Eigenmittel (COREP Own Funds und FRTB)

Meldebestimmungen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 der Kommission vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission.

Inhalt der Meldungen sind die durch technische Durchführungsstandards abgebildeten Anforderungen des CRR II/CRD V Rahmenwerkes.

Erhoben werden sowohl auf unkonsolidierter als auch konsolidierter Ebene Informationen zu

  • Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 430(1)(a) sowie Verluste aus immobilienbesicherten Darlehnsverlusten gemäß Artikel 430(1)(e) der CRR (Erhebungen COROFI unkonsolidiert, Erhebungen COROFC konsolidiert)
  • Fundamental Review of the Trading Book gemäß Artikel 430b(6) der CRR (Erhebung CORFRTBI unkonsolidiert, Erhebung CORFRTBC konsolidiert)