltungen. Verwaltungsgebühren, die im österreichischen Warenkorb ausschließlich die Ausstellungsgebühr für den Reisepass umfassen, werden als „unregelmäßig“ eingestuft, da die Preisänderungen hier nur in sehr großen zeitlichen Abständen erfolgen.
4 Entwicklung administrierter Preise
Seit 2001 stiegen die administrierten Preise in Österreich und im Euroraum stärker als das allgemeine Preisniveau ohne administrierte Preise (Grafik 3). In Österreich war der Anstieg überdies etwas deutlicher als im Euroraum. In den letzten zehn Jahren – seit 2015 – zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Im Euroraum stiegen administrierte und nicht administrierte Preise in etwa gleich stark, während in Österreich das Preisniveau nicht administrierter Preise sogar stärker stieg als das der administrierten Preise.
Grafik 3
Entwicklung administrierter Preise im Euroraum und in Österreich
Betrachtet man Phasen überdurchschnittlich hoher Inflation, zeigt sich: Phasen hoher allgemeiner Inflation sind begleitet von etwas geringerer Steigerung administrierter Preise. Im Euroraum lag zum Beispiel die Inflation von Oktober 2007 bis Oktober 2008 bei durchschnittlich 3,4 %, während administrierte Preise nur um 2,6 % stiegen. Eine ähnliche Entwicklung ist in der jüngsten Hochinflationsphase zu beobachten: Von Anfang 2022 bis Anfang 2024 stieg das Preisniveau administrierter Preise weniger stark als das allgemeine Preisniveau. Diese Entwicklung kann zwei Gründe haben: Zum einen gelten administrierte Preise – vor allem bei Dienstleistungen – als „late mover“– das heißt, sie regieren erst mit Verzögerung auf allgemeine Entwicklungen, da die öffentliche Hand ihre Preise oft mit vergangenen Inflationsraten anpasst. Zum anderen kann die staatliche Preissetzung aktiv zur Preisglättung herangezogen werden, indem Preisanpassungen ausgesetzt werden. Damit wird vermieden, in Perioden (sehr) hoher Inflation die allgemeine Inflation zusätzlich anzuheizen. Eine verzögerte Inflationsanpassung bedeutet natürlich auch eine hartnäckigere Inflation in Zeiten niedriger Gesamtinflation. Vor allem dann, wenn zuvor aktiv ausgesetzte staatliche Preiserhöhungen nachgezogen werden und es zu hohen Ad-hoc-Preisanpassungen kommt.
Auch in Österreich ist diese verzögerte Inflationsanpassung bzw. Inflationsglättung zu beobachten, während der COVID-19-Pandemie und der Energiepreiskrise sogar in noch deutlicherem Ausmaß als im Euroraum: Die staatliche Zurückhaltung begann bereits zu Beginn 2021 und endete erst Ende 2023 – die Inflationsrate administrierter Preise lag in diesem Zeitraum um 3,2 Prozentpunkte unter der allgemeinen Inflationsrate ohne administrierte Preise. 4 In diesem Zeitraum setzten der Bund und auch die Länder Gebührenerhöhungen aus, während viele Gemeinden – darunter auch Wien – mit vergangenen Inflationsraten valorisierten. Das Wiener Gebrauchsabgabengesetz (2022) sieht eine automatische Erhöhung von kommunalen Gebühren (z. B. Müll-, Wasser-, Abwasser- und Parkgebühren) vor, sobald die Inflationsrate vom letzten Anpassungsstichtag bis Ende Juni des laufenden Jahres den Schwellenwert von 3 % übersteigt. Wegen der geringen Preissteigerung seit Juni 2019 fand 2021 keine Valorisierung statt, bei einer Inflationsrate 2021 von 2,8 %. 2022 wurde mit der Preissteigerung seit Ende Juni 2019 valorisiert – um 5,2 % bei einer Inflationsrate 2022 von 8,6 %. Auch 2023 lag der Gebührenanstieg in Wien mit 5,9 % unter der allgemeinen Inflationsrate von 7,7 %.
