1818–1878

Die „privilegirte oesterreichische National-Bank"

Das erste Privilegium

Erstes Privilegium, erteilt von Kaiser Franz I. am 15. Juli 1817
Erstes Privilegium, erteilt von Kaiser Franz I. am 15. Juli 1817

Die Nationalbank erhielt mit kaiserlichem Patent vom 15. Juli 1817 das ausschließliche Recht zur unbeschränkten Notenausgabe. Dieses „erste Bankprivilegium“ gewährte ihr zudem eine privilegierte Stellung hinsichtlich des Eskontgeschäftes.

Am 19. Jänner 1818 erfolgte schließlich die Konstituierung der definitiven Bankleitung.

In den folgenden Jahren baute die Nationalbank systematisch ein Zweigstellennetz auf, um eine gleichmäßige Geld- und Kreditversorgung sicherzustellen. Von der Hauptanstalt in Wien ausgehend, erfasste das Zweigstellennetz der Nationalbank die frühindustriellen Regionen und Handelszentren Ost- und Mitteleuropas ebenso wie den nördlichen Mittelmeerraum.

Schwierige Fundierung

Erstes Nationalbankgebäude in Wien, eröffnet 1823
Erstes Nationalbankgebäude in Wien, eröffnet 1823

Im Prinzip strebte die Bank an, den Anteil von Staatstiteln auf der Aktivseite ihrer Bilanz möglichst gering zu halten. Handelswechsel und Münzgeld waren die von ihr bevorzugten Aktiva. Im Wechselgeschäft erwies die Bank ihre Nützlichkeit für den wirtschaftlichen Aufschwung der Monarchie, während durch den Silberschatz eine Bedeckung der Notenausgabe für jene Fälle gesichert war, in denen das Publikum die Noten wieder gegen Silbermünzen eintauschen wollte. Im Jahr 1818 betrug bei einer Bilanzsumme von 11,5 Millionen Gulden (fl) die direkte (oder indirekte) Staatsverschuldung bei der Nationalbank rund 2,2 Millionen Gulden (fl). Trotz erbitterten hinhaltenden Widerstands gelang es der Bankleitung nicht, eine Aufstockung der Staatstitelpositionen auf der Aktivseite zu verhindern.

Für diesen Zuwachs war die immer wieder auftretende Bedrängnis der Staatsfinanzen in Krisenfällen verantwortlich. In mehr oder weniger höflich gehaltenen Worten pflegte der Regierungschef die Leitung der Nationalbank an ihre „patriotischen Pflichten“ zu erinnern.

Damit war ein Vorschuss an die Staatskasse gemeint, welchen die Staatsführung mehrmals bei der Nationalbank vornahm: 1820 (20 Mio fl), 1821 (30 Mio fl), 1831 (12 Mio fl). Den umlaufenden Banknoten standen ein Silberschatz und ein Münzbestand im Besitz der Bank gegenüber; der dadurch erreichte Deckungsgrad fiel von 74,6 % (1818) auf 10,3 % (1831).

Für das Bankdirektorium stand dagegen eine Verantwortung gegenüber dem Publikum im Vordergrund; eine Noteninflation musste den Fluss des Geldverkehrs stören.

Die zweite Epoche ab 1841

Zweites Privilegium, erteilt von Kaiser Ferdinand I. am 2. Oktober 1841
Zweites Privilegium, erteilt von Kaiser Ferdinand I. am 2. Oktober 1841

Die Artikel des Gründungspatents der Nationalbank reichten nicht aus, um die Autonomie gegenüber der Staatsführung kontinuierlich sicherzustellen. Die Unabhängigkeit musste Tag für Tag neu erkämpft werden. Dieser Auseinandersetzung stellten sich die Gouverneure und Direktoren der Bank. Dabei ging es stets um die Frage: In welchem Ausmaß darf die Ausgabe von Banknoten auf der Grundlage von Staatsschuldverschreibungen erfolgen? Um die Unabhängigkeit der Notenbank zu schwächen, wurde schließlich bei der Erneuerung des Bankprivilegiums 1841 der Einfluss der Aktienbesitzer zugunsten der Staatsverwaltung zurückgedrängt.

In der Revolution von 1848 stand die alte Ordnung einer Koalition von Bürgerlich-Liberalen und Sozialisten gegenüber. Leitende Persönlichkeiten der Notenbank unterstützten die konstitutionellen Ziele der Revolutionäre von 1848.

Sicherung des Geldwertes

Das Bank- und Börsengebäude, eröffnet 1860
Das Bank- und Börsengebäude, eröffnet 1860

Das besondere Interesse der Notenbankpolitik richtete sich auf die Entwicklung des Agio, das beim Umtausch von Banknoten in Silbergeld im Geschäftsverkehr zu zahlen war. Jeder Anstieg des Agio kam einer Entwertung der von der Nationalbank emittierten Noten gleich. Dies galt es zu verhindern, denn eine Zunahme des Agio wurde als Vorbote wachsenden inflationären Drucks gedeutet.

