Anlage zum Prüfbericht

Meldebestimmungen Anlage zum Prüfungsbericht, Reservenmeldung (Beleg 10/12)

Detaillierte Darstellung des Bankprüfers zum Jahresabschluss

  • Erhebungsmethodik: Vollerhebung, jährlich
  • Melderkreis: Kreditinstitute gem. § 1 Abs. 1 BWG (AzP, Stille Reserven) und § 9 BWG (AzP)

Für die Erfassung der Anlage zum Prüfbericht wird das Erfassungsprogramm direkt von den zuständigen Verbänden zur Verfügung gestellt.

Übermittlung

Die elektronische Fassung des AzP bzw. der Reservenmeldung sind entsprechend der Verordnung im Wege einer elektronischen Datenübertragung an die OeNB zu schicken. Zu diesem Zweck können die Dateien via Datenleitung (CONNECT:Direct) oder via verschlüsselter E-Mail (SRM – Secure Report Mailing) an die OeNB übermittelt werden.