Finanzinformationen – FINREP (inkl. erfüllte und notleidende und gestundete Forderungen)

Meldebestimmungen: Technischer Durchführungsstandard für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Erhebung 51)

Erhoben werden Informationen auf konsolidierter Ebene nach den internationalen Rechnungslegungsstandards zu

Relevante Meldebestimmungen: