Auswirkung des Brexit auf den Zahlungsverkehr mit Großbritannien

Mit Ablauf des 31. Jänner 2020 hat das Vereinigte Königreich die EU verlassen. Auch mit dem Ende der Übergangsperiode am 31. Dezember 2020 ist Großbritannien weiterhin Teil des SEPA-Raumes, wodurch es für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften erreichbar bleibt. Durch den Austritt sind jedoch die EU-Regularien für Zahlungen (z.B. Vorgaben zur Höhe von Gebühren oder zur maximalen Ausführungsdauer) von/an Großbritannien nicht mehr anwendbar. Tipp: Kontaktieren Sie ihre Bank und erkundigen Sie sich vor einer entsprechenden Zahlung über die geltenden Konditionen.