Ausweis der OeNB – Passiva

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Beschreibung:

Die Passivseite des Ausweises der OeNB umfasst einerseits den Banknotenumlauf, sämtliche anderen Verbindlichkeiten der OeNB, einige Ausgleichsposten sowie Kapital und Rücklagen der OeNB, welche Eingang in den konsolidierten Ausweis des Eurosystems finden und andererseits die Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten der OeNB, welche sich bei der Erstellung des konsolidierten Ausweises des Eurosystems mit den Intra-Eurosystem-Forderungen der anderen Notenbanken und der EZB netten.

Quelle:

OeNB.

Relevante Definitionen und Begriffe:

Banknotenumlauf, Sonderziehungsrechte (SZR), Internationaler Währungsfonds (IWF), Eurosystem, Wechselkursmechanismus II (WKM II), Mindestreserve, Einlagefazilität, Geldpolitik.

Rechtsgrundlagen:

Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 11. November 2010 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (Neufassung) (EZB/2010/20) (2011/68/EU) geändert durch die Leitlinien EZB/2011/27 (2012/38/EU) und EZB/2012/29.

Methodik:

Der Ausweis der OeNB wird täglich erstellt und an die EZB gemeldet. Auf dieser Webseite wird er 1x pro Monat an den Publikationstagen der EZB für den konsolidierten Ausweis des Eurosystems (im Regelfall Dienstag oder Mittwoch) mit jenem Freitagsstichtag, der die Anpassung des Eurosystem Banknotenumlaufs bzw. die quartalsweise Bewertung beinhaltet, veröffentlicht.

Melderkreis:

OeNB.