Finanzinformationen – FINREP (inkl. erfüllte und notleidende und gestundete Forderungen)

Meldebestimmungen: Technische Durchführungsverordnung der EUKOM für die aufsichtlichen Meldungen der Institute auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 876/2019 des Europäischen Parlaments und des Rates (Beleg 51)

Erhoben werden auf konsolidierter Ebene Informationen zu

Aktueller Status der Meldebestimmungen: