Friedrich Freiherr von Geiringer-Winterstein

K.k. Regierungskommissär und österreichischer Vizegouverneur der Oesterreichisch-ungarischen Bank

Geboren 24.09.1846 in Wien, gestorben 14.03.1923 (Ort unbekannt)

Friedrich Freiherr von Geiringer-Winterstein
Friedrich Freiherr von Geiringer-Winterstein

Der gebürtige Friedrich Geiringer wurde vom großen Spediteur und ersten kaufmännischen Herrenhaus-Mitglied im Kaisertum Österreich Simon Winterstein adoptiert. 1870 erfolgte die Übertragung der Ritterwürde seines mittlerweile verstorbenen Adoptivvaters auf ihn.

Nach Absolvierung des Jusstudiums nahm er seine berufliche Laufbahn im k.k. Finanzministerium auf, wo er sich als Budget- und Valutareferent bewährte. 1875 wurde Geiringer-Winterstein, mittlerweile Finanzrat, zum Zweiten Regierungskommissär der k.k. Finanzverwaltung bei der Oesterreichisch-ungarischen Bank (OeUB) ernannt. Nachdem er 1890 zum Ersten Regierungskommissär der OeUB aufgerückt war, erhob ihn Kaiser Franz Joseph 1893 in den Freiherrenstand. Von 1896 bis zu seiner Demissionierung 1899 war er zugleich Sektionschef der Kreditsektion im Finanzministerium.

1900 wurde Geiringer-Winterstein, der durch seine Mitwirkung an den Gesetzen über die Einführung der Goldwährung (1892) dafür prädestiniert war, zum österreichischen Vizegouverneur der OeUB ernannt. Diese Funktion übte er noch zehn Jahre lang, bis zu seiner Abberufung 1910 aus. Danach trat Geiringer-Winterstein, Inhaber hoher Auszeichnungen, im wirtschaftlichen und politischen Leben nicht mehr hervor.