Grund für den stärkeren Anstieg administrierter Preise im Euroraum besonders seit der COVID-19-Pandemie als in Österreich ist, dass in einigen Euroraumländern Energie als administriert klassifiziert wird. Der plötzliche Anstieg der Konsument:innenpreise für Energie reflektiert sich dann auch in den Inflationsraten für administrierte Preise. In jenen Ländern, die Energie nicht zu den administrierten Preisen zählen (z. B. Österreich, Deutschland, Portugal), waren die Inflationsraten bei administrierten Preisen seit 2021 bis Mitte 2023 insgesamt deutlich geringer. Dies ist ein Indiz, dass Preiseingriffe des Staats bei abrupten Schocks auch bei (formal) administrierten Gütern komplex sind und Preise nicht gänzlich losgelöst von Marktentwicklungen gesetzt werden können. Inwieweit sich Preise von gleichen Gütern und Dienstleistungen anders verhalten, wenn sie administriert sind, oder eben Marktpreise darstellen, erläutert der nächste Abschnitt.
4.1 Preisanstieg bei gleichen Güter- und Dienstleistungsgruppen tendenziell geringer in Ländern, in denen die Preise administriert sind
Ein direkter Vergleich der statistischen Preisindizes „administrierte Preise“ und „allgemeines Preisniveau ohne administrierte Preise“ ist für die Analyse der Wirkung staatlicher Preissetzung im Euroraum nur eingeschränkt aussagekräftig. Ein differenzierteres Bild ergibt sich, wenn Dienstleistungen betrachtet werden, die in einigen Ländern administriert sind, in anderen hingegen nicht als administriert eingestuft werden.
Zu diesem Zweck berechnen wir für jede Dienstleistung separate Preisindizes für zwei Ländergruppen – je nachdem, ob die betreffende COICOP-Kategorie administriert oder nicht administriert ist. Um vergleichbare Indizes zu erhalten und den Einfluss länderspezifischer Effekte zu begrenzen, berücksichtigen wir ausschließlich Dienstleistungen, die in mindestens vier Ländern administriert und in mindestens vier Ländern nicht administriert sind. Zudem werden nur jene Länder einbezogen, für die für die jeweilige Dienstleistung durchgängig Daten vorliegen. Länder, in denen sich der administrative Status der Kategorie im Beobachtungszeitraum geändert hat, werden ausgeschlossen.
Insgesamt umfasst die Analyse 17 COICOP-Kategorien mit Daten von jeweils 12 bis 19 Ländern. Für die Visualisierung verwenden wir auf das jeweils erste verfügbare Jahr umbasierte, ungewichtete Indizes, da nicht ein aggregiertes Preismaß für den Euroraum, sondern der Einfluss des administrativen Status auf die Preisentwicklung im Fokus steht. Grafiken für die einzelnen Dienstleistungen finden sich in den Grafiken A1 und A2 im Anhang. Die Resultate sind heterogen. In 11 der 17 COICOP-Kategorien liegt der Index der nicht administrierten Länder am Ende des Beobachtungszeitraums über jenem der administrierten Länder; in einer Kategorie ist kein systematischer Unterschied erkennbar.
Grafik 4
Grafik 4 zeigt eine Aggregation der Ergebnisse aller berücksichtigten COICOP-Kategorien. Dabei werden COICOP-spezifische Gewichte verwendet, um der relativen Bedeutung der einzelnen Dienstleistungen Rechnung zu tragen, während Länder nicht gewichtet werden. Der aggregierte Index für administrierte Dienstleistungen liegt unter jenem für nicht administrierte Dienstleistungen, was auf eine geringere Preissteigerung administrierter Preise hindeutet.
Dieses Ergebnis ist jedoch lediglich als Indikator für unterschiedliche Entwicklungsmuster zu interpretieren, da sowohl zwischen Dienstleistungen als auch zwischen Ländern erhebliche Heterogenität besteht.
Diese Heterogenität zeigt sich auch, wenn man die monatlichen Preisveränderungen für diese Kategorien betrachtet (siehe Tabelle A2 im Anhang). Auch wenn in der Mehrzahl der Kategorien die mittlere Wachstumsrate über den gesamten Zeitraum der administrierten Kategorien unter jener der nicht administrierten Kategorien liegt, sind die Unterschiede in vielen Kategorien gering. Es zeigt sich kein verallgemeinerbarer Unterschied zwischen der Preisentwicklung administrierter und nicht administrierter Kategorien.
