1816–1818

Zeit der Gründung und des Provisoriums

Vorgeschichte

Kaiser Franz I. übergibt Graf von Stadion die sanktionierten Statuten der Nationalbank

Der Gründung der Nationalbank war fast ein halbes Jahrhundert an Experimenten der Habsburger mit der Emission von Papiergeld vorangegangen. Schon im 18. Jahrhundert war die Ausgabe von Banknoten einem Institut übertragen worden, in das die Geschäftswelt gerade deshalb Vertrauen hatte, weil die Staatsführung keinen direkten Zugriff auf dessen Gebarung hatte. Die erste Ausgabe von sogenannten „Bancozetteln“ erfolgte schließlich 1762 durch die bereits 1705 gegründete Wiener Stadtbank.

Doch in Kriegszeiten übernahm die Staatsführung die direkte Kontrolle der Notenausgabe. Dies ließ den Umlauf der Banknoten stoßweise anschwellen. Betrug die umlaufende Geldmenge im Jahr 1796 noch 44 Millionen Gulden Bankozettel, so waren es 1810 bereits 942 Millionen Gulden. Die Bankozettel verdrängten zunehmend die Silber- und Kupfermünzen aus dem Geschäftsverkehr; Greshams Gesetz, wonach das schlechte Geld das gute verdränge, entfaltete seine Wirkung. Die Staatsführung dekretierte die Zwangsannahme von Papiergeld im Privatverkehr, worauf der Markt mit einem rasch wachsenden Abschlag (Disagio) auf Banknoten reagierte. Für hundert Gulden Bankozettel erhielt man 1799 nur mehr 92 Gulden in Silbermünzen; im Dezember 1810 hatte die Inflation den Papiergulden auf 15 Prozent des Nominalwertes der Bankozettel gedrückt. Der Zwang zur Annahme von Bankozetteln löste sogar Revolten unter den im Felde stehenden Truppen aus. Die Habsburger deklarierten nun eine Abwertung der Bankozettel im Verhältnis 5:1. Die Geschäftswelt charakterisierte diesen Akt als Staatsbankrott; heftigen Beteuerungen des Staates zum Trotz, in Zukunft von einer übermäßigen Emission Abstand zu nehmen, erlebte auch das nun „Wiener Währung“ genannte Papiergeld eine rasche Entwertung.

Garantierte Unabhängigkeit

Adam Graf Nemes (1769-1834), erster Gouverneur der privilegirten oesterreichischen Nationalbank 1816-1817
Adam Graf Nemes (1769-1834), erster Gouverneur der privilegirten oesterreichischen Nationalbank 1816-1817

Die Wiederherstellung einer europäischen Balance am Ende der napoleonischen Kriege forderte den Vielvölkerstaat der Habsburger heraus. Die Neuordnung des transnationalen Territoriums konnte sich nicht bloß auf die bewährten Säulen des ancien régime – Kirche, Adel, Armee und Beamtenschaft – stützen. Die Integration des großen Reiches wollte auch wirtschaftlich gut fundiert sein. Im Wirtschaftsleben, am Markt, musste Vertrauen gewonnen werden. Die Gesetze von Angebot und Nachfrage waren nicht zu oktroyieren. Ihnen hatte sich auch der Monarch zu beugen. Von dieser Einsicht waren die zwei kaiserlichen Patente vom 1. Juni 1816, das „Finanzpatent“ und das „Bankpatent“, bestimmt, welche zur Gründung der „privilegirten oesterreichischen National-Bank“ führten. Die Vorbereitungen hierfür waren unter der Federführung des damaligen österreichischen Finanzministers, Johann Philipp Graf von Stadion, erfolgt.

Erst mit der Gründung der Nationalbank, die ein Emissionsmonopol besitzen sollte, trat eine Beruhigung im österreichischen Geldwesen ein. Die umsichtige Gebarung des Hauses ließ den Wert des Papiergeldes wieder steigen. Vorerst war das Ziel erreicht: Das im täglichen Wirtschaftsleben benötigte Papiergeld wurde von einer Institution begeben, die auf den Geldwert ihrer Papiere achtete; dies setzte Unabhängigkeit von den Ausgabeplänen der Staatsführung voraus. Die Eigenkapitelbasis der Bank wurde dabei durch eine Aktienemission geschaffen.

Gemäß den bereits erwähnten kaiserlichen Patenten von 1816 hatte die Nationalbank schon am 1. Juli 1816 ihre Tätigkeit aufgenommen, allerdings vorerst im beschränkten Umfang. Die Kompetenzen der zunächst provisorischen Bankleitung gingen über die Einlösung des Papiergeldes, die Ausstellung der Aktien und die damit verbundenen Operationen nicht hinaus. Erst nach Zeichnung von 1.000 Aktien sollte die Bank unter einer neuen, von den Aktionären selbst einzusetzenden Leitung in ihre volle Wirksamkeit treten.