1945–1998

Die Oesterreichische Nationalbank in der Zweiten Republik

Erneuter Aufbau

Hauptquartier der US-Besatzungsmacht im OeNB-Hauptgebäude
Hauptquartier der US-Besatzungsmacht im OeNB-Hauptgebäude

Die katastrophalen Jahre des Zweiten Weltkrieges hatten Gesellschaft und Politik gelehrt, wie wichtig interessensübergreifende Zusammenarbeit als Grundprinzip eines gemeinsamen Österreichs ist. An einem Wiederaufbau zweifelte niemand. Dieser gelang auch, wobei das European Recovery Program einen wesentlichen Anteil leistete. Der Marshall-Plan bewährte sich.

Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich am 27. April 1945 konnte auch die Oesterreichische Nationalbank ihre Tätigkeit wiederaufnehmen. Das „Notenbank-Überleitungsgesetz“ vom 3. Juli 1945 verschaffte ihren Aktivitäten einen vorläufig gesetzlich gesicherten Handlungskreis.

Ab 21. Dezember 1945 wurde nach Reichsmark und Alliierte Militärschilling in Österreich wieder der Schilling gesetzliches Zahlungsmittel und alleinige Rechnungseinheit.

Ein großer Teil des OeNB-Hauptgebäudes in Wien diente zwischen 1945 und 1951 der amerikanischen Besatzungsmacht als Hauptquartier, was die Arbeit der Notenbank wesentlich erschwert hat. Dennoch gelang es der Druckerei für Wertpapiere, unter Einsatz aller vorhandenen Mittel und Arbeitskräfte, termingemäß die neuen Schillingbanknoten herzustellen.

An der inflationären Grundkonstellation änderte sich zunächst wenig. Obwohl der Umtausch der Reichsmarknoten und des alliierten Militärgeldes (im Verhältnis 1:1) auf 150 Schilling pro Person beschränkt wurde, erreichte die umlaufende Geldmenge Anfang 1946 nahezu das Sechsfache des Umlaufes von Ende 1937. Im Mai 1947 erreichte die Inflation auf Monatsbasis bereits zweistellige Werte. Der Schilling war gegenüber Fremdwährungen noch immer deutlich unterbewertet.

Der entscheidende Schritt zur Beseitigung des bestehenden Geldüberhanges bildete das „Währungsschutzgesetz“ vom 19. November 1947. Bestimmte Einlagen wurden ersatzlos gestrichen, andere in Forderungen gegen den Bundesschatz umgewandelt. Mit Hilfe einer Umtauschaktion wurde die Bargeldmenge deutlich verringert: die Banknoten aus dem Jahr 1945 wurden eingezogen und in neue Schillingnoten im Verhältnis 3:1 eingewechselt. Lediglich ein Betrag von 150 Schilling pro Person wurde im Verhältnis 1:1 umgetauscht.

Einen wichtigen Beitrag zur Steuerung der Inflation, v.a. durch ihre psychologische Wirkung, leisteten schließlich die Sozialpartner. Die Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigten sich im Sommer 1947 über die Festsetzung der Preise bei den wichtigsten Bedarfsartikeln sowie über die durch Preiserhöhungen notwendig gewordenen Lohnsteigerungen; so kam es zum ersten von insgesamt fünf Preis-Lohn-Abkommen der Sozialpartnerschaft. Der massive Preisauftrieb wurde allerdings erst 1952 gebrochen, als auch die Notenbank ihre geldpolitischen Instrumente restriktiv einsetzte. Das Ende des Korea-Krieges brachte zusätzlich eine außenwirtschaftliche Entspannung.

Wiedererlangte Unabhängigkeit

Nach den zahlreichen politischen Zäsuren der vorangegangenen Dekaden suchte sich in Österreichs geistigem, kulturellem, politischem und wirtschaftlichem Leben wieder eine Atmosphäre liberaler Offenheit zu entfalten. Der Gewinn an materieller Sicherheit stärkte jene Kräfte, die nach der Überwindung der Nachkriegsphase nach einer neuen Identität des modernen Österreichs strebten. Die Flüchtlingswellen 1956 aus Ungarn und 1968 aus der Tschechoslowakei erinnerten indes daran, wie fragil der errungene Fortschritt war.