Da die öffentliche Preissetzung bei Dienstleistungen eine besonders wichtige Rolle spielt, wird sie im Folgenden betrachtet.
4.2 Administrierte Dienstleistungspreise glätten die Dienstleistungsinflation seit der COVID-19-Pandemie
Grafik 5
Entwicklung administrierter Dienstleistungspreise im Euroraum und in Österreich
Die Inflation administrierter Dienstleistungen im Euroraum lag während der Hochinflationsphase seit 2021 deutlich unter der allgemeinen Dienstleistungsinflation, hat aber seit Anfang 2024 erheblich zugenommen (Grafik 5). Der Anstieg begann, sobald sich die Dienstleistungsinflation auf hohem Niveau stabilisierte. Dies deutet nicht nur darauf hin, dass im Euroraum zumindest bei Dienstleistungen administrative Preise „late-mover“ sind, sondern auch, dass Regierungen versuchen, die Inflation nicht zusätzlich anzuheizen. Derzeit tragen administrierte Preise im Euroraum nicht mehr zur Disinflation im Dienstleistungssektor bei. Vielmehr ist ihr Beitrag zur Dienstleistungsinflation höher als vor der COVID-19-Pandemie und deutlich höher als im November 2023, als der Rückgang der Dienstleistungsinflation stoppte und sie auf hohem Niveau verharrte. Verzögerte bzw. ausgesetzte Preisanpassungen verringern zunächst den Inflationsdruck, führen jedoch durch spätere Aufholschritte zu einem langsameren Rückgang der administrierten Preis- und Dienstleistungsinflation während der Disinflation.
Die Haupttreiber dieser Entwicklung sind Medizinische Dienstleistungen, Dienstleistungen für ältere Menschen (z. B. Heimhilfe) sowie verkehrsbezogene Dienstleistungen. Trotz des jüngsten Anstiegs blieb die kumulierte Inflation administrierter Dienstleistungen seit 2021 mit unter 15 % unter jener der gesamten Dienstleistungen (rund 20%).
Für Österreich betrachten wir auch die Frequenz der Preisveränderung, also den Anteil der Preise, die in einem Monat geändert werden, mithilfe der Daten aus Gautier et al. (2025). Wie Grafik 6 zeigt, liegt die Preisänderungsfrequenz für administrierte Dienstleistungen über den gesamten Zeitraum unter jener für nicht administrierte Dienstleistungen; am niedrigsten war sie bei den vollständig administrierten Dienstleistungen. Mit Beginn der COVID-19-Pandemie sank die Frequenz insgesamt, besonders deutlich bei teilweise administrierten Dienstleistungen, während sie bei vollständig administrierten Dienstleistungen weitgehend konstant blieb. Während die Preisänderungsfrequenz bei den nicht administrierten Dienstleistungen seit ungefähr Mitte 2020 anstieg und ab 2023 wieder zurückging, blieb die Frequenz bei den administrierten Dienstleistungen weitgehend stabil; bei den vollständigen administrierten Dienstleistungen zeigte sich ein Rückgang im Jahr 2024. Die Ergebnisse stehen im Einklang mit der oben diskutierten verzögerten Inflationsanpassung bei bzw. Inflationsglättung durch administrierte Preise.
Grafik 6
5 Ausblick: Welche Entwicklung ist in Österreich bei administrierten Preisen zu erwarten
Im Zuge der Budgetkonsolidierungen kam es auf Bundesebene und in Wien zu deutlichen Gebührenerhöhungen. Besonders deutlich fallen die Gebührenerhöhungen bei der Servicegebühr für die e-card aus: Sie stieg um 81 % im November 2025. Auch Reisepass und Führerschein sowie sonstige Dokumente wurden im Juli 2025 teurer – die Preise stiegen um rund 48 %. Das Klimaticket wurde in zwei Schritten teurer: im August 2025 um 19 %, im Jänner 2026 um weitere 8 %. Der Preis für die Autobahnvignette stieg um 2,95 %. Auch in Wien wurde die Preise für öffentliche Verkehrsmittel sowie Parkgebühren 2026 erhöht: um etwa 30 %. Allerdings kommt es 2026 in Wien zu keiner Valorisierung der Müll-, Wasser und Abwassergebühren, weil die durchschnittliche Inflationsrate von Juli 2024 bis Juni 2025 die Schwelle von 3 % nicht überschritten hat. In anderen Landeshauptstädten wie Innsbruck, Graz und Salzburg werden die Müllgebühren 2026 um mindestens 4 % erhöht, auch Wasser- und Abwassergebühren steigen in einigen Landeshauptstädten.
