Verschuldungsquote (COREP Leverage Ratio)

Meldebestimmungen: Technischer Durchführungsstandard für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Erhebungen LU/LK)

Inhalt der Meldungen sind die durch technische Durchführungsstandards abgebildeten Anforderungen des CRR II/CRD V Rahmenwerkes.

Erhoben werden sowohl auf unkonsolidierter als auch konsolidierter Ebene Informationen zu

  • Verschuldungsquote gemäß Artikel 430(1)(a) der CRR (Erhebung LU unkonsolidiert, Erhebung LK konsolidiert).