Großkredite (COREP Large Exposures)

Meldebestimmungen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 der Kommission vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission.

Inhalt der Meldungen sind die durch technische Durchführungsstandards abgebildeten Anforderungen des CRR II/CRD V Rahmenwerkes.

Erhoben werden sowohl auf unkonsolidierter als auch konsolidierter Ebene Informationen zu

  • Großkredite gemäß Artikel 430(1)(c) der CRR (Erhebung VU unkonsolidiert, Erhebung VK konsolidiert)