Für die Abschätzung der Entwicklung administrierter Preise 2026 gehen wir davon aus, dass die Gemeinden ohne Wien ihre Gebühren für Müll, Wasser und Abwasser zu Jahresbeginn mit einer durchschnittlichen Rate von 4 % erhöhen. Zusätzlich haben die bereits erfolgten Gebührenerhöhungen einen Effekt auf die Inflationsrate administrierter Preise 2026, weil sie frühstens zu Jahresmitte 2025 eingeführt wurden. Sie erhöhten die Inflationsrate bereits 2025 von 4,8 % im Juni 2025 auf 5,7 % im Dezember. Gemeinsam mit den ab Jänner erfolgten Gebührenerhöhungen in Wien und den Gemeinden sowie beim Klimaticket und der Autobahnvignette ergibt sich damit insgesamt eine Inflationsrate im Jahresabstand (Jänner 2025 bis Jänner 2026) von mehr als 5 %. Auch im übrigen Jahresverlauf werden die Inflationsraten in dieser Größenordnung bleiben und eine Jahresinflationsrate von etwa 5 % ergeben. Damit bleibt die Inflation administrierter Güter 2026 doppelt so hoch wie die erwartete HVPI-Inflationsrate von 2,4 % (vgl. OeNB, 2025).
Der oben dargestellte Anstieg administrierter Gebühren wirkt sich auch spürbar auf die Gesamtinflation aus. Nach Schätzungen erhöhen die Gebührenerhöhungen – einschließlich Müll-, Wasser- und Abwassergebühren – die Inflationsrate im Jahr 2026 um rund 0,3 Prozentpunkte . Insgesamt wird der Beitrag administrierter Preise zur Gesamtinflation in der Dezember-Prognose der OeNB für 2026 auf 0,4 Prozentpunkte veranschlagt.
Damit liegt der Beitrag der öffentlichen Hand unter jenem der drei vorangegangenen Jahre, in denen er jeweils rund 0,5 Prozentpunkte betrug. Allerdings waren die Inflationsraten in diesen Jahren insgesamt deutlich höher als im Jahr 2026. Relativ betrachtet leistet die öffentliche Hand somit im Jahr 2026 einen stärkeren Beitrag zur Inflationsentwicklung als zuvor.
Im langfristigen Durchschnitt der Jahre
2009 bis
2025
beläuft sich der Beitrag administrierter Preise zur
Inflation auf etwa
0,3 Prozentpunkte
. Vor diesem
Hintergrund fungiert die öffentliche Hand 2025/2026 in einem Umfeld
sinkender Inflationsraten als
Preistreiber
,
insbesondere aufgrund nachgeholter, zuvor ausgesetzter
Gebührenerhöhungen. Dadurch tragen administrierte Preise aktuell zur
Hartnäckigkeit der
Inflation
bei. Diese Entwicklung ist
jedoch weniger Ausdruck einer expansiven Preissetzungspolitik
als vielmehr Folge des „late mover“-Verhaltens sowie
konsolidierungsbedingter Anpassungsnotwendigkeiten der öffentlichen
Haushalte.
Wie bereits erwähnt, umfasst die Analyse nur administrierte Preise, wie sie bis Dezember 2025 von Statistik Austria definiert wurden. Steueränderungen etwa bei ausgewählten Lebensmitteln oder bei Strompreisen sind nicht Teil der Analyse.
6 Fazit
Ist der Staat nun ein Preistreiber oder dämpft die staatliche Preissetzung die Inflation? Die Antwort auf diese Frage hängt vom betrachteten Zeitraum, dem Euroraumland und der Zusammensetzung der Gruppe administrierter Preise ab.
Tatsache ist, dass staatliche Preissetzung einen deutlichen Effekt auf die Inflation haben kann. Im Euroraum sind etwa 12 % aller Preise administriert in Österreich 9 % Da etwa ein Fünftel aller Preise im Dienstleistungssektor von staatlicher Stelle gesetzt werden, ist der Effekt bei der Dienstleistungsinflation am höchsten.