Am 8. September 1955 – im Jahr des Österreichischen Staatsvertrages – wurde vom Nationalrat ein neues Nationalbankgesetz beschlossen (dessen Gültigkeit in der Fassung von 1984 bestätigt wurde). Zwar enthält dieses die, in gewisser Weise einschränkende Bestimmung, dass die Notenbank bei der Beobachtung der Währungs- und Kreditpolitik auf die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung Bedacht nehmen soll. Allerdings wird die Unabhängigkeit von Kreditforderungen des Staates besonders garantiert. Daneben wurde das Instrumentarium der Notenbank um die Bereiche Offenmarkt- und Mindestreservepolitik erweitert.

Gesicherte Stabilität

Zweiganstalt Innsbruck
Zweiganstalt in Innsbruck Anfang der 70er Jahre

Für mehr als eine Dekade zeigten die zentralen Indikatoren die hohe innere und äußere Stabilität der österreichischen Wirtschaft, die durch eine abgestimmte Fiskal- und Geldpolitik hohes Wachstum bei geringem Preisauftrieb und Vermeidung langfristiger außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte ermöglichte. Die Währungspolitik konnte sich auf institutionelle Verfeinerungen konzentrieren, ohne unter einem laufenden Interventionsdruck zu stehen.

Österreich beteiligte sich an der Europäischen Integration durch den 1960 erfolgten Beitritt zur Europäischen Freihandelszone (EFTA).

In der zweiten Hälfte der sechziger Jahre wurde immer deutlicher, dass das System von Bretton Woods (internationales Währungssystem auf Gold-/Dollarkonvertibilität beruhend) auf Dauer nicht zu sichern war. Die anhaltenden Zahlungsbilanzpassiva der Vereinigten Staaten und die wiederkehrenden Leistungsbilanzkrisen führender europäischer Staaten machten die Notwendigkeit weitreichender währungspolitischer Reformen unabweisbar. Vorerst erschien eine Flexibilisierung der multilateralen Wechselkursanpassungen als attraktive Option.

Die aufgrund der amerikanischen Zahlungsbilanzprobleme eingeführten Kapitalverkehrsbeschränkungen ließen in Europa den Eurodollar-Markt entstehen. Mitte des Jahres 1971 wurde formell die Goldkonvertibilität des US-Dollars aufgehoben; das war das Ende des Systems von Bretton Woods.

Koordinierte Politik

Reformwille und Stabilitätsbewusstsein wurden in den siebziger Jahren auf eine harte Probe gestellt. Die Phasen raschen Wachstums fanden in der spürbaren Rezession 1975 eine jähe Unterbrechung. Gegen Ende des Jahrzehnts wuchs die Skepsis gegenüber dem „Modell Österreich“, das viel internationale Beachtung gefunden hatte.

Trotz einer Reihe begleitender Maßnahmen erreichten Anfang der siebziger Jahre die Zuflüsse ausländischer Mittel ein Ausmaß, das mit den binnenwirtschaftlichen Stabilitätsabsichten unvereinbar war. Die vorübergehenden Freigaben des Schillingkurses mündeten schließlich in einer Strategie, die eine unabhängige Kursgestaltung innerhalb der „Schlange“ ausgewählter europäischer Währungen anstrebte. Dabei orientierte sich die österreichische Währungspolitik an einem Korb von „Indikatorwährungen“.