Der Nationalbank waren jedoch bei dem Versuch, das Silberagio zu stabilisieren, spürbare Grenzen gesetzt, da das Agio nicht nur unmittelbar von der Emissionstätigkeit der Notenbank abhing; auch der Silberpreis (in Goldwährung ausgedrückt) und die Einschätzung der Folgen erhöhter staatlicher Haushaltsdefizite auf den Geldmärkten spiegelten sich im Silberagio wieder. So ließen v.a. die teils mit militärischen Auseinandersetzungen verbundenen Krisen der Jahre 1848/49 (Revolution), 1850 (preußisch-österreichischer Konflikt) und 1853–56 (Generalmobilmachung anlässlich des Krimkrieges) das Silberagio ansteigen.

Die Nationalbank bezog gemeinsam mit der Wiener Börse 1860 ein vom Architekten Heinrich Ferstel entworfenes Gebäude. In dessen Erdgeschoß etablierte sich das Café Central, das für Jahrzehnte als Inbegriff des Wiener Cafés galt.

„Die Bankakte“ von 1862 und der „Große Krach“ von 1873

Auf Grund des Gesetzes vom 27. Dezember 1862 (RGBl. Nr. 2 ex 1863) wurde das dritte Privilegium erteilt. Die bedeutendste Neuerung lag in der Wiederherstellung und Verankerung der Unabhängigkeit der Nationalbank vom Staat. Außerdem wurde die direkte Kontingentierung des Notenumlaufes nach dem System der Peelschen Bankakte eingeführt. Demnach musste der das fixe Kontingent von 200 Millionen Gulden überschreitende Notenumlauf metallisch bedeckt sein. Das Gesetzeswerk nannte man in Analogie zu dem englischen Peel’s Act von 1844 „Die Bankakte“.

Das Verhalten der Staatsverwaltung gegenüber der Nationalbank im Kriegsjahr 1866 führte jedoch dazu, dass am Ende dieses Schicksalsjahres von der in der Bankakte vorgesehenen Unabhängigkeit sowie von dem Verbot der Staatsnotenemission kaum mehr etwas übrig blieb. Durch die derart stattgefundene Verletzung des Privilegiums sah sich die Staatsverwaltung in der Folge zu Entschädigungen genötigt. Und im Gesetz vom 18. März 1872 kam man ebenfalls der Nationalbank entgegen: Die Nationalbank durfte Noten bis zu einer Höchstgrenze von 200 Mio Gulden ausgeben; jede weitere Emission bedurfte einer vollständigen Deckung in Silber oder Gold.

Das wirtschaftliche Selbstbewusstsein der Habsburgermonarchie kam in dem Projekt einer Weltausstellung für das Jahr 1873 zum Ausdruck. Allerdings musste die Notenbankleitung mit großer Besorgnis die Hausse verfolgen, von der die Wiener Börse im Vorlauf zur Weltausstellung erfasst wurde. Die Usancen der Wiener Börse waren kaum dazu angetan, einen drohenden jähen Rückschlag abwehren zu können. Die auf Kurssteigerungen ausgerichteten Termingeschäfte waren nur durch minimale Pfänder unterlegt. Zudem bewirkte die Hausse eine rasche Wertsteigerung der als Pfänder verwendeten Papiere, wodurch der für Börsengeschäfte disponible Kreditspielraum laufend expandierte.

Ein Kurseinbruch bewirkte unter solchen Umständen automatisch eine Liquiditätsknappheit, die weitere Rückgänge aufgrund von Notverkäufen auslösen würde. Die hinsichtlich einer glanzvollen Weltausstellungseröffnung herb enttäuschten Erwartungen waren Anlass für Kurseinbrüche, sodass schließlich die ganze Börse von einer Baisse erfasst wurde: der Große Krach von 1873.

Am 9. Mai erzwang der Konkurs des Hauses Petschek die zeitweilige Aussetzung des Börsenverkehrs. Nach zeitgenössischen Schätzungen betrug der durch Kursrückgänge ausgelöste Vermögensverlust im Jahr 1873 rund 1,5 Mrd Gulden.

Die Notenbank disponierte mit Umsicht. Zwar war ihr recht, dass die in den Bestimmungen von 1872 vorgesehenen Beschränkungen des Notenumlaufes temporär außer Kraft gesetzt wurden, doch wuchs die Geldmenge selbst am Höhepunkt der Krise nur um weniger als 1 % über das in der Bankakte vorgesehene Limit hinaus. Die führenden Banken, Industrie- und Gewerbeunternehmen überstanden den Krach ohne große Substanzverluste, wenngleich auch die Kurse ihrer Aktien deutlich unter dem Niveau von 1872 lagen.

Was als Höhepunkt der Gründerzeit gedacht war, erwies sich als ihr Ende. Der erhoffte Erfolg blieb aus. Auf Jahre kräftigen Wachstums folgte eine Periode der Stagnation.