Während einige Länder viele, aber gering gewichtete Positionen administrieren, führen in anderen Staaten – wie zum Beispiel in den Niederlanden mit regulierten Mieten – bereits wenige Kategorien zu hohen Gewichten.
Auch im Zeitverlauf sind deutliche Schwankungen zu beobachten: Marktliberalisierungen, Änderungen in der statistischen Klassifikation (COICOP-5) sowie nationale Neubewertungen führen zu starken Veränderungen der Anteile administrierter Preise. In Österreich sank der Gesamtanteil seit 2001 deutlich und liegt unter dem Euroraumdurchschnitt. Administrierte Preise bilden keine homogene Gruppe, da die Mechanismen ihrer Festsetzung stark variieren. Einige Dienstleistungen – etwa Altenheime oder Taxitarife – zeigen in vielen Ländern kontinuierliche Anpassungen, während zum Beispiel Verwaltungsgebühren nur in langen Abständen geändert werden. Entsprechend variieren auch die geeigneten Prognosemethoden: Während regelmäßige Anpassungen gut durch Zeitreihenmodelle abbildbar sind, erfordern unregelmäßige Änderungen häufig Expert:inneneinschätzungen.
Die administrierten Preise im Euroraum und in Österreich entwickelten sich seit 2001 insgesamt stärker als die nicht administrierten Preise, wobei der Anstieg in Österreich sogar etwas deutlicher war. Seit 2015 zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Im Euroraum verlaufen administrierte und nicht administrierte Preise ähnlich, während in Österreich die Marktpreise schneller gestiegen sind als die administrierten.
Ein direkter Vergleich der aggregierten Indizes gibt jedoch nur ein grobes Bild der Wirkung staatlicher Preissetzung. Aussagekräftiger ist der Vergleich einzelner Dienstleistungen, die in manchen Ländern administriert und in anderen marktbasiert sind. Eine Analyse von 17 COICOP-Kategorien zeigt, dass in zwei Dritteln der Fälle die Preissteigerungen in Ländern mit administrierten Preisen geringer ausfallen, wobei große Unterschiede zwischen Ländern und Dienstleistungen bestehen.
Phasen hoher Inflation gehen generell mit einer unterdurchschnittlichen Anpassung administrierter Preise einher. Staatliche Stellen nehmen Preiserhöhungen entweder verzögert vor oder setzen sie zeitweise ganz aus, um die Gesamtinflation nicht zusätzlich zu treiben. Zudem ist der Staat vor allem bei Dienstleistungen ein „late mover“ – viele Preise werden (automatisch) mit den vergangenen Inflationsraten angepasst. In Österreich betrifft das vor allem die Müll-, Wasser- und Abwassergebühren sowie die Autobahnvignette. Daher ist ein abrupter Inflationsanstieg erst in den Folgejahren in den öffentlich gesetzten Preisen ersichtlich – die öffentliche Hand trägt also zur Inflationsdämpfung bei. Beim Absinken der Inflationsrate ist die „öffentliche Inflation“ allerdings persistenter und erhöht die Inflation. Staatliche Preissetzung kann die Inflation also sowohl dämpfen als auch anheizen. Im besten Fall gleichen sich Phasen des Inflationsanstiegs und der Inflationssenkung aus und die Inflation wird geglättet.
2026 ist in Österreich mit einem deutlichen Anstieg administrierter Preise zu rechnen, da Bund, Länder und Gemeinden zahlreiche – teils lange ausgesetzte – Gebührenerhöhungen nachholen, wie etwa die Jahreskarte der Wiener Linien. Zusammen mit den seit Mitte 2025 erfolgten Erhöhungen ergibt sich für 2026 eine Inflationsrate administrierter Preise von über 5 %, womit diese doppelt so hoch wie die erwartete HVPI‑Inflation (2,4 %) ausfällt und die Gesamtinflation laut OeNB‑Prognose 2026 etwa 0,4 Prozentpunkte anhebt. Insgesamt tragen administrierte Preise zur Inflation bei. 2026 zwar absolut weniger als in den Vorjahren, aber relativ gesehen ergibt sich ein höherer Beitrag, weil das allgemeine Inflationsniveau sinkt. Dies spiegelt nachgeholte Anpassungen im Zuge der Budgetkonsolidierung wider und verlangsamt den Inflationsrückgang, ohne Ausdruck einer expansiven staatlichen Preispolitik zu sein.
