IP Verluste – Zweigniederlassungen (COREP IP Losses – Branches)

Meldebestimmungen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 der Kommission vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission.

Inhalt der Meldungen sind die durch technische Durchführungsstandards abgebildeten Anforderungen des CRR III/CRD V Rahmenwerkes.

Erhoben werden von ausschließlich Zweigniederlassungen Informationen zu in Artikel 430a Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Daten.