Nach dem ersten Ölpreisschock und dem nachhaltigen Wachstumseinbruch suchten die österreichischen wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger einen Kurs des vielfältig abgestimmten Instrumenteneinsatzes zu steuern. Dies betraf Formen der aktivseitigen Kreditkontrolle, zurückhaltende Lohnsteigerung, Angebots- und Nachfrageseitige fiskalische Stimuli ebenso wie den Versuch, vorübergehend eine eigenständige Niedrigzinspolitik zu betreiben. Indes wurde am Ende der Dekade immer deutlicher, dass ein vielfältiges Regulations- und Interventionssystem den notwendigen Strukturwandel (auch im Kreditsektor) spürbar behinderte. Der Versuch, die Zinssätze in Österreich autonom niedrig zu halten, musste schließlich 1979 endgültig aufgegeben werden.

Die beim Großbrand 1979 zerstörte Bibliothek
Die beim Großbrand 1979 zerstörte Bibliothek

Das Jahr 1979 war für das OeNB-Hauptgebäude in Wien ein tragisches mit wesentlichen Folgen. In der Nacht vom 29. auf den 30. August brach ein Großfeuer aus, bei dem fünf Geschoße durch Feuer und eindringendes Löschwasser vernichtet wurden. Die gesamte Direktionsetage mit dem Generalratssitzungssaal und der Bibliothek brannte völlig aus. Im Zuge der 1980 bis 1985 dauernden Instandsetzung des Gebäudes, mit dessen Planung der Architekt Carl Appel betraut wurde, erfolgten Umbaumaßnahmen, die in die Architektur des Bestandes massiv eingriffen; optisch ist dies am deutlichsten am neuen Mansardendach erkennbar.

Vorausschauende Integration

OeNB-Hauptgebäude in Wien nach dem Umbau
OeNB-Hauptgebäude in Wien nach dem Umbau

Die Stärkung der ökonomischen Leistungskraft durch Förderung eines wettbewerbsorientierten Leistungsvergleiches rückte in den Vordergrund gesellschaftspolitischer Reformüberlegungen der achtziger Jahre. Zum Ende dieses Jahrzehnts sah sich Österreich durch die Öffnung der Grenzen aus der Randlagesituation befreit. Es bot sich eine neue Chance zu einem Dialog, in dem die Partner auch Interessensgegensätze offen aussprechen konnten, um eine produktive Lösung für ein neues gemeinsames Haus Europa zu finden.

Die Erfahrungen der siebziger Jahre legten der österreichischen Währungspolitik nahe, den Schillingkurs an der DM auszurichten. Dies sollte es erleichtern, die binnenwirtschaftliche Preisstabilität zu sichern. Durch stille Integration in ein großes Währungsgebiet wurde der Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft zusätzlich angeregt: Nur anhaltende Produktivitätssteigerungen konnten die Position österreichischer Unternehmen langfristig sichern. Die Geld- und Währungspolitik war unter solchen Umständen darauf ausgerichtet, stabile aber nicht notwendigerweise bequeme Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die österreichische Wirtschaft nahm diese Herausforderung im Laufe der achtziger Jahre an. Jedoch war diese Entwicklung von einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit begleitet, deren Abbau zunächst nicht gelang. In der zweiten Hälfte der Dekade beschleunigte sich das reale Wachstum wieder. Die Konkurrenzfähigkeit nahm zu, was auch in der Vermeidung größerer Leistungsbilanzungleichgewichte zum Ausdruck kam.

Geldzentrum in Wien, eröffnet 1998
Geldzentrum in Wien, eröffnet 1998

Die neunziger Jahre standen im Zeichen der Integration Österreichs in die Europäische Gemeinschaft. 1995 wurde Österreich, neben Schweden und Finnland, neues Mitglied der Europäischen Union (EU). Im selben Jahr trat Österreich dem Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS) bei.

Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu schaffen, welche mit 1. Januar 1999 beginnen sollte, erfolgte im April 1998 die Kundmachung einer Novelle zum Nationalbankgesetz (NBG-Novelle 1998). Durch diese Novelle wurde für die Oesterreichische Nationalbank und ihre Beschlussorgane bei der Verfolgung der Ziele und Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) die Unabhängigkeit von Organen oder Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft sowie von Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ausdrücklich festgeschrieben.