7 Literaturverzeichnis
Gautier et al. 2025.: Consumer Price Stickiness in the Euro Area During an Inflation Surge ECB Working Paper. Forthcoming.
Momentum Institut. 2025. Österreich im Hinterfeld bei administrierten Preisen. https://www.momentum-institut.at/news/eu-vergleich-oesterreich-im-hinterfeld-bei-administrierten-preisen/
OeNB. 2025. Stabilisierung der Konjunktur in herausforderndem Umfeld. OeNB Report 2025/23.
United Nations Statistics Division. 2023. Classification of Individual Consumption According to Purpose 2018. Statistical Papers. Series M. No. 99.
Wiener Gebrauchsabgabengesetz 1966. 2026. LGBl. Nr. 20/1966 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 36/2023. LWI40016419.pdf
WIFO. 2025. Österreich schleppt sich aus der Rezession. Konjunkturprognose 3/25. Österreich schleppt sich aus der Rezession. Prognose für 2025 und 2026. 4.
8 Anhang
Tabelle A1
8.1 Klassifikationsmethode
Für jede Kombination aus Land und COICOP werden auf Basis monatlicher Inflationsraten drei monatsspezifische Kennzahlen berechnet. Preisänderungen sind als monatliche Inflationsraten ungleich null definiert. Absolute monatliche Preisänderungen werden verwendet, um positive und negative Preisänderungen gleich zu behandeln:
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Anteil der Preisänderungen: Anteil aller beobachteten Preisänderungen einer Land-COICOP-Kombination, der auf einen bestimmten Kalendermonat entfällt.
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Anteil der Jahre mit Änderung: Anteil der Jahre, in denen im betreffenden Monat eine Preisänderung auftrat.
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Anteil am jährlichen Preisänderungsvolumen: Anteil an der gesamten absoluten monatlichen Preisänderung einer Land-COICOP-Kombination über alle Jahre, der auf den jeweiligen Kalendermonat entfällt.
Anhand dieser Kennzahlen erfolgt die Klassifikation in die folgenden Gruppen:
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Regelmäßige Anpassungen: Auf die beiden Kalendermonate mit dem höchsten Anteil der Preisänderungen entfallen zusammen mindestens drei Zwölftel aller beobachteten Preisänderungen und auf die beiden Monate mit den höchsten Änderungen zumindest 70 % des Preisänderungsvolumens. Darüber hinaus liegt der Anteil der Jahre mit Änderung in diesen beiden Monaten zusammen bei mindestens 90 %.
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Kontinuierliche Anpassungen: Mindestens sechs Monate weisen jeweils einen Anteil am Preisänderungsvolumen von mindestens 5 % auf, und der höchste Anteil am Preisänderungsvolumen eines einzelnen Monats überschreitet 33 % nicht.
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Unregelmäßige Anpassungen: Alle übrigen Muster, die weder die Kriterien für reguläre noch für kontinuierliche Anpassungen erfüllen. Diese Gruppe stellt daher gewissermaßen eine Residualkategorie dar; eine zusätzliche Überprüfung und gegebenenfalls Reklassifikation durch Expert:innen ist besonders empfehlenswert.
Grafik A1
Grafik A2
Tabelle A2
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Es gibt einen eigenen Preisindex zu konstanten Steuern, aus dem die steuerinduzierten Preisänderungen abgeleitet werden können. ↩︎
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CIOCOP: Die CIOCOP-Klassifikation dient dazu, individuelle Konsumausgaben nach ihrem Verwendungszweck systematisch zu ordnen (United Nation Statistics Division, 2023). Die Klassifikation ist hierarchisch aufgebaut: von der 1. Ebene mit zweistelligen Codes (z. B.: 01. Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke) bis zur 4. Ebene mit 5-stelligen Codes (01.1.1.3 Brot). ↩︎
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Auf COICOP-4-Ebene gibt es 303 Kategorien. ↩︎
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Dabei ist zu erwähnen, dass die Preiseingriffe mittels der Strompreisbremse nicht als administrierte Preise klassifiziert wurden. In Deutschland hingegen wurden in den Zeiten der Preiseingriffe die Strompreise als administriert klassifiziert. ↩︎